Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5219
OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00 (https://dejure.org/2001,5219)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2001 - Verg 23/00 (https://dejure.org/2001,5219)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - Verg 23/00 (https://dejure.org/2001,5219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf ein Bewerber nach Ablauf der Einsendefrist zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden? (IBR 2001, 564)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (10)

  • VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00

    Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Über den im Schriftsatz vom 27.9.2000 enthaltenen neuen Feststellungsantrag der Antragstellerin hat die Vergabekammer in diesem Beschluß nicht entschieden, im wesentlichen mit folgender Begründung: Dieser Feststellungsantrag, mit dem die Antragstellerin die Einleitung eines neuen Nachprüfungsverfahrens begehre , und den die Kammer auch so behandele (VK 2-32/00).

    In dem neu eingeleiteten Nachprüfungsverfahren VK 2-32/00 hat die Vergabekammer sodann mit Beschluß vom 12.10.2000 den Feststellungsantrag der Antragstellerin vom 27.9.2000 "als offensichtlich unzulässig verworfen".

    Die von der Vergabekammer unter dem Az. VK 2-32/00 getroffene Entscheidung, den neuen Feststellungsantrag der Antragstellerin zu verwerfen, hätte auch im vorliegenden Verfahren ergehen können.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Es bedarf also für den Eintritt der Erledigung der Hauptsache - auch in der prozessualen Behandlung - keiner ausdrücklichen Erklärung der Beteiligten (ebenso: OLG Frankfurt NZBau 2001, 101, 102 = BauR 2000, 1595, 1596).

    Wenn - wie hier - kein Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB gestellt wird, ist über die Kosten des Verfahrens nach der Erledigung der Hauptsache (mangels einer darauf bezogenen Regelung der Kostenerstattung in § 128 GWB) in entsprechender Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO zu entscheiden (ebenso: OLG Frankfurt NZBau 2001, 101, 102 f. = BauR 2000, 1595, 1596).

  • VK Bund, 09.10.2000 - VK 2-30/00

    Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. Oktober 2000 (Az.: VK 2-30/00) wird zurückgewiesen.

    Daraufhin erklärte die Antragstellerin mit ihrem zum Nachprüfungsverfahren VK 2-30/00 eingereichten Schriftsatz vom 27.9.2000, sie müsse wegen der vom Antragsgegner abgelehnten Zustimmung zu ihrer Beteiligung - als Subunternehmerin "nun erneut bei der Vergabekammer Rechtsschutz suchen".

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Diese Vorgabe war ebenfalls eine (vom Auftraggeber gesetzte) "Bestimmung über das Vergabeverfahren", an deren Einhaltung der Antragsgegner für seine weiteren Maßnahmen im Vergabeverfahren selbst gebunden war (vgl. Senatsbeschluß v. 15.06.2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440, 441 = BauR 2000, 1603, 1606, unter 2. b), "EURO-MÜnzplättchen III") .
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Die Beigeladene hat ihre etwa im Beschwerdeverfahren entstandenen Aufwendungen selbst zu tragen, dies schon deshalb, weil die Beigeladene im Beschwerdeverfahren keine Anträge gestellt und das Beschwerdeverfahren - mangels Beteiligung - auch sonst nicht gefördert hat (vgl. Senatsbeschluß v. 20.07.2000 - Verg 2/99, NZBau 2001, 165, 166).
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Der Senat spricht dies mit Blick auf seine Ausführungen unter II. 2, deshalb an, .weil das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG), zu einem soweit ersichtlich - (noch) nicht veröffentlichten Beschluß vom 19.12.2000 (Verg 10/00) folgenden Leitsatz 2 formuliert hat:.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00

    Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Nur in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller dem Auftraggeber zustehenden Wertungs- und Beurteilungsspielräume die Erteilung des Zuschlags an den Antragsteller die einzige rechtmäßige Entscheidung ist, kann eine dementsprechende Anweisung der Vergabekammer an den Auftraggeber in Betracht kommen (vgl. Senatsbeschluß v. 10.05.2000 - Verg 5/00, NZBau 2000, 540, 542 = BauR 2000, 1639 Nr. 7).
  • KG, 19.04.2000 - KartVerg 6/00

    EDV-Auftrag und Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Bei einem Streit der Beteiligten, ob die Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, muß die Vergabekammer die Erledigung zumindest dann feststellen, wenn das von einem Beteiligten beantragt wird (vgl. KG NZBau 2001, 161, 163).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Verg 25/00

