Rechtsprechung
| VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht im Hinblick auf die Kommunalwahlen von 1999 für überprüfungsbedürftig
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer eindeutigen Weigerung des zuständigen Verfassungsorgans im Falle der Beanstandung eines Unterlassens für den Beginn der Antragsfrist in § 44 Abs. 3 VerfGHG; Anforderungen an den Gesetzgeber für den Erlass einer verfassungsgemäßen Sperrklausel; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit einer eindeutigen Weigerung des zuständigen Verfassungsorgans im Falle der Beanstandung eines Unterlassens für den Beginn der Antragsfrist in § 44 Abs. 3 VerfGHG; Anforderungen an den Gesetzgeber für den Erlass einer verfassungsgemäßen Sperrklausel; ...
Sonstiges (2)
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 579
- DVBl 1995, 153
- VerfGH 7/94
- VerfGH 7/94 -, OVGE 44, 301
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
) Antragsteller in derartigen Verfahren können auch die politischen Parteien und ihre Landesverbände sein (BVerfGE 4, 27, 30; 82, 322, 335; VerfGH NW, NWVBl. 1992, 275 = DÖV 1992, 968).Denn die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl kann nicht ein für alle Mal abstrakt beurteilt werden (BVerfGE 1, 208, 259; 82, 322, 338;… vgl. auch Grimm, Politische Parteien, in: Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., 1994, S. 599, 627 f.; Hans ) Meyer, Wahlsystem und Verfassungsordnung, 1973, S. 235).
Spätestens mit der Verkündung des Wahlrechtsänderungsgesetzes vom 8. Juni 1993 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-We'stfa1en vom 17. Juni 1993 (S. 30.0) war eindeutig erkennbar, daß sich der Antragsgegner, den auf der Grundlage der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts durch die Antragstellerin'schon vor der Beratung dieses Gesetzes spätestens auf grund der Hinweise in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1990 (BVerfGE 82, 322) eine Handlungspflicht getroffen hätte, nicht mehr im Hinblick auf die Kommunalwahlen von 1994 mit der Sperrklausel des § 33 Abs. 1 KWG befassen wollte.
Chancengleichheit der politischen Parteien im Wettbewerb ist wie der für jede Wahl im staatlichen Bereich geltende Grundsatz der gleichen Wahl (Art.· 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) wegen des Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen prinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (BVerfGE 82, 322, 337; 78, 350, 357 f.; 51, 222, 234).
Sie bedürfen in diesem Bereich stets eines zwingenden Grundes; als Grund von hinreichend zwingendem Charakter ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung angesehen worden (BVerfGE 82, 322, 337 f.; 51, 222, 236).
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar der Grundsatz aufgestellt worden, daß um der Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung willen ein Quorum von 5 v. H. in aller Regel verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; jede Sperrklausel steht jedoch unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung aller Umstände, die sich im Geltungsbereich eines Wahlgesetzes zu einem bestimmten Zeitpunkt ergeben können (vgl. BVerfGE 82, 322, 338).
3. Auch wenn der Gesetzgeber das weiterbestehen eines zwingenden Grundes für die bisherige Durchbrechung des Rechts auf Chancengleichheit bejaht, steht es ihm, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung darlegt, "grundsätzlich frei, auf eine Sperrklausel zu verzichten, deren Höhe herabzusetzen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen" (BVerfGE 82, 322, 338 f.; 1, 208, 256; 6, 84, 95; 51, 222, 237).
Vielmehr wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie sie zuletzt in BVerfGE 82, 322 entfaltet wurde, angewendet und fortentwickelt.
Der Verfassungsgerichtshof ordnet daher eine teilweise Erstattung der notwendigen Auslagen an (§ 54 Abs. 4 VerfGHGi zum Maßstab bei der Bejahung eines Ausnahmefalls: BVerfGE 44, 125, 166 f.i BVerfGE 82, 322, 351).
