Rechtsprechung
| VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Ab
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen: VK Bund verschärft Anforderungen an Preisprüfungen
Verfahrensgang
- VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - Verg 19/11
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (21)
- VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
In der der ASt bekannten Entscheidung der erkennenden Vergabekammer vom 20. März 2009 (Az.: VK 3 - 22/09, dort S. 34 ff. m.w.N.) ist ausführlich dargelegt worden, dass das Kartellverbot (§ 1 GWB) und das Verbot des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§§ 19/20 GWB) keine Bestimmungen über das Vergabeverfahren im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB sind.Außerhalb des Vergabeverfahrens und des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegende Rechtsverstöße sind im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17.Januar 2011 - VII-Verg 3/11 und vom 22. Mai 2002 - Verg 6/02; Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 20. März 2009 - VK 3 - 22/09, sowie vom 4. August 2010 - VK 3 - 78/10).
Soweit die ASt § 3 Abs. 7 RabattV beanstandet, wonach im Fall der nachträglichen Absenkung bzw. Festsetzung eines Festbetrags nur Nachverhandlungen vorgesehen sind, ist auf den Beschluss der erkennenden Vergabekammer vom 20. März 2009 (AZ: VK 3 - 22/09, dort S. 60-62) in einem ebenfalls von der ASt eingeleiteten Nachprüfungsverfahren zu verweisen.
- BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07
Nachunternehmererklärung
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
Die von der ASt für ihre abweichende Meinung herangezogene Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07) sei nicht verallgemeinerungsfähig.Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die die ASt hier in Bezug nimmt und wonach die konkrete Benennung eines Subunternehmers bereits bei Angebotsabgabe unzulässig sein kann, betraf eine Standardbauleistung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07).
- OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07
Zum Anspruch kleiner und mittelständischer Unternehmen auf Teilung des Auftrags …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
GWB a.F. OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 688 (689); OLG Jena, NZBau 2007, 730 (731); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2009 -VII-Verg 27/09), beinhaltet die fragliche Vorgabe gerade keinen konkreten Handlungsbefehl.
- OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04
Mittelstandsförderung bei der Vergabe
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
GWB a.F. OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 688 (689); OLG Jena, NZBau 2007, 730 (731); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2009 -VII-Verg 27/09), beinhaltet die fragliche Vorgabe gerade keinen konkreten Handlungsbefehl. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09
Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
GWB a.F. OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 688 (689); OLG Jena, NZBau 2007, 730 (731); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2009 -VII-Verg 27/09), beinhaltet die fragliche Vorgabe gerade keinen konkreten Handlungsbefehl. - LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08
Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2008, L 5 KR 507/08 ER-B) hat dazu ausgeführt, dass dem. - OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08
Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
Die Gewährleistung bestimmter Lieferkapazitäten dient der Beurteilung, ob der Bieter die hinreichenden Mittel für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags gewährleisten kann (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Februar 2008, VII-Verg 41/07, und vom 28. April 2008, VII-Verg 1/08). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
Die Bedenken, die seitens der Vergabekammern des Bundes in der ersten Instanz vor dem Hintergrund der Kalkulationssicherheit für die Bieter gegen Rabattverträge mit mehreren Partnern erhoben wurden (vgl. z.B. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Mai. 2009 - VK 2- 15/09), vermochten in der zweiten Instanz zwar nicht zu überzeugen (LSG NRW, Beschluss vom 3. September 2009 - L 21 KR 51/09 SFB). - OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02
Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
Außerhalb des Vergabeverfahrens und des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegende Rechtsverstöße sind im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17.Januar 2011 - VII-Verg 3/11 und vom 22. Mai 2002 - Verg 6/02; Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 20. März 2009 - VK 3 - 22/09, sowie vom 4. August 2010 - VK 3 - 78/10). - VK Bund, 24.01.2008 - VK 3-151/07
Vergabe von Bauleistungen
Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
Wenn der Auftraggeber aber zu einem Zeitpunkt ausschreibt, in welchem aufgrund einer bevorstehenden Rechtsänderung für die Bieter erhebliche Kalkulationsunsicherheiten bestehen, so hat der Auftraggeber das hiermit verbundene Risiko grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich zu übernehmen (zu einer ähnlich gelagerten Thematik der Ausschreibung trotz ungeklärter Eigentumsverhältnisse vgl. Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24. und 25. Januar 2008, VK 3-151/07 und 154/07). - OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen
- OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - Verg 41/07
Rechtsnatur von Stundenrichtwerten bei der Ausschreibung von …
- VK Bund, 19.05.2009 - VK 2-15/09
Vergabe von Rabattverträgen: Ist ein Vertragsabschluss nur mit einem …
- VK Bund, 24.08.2010 - VK 3-78/10
Studie zur Vakuumversiegelungstherapie
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
- BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03
Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …
- OLG Rostock, 01.08.2003 - 17 Verg 7/03
Zulässigkeit eines Losverfahrens
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 57/07
Vollstreckbarkeit eines gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ausgesprochenen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 21 KR 68/09
Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 21 KR 35/09
Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!
