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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,58399
OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2020,58399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2020 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2020,58399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2020 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2020,58399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines Zuschlags Überwiegen der Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über eine Beschwerde Voraussetzungen für den Verzicht auf eine Fachlosbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Gesamtvergabe trotz Möglichkeit einer Fachlosbildung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Losverzicht wegen Verzögerungsrisikos erlaubt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Welche Teilleistung als ein Fachlos angesehen werden kann, bestimmt sich zunächst nach gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemeinen oder regional üblichen Abgrenzung (Senatsbeschluss vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 25).

    Diesen Prüfungsmaßstab anlegend hat es der Senat schon in der Vergangenheit wiederholt für vergaberechtlich zulässig gehalten, Straßenbauarbeiten einer besonderen Beschleunigung zu unterwerfen und hierbei auch das Instrument eines Verzichts auf eine losweise Vergabe einzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.;… zustimmend Ziekow, in: ders./Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 90).

    Darüber hinaus hat der Senat in diesem Zusammenhang die Annahmen der öffentlichen Auftraggeber, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers eine mit Zeitgewinnen verbundene Bauablaufgestaltung gewährleistet, die die Interessen an einer losweisen Vergabe überwiegen kann, als innerhalb des dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumten Beurteilungsspielraums liegend angesehen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.).

    Diese Besonderheiten hat der Senat mit in Bezug genommen, als er im Beschluss vom 13. März 2020 über den Antrag des Antragsgegners nach § 176 Abs. 1 GWB an seine bisherige Rechtsprechung zu Vergabeverfahren aus dem Bereich des Autobahnbaus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 37;… zustimmend Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn. 90) angeknüpft hat.

    Das betrifft des Weiteren auch die Frage, ob der Senat an seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Gesamtvergaben im Bereich des Autobahnbaus (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09 - und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07) trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen anknüpfen durfte.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Diesen Prüfungsmaßstab anlegend hat es der Senat schon in der Vergangenheit wiederholt für vergaberechtlich zulässig gehalten, Straßenbauarbeiten einer besonderen Beschleunigung zu unterwerfen und hierbei auch das Instrument eines Verzichts auf eine losweise Vergabe einzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.;… zustimmend Ziekow, in: ders./Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 90).

    Darüber hinaus hat der Senat in diesem Zusammenhang die Annahmen der öffentlichen Auftraggeber, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers eine mit Zeitgewinnen verbundene Bauablaufgestaltung gewährleistet, die die Interessen an einer losweisen Vergabe überwiegen kann, als innerhalb des dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumten Beurteilungsspielraums liegend angesehen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.).

    Diese Besonderheiten hat der Senat mit in Bezug genommen, als er im Beschluss vom 13. März 2020 über den Antrag des Antragsgegners nach § 176 Abs. 1 GWB an seine bisherige Rechtsprechung zu Vergabeverfahren aus dem Bereich des Autobahnbaus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 37;… zustimmend Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn. 90) angeknüpft hat.

    Das betrifft des Weiteren auch die Frage, ob der Senat an seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Gesamtvergaben im Bereich des Autobahnbaus (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09 - und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07) trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen anknüpfen durfte.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Rn. 101 Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig (vgl. Senatsbeschluss vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 21).

    Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (Senatsbeschluss vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Das Erfordern im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB meint nicht, dass eine Gesamtvergabe überhaupt nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes in Betracht kommt (zutreffend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 69).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vergabenachprüfungsinstanzen nur überprüfen, ob sich die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers innerhalb des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums hält (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 60).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen objektive Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19).

