Rechtsprechung
| VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Nachprüfungsverfahren: Raumlufttechnische Anlagen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bieter hat sich verkalkuliert: Preiskorrektur unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bieter hat sich verkalkuliert: Preiskorrektur unzulässig! (VPR 2016, 158)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bieter hat sich verkalkuliert: Preiskorrektur unzulässig! (IBR 2016, 476)
Papierfundstellen
- ZfBR 2016, 715
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich des Bieters, wie er seinen Preis kalkuliert und zu welchen Preisen er die ausgeschriebenen Leistungen anbietet (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04).An derselben Regelung (§ 16 EG Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VOB/A) scheitert ein Anspruch der ASt auf Korrektur ihres Angebots, wenn man die Angabe eines tatsächlich für die betreffende Position nicht gewollten Preises als unvollständige Preisangabe bewerten würde (so in der Rechtsprechung zur sog. "Mischkalkulation", wenn also vom Bieter ein anderer Preis im Leistungsverzeichnis angegeben wird als der, der für die betreffende Leistung tatsächlich beansprucht wird, vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08 m.w.N.).
Ergibt die Aufklärung allerdings, dass die angegebenen Preise nicht dem vom Bieter Gewollten entsprechen (so wie hier: die ASt wollte 34.960 EUR für vier Geräte verlangen und nicht wie angegeben für ein einzelnes Gerät), so ist das Angebot unvollständig (s. zum Vorstehenden BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, aaO.).
- OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08
Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Deshalb sind nicht einmal Unterpreisangebote oder eine Mischkalkulation per se vergaberechtswidrig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08); dasselbe gilt für hohe Einzelpreise.An derselben Regelung (§ 16 EG Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VOB/A) scheitert ein Anspruch der ASt auf Korrektur ihres Angebots, wenn man die Angabe eines tatsächlich für die betreffende Position nicht gewollten Preises als unvollständige Preisangabe bewerten würde (so in der Rechtsprechung zur sog. "Mischkalkulation", wenn also vom Bieter ein anderer Preis im Leistungsverzeichnis angegeben wird als der, der für die betreffende Leistung tatsächlich beansprucht wird, vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den …
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Wenn kein solches übereinstimmendes Verständnis von Erklärendem und Erklärungsempfänger festgestellt werden kann, kommt es darauf an, wie der Empfänger die empfangsbedürftige Willenserklärung bei objektiver Würdigung aller Umstände und mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu verstehen hatte (s. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983, IVa ZR 80/82, zitiert nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, VII-Verg 9/09 m.z.N. aus der weiteren Rechtsprechung des.Dementsprechend können nur bei der Feststellung, wie der Erklärungsempfänger (hier: die Ag) die Willenserklärung (hier: das Angebot der ASt) tatsächlich verstanden hat, auch spätere Vorgänge, insbesondere nachträgliche Erklärungen des Bieters, insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers im Zeitpunkt des Zugangs der Willenserklärung zulassen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, VII ZR 166/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, aaO. m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08).
- OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Zudem hat die Bg so die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herstellen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
In solchen Fällen ist nicht einmal ein letztinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorlage an den EuGH verpflichtet (s. nur EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, Rn. 13 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2006, 1 BvR 2085/03). - EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann …
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Vergabekammer zu einer solchen Vorlage zwar berechtigt (s. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Rs. C-549/13), aber nicht verpflichtet ist, da sie nicht als letzte Instanz über einen Nachprüfungsantrag entscheidet (s. Art. 267 Abs. 2 AEUV). - BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Dementsprechend können nur bei der Feststellung, wie der Erklärungsempfänger (hier: die Ag) die Willenserklärung (hier: das Angebot der ASt) tatsächlich verstanden hat, auch spätere Vorgänge, insbesondere nachträgliche Erklärungen des Bieters, insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers im Zeitpunkt des Zugangs der Willenserklärung zulassen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, VII ZR 166/05; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Oktober 2009, aaO. m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08). - OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs- …
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Diese Entscheidungen betrafen ausschließlich Fälle, in denen es im Angebot des Bieters objektive und offensichtliche Anhaltspunkte dafür gab, welchen Preis er in der jeweiligen Position tatsächlich hätte eintragen wollen (s. EuG, Urteil vom 10. Dezember 2009, Rs. T-195/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2012, VII-Verg 38/12; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010, Verg 9/10). - BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82
Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Wenn kein solches übereinstimmendes Verständnis von Erklärendem und Erklärungsempfänger festgestellt werden kann, kommt es darauf an, wie der Empfänger die empfangsbedürftige Willenserklärung bei objektiver Würdigung aller Umstände und mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu verstehen hatte (s. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983, IVa ZR 80/82, zitiert nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009, VII-Verg 9/09 m.z.N. aus der weiteren Rechtsprechung des. - EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …
Auszug aus VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16
Auch die übrige Vergaberechtsprechung lässt unter Verweis auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren ausnahmsweise allenfalls bloße Klarstellungen und Angebotskorrekturen und diese nur unter der Voraussetzung zu, dass dies aus dem Angebot selbst heraus unschwer möglich ist und zu einem unzweifelhaften Ergebnis führt (EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013, Rs. C-336/12, und vom 29. März 2012, Rs. C-599/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2010, VII-Verg 5/10). - OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08
Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen …
- EuGH, 10.10.2013 - C-336/12
Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03
Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - Verg 38/12
Ausschließung eines Angebots wegen der Angabe von Brutto- anstatt von …
- EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens
- EuG, 10.12.2009 - T-195/08
Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches …
- BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf …
- OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - Verg 5/10
Anforderungen an den Inhalt eines Angebots
- EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 20/04
Nachprüfungsantrag ohne Zuschlagschance unzulässig!
- VK Thüringen, 15.01.2018 - 250-4003-9213/2017-E-022-EF
Preise sind Bietersache!
Die Kalkulation ist grundsätzlich Sache des Bieters und ein öffentlicher Auftraggeber hat keine Rechtsgrundlage dafür, seine eigenen (betriebswirtschaftlichen) Kalkulationsüberlegungen an die Stelle des Bieters zu setzen (Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.02.2016, Az.: VK 1 - 2/16; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 26.01.2016, Az.: VK 1 - 44/15). - VK Südbayern, 25.01.2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17
Vergabeverfahren: Auslegung und Aufklärung eines widersprüchlichen Angebots
Der Bieter ist vom öffentlichen Auftraggeber sodann zu einer Aufklärung des Angebots aufzufordern und ihm ist Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017, Verg 17/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 35/15; KG, Beschluss vom 07.08.2015, Verg 1/15; VK Bund, Beschluss vom 18.02.2016, VK 1-2/16).Rn. 120 Die Vergaberechtsprechung lässt unter Verweis auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren nämlich ausnahmsweise bloße Klarstellungen und Angebotskorrekturen und diese nur unter der Voraussetzung zu, dass dies aus dem Angebot selbst heraus unschwer möglich ist und zu einem unzweifelhaften Ergebnis führt (EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013, Rs. C-336/12, und vom 29. März 2012, Rs. C-599/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2010, VII-Verg 5/10 VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-2/16).
- VK Bund, 24.06.2019 - VK 1-31/19
Sanierung Befeuerungsanlage
Diese Angaben sind eindeutig, so dass ihr Angebot schon aus diesem Grund gar nicht auslegungsfähig ist (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 29. April 2016, VK 2-23/16; 1. VK Bund, Beschluss vom 18. Februar 2016, VK 1 - 2/16).Solche von einem Bieter nach Angebotsabgabeschluss vorgelegte Erklärungen, die den ursprünglichen Inhalt seines Angebots abändern, dürfen jedoch nicht berücksichtigt werden, weil dies eine unzulässige Nachverhandlung wäre (OLG München, Beschlüsse vom 21. April 2017, Verg 2/17; 1. VK Bund, Beschluss vom 18. Februar 2016, VK 1 - 2/16).
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Rechtsprechung
| VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- bezreg-muenster.de
- Reguvis VergabePortal - Veris
- ibr-online
Beschaffung von Software-Lizenzen: Kein Ausschluss von Gebrauchtlizenzen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
IT-Vergabe: Ausschluss von Gebrauchtsoftware ist unzulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Beschaffung von Software-Lizenzen: Kein Ausschluss von Gebrauchtlizenzen! (VPR 2016, 138)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13
UsedSoft III
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Die Antragstellerin verweist auf Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 03.12.2007 - Rs. C-128/11; 03.07.2012 - C-128/11-UsedSoft I; 17.07.- - I ZR 129/08- UsedSoft II) und des BGH (11.12.2014 - I ZR 8/13; 17.07.--I ZR 129/08), in der Modalitäten für den Handel mit gebrauchter Software festgelegt worden ist.Allerdings sei es so, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Ansicht des BGH (Urt. vom 11.12.2014 - I ZR 8/13) bei demjenigen liege, der sich darauf berufe.