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56
Kommunalwahl-Sperrklausel I
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
März 1954 - 1 K 181/52 - die §§ 32 Abs. 4 und 34 Abs. 2 des Gemeindewahlgesetzes von 1948 in der Fassung von 1952 als mit Art. 3 GG unvereinbar nicht angewandt hatte, stellte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Landesregierung Nordrhein-westfalen durch Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 BvF 3/56 - (BVerfGE 6, 104) fest, daß § 30 Abs. 6 KWG vom 12. Juni 1954 (GV NW S. 226) mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei.Aufgrund des urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1957 in dem Verfahren wegen Feststellung der Vereinbarke i t des § 30 Abs. 6 KWG vom 12. Juni 1954 mit dem Grundgesetz (BVerfGE 6, 104) brauchte der Antragsgegner bei Fortbestehen der Umstände, die die verfassungsgerichtliche Bewertung, diese Vorschrift sei mit dem Grundgesetz vereinbar, trugen, nicht in eine erneute Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser Sperrklausel einzutreten (vgl. BVerfGE 87, 341, 346).
Das Bundesverfassungsgericht stellte in diesem Zusammenhang die Aufgabe des Rates, den Gemeindedirektor und die Beigeordneten zu wählen, besonders heraus (BVerfGE 6, 104, 116).
Dabei ist die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung nicht sichergestellt, wenn sie nur mit den Mitteln der Staatsaufsicht in Gang gehalten werden kann (BVerfGE 6, 104, 117).
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorn 23. Januar 1957 (BVerfGE 6, 104) beruhte auf Umständen, die sich durch die Neugestaltung der nordrhein-westfälischen Kommunalverfassung wesentlich geändert haben.
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Chancengleichheit der politischen Parteien im Wettbewerb ist wie der für jede Wahl im staatlichen Bereich geltende Grundsatz der gleichen Wahl (Art.· 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) wegen des Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen prinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (BVerfGE 82, 322, 337; 78, 350, 357 f.; 51, 222, 234).Sie bedürfen in diesem Bereich stets eines zwingenden Grundes; als Grund von hinreichend zwingendem Charakter ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung angesehen worden (BVerfGE 82, 322, 337 f.; 51, 222, 236).
Die gesetz geber ische Entscheidung muß an dem ziel orientiert sein, Störungen der Funktionsfähigkeit des zu wählenden Organs zu verhindern; sie hat das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen einzuhalten (BVerfGE 6, 84, 94; 51, 222, 237;… Seifert, Die politischen Parteien im Recht der Bundesrepublik Deutschland, 1975, S. 142).
Dabei hat er abzustellen auf die Aufgaben der Kommunalvertretungen (Rat und Kreistag), als Selbstverwaltungsorgane im Rahmen ihrer umfassenden Zuständigkeit für die öffentliche Verwaltung in ihrem Gebiet eigenverantwortlich über Gemeinde- bzw. Kreisangelegenheiten Beschluß zu fassen und die notwendigen Wahlen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 51, 222, 236 f .. m. w. N.).
3. Auch wenn der Gesetzgeber das weiterbestehen eines zwingenden Grundes für die bisherige Durchbrechung des Rechts auf Chancengleichheit bejaht, steht es ihm, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung darlegt, "grundsätzlich frei, auf eine Sperrklausel zu verzichten, deren Höhe herabzusetzen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen" (BVerfGE 82, 322, 338 f.; 1, 208, 256; 6, 84, 95; 51, 222, 237).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Denn die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl kann nicht ein für alle Mal abstrakt beurteilt werden (BVerfGE 1, 208, 259; 82, 322, 338;… vgl. auch Grimm, Politische Parteien, in: Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., 1994, S. 599, 627 f.; Hans ) Meyer, Wahlsystem und Verfassungsordnung, 1973, S. 235).Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht betont, daß eine Wahlrechtsbestimmung in dem einen Staat zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein könne und in einem anderen Staat oder zu einem anderen Zeitpunkt nicht; bei ihrem Erlaß seien die Verhältnisse des Landes, für das sie gelten solle, zu berücksichtigen (BVerfGE 1, 208, 259; 51, 252, 236 f.i 82, 322, 338 f.).
3. Auch wenn der Gesetzgeber das weiterbestehen eines zwingenden Grundes für die bisherige Durchbrechung des Rechts auf Chancengleichheit bejaht, steht es ihm, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung darlegt, "grundsätzlich frei, auf eine Sperrklausel zu verzichten, deren Höhe herabzusetzen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen" (BVerfGE 82, 322, 338 f.; 1, 208, 256; 6, 84, 95; 51, 222, 237).