    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Dazu zählen der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene typische Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen (Senatsbeschlüsse vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 30, und vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Der Auftraggeber hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18, zitiert nach juris, Tz. 60; vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11, zitiert nach juris, Tz. 15, und vom 08.09.2011 - VII-Verg 48/11, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Rn. 35 Die Fehlerfreiheit der Abwägungsentscheidung des Antragsgegners ergibt sich auch daraus, dass der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Zielerreichung - wie der Senat mit Blick auf technische Gründe bereits mehrfach entschieden hat - keine Wagnisse und unnötigen Risiken eingehen muss, sondern einen sicheren Weg wählen darf (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18, zitiert nach juris, Tz. 61, und vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 49).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Rn. 35 Die Fehlerfreiheit der Abwägungsentscheidung des Antragsgegners ergibt sich auch daraus, dass der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Zielerreichung - wie der Senat mit Blick auf technische Gründe bereits mehrfach entschieden hat - keine Wagnisse und unnötigen Risiken eingehen muss, sondern einen sicheren Weg wählen darf (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18, zitiert nach juris, Tz. 61, und vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 49).

    Wegen des Rechts des öffentlichen Auftraggebers zum Ausschluss von Risiken (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 49) kommt es auch nicht darauf an, ob die Prognose des Antragsgegners, eine Fachlosvergabe führe voraussichtlich zu einer Bauzeitverlängerung von 77 Werktagen beziehungsweise 97 Kalendertagen auf den Tag genau zutrifft.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im …

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den …

  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat …

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen …

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …

  • OLG Schleswig, 25.01.2013 - 1 Verg 6/12

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf die Bildung von …

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 24/17

    Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots bei der Vergabe von …

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - Verg 18/12

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung eines Funktionstests im Rahmen der …

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2024 - Verg 6/24

    Gesamtvergabe ist und bleibt die Ausnahme!

    Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris Rn. 27 mwNachw.).

    Er hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris Rn. 27 mwNachw.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18, juris Rn. 72).

    Bei seiner Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris Rn. 28; OLG München…, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18 juris Rn. 60).

    Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris Rn. 28; OLG München…, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/18, juris Rn. 60; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18, juris Rn. 7).

    So hat der Senat eine Verzögerung des Gesamtvorhabens bei einer Losvergabe um mehr als 70 Werktage als wirtschaftlichen Grund gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nur deshalb angesehen, weil sich die Arbeiten, wenn sie nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster durchgeführt werden, um mehrere Jahre verzögern und - mit Blick auf die fortlaufende Notwendigkeit des Austauschs von Betonplatten - Folgekosten in Millionenhöhe entstehen würden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris Rn. 21).

    Sie können nicht an die Stelle eines von § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB geforderten wirtschaftlichen Nachteils des öffentlichen Auftraggebers treten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2024 - Verg 7/24

    Ausschreibng der Fahrbahnerneuerung der Bundesautobahn A 60 im offenen Verfahren; …

    Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 27 m. w. Nachw.).

    Er hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 27 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18, juris Rn. 72).

    Bei seiner Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 28; OLG München…, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 juris Rn. 60).

    Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 28; OLG München…, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18, juris Rn. 60; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18, juris Rn. 7).

    So hat der Senat eine Verzögerung des Gesamtvorhabens bei einer Losvergabe um mehr als 70 Werktage als wirtschaftlichen Grund gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nur deshalb angesehen, weil sich die Arbeiten, wenn sie nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster durchgeführt werden, um mehrere Jahre verzögern und - mit Blick auf die fortlaufende Notwendigkeit des Austauschs von Betonplatten - Folgekosten in Millionenhöhe entstehen würden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 21).

    Sie können nicht an die Stelle eines von § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB geforderten wirtschaftlichen Nachteils des öffentlichen Auftraggebers treten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 28).

  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Insbesondere müsse er kein zusätzliches Wagnis und keine unnötigen Risiken eingehen, sondern sei nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20) berechtigt, einen sicheren Weg zu wählen.

    Auch die dazu ergangene Rechtsprechung fordert regelmäßig die Losbildung (vgl. statt vieler OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht).

    Das Losaufteilungsgebot stellt - wie sich unzweifelhaft aus der gesetzlichen Systematik und Teleologie des § 97 Absatz 4 Sätze 2, 3 GWB i.V.m. dem dieser Vorschrift zugrunde liegenden Art. 46 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe ergibt - den gesetzlichen Regelfall dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht)).

