Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.03.2001 - 13 U 216/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
HPflG § 1 Abs. 1; ; HPflG § 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 2; ; StVG § 4 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 12 Abs. 4 S. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenbahnunfall - Haftung des Straßenbahnführers - Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall - Zurückrollen - ungeklärter Hergang - Haftungsverteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Unklare Haftung zwischen PKW und Straßenbahn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straßenbahnführer; Nachgewiesenes Verschulden; Haftung; Anscheinsbeweis; Auffahren
Verfahrensgang
- LG Bochum, 11.09.2000 - 6 O 243/00
- OLG Hamm, 21.03.2001 - 13 U 216/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 866
- VRS 100, 438
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 15.04.2010 - 6 U 205/09
Haftungsverteilung bei einem Zusammenprall beim Zurücksetzen; Voraussetzungen des …
Ist gerade streitig und nicht bewiesen, dass ein Auffahren gegeben ist, so greift der Anscheinsbeweis nicht (OLG Hamm r+s 2001, 503;… LG Detmold Urt. v. 19.04.2000 - 2 S 19/00 - juris;… AG Bremen Urt. v. 20.02.2004 - 9 C 542/03 - juris). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
Rn. 83 Die Entscheidung OLG Hamm DAR 2001, 402 (…= VersR 2002, 499 = Hacks/Ring/Böhm a.a.O. Nr. 2626) betrifft eine 70-jährige, erheblich vorgeschädigte Frau, während die Klägerin zum Unfallzeitpunkt 40 Jahr alt war, und dem OLG Hamm zufolge gerade das Alter des Unfallopfers eine zentrale Rolle spielte. - OLG Köln, 18.08.2023 - 7 U 21/23
Posttraumatische Belastungsstörung nach Kollision mit Straßenbahn
Maßgeblich ist somit bei schuldlosem Handeln des Straßenbahnführers allein das Haftpflichtgesetz (HPflG), welches jedoch eine § 18 Abs. 1 StVG vergleichbare Haftung des Fahrzeugführers nicht vorsieht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 216/00 = r + s 2001, 503, beck-online; (OLG München Endurteil v. 17.11.2017 - 10 U 1319/17, BeckRS 2017, 133345, beck-online).
- OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall mit einer Schienenbahn
Dieses Anhalten war verkehrsbedingt und somit kein Halten im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 5 StVO (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2001 - 13 U 216/00, juris Rn. 19). - OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
Haftungsverteilung bei Zusammenstoß einer Straßenbahn mit der geöffneten …
Demgegenüber kann der Bahnführer nicht aus der Gefährdungshaftung in Anspruch genommen werden, denn eine dem § 18 StVG entsprechende Regelung im HaftPflG fehlt (OLG Hamm DAR 2001, 402). - LG Hildesheim, 01.04.2004 - 1 S 123/03
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Autounfalls; Grundlage der Bewertung …
Auch dem Umstand, dass es sich auf Beklagtenseite um einen kleineren LKW handelt, ist nicht erhöhend zu berücksichtigen, weil insoweit nicht bewiesen ist, dass sich dieser Umstand betriebsgefahrerhöhend ausgewirkt hat (vergl. OLG Hamm, VRS 100, 438 [OLG Hamm 21.03.2001 - 13 U 216/00]).Dies führt vorliegend zu einer hälftigen Schadensteilung, weil die allein als unstreitig festzustellenden Fahrweisen in gleichem Maße gefährlich erscheinen und damit weder der einen noch der anderen Seite ein überwiegender Verursachungsbeitrag nachzuweisen ist (vergl. OLG Hamm, VRS 100, 438 [OLG Hamm 21.03.2001 - 13 U 216/00], LG Kaiserslautern, ZfSch 1997, 9; LG Detmold, ZfSch 2000, 385; OLG Frankfurt, VersR 1997, 74; OLG Koblenz; Urteil v. 2.12.1991 - 12 U 995/90 -).
- OLG Hamm, 12.03.2025 - 7 U 18/24
Spurhaltegebot, paralleles Abbiegen, Linksabbiegen
Unterschiedliche Betriebsgefahren wie Gewichts- oder Geschwindigkeitsabweichungen der beiden Fahrzeuge, die nur zu berücksichtigen wären, wenn sie sich, was nicht feststellbar ist, auf den Schaden ausgewirkt haben (vgl. OLG Hamm Urt. v. 21.03.2001 -13 U 216/00, juris Rn. 25), sind vorliegend schon deswegen nicht zu berücksichtigen, weil sie geringfügig wären. - LG Fulda, 15.02.2002 - 1 S 159/01
Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall; …
Eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des OLG Hamm vom 21.03.2001 ( VRS 100, 438 (439 ff.) [OLG Hamm 21.03.2001 - 13 U 216/00] [OLG Hamm 21.03.2001 - 13 U 216/00] ), auf das der Kläger seine Rechtsauffassung stützt, die Grundsätze des Anscheinsbeweises könnten vorliegend nicht herangezogen werden.
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