Der BGH hat sich u.a. in seinem Urteil vom 11.12.2014, I ZR 8/13 in Fortführung des Urteils vom 17.7.-, I ZR 129/08, genau mit diesem "Risiko" beim Einsatz von Software mit Gebrauchtlizenzen befasst.
Insoweit legt der Antragsgegner zwar zutreffend die von der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. vom 11.12.2014 - I ZR 8/13) entwickelten Voraussetzungen, unter denen eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts anzunehmen ist, dar, und auch, dass nach Ansicht des BGH die Darlegungs- und Beweislast bei demjenigen liegt, der sich darauf beruft.
- VK Schleswig-Holstein, 19.10.2012 - VK-SH 28/12
Wann ist Gesamtvergabe statt Losaufteilung zulässig?
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Denn ein Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität beziehungsweise eine ungerechtfertigte Abweichung stellt einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot dar (Weyand, Rn 382/1 zu § 7 VOL/A; 2. VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 83/12; B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 65/12; VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.10.2012 - Az.: VK-SH 28/12; Prieß, NZBau 2004, 87, (92)). - VK Münster, 02.10.2014 - VK 13/14
Rechtlich unerfüllbare Anforderungen sind "unzumutbar"!
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Der Regelfall ist die Einbeziehung der VOL/B, aber es gibt Ausnahmen von diesem Regelfall, so VK Münster, Beschluss vom 2.10.2014, VK 13/14.
- VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-65/12
Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten …
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Denn ein Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität beziehungsweise eine ungerechtfertigte Abweichung stellt einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot dar (Weyand, Rn 382/1 zu § 7 VOL/A; 2. VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 83/12; B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 65/12; VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.10.2012 - Az.: VK-SH 28/12; Prieß, NZBau 2004, 87, (92)). - VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten …
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Denn ein Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität beziehungsweise eine ungerechtfertigte Abweichung stellt einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot dar (Weyand, Rn 382/1 zu § 7 VOL/A; 2. VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 83/12; B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 65/12; VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.10.2012 - Az.: VK-SH 28/12; Prieß, NZBau 2004, 87, (92)). - EuGH, 03.07.2012 - C-128/11
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, …
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Die Antragstellerin verweist auf Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 03.12.2007 - Rs. C-128/11; 03.07.2012 - C-128/11-UsedSoft I; 17.07.- - I ZR 129/08- UsedSoft II) und des BGH (11.12.2014 - I ZR 8/13; 17.07.--I ZR 129/08), in der Modalitäten für den Handel mit gebrauchter Software festgelegt worden ist. - BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Die Feststellung dieser Voraussetzung ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04). - OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09
Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
c) Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 42/09, darf sich eine Vergabestelle auf ein Produkt festlegen, wenn sach- und auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen und die Erwägungen der Vergabestelle erkennbar sind. - OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06
Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
Dieser hat zu prüfen und positiv festzustellen, warum eine durch die technischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (auch nur inzident) ausgeschlossene Lösungsvariante zur Verwirklichung des Beschaffungszwecks nicht geeignet erscheint (OLG Jena, 26.06.2006, 9 Verg 2/06, zur VOB/A). - VK Hessen, 26.04.2007 - 69d-VK-08/07
Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung
Auszug aus VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16
§ 7 VOL/A ist darüber hinaus unmittelbarer Ausfluss der in § 97 Abs. 1 und 2 GWB enthaltenen Grundsätze einer transparenten, die Bieter gleich behandelnden Vergabe im Wettbewerb (Weyand, Rn 8 zu § 7 Abs. 1 VOL/A; 2. VK Hessen, B. v. 26.04.2007 - Az.: 69 d VK - 08/2007; VK Südbayern, B. v. 26.06.2008 - Az.: Z3-3-3194-1-16-04/08). - VK Südbayern, 26.06.2008 - Z3-3-3194-1-16-04/08
Welche Anforderungen sind an die Vorinformation zu stellen?
- VK Düsseldorf, 23.05.2008 - VK-07/08
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