Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigungsanordnung nur gegen einen Teil der Miteigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 17.12.2007 - M 8 K 07.335
- VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Papierfundstellen
- VerfGH 63, 10
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (8)
- VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04
Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).Selbst wenn man aber in der falschen Annahme des Verwaltungsgerichts einen Verstoß gegen das Recht auf Gehör sehen wollte, würden die Entscheidungen der Gerichte darauf jedenfalls nicht beruhen (vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/181;… Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 19 zu Art. 91).
- VG München, 17.12.2007 - M 8 K 07.335
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17. Dezember 2007 Az. M 8 K 07.335 und die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juli 2008 Az. 2 ZB 08.547 und vom 25. August 2008 Az. 2 ZB 08.2075.Rn. 7 5. Die Verwaltungsstreitsache wurde beim Verwaltungsgericht München unter dem Aktenzeichen M 8 K 07.335 weitergeführt.
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Denn mit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit geht keine Entwertung der Eigentümerstellung der einzelnen Miteigentümer einher (BGH vom 2.6.2005 = BGHZ 163, 154/177).
- BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Durch die Bildung von Wohnungseigentum entsteht neben dem Sondereigentum auch Miteigentum in Form von Bruchteilseigentum (§ 1008 BGB) am Grundstück und am sonstigen gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 2 und 5, § 6 WEG; vgl. BGH vom 17.1.1968 = BGHZ 49, 250/251;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 10. Aufl. 2008, RdNrn. 13, 16 zu § 1). - BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Dem Begründungserfordernis ist damit Genüge getan (vgl. BVerwG vom 28.11.2002 = BVerwGE 117, 228 Leitsatz 1). - VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige …
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70). - VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
Der Verfassungsgerichtshof kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62). - VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …
Entgegen der vom Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung geteilten Auffassung der Antragsgegnerin spricht vieles dafür, dass damit der Rahmen der eigenständigen Befugnisse der Antragstellerin als Verwalterin einer Eigentumswohnanlage überschritten und daher ihre alleinige ordnungsrechtliche Inanspruchnahme für die Durchführung dieser Maßnahmen ohne eine verbindliche Inanspruchnahme der aufgrund ihrer dinglichen Berechtigung auch hinsichtlich des hier in erster Linie betroffenen in ihrem Miteigentum stehenden gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1 Abs. 2 WEG) im Verständnis des § 3 Abs. 1 LBO 2004 unterhaltungspflichtigen und nach § 10 Abs. 6 WEG als Gemeinschaft auch potentiell im Sinne der §§ 4 und 5 SPolG ordnungspflichtigen Wohnungseigentümer(…vgl. zur Frage einer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit einzelner Wohnungseigentümer auch hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums, freilich unter Beachtung des Auswahlermessens Große Suchsdorf, Niedersächsische Bauordnung, 9. Auflage 2013, § 79 Rn 87, dazu auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26.1.2010 - Vf. 108-VI-08 -, BayVBl. 2010, 622, allerdings unter Verweis unter anderem auf das Erfordernis von Duldungsanordnungen gegenüber den anderen Miteigentümern) rechtlich nicht zulässig ist. - VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 BayVBl 2013, 770;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.760
Bebauungsplanwidrige Grundstücksteilung; Anordnung der Rückvermessung
Als Zustandsstörer käme auch jeder dieser Miteigentümer in Betracht (vgl. BayVerfGH, E. v. 26.1.2010 - Vf. 108-VI-08 - BayVBl 2010, 622).
- VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung
Als Zustandsstörer käme auch jeder dieser Miteigentümer in Betracht (vgl. BayVerfGH, E. v. 26.1.2010 - Vf. 108-VI-08 - BayVBl 2010, 622). - VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12
Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache
Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19). - VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12
Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO
Ein solches Vorbringen muss vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen werden, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1999 = VerfGH 52, 29/31; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180; VerfGH vom 26.1.2010 = VerfGH 63, 10/13). - VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14
Klageerzwingungsverfahren
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17). - VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14
Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung
Dieses gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17;… vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22). - VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der …
Rn. 20 Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17;… vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22;… vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 31). - VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde
Dieses Grundrecht gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 19.7.2013 - Vf.88-VI-12 - juris Rn. 19;… vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI- 13 - juris Rn. 17;… vom 9.1.2015 - Vf. 1 -VI-14 - juris Rn. 22). - VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14
Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 319/14
Brandschutzauflagen bei Wohnungseigentümergemeinschaft
- VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15
Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme …
- VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
- VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13
Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund …
- VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13
Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen
- VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine …
- VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung
- VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Gehörsverstoßes …
- VG Bayreuth, 14.08.2025 - B 8 K 23.260
Zweitbescheid, Zentralheizung, Wohnungseigentumsgemeinschaft, Gemeinschaft der …
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