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Dieses folgt aus Art. 21 Abs. 1 ·GG iVm Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 85, 264, 312; Brenner, Die Entwicklung des Wahlrechts und der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit im wiedervereinigten Deutschland, AöR 116 (1991), S. 537, 580) und ist auch Bestandteil des Landesverfassungsrechts.1. Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb folgt, wie schon im Rahmen der zulässigkeit näher dargelegt wurde (dort Ir.), aus dem auch als Landesverfassungsrecht geltenden Art. 21 Abs. 1 GG iVm dem durch Art. 4 Abs. 1 LV zu einem Bestandteil der Landesverfassung bestimmten Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 53, 61; BVerfGE 85, 264, 312; VerfGH NW, NWVBl. 1992, 275, 277 = DÖV 1992, 968, 969).
Er beherrscht den Wahlvorgang wie die Wahlvorbereitung (BVerfGE 85, 264, 297); er erfordert im Verhältniswahlsystem grundsätzlich, jeder Wählerstimme den gleichen Erfolgswert beizumessen.
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Eine Überprüfungs- und ggf. daraus folgende Nachbesserungspflicht ist mittlerweile allgemein anerkannt (vgl. BVerfGE 49, 89, 130; 50, 290, 335, 377 f., 77, 308, 334;… Stern, a. a. 0., Band III/2, S. 1158 f.) Sie bedeutet allerdings nicht generell eine fortlaufende Kontrolle durch den Gesetzgeber; sie aktualisiert sich dann, wenn eindeutig eine Überprüfungsbedürftigkeit der AUfrechterhaltung einer Sperrklausel erkennbar ist.Der Umfang der verfassungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit einer gesetzgeber ischen Prognoseentscheidung hängt alsdann von Faktoren verschiedener Art ab, im besonderen von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter (BVerfGE 50, 290, 332 f. i Ossenbühl, Die Kontrolle von Tatsachenfeststellungen und Progno- .) seentscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Festausgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, S. 458, 504 ff.).
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Die gesetz geber ische Entscheidung muß an dem ziel orientiert sein, Störungen der Funktionsfähigkeit des zu wählenden Organs zu verhindern; sie hat das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen einzuhalten (BVerfGE 6, 84, 94; 51, 222, 237;… Seifert, Die politischen Parteien im Recht der Bundesrepublik Deutschland, 1975, S. 142).3. Auch wenn der Gesetzgeber das weiterbestehen eines zwingenden Grundes für die bisherige Durchbrechung des Rechts auf Chancengleichheit bejaht, steht es ihm, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung darlegt, "grundsätzlich frei, auf eine Sperrklausel zu verzichten, deren Höhe herabzusetzen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen" (BVerfGE 82, 322, 338 f.; 1, 208, 256; 6, 84, 95; 51, 222, 237).
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Art. 21 Abs. 1 GG gilt auch als Landesverfassungsrecht (BVerfGE 60, 53, 61; VerfGH NW, NWVBl. 1992, 275, 272 = DÖV 1992, 968, 969), wie durch Art. 1 Abs. 1 Satz 1 LV anerkannt wird.1. Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb folgt, wie schon im Rahmen der zulässigkeit näher dargelegt wurde (dort Ir.), aus dem auch als Landesverfassungsrecht geltenden Art. 21 Abs. 1 GG iVm dem durch Art. 4 Abs. 1 LV zu einem Bestandteil der Landesverfassung bestimmten Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 53, 61; BVerfGE 85, 264, 312; VerfGH NW, NWVBl. 1992, 275, 277 = DÖV 1992, 968, 969).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof ordnet daher eine teilweise Erstattung der notwendigen Auslagen an (§ 54 Abs. 4 VerfGHGi zum Maßstab bei der Bejahung eines Ausnahmefalls: BVerfGE 44, 125, 166 f.i BVerfGE 82, 322, 351). - BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Eine Überprüfungs- und ggf. daraus folgende Nachbesserungspflicht ist mittlerweile allgemein anerkannt (vgl. BVerfGE 49, 89, 130; 50, 290, 335, 377 f., 77, 308, 334;… Stern, a. a. 0., Band III/2, S. 1158 f.) Sie bedeutet allerdings nicht generell eine fortlaufende Kontrolle durch den Gesetzgeber; sie aktualisiert sich dann, wenn eindeutig eine Überprüfungsbedürftigkeit der AUfrechterhaltung einer Sperrklausel erkennbar ist. - BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …
- BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
Zulässigkeitsanforderungen an eine Kommunalverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56
Partei auf Landesebene
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
- BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
- BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54
