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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.02.1994

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,346
BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95 (https://dejure.org/1995,346)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1995 - 4 StR 283/95 (https://dejure.org/1995,346)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 (https://dejure.org/1995,346)
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Straßengänger

§ 315b StGB, Behinderung 'von Gewicht', bei Verkehrsteilnehmern ist Tatbegehung in den Fällen von Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur vorsätzlich möglich;

§ 240 StGB, 'Einwirkung nur psychischer Natur', Geringfügigkeitsprinzip

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 240 StGB
    Keine Verwirklichung des Tatbestands des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Nötigung beim bewusst verkehrswidrigen Gehen auf der Fahrbahn; Merkmal "Hindernis bereiten" i.S.v. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (Fahrbahngeherfall); Gewaltbegriff in § 240 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gehen auf Fahrbahn - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Nötigung

  • opinioiuris.de

    Fahrbahngeher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240, § 315b; StVO § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") - Schädigungsvorsatz fehlt

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 231
  • NJW 1996, 203
  • MDR 1996, 85
  • NStZ 1996, 268
  • NZV 1995, 493
  • VersR 1995, 1366
  • JR 1997, 207
  • VRS 87, 35
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen' …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Ebenso erfüllt ein Fahrzeugführer im fließenden Verkehr in besonderen Fällen das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (BGHSt 28, 87, 88).

    Einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" hat die Rechtsprechung beispielsweise in Fällen bejaht, in denen ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, wenn der Kraftfahrer dabei die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt, ihm aber seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 22, 67, 75; 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267); ebenso, wenn der Täter sein Fahrzeug als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht, indem er auf einen anderen Verkehrsbeteiligten zufährt, um ihn zu verletzen (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3) oder absichtlich fremde Fahrzeuge rammt (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 2).

    Dies hindert indes, wenn er dabei auf den Polizeibeamten in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6, 7; 28, 87, 88 m.w.N.), die Anwendung des § 315 b StGB - wie bereits dargetan - gerade nicht.

    Rn. 15 aa) Insbesondere in Fällen, in denen ein Verhalten, das sich nach außen als Verkehrsteilnahme darstellt, als Hindernisbereiten oder als "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" zu bewerten ist, setzt der Tatbestand eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176, 178; 28, 87, 89).

    Nicht jede objektiv behindernde Verkehrsteilnahme, selbst wenn sie gänzlich aus dem Rahmen dessen fällt, was im Verkehr vorzukommen pflegt (vgl. BGHSt 28, 87, 88; BGH VRS 55, 126, 127), genügt zur Tatbestandserfüllung; ebenso reicht eine nur unwesentliche Behinderung nicht aus.

    Der Senat hat deshalb ein Hindernisbereiten im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB für den Fall verneint, daß es dem Fußgänger, dem der Täter mit seinem Pkw auf dem Bürgersteig den Weg abschneidet, ohne weiteres möglich ist, an dem Pkw vorbeizugehen (BGH VRS 64, 267, 268); er hat einen gefährlichen Eingriff im Sinne der Nr. 3 der Vorschrift auch nicht angenommen, wenn der Kraftfahrer beabsichtigt, an einem Halt gebietenden Polizeibeamten, ohne diesen zu gefährden, vorbeizufahren (BGHSt 28, 87, 89 m.w.N.).

    Vielmehr muß auch die Herbeiführung der konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert vom Vorsatz umfaßt sein (vgl. BGHSt 28, 87, 89; OLG Köln NZV 1991, 319, 320; 1992, 80, 81).

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Rn. 9 Hiernach hat die Rechtsprechung ein Hindernisbereiten etwa darin gesehen, daß der Kraftfahrzeugführer mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage dazu veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, oder ein Polizeifahrzeug, dessen Besatzung ihn wegen eines Verkehrsverstoßes stellen will, um dies zu verhindern, absichtlich am Überholen hindert (BGHSt 21, 301, 303; 22, 67, 75).

    Einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" hat die Rechtsprechung beispielsweise in Fällen bejaht, in denen ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, wenn der Kraftfahrer dabei die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt, ihm aber seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 22, 67, 75; 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267); ebenso, wenn der Täter sein Fahrzeug als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht, indem er auf einen anderen Verkehrsbeteiligten zufährt, um ihn zu verletzen (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3) oder absichtlich fremde Fahrzeuge rammt (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 2).

