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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4349
BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92 (https://dejure.org/1992,4349)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.1992 - 1St RR 2/92 (https://dejure.org/1992,4349)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 1992 - 1St RR 2/92 (https://dejure.org/1992,4349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2
    Beschädigung der Schranke einer Tiefgarage als Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Straßenverkehr; Kraftfahrer; Öffentliche Tiefgarage; Schranke; Ausfahrt; Beschädigung

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 326
  • VersR 1993, 625
  • JR 1993, 114
  • VRS 83, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher …

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92
    Es muß sich vielmehr um ein plötzlich eintretendes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr handeln, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht (vgl. BGHSt 24, 382/383; …
  • BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86

    Unfall; Schadensereignis; Gefahren; Herbeiführung; Straßenverkehr; Fußgänger; …

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92
    Deshalb hat der Senat (BayObLGSt 1986, 70) das Einschlagen der Windschutzscheiben eines Kraftfahrzeugs durch einen Fußgänger auch nur deshalb als Verkehrsunfall angesehen, weil dieses Ereignis in (unmittelbarem) Zusammenhang mit einem Verkehrsvorgang (Spontanreaktion auf eine Behinderung im Begegnungsverkehr) stand.
  • OLG Hamm, 12.05.1982 - 7 Ss 343/82
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92
    Etwas anderes gilt dagegen bei einem nicht verkehrsbezogenen Verhalten, wie dem Bewerfen eines Autos mit Flaschen, bei dem das schädigende Ereignis nicht durch die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verursacht wird (OLG Hamm NJW 1982, 2456 ).
  • BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92
    Als solcher gilt nicht schlechthin jeder im öffentlichen Verkehrsraum Anwesende, sondern nur derjenige, der sich verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt (BGHSt 14, 24/27;… Mühlhaus/Janiszewski § 1 Rn. 5;… Rüth in Rüth/Berr/Berz Straßenverkehrsrecht 2. Aufl. § 1 StVO Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 2 RBs 1/20

    Anlassordnungswidrigkeit bei Parken in Umweltzone ohne Plakette

    Rn. 15 Verkehrsteilnehmer im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist, wer sich verkehrserheblich verhält, d. h. körperlich und unmittelbar durch aktives Tun oder Unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt (vgl. BGH NJW 1960, 924, 925; BayObLG NZV 1992, 326, 327;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 1 StVO, Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 53 Ss OWi 107/19

    Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1 …

    Rn. 7 Da nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verfassungsbeschwerde vermieden und Verstöße gegen das Verfahrensrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG bereits im Bereich der Fachgerichtsbarkeit überprüft werden sollen, muss bei der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs stets ergänzend vorgetragen werden, was der Betroffene bzw. der Verteidiger des Betroffenen im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über die vom Tatrichter verwertete Einlassung hinaus vorgetragen hätte [vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; OLG Köln VRS 83, 267 ständige Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG vgl. bereits Beschlüsse vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 132 Z/95; vom 19.05.1998 - 1 Ss (OWi) 35 Z/98; vom 28.06.1999 - 2 Ss (OWi) 81 Z/99],.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Rn. 7 Da nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verfassungsbeschwerde vermieden und Verstöße gegen das Verfahrensrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG bereits im Bereich der Fachgerichtsbarkeit überprüft werden sollen, muss bei der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs stets ergänzend vorgetragen werden, was der Betroffene bzw. der Verteidiger des Betroffenen im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über die vom Tatrichter verwertete Einlassung hinaus vorgetragen hätte [vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; OLG Köln VRS 83, 267 ständige Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG vgl. bereits Beschlüsse vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 132 Z/95; vom 19.05.1998 - 1 Ss (OWi) 35 Z/98; vom 28.06.1999 - 2 Ss (OWi) 81 Z/99],.
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Da nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verfassungsbeschwerde vermieden und Verstöße gegen das Verfahrensrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG bereits im Bereich der Fachgerichtsbarkeit überprüft werden sollen, muss bei der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs stets ergänzend vorgetragen werden, was der Betroffene bzw. der Verteidiger des Betroffenen im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über die vom Tatrichter verwertete Einlassung hinaus vorgetragen hätte [vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; OLG Köln VRS 83, 267 ständige Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG vgl. bereits Beschlüsse vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 132 Z/95; vom 19.05.1998 - 1 Ss (OWi) 35 Z/98; vom 28.06.1999 - 2 Ss (OWi) 81 Z/99],.
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