Gebietsbestand der Länder
- BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen folgt auf Landesebene aus ihrem in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status, der unmittelbar auch für die Länder gilt und Bestandteil der Landesverfassungen ist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 367 ; 60, 53 ; 66, 107 ;… Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand: Dezember 1995, § 73 Rn. 48;… Wilke, in: Caspar/Ewer/Nolte/Waack, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, 2006, Art. 44 Rn. 4, 16; vgl. auch SaarlVfGH…, Urteil vom 26. März 1980 - Lv 1/80 -, NJW 1980, S. 2181 ; VfGH NW, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, NWVBl 1994, S. 453). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
Rn. 67 Das Organstreitverfahren ist angesichts des bedeutenden Auftrags, den die politischen Parteien im Schnittbereich zwischen Staat und Gesellschaft wahrnehmen, gegenüber der Verfassungsbeschwerde die angemessenere verfassungsgerichtliche Rechtsschutzform zur Verteidigung des ihnen durch Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 LV verliehenen verfassungsrechtlichen Status gegen eine mögliche Beeinträchtigung durch Verfassungsorgane (ebenso VerfG MV…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4/99 -, Rn. 35, juris; vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, LVerfGE 17, 146, 152 f; VerfGH NRW, Urteile vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, NVwZ 1995, 579, und vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, NVwZ 2000, 666, 666 f). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 9/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
78 dd) Unabhängig von dieser veränderten materiellen Sichtweise, die teilweise auf Kritik gestoßen ist (…vgl. die Sondervoten zu BVerfG, Urteile vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u. a. -, BVerfGE 129, 300 = juris, Rn. 147 ff., …und vom 26. Februar 2014 - 2 BvE 2/13 u. a. -, BVerfGE 135, 259 = juris, Sondervotum Rn. 5 ff.; Grzeszick, NVwZ 2014, 537 [538 ff.];… Mehde, in: Maunz/Dürig, GG, Stand der Kommentierung: Dezember 2014, Art. 28 Abs. 1 Rn. 106), hatte der Verfassungsgerichtshof zuvor bereits prozedurale Voraussetzungen für die Einführung und fortlaufende Überprüfung von Sperrklauseln im Verhältniswahlrecht in Bezug auf die frühere 5 %-Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz konkretisiert (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, OVGE 44, 301 [312 ff.], …und vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14, 15/98 -, OVGE 47, 304 = juris, Rn. 64 ff.; ebenso für sonstige Zugangshürden VerfGH NRW…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08 -, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 56 ff.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
78 (4) Unabhängig von dieser veränderten materiellen Sichtweise, die teilweise auf Kritik gestoßen ist (…vgl. die Sondervoten zu BVerfG, Urteile vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u. a. -, BVerfGE 129, 300 = juris, Rn. 147 ff., …und vom 26. Februar 2014 - 2 BvE 2/13 u. a. -, BVerfGE 135, 259 = juris, Sondervotum Rn. 5 ff.; Grzeszick, NVwZ 2014, 537 [538 ff.];… Mehde, in: Maunz/Dürig, GG, Stand der Kommentierung: Dezember 2014, Art. 28 Abs. 1 Rn. 106), hatte der Verfassungsgerichtshof zuvor bereits prozedurale Voraussetzungen für die Einführung und fortlaufende Überprüfung von Sperrklauseln im Verhältniswahlrecht in Bezug auf die frühere 5 %-Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz konkretisiert (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, OVGE 44, 301 [312 ff.], …und vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14, 15/98 -, OVGE 47, 304 = juris, Rn. 64 ff.; ebenso für sonstige Zugangshürden VerfGH NRW…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08 -, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 56 ff.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
Rn. 8 2. Die Antragstellerin zu 1. machte im Jahre 1994 ein Organstreitverfahren anhängig (VerfGH 7/94).Rn. 9 Durch Urteil vom 29. September 1994 stellte der Verfassungsgerichtshof fest, der Antragsgegner habe das Recht der Antragstellerin auf Gleichheit der Wahl und Chancengleichheit als politische Partei dadurch unmittelbar gefährdet, daß er es unterlassen habe, bei der Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalwahlverfassung die unveränderte Aufrechterhaltung der Sperrklausel in § 33 Abs. 1 KWahlG mit Blick auf die Kommunalwahlen von 1999 zu überprüfen (OVGE 44, 301 = NWVBl. 1994, 453).