- OLG Bremen, 17.08.2000 - Verg 2/00
Verweisung im Nachprüfungsverfahren
- VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V
Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.Nicht erfolgreich war der Nachprüfungsantrag im Verfahren VK 3-135/10, soweit er sich auch auf die neue gesetzliche Vorgabe in § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V bezieht, wonach beim Abschluss von Rabattverträgen der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen ist.
(2) Soweit die Antragstellerin im Verfahren VK 3-135/10 geltend gemacht hatte, der Vorgabe des neuen § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V sei nicht entsprochen worden, so wurde der Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 1. Februar 2011 zurückgewiesen.
Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs der 5. Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung das Vergabeverfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.
• Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.
Die anderslautenden Gründe der Vergabekammer im Verfahren VK 3-135/10 könnten nicht überzeugen.
Hinsichtlich des Ein-Partner-Modells sei auf den insoweit bestandskräftigen Beschluss VK 3-135/10 zu verweisen.
Die Ag haben klargestellt, dass die Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.
Was die Vorgabe der Förderung der Anbietervielfalt, § 130 a Abs. 8 SGB V, anbelangt, so ist auf die bestandskräftige Entscheidung VK 3-135/10 zu verweisen.
- VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-28/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V
Relevant im vorliegenden Nachprüfungsverfahren sind insbesondere die Beschlüsse VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.Nicht erfolgreich war der Nachprüfungsantrag im Verfahren VK 3-135/10, soweit er sich auch auf die neue gesetzliche Vorgabe in § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V bezieht, wonach beim Abschluss von Rabattverträgen der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen ist.
(2)Soweit die Antragstellerin im Verfahren VK 3-135/10 geltend gemacht hatte, der Vorgabe des neuen § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V sei nicht entsprochen worden, so wurde der Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 1. Februar 2011 zurückgewiesen.
Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs.
• Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.
Die anderslautenden Gründe der Vergabekammer im Verfahren VK 3-135/10 könnten nicht überzeugen.
Hinsichtlich des Ein-Partner-Modells sei auf den insoweit bestandskräftigen Beschluss VK 3-135/10 zu verweisen.
Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.
Was die Vorgabe der Förderung der Anbietervielfalt, § 130 a Abs. 8 SGB V, anbelangt, so ist auf die bestandskräftige Entscheidung VK 3-135/10 zu verweisen.
- VK Bund, 09.05.2011 - VK 3-47/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V
In diesen beiden Nachprüfungsverfahren hatte die erkennende Vergabekammer mit Beschlüssen jeweils vom 1. Februar 2011 (Az.: VK 3 - 126/10 sowie VK 3 - 135/10 (abrufbar unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Vergabe/Vergabe11/VK3.Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Beschlüsse VK 3 - 126/10 (a.a.O. S. 38 - 51) sowie VK 3 - 135/10 (a.a.O. S. 37 - 48) verwiesen.
Ein Anspruch der ASt darauf, dass das von den Ag angewandte System der Preisprüfung vergaberechtskonform ist, besteht im vorliegenden Verfahren insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Preisprüfung angesichts der Staffelproblematik der streitgegenständlichen Ausschreibung eine besonders tragende Rolle zukommt (vgl. die Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10, a.a.O.).
Die Ag haben die Vorgaben der Vergabekammer aus den Verfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 hinsichtlich der Auskömmlichkeitsprüfung vergaberechtskonform umgesetzt.
In den beiden unmittelbar gegen die Verdingungsunterlagen gerichteten Nachprüfungsverfahren hatte die erkennende Vergabekammer mit Beschlüssen jeweils vom 1. Februar 2011 (Az.: VK 3 - 126/10 sowie VK 3 - 135/10) den Ag untersagt, einen Zuschlag auf die streitgegenständlichen Fach- und Gebietslose zu erteilen und angeordnet, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 vom 1. Februar 2011 verwiesen.
