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Rechtsprechung
   VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7771
VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18 (https://dejure.org/2018,7771)
VK Bund, Entscheidung vom 07.03.2018 - VK 2-12/18 (https://dejure.org/2018,7771)
VK Bund, Entscheidung vom 07. März 2018 - VK 2-12/18 (https://dejure.org/2018,7771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundeskartellamt PDF

    Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Kostenberechnung erstellt: Keine Aufhebung wegen Kostenüberschreitung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kostenberechnung erstellt: Keine Aufhebung wegen Kostenüberschreitung! (VPR 2018, 1014)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kostenberechnung erstellt: Keine Aufhebung wegen Kostenüberschreitung! (IBR 2018, 406)

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Dennoch ist ein gegen eine Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber wirkt eine Aufhebung nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist - wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 S. 1 GWB belegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 6/06) - ihrerseits reversibel, so dass die ASt die Aufhebungsentscheidung einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann.

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).

    Eine Ausnahme von dem fehlenden Kontrahierungszwang gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn es sich um eine missbräuchliche Scheinaufhebung handelt, die seitens des Auftraggebers gezielt zur Diskriminierung eines Bieters eingesetzt wird, um insbesondere bei unverändertem Vergabewillen einem anderen, bevorzugtem Bieter den Auftrag im Verhandlungsverfahren zu erteilen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02 und BayObLG, Beschluss vom 5. Dezember 2002, Verg 22/02;… Portz in: Kulartz (u.a) , Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2016, Rn. 23 zu § 63 VgV).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Jedoch begegnet die Basis für diese Differenzbetrachtung - die Kostenschätzung der Ag für das streitgegenständliche Los - durchgreifenden vergaberechtlichen Bedenken und kann daher nicht als Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Auftrags und damit als Beleg für einen Aufhebungsgrund herangezogen werden (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Eine Verpflichtung zur Vergabe von Aufträgen durch die Nachprüfungsinstanzen wäre zudem mit dem auch das Vergaberecht beherrschenden Grundsatz der Sparsamkeit und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel nicht zu vereinbaren (so schon: BGH, Urteil vom 8.September 1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 33).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Verg 54/06

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der …

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Angesichts der deutlichen relativen Überschreitung der Kostenberechnung der Ag durch den von der ASt angebotenen Preis von ca. 37 %, bzw. absolut mehr als [...] liegt eine deutliche Abweichung zur Kostenschätzung vor (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2007, VII-Verg 54/06, dortige Abweichung: 50 %).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13

    Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Dennoch ist ein gegen eine Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber wirkt eine Aufhebung nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist - wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 S. 1 GWB belegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 6/06) - ihrerseits reversibel, so dass die ASt die Aufhebungsentscheidung einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann.
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Dennoch ist ein gegen eine Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber wirkt eine Aufhebung nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist - wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 S. 1 GWB belegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 6/06) - ihrerseits reversibel, so dass die ASt die Aufhebungsentscheidung einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den …

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Eine Ausnahme von dem fehlenden Kontrahierungszwang gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn es sich um eine missbräuchliche Scheinaufhebung handelt, die seitens des Auftraggebers gezielt zur Diskriminierung eines Bieters eingesetzt wird, um insbesondere bei unverändertem Vergabewillen einem anderen, bevorzugtem Bieter den Auftrag im Verhandlungsverfahren zu erteilen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02 und BayObLG, Beschluss vom 5. Dezember 2002, Verg 22/02;… Portz in: Kulartz (u.a) , Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2016, Rn. 23 zu § 63 VgV).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
    Das gilt selbst dann, wenn kein Aufhebungsgrund im Sinne des hier anwendbaren § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt (so ausdr.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII Verg 16/13).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Dennoch ist ein gegen die Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wirkt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist - wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB belegt - ihrerseits reversibel, so dass die AST die Aufhebungsentscheidung der AG einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann (VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, Az.: VK 2-12/18).

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 69/19; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).

  • VK Sachsen, 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

    Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

    Eine Verpflichtung zur Vergabe von Aufträgen durch die Nachprüfungsinstanzen wäre anderenfalls mit dem auch das Vergaberecht beherrschenden Grundsatz der Sparsamkeit und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel nicht zu vereinbaren (VK Bund, B. vom 07.03.2018 - VK 2-12/18, m. Verw. a. BGH, Urt. v. 8.9.1998, X ZR 48/97).