    Dies erhellt ohne weiteres aus der Rechtsprechung etwa zu den sogenannten Polizeifluchtfällen (vgl. BGHSt 22, 67; BGH VRS 50, 94; dazu auch Senatsbeschluß vom 12. Januar 1995 - 4 StR 742/94, NZV 1995, 196).

  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Beiden Fällen der Anwendung des § 315 b StGB auf Verkehrsvorgänge ist gemeinsam, daß der Täter in der Absicht handelt, diese zu einem Eingriff zu "pervertieren"; es muß ihm darauf ankommen, durch diese in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1).

    Schon um der Gefahr uferloser Ausdehnung der Anwendung des § 315 b StGB auf "normale" Verkehrsverstöße vorzubeugen, ist die Anwendung dieser Strafvorschrift auf Verkehrsvorgänge nämlich davon abhängig, daß der Täter in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren"; dabei muß es ihm darauf ankommen, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1).

  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen - …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Doch können nach gefestigter Rechtsprechung auch Vorgänge im ruhenden und fließenden Verkehr dann ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB sein, wenn der Täter von vornherein vom Verhalten eines "normalen" Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, daß er durch die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, wenn also die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (BGHSt 21, 301, 302; BGH VRS 64, 267/268).

    Rn. 9 Hiernach hat die Rechtsprechung ein Hindernisbereiten etwa darin gesehen, daß der Kraftfahrzeugführer mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage dazu veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, oder ein Polizeifahrzeug, dessen Besatzung ihn wegen eines Verkehrsverstoßes stellen will, um dies zu verhindern, absichtlich am Überholen hindert (BGHSt 21, 301, 303; 22, 67, 75).

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Doch können nach gefestigter Rechtsprechung auch Vorgänge im ruhenden und fließenden Verkehr dann ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB sein, wenn der Täter von vornherein vom Verhalten eines "normalen" Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, daß er durch die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, wenn also die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (BGHSt 21, 301, 302; BGH VRS 64, 267/268).

    Der Senat hat deshalb ein Hindernisbereiten im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB für den Fall verneint, daß es dem Fußgänger, dem der Täter mit seinem Pkw auf dem Bürgersteig den Weg abschneidet, ohne weiteres möglich ist, an dem Pkw vorbeizugehen (BGH VRS 64, 267, 268); er hat einen gefährlichen Eingriff im Sinne der Nr. 3 der Vorschrift auch nicht angenommen, wenn der Kraftfahrer beabsichtigt, an einem Halt gebietenden Polizeibeamten, ohne diesen zu gefährden, vorbeizufahren (BGHSt 28, 87, 89 m.w.N.).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Deshalb würde auch die Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hier zu keinem anderen Ergebnis führen: Zwar hat der 1. Strafsenat darin unbeschadet des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 die von den Angeklagten bewirkte Straßenblockade als strafbare Nötigung mittels Gewalt bewertet; er hat jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer "durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden" wurde, indem "die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere" benutzten (S. 9/10 der Urteilsabschrift; vgl. ferner Beschlüsse desselben Senats vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 - und vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation', …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Diese Rechtsprechung wird - wie der Senat in seinem Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 - NZV 1995, 325, 326 - betont hat -, durch die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt.
  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95

    kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff, …

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Deshalb würde auch die Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hier zu keinem anderen Ergebnis führen: Zwar hat der 1. Strafsenat darin unbeschadet des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 die von den Angeklagten bewirkte Straßenblockade als strafbare Nötigung mittels Gewalt bewertet; er hat jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer "durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden" wurde, indem "die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere" benutzten (S. 9/10 der Urteilsabschrift; vgl. ferner Beschlüsse desselben Senats vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 - und vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 36, 340 führt die Verjährung nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zum Freispruch (ebenso BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 3).
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
    Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 36, 340 führt die Verjährung nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zum Freispruch (…ebenso BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 3).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95

    Gewalt - Nötigung - Blockade - Straßenkreuzung

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf …

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die …

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3 …

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - …

  • BGH, 20.01.1987 - 4 StR 719/86

    Entschädigung wegen eines vorläufigen Berufsverbots - Entschädigung bei …

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche …

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht - …

  • BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75

    Anforderungen an die Feststellung des bedingten Vorsatzes eines Tötungsdelikts - …

  • OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung …

  • BGH, 09.07.1954 - 4 StR 329/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche …

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 527/84

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Polizeikontrolle - Nötigungsmittel …

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren …

  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 322/87

    Anforderungen an die Prüfung eines Tötungsvorsatzes des Angeklagten durch den …

  • OLG Köln, 15.03.1991 - Ss 103/91

    Straßenverkehr; Zweckentfremdung; Fahrzeug; Fließender Verkehr; Gefährdung

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …

    bb) Auslegung und Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften durch das Landgericht anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten sogenannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ) verstoßen nicht gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG.

    In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ;… nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862;… vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236).

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr …

    Rn. 18 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).

    Ein bloß vorschriftswidriges Verkehrsverhalten fällt dagegen grundsätzlich nicht unter § 315 b StGB, sondern - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - nur unter § 315 c StGB (BGHSt 41, 231, 233 f.;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 8).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen bei einer solchen Fallgestaltung den Tatbestand des § 315 b StGB mit der Begründung bejaht hat, das absichtliche - ohne durch die Verkehrslage veranlaßte - Hindern am Überholen falle "ausnahmsweise" nicht unter § 315 c StGB, sondern unter § 315 b (Abs. 1 Nr. 2) StGB, weil die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der verbotenen Fahrweise sei (BGHSt 21, 301, 302 f.; BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; vgl. auch BGHSt 7, 379, 380; 22, 67, 72; 23, 4, 6 f.; 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.), hält er daran für die Fälle nicht fest, in denen der Täter lediglich mit Gefährdungsvorsatz handelt.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34;… BGH, NJW 1995, S. 2862;… NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94 -24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3271
OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94 -24 (https://dejure.org/1994,3271)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.1994 - Ss 40/94 -24 (https://dejure.org/1994,3271)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - Ss 40/94 -24 (https://dejure.org/1994,3271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 365
  • VRS 87, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung …

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94
    Verkehrsfeindlich handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweckfremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (vgl. Senat NZV 1991, 319 = VRS 81, 110, VRS 82, 30 und 39; ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Köln, 15.03.1991 - Ss 103/91

    Straßenverkehr; Zweckentfremdung; Fahrzeug; Fließender Verkehr; Gefährdung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94
    Verkehrsfeindlich handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweckfremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (vgl. Senat NZV 1991, 319 = VRS 81, 110, VRS 82, 30 und 39; ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00

    Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den …

    Deshalb lässt sich nach den bisherigen Feststellungen das Verhalten des Angeklagten nicht als "bewusst verkehrsfeindlich" werten (vgl. dazu auch OLG Köln, NZV 1994, 365).
  • OLG Köln, 30.04.2004 - Ss 146/04

    Schädigungsvorsatz als Voraussetzung eines unsachgemäßen Verhaltens im …

    Rn. 12 Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im Straßenverkehr wird nur dann von § 315 b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" (BGHSt 48, 233 = NJW 2003, 1613 M. N.; vgl. zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 und 3: Senatsentscheidung vom 15.03.1991 - Ss 103/91 = VRS 81, 110 = NZV 1991, 319; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 2: Senatsentscheidung vom 13.09.1991 - Ss 421/91 = VRS 82, 30 = NZV 1992, 80; Senatsentscheidung vom 16.02.1994 - Ss 40/94 = VRS 87, 35 = NZV 1994, 365; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 3: Senatsentscheidung vom 16.10.1998 = DAR 1999, 88;… vgl. zu den verschiedenen Fallgruppen auch König, NStZ 2004, 175, zugleich Besprechung von BGH a. a. O.), wobei eine solche verkehrsatypische "Pervertierung" nur vorliegt, wenn das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz missbraucht wird (…BGH a. a. O.); das gilt für alle Alternativen der Vorschrift (…BGH a. a. O.).
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