Die Ag haben die Vorgaben der Vergabekammer aus den Verfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 hinsichtlich der Auskömmlichkeitsprüfung vergaberechtskonform umgesetzt.
- VK Bund, 26.06.2018 - VK 2-46/18
Rabattstaffel; Zurücksetzung des Vergabeverfahrens; Preisbewertungsformel; …
Die Ag könnten sich auch nicht auf den Beschluss der 3. VK Bund vom 1. Februar 2011, VK3-135/10, der sich auch mit einer Rabattstaffel befasst habe, berufen, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen.Die Korrektheit der Vorgehensweise ergebe sich auch aus dem Beschluss der 3. VK Bund vom 1. Februar 2011, VK3-135/10.
Rabattstaffeln bergen die Gefahr, dass sich hier größere Spielräume für ein kreatives Angebotsverhalten eröffnen als ohne Staffelpreise; der Auftraggeber hat hier eine besondere Verpflichtung zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1.2.2011 - VK 3-135/10).
- VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der …
Daraus wird teilweise geschlossen, dass kartellrechtliche Ansprüche im Vergabenachprüfungsverfahren schon deshalb nicht geltend gemacht werden könnten, weil die Bildung des Kartells bzw. die Bündelung der Nachfragemacht dem Vergabeverfahren vorgelagert und demzufolge durch die Behauptung der Kartellrechtswidrigkeit kein Anspruch "in" dem Verfahren, sondern allenfalls "vor" dem Verfahren verfolgt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10;… Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.).- L 5 KR 6123/07 ER-B; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10 S. 54; Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.).
Da es sich beim Vergabenachprüfungsverfahren um ein Verfahren zum Schutz subjektiver Rechte der Bieter bzw. deren (sonstige) Ansprüche handelt (vgl. §§ 97 Abs. 7, 104 Abs. 2, 107 Abs. 2, 114 Abs. 1 S. 1 GWB), hätte die ASt zumindest substantiiert darlegen müssen, inwiefern sie durch das unterstellt rechtswidrige Einkaufskartell der Ag oder deren gebündelter Marktmacht beschwert ist (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. Februar 2011, VK 3 - 135/10).
- VK Bund, 28.04.2011 - VK 3-47/11 In den beiden unmittelbar gegen die Verdingungsunterlagen gerichteten Nachprüfungsverfahren hatte die erkennende Vergabekammer mit Beschlüssen jeweils vom 1. Februar 2011 (Az.: VK 3 - 126/10 sowie VK 3 - 135/10) den Ag untersagt, einen Zuschlag auf die streitgegenständlichen Fach- und Gebietslose zu erteilen und angeordnet, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 vom 1. Februar 2011 verwiesen.
Die Ag haben die Vorgaben der Vergabekammer aus den Verfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 hinsichtlich der Auskömmlichkeitsprüfung vergaberechtskonform umgesetzt.
- VK Sachsen, 04.02.2013 - 1/SVK/039-12
Bieter muss auch um Folgeauftrag mitbieten dürfen!
Allerdings wird dies gerade im Hinblick auf die Wettbewerbseinengung teilweise auch kritisch gesehen, da geeignete Unternehmen an der Abgabe von Angeboten auf alle Lose, auf die sie Angebote abgeben könnten und auch gerne abgeben würden, gehindert wären (3. VK Bund, Beschluss vom 1. Februar 2011 - VK 3 - 135/10). - OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - Verg 19/11
Kostenentscheidung nach Untersagung der Zuschlagserteilung durch die …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen Nr. 2 und Nr. 3 des Beschlusses der 3. Vergabekammer des Bundes vom 01. Februar 2011 (VK 3-135/10) wird zurückgewiesen.Rn. 10 den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 01. Februar 2011 (VK 3-135/10).
- VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V
Dies impliziert keine Bewertung, sondern ist eine reine Feststellung(zu dieser Problematik vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, VK 3-135/10). - VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 23/11
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!
Über die Partikularinteressen des einzelnen Bieters hinaus gehe es auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs insgesamt; dieser sei nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet; vergleichbare Angebote setzten eine gesicherte Basis voraus (s. VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011, VK 3-135/10). - VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12
Abschluss von Verträgen
- VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11
Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach …
- VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-38/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 25/11
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!
- VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-44/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-91/13
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen
- VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 24/11
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!
- VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-41/11
Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Bund, 21.09.2012 - VK 3-102/12
Abschluss von Rabattvereinbarungen zu Arzneimitteln gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für …
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