Sie können im Wege des Organstreits geltend machen, die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens verletze ihren verfassungsrechtlichen Status (vgl. BVerfGE 4, 27, 30; BVerfGE 82, 322, 335; VerfGH NRW OVGE 44, 301).
Rn. 70 In seinem Urteil vom 29. September 1994 hat der Verfassungsgerichtshof jedoch festgestellt, daß die Verhältnisse sich seither wesentlich geändert haben (VerfGH NRW OVGE 44, 301).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08
"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig
Rn. 47 Die Antragstellerin kann als Landesverband einer politischen Partei Beteiligte eines Organstreitverfahrens sein (vgl. VerfGH NRW, OVGE 44, 301 ; OVGE 47, 304 ; OVGE 49, 290, jeweils m.w.N.).Er kann insbesondere nicht die Aufgabe des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren übernehmen und alle zur Überprüfung der in Rede stehenden Wahlrechtsbestimmung relevanten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, NVwZ 2008, 407 ; VerfGH NRW, OVGE 44, 301 ; OVGE 47, 304 ).
Dem entspricht es, die Maßgaben, die der Verfassungsgerichtshof als gerichtlichen Kontrollmaßstab in Bezug auf die Beibehaltung der 5 v.H.-Sperrklausel angelegt hat (vgl. OVGE 44, 301 ; OVGE 47, 304 ;… ähnlich BVerfG, a.a.O., ), ebenso als Prüfungsmaßstab zugrunde zu legen, wenn es um die Einführung einer (sonstigen) Zugangshürde für die Sitzzuteilung beim Verhältnisausgleich geht.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00
Beschränkung des Wählers auf eine Stimme und 5 v.H.-Sperrklausel im …
Er hat näher darzulegen, in welcher Maßnahme oder Unterlassung er den Verfassungsverstoß erblickt (§ 44 Abs. 2 VerfGHG); sein Sachvortrag muss außerdem eine Verletzung oder Gefährdung des ihm verfassungsrechtlich eingeräumten Rechtsstatus als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 2, 347, 366; 70, 324, 350; VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 304).Auch Wahlrechtsbestimmungen weisen einen solchen Situationsbezug auf (BVerfGE 1, 208, 259; 82, 322, 338 f.; VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 310).
Rn. 47 c) Die Antragsbefugnis fehlt der Antragstellerin auch, soweit sie ihre Rechte durch ein Unterlassen des Gesetzgebers verletzt erachtet, das ebenso wie gesetzgeberische Maßnahmen Gegenstand eines Organstreits sein kann (vgl. VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 305; offen gelassen für den bundesrechtlichen Organstreit in BVerfGE 92, 80, 87).
Ihn trifft eine Überprüfungs- und gegebenenfalls aus der Überprüfung folgende Nachbesserungspflicht (BVerfGE 49, 89, 130; 77, 308, 334; VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 310; VerfGH NRW, NWVBl. 1999, 383, 384).
Gefordert ist allerdings keine fortlaufende Kontrolle durch den Gesetzgeber; die Überprüfungspflicht konkretisiert sich erst dann, wenn eindeutig erkennbar wird, dass die Aufrechterhaltung der Sperrklausel der Kontrolle bedarf (VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 310).
Sie leitet eine Überprüfungspflicht des Gesetzgebers allein aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zur Sperrklausel im Kommunalwahlrecht ab (vgl. VerfGH NRW, OVGE 44, 301, 308 ff.; VerfGH NRW, NWVBl. 1996, 58, 60 f.; VerfGH NRW, NWVBl. 1999, 383, 384 ff.).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
§ 36 LVerfGG stellt der Maßnahme ein "Unterlassen" des Antragsgegners gleich; ein gesetzgeberisches Unterlassen ist hiervon nicht ausgenommen (so auch VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153;… NWVBl. 1996, S. 58).Aus den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wettbewerb folgt die Pflicht des Gesetzgebers, eine bei ihrem Erlass verfassungsmäßige Sperrklausel darauf unter Kontrolle zu halten, ob sich die Verhältnisse, die sie gerechtfertigt haben, in erheblicher Weise geändert haben (VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155 f.).
Differenzierungen bei dem Erfolgswert der Stimmen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines zwingenden Grundes (BVerfGE 51, 222, 235 f.; 82, 322, 338; 93, 375, 377; 95, 408, 418;… Berl. VerfGH, LKV 1998, S. 142, 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155).
Von daher bleibt dem Gesetzgeber nur ein eng bemessener Spielraum (BVerfGE 95, 408, 418 f.; 99, 69, 78; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155;… DVBl. 1999, S. 1271, 1272).
Dem gemäß hat er die Pflicht zu prüfen, ob die Verhältnisse, derentwegen die Sperrklausel ehemals für erforderlich gehalten wurde, unverändert fortbestehen oder sich in erheblicher Weise geändert haben, und ggf. die Gesetzeslage zu korrigieren (…BerlVerfGH, LKV 1998, S. 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155;… DVBl. 1999, S. 1271, 1272; vgl. zu Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers auch BVerfGE 50, 290, 395; 73, 40, 94; 77, 308, 334).
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
Das Organstreitverfahren ist angesichts des bedeutenden Auftrags, den die politischen Parteien im Schnittbereich zwischen Staat und Gesellschaft wahrnehmen, gegenüber der Verfassungsbeschwerde die angemessenere verfassungsgerichtliche Rechtsschutzform zur Verteidigung des ihnen durch Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 LV verliehenen verfassungsrechtlichen Status gegen eine mögliche Beeinträchtigung durch Verfassungsorgane (ebenso VerfG MV…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4/99 -, Rn. 35, juris; vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, LVerfGE 17, 146, 152 f; VerfGH NRW, Urteile vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, NVwZ 1995, 579, und vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, NVwZ 2000, 666, 666 f). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
Rn. 56 (2) Als Antragsgegenstände kommen hier zum einen der Erlass der §§ 7, 8 des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 und zum anderen das gesetzgeberische Unterlassen einer Abschaffung bzw. weiteren Absenkung der Unterschriftenquoren in Betracht (vgl. zum gesetzgeberischen Unterlassen VerfGH NRW, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94, NVwZ 1995, 579, 580, …und Beschluss vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 44).Fristauslösendes Ereignis ist in beiden Fällen die Verkündung des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, weil der Gesetzgeber damit zugleich eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er einer ggf. bestehenden weitergehenden Handlungspflicht nicht nachkommen werde (vgl. zum Fristbeginn VerfGH NRW, Urteile vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94, NVwZ 1995, 579, 580, …und vom 21. November 2017 - VerfGH 21/16, NWVBl. 2018, 147 = juris, Rn. 42, Beschluss vom 30. Juni 2020 - VerfGH 76/20, S. 15 des Umdrucks).
Rn. 59 (4) (a) Die Antragsbefugnis des Antragstellers nach § 44 Abs. 1 VerfGHG liegt nur insoweit vor, als sein Antrag (auch) dahingehend zu verstehen ist, dass der Landesgesetzgeber mit der Änderung der Regelungen hinsichtlich der Unterschriftenquoren durch §§ 7, 8 des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 seine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes an eine erhebliche - hier pandemiebedingte - Veränderung der ihm zugrunde liegenden Umstände (vgl. dazu VerfGH NRW, Urteil vom 29. September 1994- VerfGH 7/94, NVwZ 1995, 579, 581) versäumt und dadurch die Chancengleichheit des Antragstellers verletzt hat.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
Unzulässiger Organstreit eines Landesverbandes betreffend des …
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 38/22
Organstreitverfahren gegen die für die Landtagswahl geltende 5 %-Sperrklausel
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - VerfGH 12/08
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei durch …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 15/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2025 - VerfGH 34/23
Abstrakte Normenkontrolle wegen eines behaupteten Verstoßes des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 11/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 15/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08
Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig …
- VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21
Urteil im Organstreitverfahren des Landesverbands Thüringen der ÖDP
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- VerfGH Thüringen, 30.01.2003 - VerfGH 14/00
Verfassungsbeschwerde, hilfsweise Organstreitigkeit § 22 Abs. 2 ThürKWG, § 33 …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 16/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 17/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 18/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20
Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von …
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2011 - 6 L 76/11
Vertretung des Bürgermeisters bei Dringlichkeitsentscheidung; Übertragung …
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
Aufrechterhaltung der 5 vH-Sperrklausel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995 …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz …
- VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04
5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 102/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen im Gesetz zur Durchführung der …
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
- VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
Organstreitverfahren; Parteien; Verfassungsrechte der Partei; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - VerfGH 19/99
Kommunalwahlen finden wie geplant statt
- VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA: Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - VerfGH 20/99
Kommunale Wählervereinigung kann nicht Antragsteller gemäß § 43 VGHG sein
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