    Ist der entsprechende Sachverhalt vollständig ermittelt und beruht die Entscheidung nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, ist der dem Auftraggeber zustehende Beurteilungsspielraum gewahrt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht); OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/19 m.w.N., OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2018, 11 Verg 4/18; a. A. KG Berlin…, Beschluss vom 23.06.2019, Verg 16/16, das mit guten Gründen eine vollständige Überprüfbarkeit der Entscheidung nach Satz 3 des § 97 Absatz 4 GWB durch die Vergabenachprüfungsinstanzen annimmt sowie Antweiler in: Burgi/Dreher (Hrsg.), Beck´scher Vergaberechtskommentar, § 97 Abs. 4 Rn. 38).

  • BayObLG, 10.09.2025 - Verg 6/25

    Antragsgegner, Zuschlagskriterien, Vergabeverfahren, Vergabeunterlagen, …

    Zwar kann auch die Gefahr einer starken zeitlichen Verzögerung des Projekts einen wirtschaftlichen Grund im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB darstellen, aber nur in besonderen Fallkonstellationen wie beispielsweise der, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 13. März 2020, Verg 10/20, juris Rn. 28) zugrunde lag.
  • VK Niedersachsen, 29.11.2024 - VgK-29/24

    Preis als einziges Zuschlagkriterium i.R.d. Ausschreibung des Neubaus einer …

    Rn. 63 Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2024 - VII-Verg 7/24, Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20, Beschluss vom 25.05.2022-Verg 33/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022 - 15 Verg 2/22).

    Rn. 64 Bei der Prognose der Vor- und Nachteile der Losvergabe, deren Gewichtung und der Abwägung steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. jeweils zur Fachlosaufteilung OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20, Beschluss vom 25.05.2022 - Verg 33/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022 - 15 Verg 2/22).

    Der öffentliche Auftraggeber hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2024 - VII-Verg 7/24 - und Beschluss vom 13.03.2020, Verg 10/20, juris, Rn. 27 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14.05.2018, 11 Verg 4/18, juris, Rn. 72).

  • VK Niedersachsen, 12.08.2025 - VgK-29/25

    Rechtfertigt reduzierter Koordinationsaufwand eine Gesamtvergabe?

    Der öffentliche Auftraggeber muss sich im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzen und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange treffen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2024 - VII-Verg 7/24, Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20, Beschluss vom 25.05.2022 - Verg 33/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022 - 15 Verg 2/22).

    Bei der Prognose der Vor- und Nachteile der Losvergabe, deren Gewichtung und der Abwägung steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. jeweils zur Fachlosaufteilung OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18; OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20, Beschluss vom 25.05.2022 - Verg 33/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022 - 15 Verg 2/22).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39236
OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2021,39236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2021 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2021,39236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2021 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2021,39236)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 4/20

    Nur den Umsatz abgefragt: Null-Euro-Angabe ist kein Ausschlussgrund!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Der Antragsgegner hat daraufhin am 10. Februar 2020 einen zweitinstanzlichen Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 169 Abs. 2 Satz 6 GWB gestellt, über den der Senat in dem dazu geführten Verfahren VII-Verg 4/20 bis zur Einleitung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens nicht mehr entschieden hat.

    Gegen diesen Beschluss hat der Antragsgegner am 21. Februar 2020 sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt und damit - hilfsweise zu dem gesonderten Antrag nach § 169 Abs. 2 Satz 6 GWB im Verfahren Verg 4/20 des Senats - einen Antrag nach § 176 Abs. 1 GWB verbunden.

    Zur Stütze seines Vorbringens hat der Antragsgegner im Verfahren VII-Verg 4/20 des Senats eine eidesstattliche Versicherung (Anlage BK 3_41) des Leiters der Autobahnniederlassung I., E., vorgelegt.

    Der Senat hat daraufhin im Verfahren Verg 4/20 mit Beschluss vom 13. März 2020 festgestellt, dass der dortige Antrag des Antragsgegners vom 10. Februar 2020, der auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags nach § 169 Abs. 2 Satz 6 GWB gerichtet war, sich spätestens mit Einleitung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens erledigt hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze, die Vergabeakte, die Verfahrensakte der Vergabekammer sowie den Inhalt der beigezogenen Akten aus den Verfahren Verg 4/20, Verg 5/20 und Verg 9/20 des Senats Bezug genommen.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 A 6.15, und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 Verg 2/99) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Diese Besonderheiten hat der Senat mit in Bezug genommen, als er im Beschluss vom 13. März 2020 über den Antrag des Antragsgegners nach § 176 Abs. 1 GWB an seine bisherige Rechtsprechung zu Vergabeverfahren aus dem Bereich des Autobahnbaus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - Verg 27/09, und vom 11. Juli 2007 - Verg 10/07;… zustimmend Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn. 90) angeknüpft hat.

    Das betrifft des Weiteren auch die Frage, ob der Senat an seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Gesamtvergaben im Bereich des Autobahnbaus (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - Verg 27/09 - und vom 11. Juli 2007 - Verg 10/07) trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen anknüpfen durfte.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Diese Besonderheiten hat der Senat mit in Bezug genommen, als er im Beschluss vom 13. März 2020 über den Antrag des Antragsgegners nach § 176 Abs. 1 GWB an seine bisherige Rechtsprechung zu Vergabeverfahren aus dem Bereich des Autobahnbaus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - Verg 27/09, und vom 11. Juli 2007 - Verg 10/07;… zustimmend Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn. 90) angeknüpft hat.

    Das betrifft des Weiteren auch die Frage, ob der Senat an seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Gesamtvergaben im Bereich des Autobahnbaus (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - Verg 27/09 - und vom 11. Juli 2007 - Verg 10/07) trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen anknüpfen durfte.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Angebot für die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen objektive Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19).

    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68).

  • OLG München, 30.01.2020 - Verg 28/19

    Kein Primärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Ein für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 178 Satz 3 und 4 i.V.m. § 168 Abs. 2 GWB notwendiges Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - Verg 28/19 - und vom 7. August 2019 - Verg 9/19).

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (siehe Senatsbeschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 28/19).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - Verg 47/15, und vom 21. März 2012 - Verg 92/11;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - Verg 47/15, und vom 21. März 2012 - Verg 92/11;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.
  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - Verg 47/15, und vom 21. März 2012 - Verg 92/11;… zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16;… Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den …

  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat …

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens …

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …

  • OLG Schleswig, 25.01.2013 - 1 Verg 6/12

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf die Bildung von …

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen …

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

  • BayObLG, 07.05.2025 - Verg 8/24

    Nachprüfungsverfahren, Anschlußbeschwerde, Entscheidungen der Vergabekammer, …

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle…, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (…OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (…vgl. OLG München, Beschl. v. 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22;… Beschl. v. 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19;… Beschl. v. 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31;… Beschl. v. 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13;… auch Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123];… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschl. v. 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13;… Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38;… OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).

  • VK Westfalen, 09.11.2022 - VK 3-42/22

    Grafik-Karte kann nicht, was sie können soll: Angebot wird ausgeschlossen!

    Dabei kann ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 10/20; Beschluss vom 16.03.2020, Verg 38/18 m. w. N.).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 25.11.2020 - Verg 35/19 - Beschl.v. 24.03.2021 - Verg 10/20 - Beschl.v. 30.06.2021 - Verg 43/20 -).
  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer exante Prognose zu treffen (OLG Celle…, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München…, Beschluss vom 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22;… Beschluss vom 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19;… Beschluss vom 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31;… Beschluss vom 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen…, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38;… OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22

    Vergabeverfahren: Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers im …

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (…OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle…, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
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