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| BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95 |
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Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 74
- BayObLGSt 1995, 175
- VRS 91, 40
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 94/87
Revisionsgericht; Befugnis; Wiedereinsetzung; Gewährung
Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
Es ist nicht möglich, mit der Entscheidung über die Revision bis zur Erledigung des Wiedereinsetzungsgesuchs zu warten (im Anschluß an BayObLGSt 1987, 102).«.Dies haben der Bundesgerichtshof (BGHSt 22, 52) und ihm folgend das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGSt 1987, 102) bereits entschieden; hieran ist festzuhalten.
Der Weg für eine Entscheidung des Berufungsgerichts über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird vielmehr erst durch die Aufhebung des unzulässigen Berufungsurteils freigemacht (vgl. BayObLGSt 1987, 102, 105).
- BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80
Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen …
Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
Demzufolge hat die Verwerfung der Berufung als unzulässig Vorrang vor der Entscheidung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGHSt 30, 98, 100; Meyer-Goßner NJW 1978, 528/529;… KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 329 Rn. 13;… LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 3, 63;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 7;… KMR/Paulus StPO 8. Aufl. § 329 Rn. 6). - BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
in Betracht; im Hinblick auf das vom Angeklagten mittlerweile gestellte Wiedereinsetzungsgesuch ist es aber sachgerecht, von einer solchen durch das Revisionsgericht entsprechend § 354 Abs. 1 StPO zu treffenden Entscheidung (vgl. BGHSt 13, 306/309 f.) abzusehen. - BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung eines …
Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
Dies haben der Bundesgerichtshof (BGHSt 22, 52) und ihm folgend das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGSt 1987, 102) bereits entschieden; hieran ist festzuhalten. - OLG Hamburg, 13.08.1985 - 2 Ss 47/85
Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
b) Ob das Revisionsgericht, wie das OLG Hamburg (NStZ 1985, 568 ; dagegen …
- OLG Saarbrücken, 22.12.2017 - Ss BS 88/17
Verspäteter Einspruch: Keine Verwerfung in der Rechtsbeschwerde, wenn über …
Zudem müssten sich die Verwaltungsbehörde bzw. das Amtsgericht der Verspätung des Einspruchs bewusst gewesen sein (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 389, 390; BayObLG VRS 91, 40 ff. - juris Rn. 6;… OLG Hamburg StraFo 2006, 294 f. - juris Rn. 6).Nichts anderes gilt, wenn der Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt wird (vgl. für den Fall eines im Revisionsverfahren gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist BayObLG VRS 91, 40 f.- juris Rn. 8 ff.;… OLG Hamburg StraFo 2006, 294 f.- juris Rn. 4 ff.).
Denn das Oberlandesgericht ist als Rechtsbeschwerdegericht in all diesen Fällen- ebenso wie das Revisionsgericht in den Fällen des § 46 Abs. 1 StPO bei Fristversäumung in der Vorinstanz - nicht befugt, anstelle des nach § 52 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 OWiG hierzu ausschließlich berufenen Amtsgerichts über die Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist zu entscheiden (vgl. BGHSt 22, 52 ff.; OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 399 f.; OLG Köln JMBl NW 1984, 235, 236; BayObLG VRS 91, 40 f. - juris Rn. 9;… OLG Hamburg StraFo 2006, 294 f. - juris Rn. 8;… Göhler/Seitz/Bauer, a. a. O., § 52 Rn. 40;… KK OWiG-Lampe, a. a. O., § 52 Rn. 42;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 52 Rn. 32).
- OLG Hamburg, 16.03.2006 - III-23/06
Verfahren bei unzulässiger Sachentscheidung: Berufungsurteil nach verspätet …
Im Hinblick auf das mittlerweile gestellte Wiedereinsetzungsgesuch ist es aber sachgerecht, von einer solchen durch das Revisionsgericht entsprechend § 354 Abs. 1 StPO zu treffenden Entscheidung abzusehen (vgl. dazu BayObLG NStZ-RR 1996, 74 unter Hinweis auf BGHSt 13, 306, 309f). - BayObLG, 07.08.2024 - 206 StRR 258/24
Verwerfung einer unzulässigen Berufung durch das Revisionsgericht
Bei Gewährung von Wiedereinsetzung würde ein die Berufung als unzulässig verwerfender Beschluss des Senats wieder hinfällig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.10.1995, 2St RR 167/95, zitiert nach juris, dort Rdn. 8; OLG Hamburg…, Beschluss vom 16.03.2006, III-23/06-1 §§ 41/06, zitiert nach juris, dort Rdn. 10).
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