    Als erste Voraussetzung aber auch Indiz dafür, dass eine Kostenschätzung auf einer vertretbar ermittelten Grundlage beruhe, wird vom BGH (…a.a.O.), aber auch der ihm nun folgenden Rechtsprechung (VK Westfalen, B. v. 15.03.2018 - VK 1-46/17; VK Sachsen-Anhalt, B. v. 15.01.2018 - 3 VK LSA 100/17; VK Bund, B. v. 07.03.2018 - VK 2-12/18; VK Südbayern, B. v. 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17) verlangt, dass die Gegenstände der Schätzung und der ausgeschriebenen Maßnahme "deckungsgleich" sind.

  • VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    Daher hat der öffentliche Auftraggeber seiner Wertermittlung einen Aufschlag hinzuzufügen, da insbesondere bei guter Konjunktur mit einer Preissteigerung zu rechnen ist, Osseforth, a.a.O; § 3a EU VOB/A; Rn. 38; Portz, a.a.O.; Hofmann/ Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, PK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, § 63 Rn. 60.1, 60.2 (Stand 2018), VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018 - VK 2-12/18.
  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 69/19

    Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung …

    Ein solcher liegt vor, wenn ein sachlicher Grund für die Aufhebungsentscheidung fehlt und die Aufhebung zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt (VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18).
  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der …

    Die Befürchtung der Vergabekammer, die Antragsgegnerin habe diese wichtige Unterlage (vgl. VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018 - VK 2-12/18) nicht erarbeitet, konnte in der mündlichen Verhandlung entkräftet werden.
  • VK Thüringen, 20.05.2020 - 250-4002-817/2020-E-003-SHK

    Mangelnde Finanzierbarkeit: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Dennoch ist ein gegen die Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wirkt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist - wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB belegt - ihrerseits reversibel, so dass die AST die Aufhebungsentscheidung der AG einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann (VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018 - VK 2-12/18).

    Dieses Feststellungsinteresse liegt in der theoretisch möglichen Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses seitens der AST, für den eine bestandskräftige Entscheidung der erkennenden Vergabekammer Bindungswirkung gemäß § 179 Abs. 1 GWB entfalten würde (VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018 - VK 2-12/18).

  • VK Thüringen, 16.05.2019 - 250-4003-10824/2019-E-S-002-SÖM

    Kann ein SektVO-Vergabeverfahren beliebig eingestellt werden?

    Dennoch ist ein gegen eine Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wirkt eine Aufhebung nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist -wie ein Gegenschluss aus § 168 Absatz 1 Satz 1 GWB belegt- ihrerseits reversibel, so dass der AST die Aufhebungsentscheidung der AG einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 07.03.2018, Az.: VK 2-12/18).

    e) Das für den hilfsweise gestellten Feststellungsantrag in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung erforderliche Feststellungsinteresse liegt in der theoretisch möglichen Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses seitens des AST, für den eine bestandskräftige Entscheidung der erkennenden Vergabekammer Bindungswirkung gemäß § 179 Absatz 1 GWB entfalten würde (vgl. auch Vergabekammer Bund, Beschluss vom 07.03.2018, Az.: VK 2-12/18).

  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Dennoch ist ein gegen die Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wirkt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB belegt ihrerseits reversibel, so dass der AST die Aufhebungsentscheidung des AG einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann (VK Südbayern, Beschluss vom 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, Az.: VK 2-12/18).
  • VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM

    Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

    Dennoch ist ein gegen die Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag statthaft, denn anders als die Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wirkt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens nicht als absolute, den Primärrechtsschutz ausschließende Zäsur, sondern sie ist wie ein Gegenschluss aus § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB belegt ihrerseits reversibel, so dass die AST die Aufhebungsentscheidung einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann (VK Südbayern, Beschluss vom 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018 - VK 2-12/18).
  • VK Thüringen, 06.12.2019 - 250-4002-15195/2019-E-006-ABG
    des AG einer Kontrolle im Nachprüfungsverfahren unterziehen kann (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 07.03.2018, Az.: VK 2-12/18).
  • VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung; …

  • VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Aufhebung …

  • VK Sachsen-Anhalt, 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

    Vergabeverfahren: Anforderungen an eine Kostenschätzung; Verstoß gegen das …

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.07.2019 - 3 VK LSA 23/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei einem Fehler …

  • VK Sachsen-Anhalt, 10.12.2018 - 3 VK LSA 71/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Änderung des …

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