Rechtsprechung
| VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- schleswig-holstein.de
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Entscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostentragungspflicht des Antragsstellers bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags und dadurch wirkungslos gewordenen Beschluss der Vergabekammer; Rückgriff auf die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrengesetzes und dessen Rechtsgrundsätzeüber die Behandlung ...
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
- VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (16)
- VK Schleswig-Holstein, 27.05.2004 - VK-SH 14/04
Obsiegender Antragsgegner: Beteiligung an Kosten des Antragsgegners?
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Eine Beteiligung der AG an den Kosten der Vergabekammer kommt nicht in Betracht, da eine obsiegende Antragsgegnerin wegen des klaren Wortlauts des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB selbst dann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden kann, wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 27.05.2004, VK-SH 14/04, m.w.N., IBR 2004, 1099 nur online).Die Kammer hat erwogen, die AG an den Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der ASt zu beteiligen, da nicht auszuschließen ist, dass die AG durch eine nur bruchstückhafte Information der ASt, insbesondere hinsichtlich Ablauf und Ergebnis der ersten Auslosung, einen Mitverschulden an der (erfolglosen) Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch die ASt treffen könnte (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 27.05.2004, VK-SH 14/04, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Entsprechendes gilt für den Beschluss der Vergabekammer vom 08.07.2005, der (als Verwaltungsakt) seine Grundlage in dem Nachprüfungsantrag des Antragstellers hat (vgl. (BayObLG, Beschluss vom 11.05.2004, Verg 3/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; Beschluss vom 09.12.2002, Verg 35/02, m.w.N.).Der Antragssteller trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und ein Beschluss der Vergabekammer dadurch wie hier zu den Losen 1 und 2 sowie 4 bis 7 wirkungslos wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2002, Verg 35/02).
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer darüber hinaus wie im vorliegenden Fall zu den Losen 3 und 8 ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller auch insoweit für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandene Kosten zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03) hier für die Entscheidung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB, da der diesbezügliche Zurückweisungsantrag der ASt keinen Erfolg hatte.
- OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Daraus folgt, dass die ASt Kostenschuldnerin der gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB zu entrichtenden Gebühr sowie der notwendigen Auslagen der Vergabekammer ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01;… Glahs in Reidt /Stickler /Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 16 zu § 128, m.w.N.;… Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, 2000, Rn. 29 zu § 128). - OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Entsprechendes gilt für den Beschluss der Vergabekammer vom 08.07.2005, der (als Verwaltungsakt) seine Grundlage in dem Nachprüfungsantrag des Antragstellers hat (vgl. (BayObLG, Beschluss vom 11.05.2004, Verg 3/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; Beschluss vom 09.12.2002, Verg 35/02, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04
Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Verg 28/04, m.w.N.). - BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
c) Der Antrag der AG gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB war zwar wohl nur hinsichtlich der Lose 3 und 8 zulässig und begründet, da für die Lose 1 und 2 sowie 4 bis 7 nach der Hauptsacheentscheidung die Entscheidung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB entfallen konnte (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 26.03.2003, 69d-VK- 13/2003) bzw. dieser Antrag ins Leere gelaufen ist und hat sich damit erledigt hatte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.07.2004, Verg 16/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2003, VK 1-103/03). - OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01
Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Daraus folgt, dass die ASt Kostenschuldnerin der gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB zu entrichtenden Gebühr sowie der notwendigen Auslagen der Vergabekammer ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01;… Glahs in Reidt /Stickler /Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 16 zu § 128, m.w.N.;… Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, 2000, Rn. 29 zu § 128). - BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Entsprechendes gilt für den Beschluss der Vergabekammer vom 08.07.2005, der (als Verwaltungsakt) seine Grundlage in dem Nachprüfungsantrag des Antragstellers hat (vgl. (BayObLG, Beschluss vom 11.05.2004, Verg 3/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; Beschluss vom 09.12.2002, Verg 35/02, m.w.N.). - VK Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 1 VK 8/00
Vergaberechtsstreit im Zusammenhang mit der gewünschten Beendigung einer …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Dabei sind die Gebühren für die Hauptsacheentscheidung und die für das Eilverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB gesondert zu ermitteln (vgl. VK Sachsen, z.B. Beschluss vom 12.02.2004, 1 / SVK / 164 03, 1 / SVK / 164 - 03 G; VK Thüringen, z.B. Beschluss vom 26.02.2003, 216 - 4002.20 - 001 / 03 GRZ; VK Hessen, Beschluss vom 11.02.2001, 69 d . VK 48 / 2001; im Ergebnis wohl ebenso VK BR Köln, Beschluss vom 10.08.2001, VK 5/2001; 1. VK Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 06.03.2000, 1 VK 16/99), da das Verfahren gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ein selbstständiges Zwischenverfahren vergleichbar mit dem Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ist (vgl. Noelle in: Byok / Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. 2000, Rn. 1030 zu § 128; a.A., da die Sachentscheidung im Verfahren nach § 115 Absatz 2 GWB nicht mit der Beschwerde angreifbar ist, sondern vor dem Oberlandesgericht erneut gestellt werden kann: VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2001, VK - 13 / 2001 Z; im Ergebnis ebenso VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2000, 1 VK 8/00; VK FB Hamburg, Beschluss vom 22.09.1999, 610 - 2 / 70 . - VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
Bauleistungen zur Errichtung der Elektroanlagen für den Erdmagnetfeldsimulator
- VK Brandenburg, 25.04.2003 - VK 21/03
Kostentragung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2000 - 1 VK 16/99
- VK Hessen, 29.07.2004 - 69d-VK-82/03
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge
- VK Südbayern, 05.02.2003 - 53-12/02
Kosten des Verfahrens bei Erledigung des Nachprüfungsantrages
- VK Hessen, 26.03.2003 - 69d-VK-13/03
Verstoß gegen die Verdingungsordnung für Leistungen bei Ausschreibung einer …
- VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC
Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?
Es verlangt insbesondere eine andere Argumentationsführung als das Nachprüfungsverfahren, da es maßgeblich auf eine Interessenabwägung und weniger auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsverfahrens ankommt (OLG München, Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05).Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Gebühr für das Gestattungsverfahren gesondert zu ermitteln, da das Verfahren ein gesondert zu betrachtendes Zwischenverfahren innerhalb des Nachprüfungsverfahrens ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: Verg 16/11; Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05;… Münchener Kommentar, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 45;… a.A.: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 182, Rdn. 23: Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für das Nachprüfungsverfahren, in der das Gestattungsverfahren als besonderer Aufwand berücksichtigt wird;… ähnlich Ziekow/Völlink, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 43 f.;… Willenbruch/ Wieddekind, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 32); jedenfalls dient die Festsetzung einer gesonderten Gebühr für das Gestattungsverfahren der höheren Transparenz der Gebührenerhebung der Vergabekammer, zumal vorliegend die Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens -die AST- und des Gestattungsverfahrens -die AG- personenverschieden sind (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14;… Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 68).
Die für das Nachprüfungsverfahren (Hauptsacheverfahren) festgesetzte Gebühr ist deshalb für den Gestattungsantrag regelmäßig um die Hälfte zu reduzieren (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05; xxxx Euro X 0, 50 = xxxx Euro).
- VK Sachsen, 21.01.2025 - 1/SVK/022-24
Antwort auf Bieterfrage ist allen Bietern mitzuteilen!
Es löst gesonderte Vergabekammergebühren aus (OLG München, Beschluss vom 28. Februar 2011 - Verg 23/10 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2014 - Verg 2/14 -, nicht veröffentlicht, VK Sachsen Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1/SVK/164-03G -, juris; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Juli 2005 - VK-SH 18/05 -, juris) über die getrennt und unabhängig zu entscheiden ist, wer die Kosten der Hauptsache trägt. - VK Schleswig-Holstein, 14.09.2005 - VK-SH 21/05
Aufhebung wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit
Die Norm räumt nicht die Befugnis ein, davon abweichend die Kosten der Vergabekammer auch nach Billigkeitserwägungen zu verteilen (erkennende Kammer, Beschluss vom 12.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05).
- VK Berlin, 15.04.2011 - VK-B2-12/11
Auslober bestimmt die Teilnehmer aus dem Kreis der Bewerber
Die Gebühren für die Hauptsacheentscheidung und das Eilverfahren gemäß § 115 Abs. 2 GWB sind gesondert zu ermitteln, da letzteres ein selbstständiges Zwischenverfahren ist (vgl. OLG München Beschl. v. 28.2.2011, Az. Verg 23/10; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 12.7.2005, Az. VK-SH 18/05). - VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
Nach der Rücknahme des Antrags war das Verfahren einzustellen; zugleich war über die Kosten zu entscheiden (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.). - VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
Nach der Rücknahme des Antrags war das Verfahren einzustellen; zugleich waren die sich aus der Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit ergebenden Rechtsfolgen hinsichtlich der Kosten auszusprechen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.). - VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
Nach der Rücknahme des Antrags war das Verfahren einzustellen; zugleich waren die sich aus der Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit ergebenden Rechtsfolgen hinsichtlich der Kosten auszusprechen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.). - VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
Nach der Rücknahme des Antrags war das Verfahren einzustellen; zugleich waren die sich aus der Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit ergebenden Rechtsfolgen hinsichtlich der Kosten auszusprechen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.). - VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
Nach der Rücknahme des Antrags hinsichtlich der Lose 2 und 5 war das Verfahren insoweit einzustellen; zugleich waren die sich aus der Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit ergebenden Rechtsfolgen hinsichtlich der Kosten auszusprechen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.). - VK Berlin, 24.01.2013 - VK-B1-36/12
Forderung nach gesamtschuldnerischer Haftung einer BIEGE zulässig!
Die Gebühren für die Hauptsacheentscheidung und das Eilverfahren gemäß § 115 Abs. 2 GWB sind gesondert zu ermitteln, da letzteres ein selbstständiges Zwischenverfahren ist (vgl. OLG München Beschl. v. 28.2.2011, Az. Verg 23/10; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 12.7.2005, Az. VK-SH 18/05). - VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
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Rechtsprechung
| VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- Wolters Kluwer
Vergabenachprüfungsverfahren über die Ausschreibung von Lieferleistungen für einzelne Schularten und Schülerbüchereien; Darstellung des Auslosungsverfahrens nach Losnummer, ausgeloster Bieter und Auftragsvolumen; Ausschluss mehrerer Bieter vom Losverfahren wegen ...
- ibr-online
Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
- VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Papierfundstellen
- ZfBR 2005, 846 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (38)
- OLG Jena, 24.10.2003 - 6 Verg 9/03
Zuschlagsverzögerung wegen Vergabeprüfung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Zudem hat die AG die für die vorzeitige Gestattung notwendigen Tatsachen im Einzelnen vorgetragen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001, 13 Verg 4/01).Deswegen können Anträge nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Umstände gestützt sind, die sich einer Planung von vornherein entzogen haben (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03).
- VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Die AG hatte objektiv keine anderen Handlungsmöglichkeiten, die sie hätte nutzen können (vgl. hierzu VK BR Münster, Beschluss vom 10.11.2004, VK 29/04).Es wird zwar in der Rechtsprechung auch die Meinung vertreten, dass die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags einzubeziehen sind, da zu jenen in die Interessenabwägung einzustellenden Belangen auch (und vor allem) der in § 97 Abs. 7 GWB normierte Anspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen zählt und die Interessen des Antragstellers infolgedessen wesentlich auch durch die Erfolgsaussichten seines Nachprüfungsantrags bestimmt werden (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 10.11.2004, VK 29/04; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2003, 1 VK 44/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02).
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
3. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02) kann es nicht darauf ankommen, ob ein Nachweis ,,wichtiger" oder ,,unwichtiger" für die Eignungsprüfung ist; jegliches Fehlen von Nachweisen führt dem Grunde nach zum Ausschluss.Zwar führt nach Auffassung des BGH (Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; VergabeR 2003, 313; NZBau 2003, 293; IBR 2003, 430) das Fehlen geforderter Eignungsnachweise grundsätzlich zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
- BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04
Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Diesen Interessen der Allgemeinheit, der Schüler und der AG ist das Interesse der AG an einem effektiven Primärrechtsschutz gegenüberzustellen, welches ohne jeden Zweifel einen hohen Stellenwert genießt, da § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung eines nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregelten Vergabeverfahrens begründet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04). - OLG Naumburg, 10.11.2003 - 1 Verg 14/03
Zulässigkeit einer vorzeitigen Zuschlagserteilung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Auch ein Fall offensichtlicher Begründetheit des Nachprüfungsantrags oder offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens, bei dem in aller Regel eine vorzeitige Zuschlagserteilung nicht in Betracht kommen kann, weil das Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss von Vergabeverfahren sich nur auf den gesetzeskonformen Abschluss eines Vergabeverfahrens beziehen kann, nicht aber auf die vorzeitige Zuschlagserteilung im Rahmen eines vergaberechtswidrigen Verfahrens (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.2003, 1 Verg 14/03; VK BR Münster, Beschluss vom 21.08.2003, VK 18/03), liegt hier nicht vor. - OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01
Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags sind nur im Ausnahmefall dann mit einzubeziehen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt bei der Entscheidung über die Gestattung des Zuschlags bereits offen zu Tage liegt und im Eilverfahren unschwer berücksichtigt werden kann (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 25.02.2002, 1/SVK/012-02g; OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; anders VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2001, VK- 13/2001-Z und 2. VK Bund, Beschluss vom 30.06.1999, VK2 14/99, die die Erfolgsaussichten des Antrages im Hauptsacheverfahren bei der Interessenabwägung aufgrund eines systematischen Vergleichs mit § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB überhaupt nicht berücksichtigen). - BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01
Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Ob die Vergabekammer bei Vorliegen der in § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB genannten Voraussetzungen von einer mündlichen Verhandlung absieht, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen; dabei hat sie auch zu berücksichtigen, ob von einer mündlichen Verhandlung neue Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.8.2001, Verg 11/01). - OLG Celle, 21.03.2001 - 13 Verg 4/01
Ausschreibung des Neubaus und der Finanzierung eines …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Zudem hat die AG die für die vorzeitige Gestattung notwendigen Tatsachen im Einzelnen vorgetragen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001, 13 Verg 4/01). - BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00
Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Das ist nach der Rechtsprechung der Obersten Landesgerichte und einer Reihe von Vergabekammern bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000, Verg 5/00; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2000, 2 Verg 3/00; VK Brandenburg…, Beschluss vom 19.03.2003, VK 05/03, vgl. auch Reidt, a.a.O. Rn. 15d zu § 111 GWB). - OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03
Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Wäre das der Fall gewesen, könnte die Zeitnot im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung nämlich nicht entscheidend für eine Gestattung des Zuschlags sein (vgl. z.B. OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03). - OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im …
- BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge …
- OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - Verg 44/02
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags
- VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03
Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!
- BayObLG, 23.01.2003 - Verg 2/03
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags durch Vergabekammer
- BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00
Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren
- OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 8/03
Kostenerstattung; Vergabebetreuer
- VK Münster, 21.08.2003 - VK 18/03
Ausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise
- VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03
Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen
- VK Sachsen, 12.02.2004 - 1/SVK/164-03
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?
