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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.05.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.2002 - Verg 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5596
BayObLG, 29.04.2002 - Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,5596)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.2002 - Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,5596)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 2002 - Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,5596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsverzeichnis mit Fabrikatsangabe - Bestimmung der Gleichwertigkeit anhand des Auftraggeberwillens - abweichendes Angebot als Nebengebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berücksichtigung eines abweichenden Angebots; Bestimmung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eins Nachprüfungsantrags; Unverzügliche Rüge des Verfahrensfehlers als Voraussetzung für ein zulässiges Nachprüfungsverfahren; Anforderungen an die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Produktneutrale Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Fabrikat gleichwertig? (IBR 2002, 505)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1755 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 504
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für …

    Zu den Vergabeunterlagen in diesem Sinn gehören das Anschreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Vertragsunterlagen, d.h. die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen (vgl. Stolz, in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 7. Los Rn. 44... pp. Dieses Verbot soll die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten. Entspricht die angebotene nicht der ausgeschriebenen Leistung, darf sie daher aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung auch dann nicht gewertet werden, wenn sie gleich- oder sogar höherwertig ist (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. April 2002 - Verg 10/02 - juris, Rn. 14, VergabeR 2002, S. 504; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007 - VII-Verg 53/06 -, juris, Rn. 16, noch zur Vorgängerregelung des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A; Stolz, a.a.O. Rn. 47... pp.
  • BayObLG, 18.06.2002 - Verg 8/02

    Berücksichtigung von Bedarfspositionen bei Berechnung des Schwellenwertes - …

    Entspricht die angebotene nicht der ausgeschriebenen Leistung, darf sie aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter auch dann nicht gewertet werden, wenn sie nach Auffassung des Auftraggebers gleich- oder sogar höherwertig ist (BayObLG Verg 10/02 Beschluß vom 29.4.2002).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13

    Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren

    Die Nichtbeachtung dieser formalen Ordnungsvorschrift führt nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlusse v. 09.12.2009, Verg 38/09; OLG Dresden, Beschluss v. 17.06.2005, Verg 08/05; OLG Celle, Beschluss v. 02.09.2004, 13 Verg 14/04, OLG Naumburg, Beschluss v. 16.01.2003, Verg 10/02, zitiert jeweils nach juris.de).

    Rn. 41 Mithin muss nicht näher darauf eingegangen werden, dass auch bei Verletzung der Unterrichtungsverpflichtung nach § 117 Abs. 4 GWB ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt werden kann, solange die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gemäß § 118 GWB das Zuschlagverbot des § 115 Abs. 1 GWB fortwirken lässt (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.12.2009 a.a.O.;… OLG Dresden, Beschluss v. 17.06.2005 a.a.O.;… Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 118 GWB Rn. 8; a.A. OLG Naumburg, Beschluss v. 16.01.2003 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

    Ist hierfür eine rechtliche Wertung erforderlich, muss diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung (vgl. BayObLG - Verg 1/99 v. 21.5.99 in: www.vergabewelt.de) oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre (OLG Stuttgart - Verg 10/02 v. 28.11.02 in: www.vergabewelt.de) zu einem Verstoß gegen Vergabevorschriften führen (zu den Voraussetzungen der Kenntnis siehe auch OLG Düsseldorf - Verg 9/00 v. 22.8.00: "Erforderlich ist zum einen die Kenntnis von denjenigen Tatsachen, aus denen sich ein (tatsächlicher oder vermeintlicher) Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers, daß es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt." und Thür.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Für die Frage der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes ist in erster Linie auf die sonstige allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen, denn mit ihr bringt der Auftraggeber für die Bieter erkennbar zum Ausdruck, auf welche Leistungsmerkmale es ihm wesentlich ankommt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.04.2002, Verg 10/02; IBR 2002, 505).
  • OLG München, 11.08.2005 - Verg 12/05