    Antragsrecht des Subunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Ihre hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat die Antragstellerin, nachdem der Senat ihren Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (§ 118 Abs. 1 Satz 3 GWB) zurückgewiesen hatte (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13.11.2000, Az.: Verg 25/00), zurückgenommen.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - Verg 15/00

    Vergabefehler festgestellt: Aufhebung ist "ultima ratio"!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
    Mit einer solchen Entscheidung wäre die Vergabekammer über das gebotene Maß eines Eingriffs in das Vergabeverfahren gemäß § 114 Abs. 1 GWB hinausgegangen und hätte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. Senatsbeschluß v. 15.11.2000 - Verg 15/00).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

    Jener wird durch das Verhalten des öffentlichen Auftraggebers bestimmt, das - wirklich oder vermeintlich - bieterschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren verletzt (Senatsbeschluss vom 30.05.2001 - Verg 23/00, zitiert nach juris, Tz. 25; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.07.2008 - 11 Verg 4/08, zitiert nach juris, Tz. 65, und Beschluss vom 10.06.2008 - 11 Verg 3/08, zitiert nach juris, Tz. 65;… Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 168 GWB Rn. 119).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04

    Vergabenachprüfungsverfahren für ein Verhandlungsverfahren über die …

    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10;… Noch a.a.O. § 25 Rn. 30;… Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von …

    Die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg vom 04.09.2001 (1 Verg 8/01) und Düsseldorf vom 30.05.2001 (Verg 23/00) sind jeweils in Fällen ergangen, in denen nach den ausdrücklichen Feststellungen in den Beschlüssen gerade keine Fortsetzungsfeststellungsanträge gestellt wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11989
OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00 (https://dejure.org/2002,11989)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2002 - Verg 23/00 (https://dejure.org/2002,11989)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - Verg 23/00 (https://dejure.org/2002,11989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 12a
    Streitwertfestsetzung vor der Vergabekammer

  • ibr-online

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00
    Sachgerecht ist es vielmehr allein, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Streitwert für beide Instanzen [wenn keine streitwertrelevanten Entwicklungen vorgekommen sind] übereinstimmend festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BayObLG, Beschluß vom 12.3. 2002 - Verg 3/02, des OLG Dresden, Beschluß vom 5.4.2001 - WVerg 8/00, und des OLG Naumburg, Beschluß vom 20.6.2002 - 1 Verg 3/02 [das zu diesem Ergebnis über die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gelangt] an).
  • BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00
    Sachgerecht ist es vielmehr allein, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Streitwert für beide Instanzen [wenn keine streitwertrelevanten Entwicklungen vorgekommen sind] übereinstimmend festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BayObLG, Beschluß vom 12.3. 2002 - Verg 3/02, des OLG Dresden, Beschluß vom 5.4.2001 - WVerg 8/00, und des OLG Naumburg, Beschluß vom 20.6.2002 - 1 Verg 3/02 [das zu diesem Ergebnis über die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gelangt] an).
  • OLG Naumburg, 20.06.2002 - 1 Verg 3/02

    Gegenstandswert, Gebührenansatz, Reisekosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00
    Sachgerecht ist es vielmehr allein, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Streitwert für beide Instanzen [wenn keine streitwertrelevanten Entwicklungen vorgekommen sind] übereinstimmend festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BayObLG, Beschluß vom 12.3. 2002 - Verg 3/02, des OLG Dresden, Beschluß vom 5.4.2001 - WVerg 8/00, und des OLG Naumburg, Beschluß vom 20.6.2002 - 1 Verg 3/02 [das zu diesem Ergebnis über die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gelangt] an).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des …

    Denn im Instanzenzug hat das Beschwerdegericht keine weiter reichende Befugnis als die erste Instanz (nur in einem Fall, in dem die Befugnis zur Kostenfestsetzung auf das Oberlandesgericht übergegangen ist, kommt eine Streitwertfestsetzung für die erste Instanz durch den Vergabesenat in Betracht; so z.B. Senatsbeschluß vom 18.10.2002 - Verg 23/00 - WuW/E Verg 699 f.).