- VK Baden-Württemberg, 08.08.2003 - 1 VK 44/03
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten
- VK Düsseldorf, 01.06.2001 - VK-13/01
Antrag auf Gestattung der Zuschlagserteilung: Interesse der Allgemeinheit an …
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
- OLG Naumburg, 11.06.2003 - 1 Verg 6/03
Ausschluss eines Angebots wegen obligatorisch abzugebender Erklärungen
- BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags
- VK Niedersachsen, 03.05.2005 - VgK-14/05
Nachprüfungsverfahren im VOB-Vergabeverfahren; Verpflichtung zur erneuten …
- VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
Bauleistungen zur Errichtung der Elektroanlagen für den Erdmagnetfeldsimulator
- VK Niedersachsen, 20.12.2004 - 203-VgK-54/04
Vergabeverfahren über Sanierung eines Verwaltungsgebäudes, Stadtentwässerung und …
- VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Vergabe von Verglasungsarbeiten am Neubau
- VK Brandenburg, 30.06.2005 - 1 VK 29/05
Unklare Angaben im Nachunternehmerverzeichnis
- VK Münster, 21.07.2004 - VK 17/04
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden
- VK Sachsen, 23.06.2005 - 1/SVK/068-05
Ausschluss wegen fehlender Referenzen?
- VK Nordbayern, 27.06.2003 - 320.VK-3194-20/03
Zuschlagskriterien sind die entscheidenden Wertungsmerkmale
- VK Hessen, 26.03.2003 - 69d-VK-13/03
Verstoß gegen die Verdingungsordnung für Leistungen bei Ausschreibung einer …
- VK Arnsberg, 26.07.2004 - VK 2-12/04
Fehlerhafte Wertungsentscheidung im Rahmen der Ausschreibung zur Lieferung von …
- VK Südbayern, 21.07.2003 - 26-06/03
Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen strikt getrennt werden
- KG, 15.04.2004 - 2 Verg 7/04
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09 Zudem hat der Agg für die vorzeitige Gestattung rechtfertigende Umstände vorgetragen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.).
Ohne einer Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen (vgl. §§ 80, 80a VwGO) und ohne Aufgabe ihrer grundsätzlichen Auffassung, dass die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages allenfalls nachrangig zu berücksichtigen sind (vgl. schon Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05 und 07.03.2007-VK-SH 3/07), aber gleichwohl unter Berücksichtigung der Neufassung des § 115 Abs. 2 Satz 4 GWB durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, ist die Kammer der Auffassung, dass hier mehrere Umstände bereits bei isolierter Betrachtung schwerer wiegen als das Vorbringen des Agg:.
- VK Südbayern, 29.07.2010 - Z3-3-3194-1-39-06/10
Gestattung des vorzeitigen Zuschlags
Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs kann § 115 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf, wenn also ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; B. v. 10.01.2008 - Az.: VK 42/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 07/07, 08/07; 2. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 2 - 60/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2 - 66/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2 - 63/05; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G; VK Schleswig- Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 03/07; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05).Daraus folgt, dass der effektive Primärrechtsschutz des § 97 Abs. 7 GWB nur dann ausnahmsweise durch Gestattung der Erteilung des Zuschlags durchbrochen werden darf, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags das gesetzlich festgeschriebene Interesse an der Zuschlagssperre deutlich überwiegt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; B. v. 10.01.2008 - Az.: VK 42/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 07/07, 08/07; VK Düsseldorf, B. v. 06.10.2005 - Az.: VK - 30/2005 - B (Z); B. v. 27.07.2005 - Az.: VK - 24/2005 - Z, VK - 20/2005 - Z; B. v. 29.06.2005 - Az.: VK 16 - 2005 - Z; VK Hamburg, B. v. 27.10.2005 - Az.: VK BSU-3/05; B. v. 22.04.2005 - Az.: VK BSU-2/05; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G; B. v. 12.02.2004 - Az.: 1/SVK/164-03, 1/SVK/164-03G; VK Schleswig-Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 03/07; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05).
- VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
Gestattung des Zuschlags
Zudem hat die Agg für die vorzeitige Gestattung jedenfalls aus ihrer Sicht rechtfertigende Umstände vorgetragen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.).Ohne einer Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen (vgl. §§ 80, 80a VwGO) und ohne Aufgabe ihrer grundsätzlichen Auffassung, dass die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages allenfalls nachrangig zu berücksichtigen sind (vgl. schon Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05), ist die Kammer der Auffassung, dass hier mehrere Umstände bereits bei isolierter Betrachtung schwerer wiegen als das Vorbringen der Agg: Die Agg beabsichtigt, den Zuschlag auf ein Nebenangebot der Bg zu erteilen; gemäß Vergabebekanntmachung (Ziffer II.1.9.) waren Varianten und Alternativangebote jedoch nicht zugelassen.
- VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05
Benennung von Nachunternehmern
Schließlich wird dieses Ergebnis gestützt durch den Beschleunigungsgrundsatz sowie durch die Dringlichkeit der Baumaßnahme (vgl. insoweit auch VK-Schleswig-Holstein, v. 08.07.2005, Az.: VK- SH 18/05). - VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07
Anforderungen an Eignungsnachweise
Die erkennende Kammer (Beschluss v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05 in einem VOL-Verfahren) hat von dem Grundsatz des zwingenden Ausschlusses aufgrund von fehlenden Eignungsnachweisen zwar eine Ausnahme für den Fall zugelassen, dass sämtliche fristgerecht eingegangenen Angebote unvollständig sind. - VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis
Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags unmittelbar durch die Einsicht in das Angebot ergibt (VK Nordbayern, Beschluss vom 11.02.2005 - Az.: 320.VK-3194-51/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: VK 2-169/04) oder der maßgebliche Sachverhalt - z.B. bezüglich des Fehlens der Ordnungsziffern und der fehlenden Übereinstimmung mit den Bezeichnungen der Teilleistungen im Leistungsverzeichnis - unstreitig und aus Sicht der Vergabekammer hinreichend aufgeklärt ist, die mündliche Verhandlung insofern keinen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht (VK Schleswig- Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Beschluss vom 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; Beschluss vom 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; Beschluss vom 10.12.2004 - Az.: VK 20/04). - VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle
Es liegt hier auch nicht der Fall vor, dass allen Angeboten obligatorisch beizufügende Erklärungen fehlen, für den die Kammer ausnahmsweise einen Ausschluss aller Angebote unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgrundsatzes als nicht gerechtfertigt angesehen hat (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05). - VK Südbayern, 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08
Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?
Ob die Vergabekammer bei Vorliegen der in § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB genannten Voraussetzungen von einer mündlichen Verhandlung absieht, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen; dabei ist auch zu berücksichtigen, ob von einer mündlichen Verhandlung neue Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen können (BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01; VK Schleswig-Holstein, B. v. 05.07.2007 - Az.: VK-SH 13/07; B. v. 28.11.2006 - Az.: VK-SH 25/06; B. v. 17.03.2006 - Az.: VK-SH 2/06; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; B. v. 31.05.2005 - Az.: VK- SH 9/05; B. v. 07.03.2005 - Az.: VK-SH 3/05; B. v. 10.02.2005 - VK-SH 2/05; B. v. 02.02.2005 - Az.: VK-SH 1/05). - VK Hamburg, 27.10.2005 - VK BSU-3/05
Gestattung des Zuschlags: Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des …
Zwar können Anträge nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Umstände gestützt sind, die sich einer Planung des Auftraggebers von vornherein entzogen hatten, da es grundsätzlich Sache des öffentlichen Auftraggebers ist, für ein Beschaffungsvorhaben die Realisierungsvoraussetzungen insgesamt einzuschätzen und dabei auch Zeiträume zu berücksichtigen, die für ein vergaberechtliches Prüfungsverfahren benötigt werden (so eigener Beschluss v. 22.04.2005 VK BSU-2/05; OLG Jena, Beschluss v. 24.10.2003 6 Verg 9/03; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 08.07.2005 VK-SH 18/05). - VK Bremen, 07.03.2008 - VK 1/08
Eignungsnachweis durch Eintragung in der Handwerksrolle
Eine mündliche Verhandlung verspricht keinen weiteren Erkenntnisgewinn (vgl. VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.03.2006 - Az.: VK-SH 2/06; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; 1. VK Sachsen, B. v. 14.02.2006 - Az.: 1/SVK/005-06, 1/SVK/005-06G; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 04.05.2005 - Az.: VK 8/05; B. v. 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; B. v. 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; B. v. 10.12.2004 - Az.: VK 20/04).
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