    Begriff der technischen Spezifikation

    Für die Frage der Gleichwertigkeit eines angebotenen Fabrikats im Verhältnis zu einem nach § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A ausgeschriebenen Fabrikat ist in erster Linie auf die sonstige allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen; denn mit ihr bringt der Auftraggeber für den Bieter erkennbar zum Ausdruck, auf welche Leistungsmerkmale es ihm wesentlich ankommt (BayOblG Beschluss vom 20.4.2002 ­ Verg 10/02 = VergabeR 2002, 504).
  • VK Brandenburg, 26.02.2003 - VK 77/02

    Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats

    · EuGH, Beschluss vom 02.12.1999 ­ C ­ 176 ­ 98 (Holst Italia SpA), · OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 ­ Verg W 6/02, NZBau 2002, 694; IBR 2002, 684 und Beschluss vom 03.08.1999 ­ 6 Verg 1/99, · OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999 ­ Verg 1/99 und Beschluss vom 30.05.2001 ­ Verg 23/00, · BayObLG, Beschluss vom 29.04.2002 ­ Verg 10/02; VergabeR, 504; IBR 2002, 505, · VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2002 ­ 1/SVK/132-01 (IBR 2002, 439) und Beschluss vom 14.05.2001 ­ 1 SVK/30-01, IBR 2001, 690, · BkartA (1. Vergabekammer des Bundes), Beschl. v. 1.3.2002 ­ VK 1-3/02, IBR 2002, 271, · VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2002 ­ 320.VK-3194-32/02, · Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 15.01.2003.

    Er ist nicht verpflichtet, die nachgereichten Unterlagen zu prüfen und zu werten (BayObLG, Beschl. v. 29.04.2002 ­ Verg 10/02, IBR 2002, 505).

  • VK Rheinland, 26.05.2021 - VK 3/21

    Auftraggeber muss Gleichwertigkeitsparameter vorgeben!

    OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2013 - VII-Verg 33/12; BayObLG, Beschluss v. 29.04.2002 - Verg 10/02; VK Münster, Beschluss vom 26.07.2012 - VK 17/12.; VK Bremen, Beschluss vom 15.11.2006 - VK 2/06.
  • OLG Dresden, 06.12.2005 - 14 U 1523/05

    Keine Bieterangabe zum Leitfabrikat abgefragt

    Soweit etwas anderes angenommen wird (…Heiermann, in: Heiermann/Riedl/Rosam, Kommentar zur VOB, 10. Aufl. 2003, § 9 Rn. 118;… Grünhagen, in: Franke/Kämper/Zammer, VOB-Kommentar, 2. Aufl. 2005, § 9 Rn. 124), geschieht dies ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (BauR 1990, 349) und des BayObLG (BauR 2002, 1755 nur Leitsatz).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 2 VK 4/21

    Zusatz "oder gleichwertig": Keine "produktscharfe" Ausschreibung!

    Nach der auch aktuell zitierten Entscheidung des BayObLG, v. 29.04.2002, Verg 10/02 (…vgl. Trutzel in Ziekow /Völlink a.a.O.) bedarf die Bewertung der konkurrierenden Angebote als gleichwertig (in dem besonderen Fall der produktneutralen Ausschreibung zur Einhaltung der Anforderungen des § 31 Abs. 6 Satz 2 VgV) einer Ausrichtung an den in der Leistungsbeschreibung jeweils ausführlich zu beschreibenden allgemeinen Merkmalen, die an der Gebrauchstauglichkeit für den Auftraggeber ausgerichtet sind.
  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 6/02

    Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

  • VK Münster, 11.12.2009 - VK 23/09

    Versäumnis der Nennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

  • VK Münster, 17.06.2005 - VK 12/05

    Was sind "technische Spezifikationen"?

  • VK Südbayern, 10.05.2005 - 14-03/05

    Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

  • VK Bremen, 15.11.2006 - VK 2/06

    Gleichwertigkeit bestimmt sich nach funktionaler Betrachtungsweise

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.02.2006 - VK 46/05

    Nebenangebote: Nur bei Entsprechung der Mindestanforderungen

  • VK Thüringen, 11.06.2009 - 250-4002.20-2532/2009-002-SOK

    Kein Gleichwertigkeitsnachweis: Ausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b)

  • VK Nordbayern, 06.09.2012 - 21.VK-3194-15/12

    Angebotenes gegenüber ausgeschriebenem Fabrikat gleichwertig?