    Da es im Verfahren vor der Vergabekammer um denselben Anspruch des Antragstellers (§§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB) und um dasselbe Interesse wie im [etwaigen] Beschwerderechtszug geht, ist es allein sachgerecht, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Gegenstandswert für die erste Instanz in derselben Weise wie für die Beschwerdeinstanz [vorbehaltlich der Berücksichtigung streitwertrelevanter Erweiterungen oder Verringerungen des Streitgegenstands] festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (st. Rspr. des Senats seit dem Beschluß vom 18.10.2002 - Verg 23/00 -, WuW/E Verg 699 f., m. w. Nachw. aus der Rechtsprechung anderer OLG-Vergabesenate).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

    Die Bewertung ist in § 50 Abs. 2 GKG generalisierend mit 5 % der Auftragssumme festgelegt worden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002 - Verg 23/00, WuW/E Verg 699).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - Verg 42/01

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

    Rn. 2 I. Der Gegenstandswert des Vergabenachprüfungsverfahrens richtet sich im Beschwerderechtszug (nach der Rechtsprechung des Senats [Beschluß vom 18.10.2002, Verg 23/00] auch in erster Instanz im Verfahren vor der Vergabekammer) nach dem Interesse des Antragstellers, das er mit seinem Vergabenachprüfungsantrag geltend macht: Er will sich die Chancen erhalten, den umworbenen Auftrag zu bekommen, und macht hierfür seinen Anspruch geltend "darauf, daß der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält" (§ 97 Abs. 7 GWB; vgl. auch § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Soweit die in § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB vorgegebenen Bemessungsmaßstäbe es gebieten, die Gebühr gemäß der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens, mithin entsprechend dem Auftragswert, festzusetzen (siehe dazu die obigen Ausführungen unter 1.), ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine generalisierende und für alle Fälle einheitliche Beurteilung stattzufinden hat, mit anderen Worten, dass sich die Bemessung der Gebühr stets nach dem Auftragswert zu richten hat, sofern der im einzelnen Fall bei der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens anfallende personelle und sachliche Aufwand - mit seiner Korrektivfunktion - den Rahmen dessen nicht nennenswert unterschreitet, was in einem Nachprüfungsverfahren der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung gewöhnlich zu erwarten ist (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00, zum rechtsähnlichen Fall der Wertberechnung nach § 12 a Abs. 2 GKG).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes

    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Da es im Verfahren vor der Vergabekammer um denselben Anspruch des Antragstellers (§§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB) und um dasselbe Interesse wie im [etwaigen] Beschwerderechtszug geht, ist es allein sachgerecht, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Streitwert für die erste Instanz in derselben Weise wie für die Beschwerdeinstanz [vorbehaltlich der Berücksichtigung streitwertrelevanter Erweiterungen oder Verringerungen des Streitgegenstands] festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (st. Rspr. des Senats seit dem Beschluss vom 18.10.2002 - Verg 23/00 -, WuW/E Verg 699 f., m. w. Nachw. aus der Rechtsprechung anderer OLG-Vergabesenate).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05

    Ermittlung des Gegenstandswerts im Vergabenachprüfungsverfahren

    Jedoch sind die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens ­ soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist ­ übereinstimmend festzusetzen, wobei § 50 Abs. 2 GKG für das Verfahren vor der Vergabekammer entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002 ­ Verg 23/00, WuW/E Verg 699 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.03.2004 - Verg 22/03

    Streitwert des Vergabenachprüfungsverfahrens?

    b) Die Wertvorschrift des § 12 a Abs. 2 GKG für das gerichtlichte Verfahren ist nach der Rechtsprechung des Senats auch für die Festsetzung notwendiger Aufwendungen anwaltlich vertretener Beteiligter im vorangegangenen Verfahrensabschnitt vor der Vergabekammer heranzuziehen (vgl. BayObLG VergabeR 2004, 204; OLG Düsseldorf WuW 2003, 111; OLG Naumburg NZBau 2003, 464; VergabeR 2003, 608; ThürOLG VergabeR 2002, 202).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes

    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).
  • VK Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 1 VK 78/06

    Bestimmung des Gegenstandswerts

    Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG mit 5% der Auftragssumme anzunehmen (so beispielsweise OLG Stuttgart vom 24.3.2000, 2 Verg 2/99; OLG Bayern vom 28.9.2001, Verg 13/01; OLG Düsseldorf vom 18.10.2002, Verg 23/00 zum insoweit gleich lautenden bisherigen § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO).
  • VK Bund, 14.02.2005 - VK 3-164/04

    Beigeladener kann 2,5-fache Geschäftsgebühr erstattet verlangen!

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2003 - Verg 62/02

    Streitwert/Auftragssumme bei Vergabe von Architektenleistungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht