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Rechtsprechung
   VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38680
VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16 (https://dejure.org/2016,38680)
VK Bund, Entscheidung vom 29.09.2016 - VK 2-93/16 (https://dejure.org/2016,38680)
VK Bund, Entscheidung vom 29. September 2016 - VK 2-93/16 (https://dejure.org/2016,38680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch nach der Vergaberechtsreform: Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung - …

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    Im vorliegenden Verfahren konnten die Ag demgegenüber unter Berufung auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15) den Bietern tatsächlich eine Exklusivität der Leistungserbringung für das jeweilige Gebietslos zusichern.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    Die streitgegenständliche Ausschreibung ist entgegen dem Vortrag der ASt nicht als funktional bzw. jedenfalls teilfunktional zu begreifen (vgl. für diesen Fall: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2013, VII Verg 22/13).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche …

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    Die Ag verfügen im Ausgangspunkt bei der Bestimmung, was aus ihrer Sicht die Wirtschaftlichkeit des Auftrags ausmacht, über eine weite, von der Kammer nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015; EuGH, Urteil vom 26. März 2015 (C-601/13, "Ambisig").
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer …

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    Denn derartige Festpreisklauseln in Verträgen haben grundsätzlich Vorrang gegenüber § 313 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Januar 2013, VIII ZR 47/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    obergerichtlichen Rechtsprechung dem Betriebsrisiko des Auftragnehmers zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), so dass auch aus diesem Grund der Senat die Bildung eines Gesamtpreises unter Einschluss des Verwurfs als zumutbar für die Abgabe eines ordnungsgemäß kalkulierten Angebots der Bieter qualifiziert hat.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    obergerichtlichen Rechtsprechung dem Betriebsrisiko des Auftragnehmers zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), so dass auch aus diesem Grund der Senat die Bildung eines Gesamtpreises unter Einschluss des Verwurfs als zumutbar für die Abgabe eines ordnungsgemäß kalkulierten Angebots der Bieter qualifiziert hat.
  • VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-227/09

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen …

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16
    gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
  • VK Bund, 23.12.2016 - VK 1-126/16

    Rahmenvereinbarung Lieferung parenterale Zubereitungen

    Eine vergleichende Bewertung solcher Angebote ist der Ag mithin allein aufgrund des Unterscheidungskriteriums "Preis" möglich (so auch in einem vergleichbaren Fall: 2. VK Bund, Beschluss vom 29. September 2016, VK 2-93/16) und wäre mithin nicht willkürlich i.S.d. § 127 Abs. 4 S. 1 GWB.

    Diesen Anforderungen hat die Ag genügt, Angaben zur Ad- Hoc-Bestellquote liegen ihr jedoch nicht vor und können von ihr mangels entsprechender Datenerhebung oder Statistikpflicht der Ärzte bzw. Apotheker auch nicht beschafft werden (vgl. auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Dezember 2011, aaO.; 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16; und vom 20. September 2016, VK 2- 85/16).

    Für die Frage, ob ein Kalkulationsrisiko kaufmännisch zumutbar ist, ist darüber hinaus der "Wert" der Gegenleistung zu berücksichtigen, die der künftige Auftragnehmer erhält: Diese besteht hier darin, dass der Bieter bei seiner Kalkulation jedenfalls sicher davon ausgehen kann, dass er für eine verhältnismäßig lange Zeit (3 Jahre) der einzige Vertragspartner der Ag für sein Gebietslos ist, so dass alle parenteralen Zubereitungen in diesem Zeitraum nur durch ihn bedient werden (so auch 2. VK Bund, Beschluss vom 29. September 2016, VK 2-93/16).

    Zudem wird ebenfalls nachvollziehbar vertreten, dass die Menge der verordneten "klassischen Wirkstoffe" aufgrund der targeted therapies gar nicht relevant zurückgehen wird (vgl. hierzu: 2. VK Bund, Beschluss vom 29. September 2016, VK 2-93/16).

    Das Risiko, den ungewissen Verwurfs mit einkalkulieren zu müssen, zählt - wie bereits obergerichtlich entschieden - damit zu dem vom Auftragnehmer zu tragenden Betriebsrisiko (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; s. auch 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16 m.w.N.; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).

    d) Die Regelung in § 6 Abs. 12 RV, dass § 313 BGB "unberührt" bleibe, ist nicht vergaberechtswidrig (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 29. September 2016, VK 2-93/16).

    Jedoch erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass auch bei der Ausführung des verfahrensgegenständlichen Vertrags Umstände eintreten, die vertragsgrundlegende Umstände unvorhergesehen schwerwiegend und unzumutbar verändern, so dass der Anwendungsbereich des § 313 BGB eröffnet ist (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 29. September 2016, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - Verg 43/16

    Zulässigkeit des Zuschlags im Rahmen der Ausschreibung von Rabattverträgen für …

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 29. September 2016 (VK 2-93/16) aufgehoben.
  • VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus …

    besteht hier darin, dass der ausgeschriebene Vertrag für eine verhältnismäßig lange Zeit (drei Jahre) abgeschlossen werden soll, so dass der Zuschlagsdestinatär (die Vertragsapotheke) der einzige Vertragspartner der Ag für sein Gebietslos sein wird, der alle parenteralen Zubereitungen in diesem Zeitraum exklusiv herstellen und liefern wird (hierauf verweist ebenfalls die 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).

    Das Risiko, den ungewissen Verwurf mit einkalkulieren zu müssen, zählt - wie bereits obergerichtlich entschieden - damit zu dem vom Auftragnehmer zu tragenden Betriebsrisiko (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; s. auch 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16 m.w.N.; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).

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