  • VK Thüringen, 29.11.2010 - 250-4002.20-4646/2010-013-J
  • VK Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 VK 50/02

    Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

  • VK Thüringen, 26.02.2003 - 216-4002.20-001/03-GRZ

    Unerheblichkeit einer Übererfüllung der Ausschreibungskriterien; Nachträgliche …

  • VK Arnsberg, 27.11.2007 - VK 33/07

    Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Südbayern, 19.06.2007 - Z3-3-3194-1-18-05/07

    Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen: Ausschluss rechtmäßig!

  • VK Südbayern, 17.12.2003 - 58-11/03

    Ausschluss eines Angebots vom Vergabeverfahren auf Grund der Nichtvorlage der in …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5091
OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,5091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2002 - Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,5091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - Verg 10/02 (https://dejure.org/2002,5091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 mw.N.; NZBau 2000, 155, 15.8; Beschluss vom 5.9.2001 - Verg 18/01; Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 mw.N.; NZBau 2000, 155, 15.8; Beschluss vom 5.9.2001 - Verg 18/01; Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (NZBau 2000, 486 ff.; Beschluss vom 22.8.2000 - Verg 9/00; Beschluss vom 9.8.2001 -Verg 1/01) ist eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (NZBau 2000, 486 ff.; Beschluss vom 22.8.2000 - Verg 9/00; Beschluss vom 9.8.2001 -Verg 1/01) ist eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (NZBau 2000, 486 ff.; Beschluss vom 22.8.2000 - Verg 9/00; Beschluss vom 9.8.2001 -Verg 1/01) ist eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01

    Ausschreibung zum Zweck der Beschaffung von EDV-Hardware

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 mw.N.; NZBau 2000, 155, 15.8; Beschluss vom 5.9.2001 - Verg 18/01; Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Verg 20/00

    Auftrag für Naturwerksteinarbeiten, Dämmstoffe und Abdichtungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 mw.N.; NZBau 2000, 155, 15.8; Beschluss vom 5.9.2001 - Verg 18/01; Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • VK Düsseldorf, 07.02.2002 - VK-42/01

    Nachprüfungsverfahren wegen einer Vergabe für die Lieferung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 7. Februar 2002 (VK - 42/2001 - L) im Ausspruch zu den Ziffern 2. bis 4. aufgehoben.:.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.; Beschluss vom 15.5.2002 - Verg 10/02) sind dem Beigeladenen analog § 162 Abs. 3 VwGO seine außergerichtlichen Kosten im Allgemeinen dann zu erstatten, wenn sich die antragstellende Partei mit ihrem Nachprüfungsantrag (und mit der anschließenden Beschwerde) ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, und wenn sich ferner der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er (erfolgreich) Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07

    Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

    Der Umstand, dass die Antragstellerin zum Vergabenachprüfungsverfahren der Beigeladenen ihrerseits beigeladen worden war, befreite die Vergabestelle nicht von ihrer Informationspflicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.5.2002, Verg 10/02).
  • VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02

    Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht …

    § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB knüpft nach seinem klaren Wortlaut die Kostenverteilung ausschließlich an den Erfolg oder Misserfolg des Nachprüfungsantrags; die Vorschrift räumt nicht die Befugnis ein, davon abweichend die Kosten der Vergabekammer auch nach Billigskeitserwägungen zu verteilen (OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02).

    Für darüber hinausgehende Erwägungen, wie sie die Antragstellerin geltend macht, bleibt daneben kein Raum (so im Ergebnis auch: OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02): Soweit die Antragstellerin insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 13.02.2002 ­ Az: 13 Verg 2/02) bezieht, ist diese Entscheidung mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar: Sie betraf eine Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags, der deshalb eingeleitet worden war, weil die Vergabestelle der Antragstellerin trotz erfolgter Nachfrage nicht mitgeteilt hatte, dass der Zuschlag bereits erteilt worden war.

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