Rechtsprechung
| OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- heuking.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betrieb eines Breitbandnetzes ist (vergaberechtsfreie) Dienstleistungskonzession!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de (Kurzinformation)
Breitbandausbau ohne Vergabeverfahren
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
- OLG Dresden, 06.08.2019 - Verg 5/19
- OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18
Konzession trotz Zuschuss vom Staat?
Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
Der Senat teilt die Auffassung der Vergabekammer, wonach es für die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB ausreicht, dass der Konzessionsgeber die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen dadurch realisiert, dass er sich bei der Ausführung der Dienste externer Dritter bedient, während es nicht erforderlich ist, dass er selbst das Kommunikationsnetz betreibt (ebenso VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018, 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).Der Senat teilt auch die Auffassung der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 13.12.2018 (a.a.O.), wonach gegen die hier vertretene Auslegung der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB nicht der Regelungsgehalt von § 110a Abs. 4 GWB a.F. spricht.
- VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!
Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 5/19 1/SVK/017-19.Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 17.07.2019 (1/SVK/017-19) gemäß § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB über den 23.08.2019 hinaus bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09
Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom
Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
So enthält Art. 87f Abs. 1 GG eine an die öffentliche Hand gerichtete Verpflichtung, die angemessene Versorgung der Bevölkerung und damit letztlich der Endkunden mit Telekommunikationsleistungen zu gewährleisten, während in Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG ein verfassungsrechtliches Privatisierungsgebot verankert ist, dessen Kehrseite ein staatliches Betätigungsverbot ist (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15.07.2003, 2 BvF 6/98, BVerfGE 108, 169, 182 f.; BGH, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NJW 2011, 2719 Rdn. 26;… Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 87f Rdn. 3). - BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
Telekommunikationsgesetz
Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
So enthält Art. 87f Abs. 1 GG eine an die öffentliche Hand gerichtete Verpflichtung, die angemessene Versorgung der Bevölkerung und damit letztlich der Endkunden mit Telekommunikationsleistungen zu gewährleisten, während in Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG ein verfassungsrechtliches Privatisierungsgebot verankert ist, dessen Kehrseite ein staatliches Betätigungsverbot ist (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15.07.2003, 2 BvF 6/98, BVerfGE 108, 169, 182 f.; BGH…, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NJW 2011, 2719 Rdn. 26;… Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 87f Rdn. 3).
- VG Potsdam, 18.11.2025 - 3 L 907/25
Breitbandausbau, Dienstleistungskonzession, Glasfaser, Kartellvergaberecht, …
Nach dem Muster Zuwendungsvertrag soll der Konzessionsnehmer auch das Betriebsrisiko gemäß § 105 Abs. 2 GWB übernehmen; denn er trägt das durch die von der Antragsgegnerin zu zahlende Anschubfinanzierung nicht vollständig ausgeglichene wirtschaftliche Risiko, seine Aufwendungen zur Errichtung und zum Betrieb des Breitbandnetzes über die Erlöse der Endkunden nicht erwirtschaften zu können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rn. 15 ff.).Nach diesem Maßstab ist das vom Konzessionsnehmer im vorliegenden Vergabeverfahren zu errichtende Breitbandnetz, welches mindestens überwiegend zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste dient, als öffentliches Kommunikationsnetz in diesem Sinne zu verstehen (ebenso: OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rn. 19 f.).
Ed. 1.2.2023, GWB § 116 Abs. 2 Rn. 2 f. OLG München, Beschluss vom 22. Juli 2019 - Verg 14/18 -, juris Rn. 32 ff.; a.A.: Zimmermann in: Summa/Schneevogl, jurisPK-Vergaberecht, 7. Aufl., § 149 GWB, Rn. 18; Wilmes-Horváth, IR 2025, 213 (215); VK Leipzig, Beschluss vom 2. September 2022 - 1/SVK/015-22 -, juris, Rn. 129 ff; VK Schwerin, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 VK 09/18 -, juris, Rn. 11 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rn 22; OVG Weimar, Beschluss vom 19. Juli 2021 - 3 VO 352/21 -, juris Rn. 4; VG Darmstadt, Beschluss vom 1. April 2025 - 7 L 2856/24.DA -, juris, Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 22. Mai 2025 - 4 L 960/25 -, juris, Rn. 23).
Soweit dem sinngemäß entgegengehalten wird, mit der Umsetzung der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seit dem 18. April 2016 (sowie mit der Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) erfolgte eine wesentliche Änderung, so dass die Historie nicht maßgeblich sei (vgl. in diese Richtung etwa: VK Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 VK 09/18, BeckRS 2018, 35904, Rn. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rn. 26), findet sich dafür keine Stütze.
- VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19
Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung
[...] (vgl. hierzu ausführlich: Vergabekammer Leipzig, 1. Vergabekammer, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 1/SVK/017-19 -, juris; bestätigt von OLG Dresden Vergabesenat, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19 -, juris).. - VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22
Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?
Dies entspräche insoweit auch der bereits in zahlreichen anderen Nachprüfungsverfahren vertretenen rechtlichen Auffassung, die nicht zuletzt auch sowohl von der erkennenden Vergabekammer als auch dem OLG Dresden (Beschluss vom 21. August 2019, Az.: Verg 5/19) vertreten werde.Hierzu hat das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 21.08.2019 (Verg 5/19) ausgeführt: "Typisch für die Vergabe einer Konzession, für die allein § 149 Nr. 8 GWB gilt, ist es gerade, dass der Konzessionsgeber die Tätigkeiten, welche die Konzession ausfüllen, nicht selbst erbringt, so dass ein Anwendungsbereich für die Bereichsausnahme aus § 149 Nr. 8 GWB nicht verbliebe, wenn man sie nur in dem Falle eingreifen lassen wollte, dass die den wesentlichen Inhalt der Konzession ausmachende Tätigkeit des Betreibens des Netzes von der Konzessionsgeberin selbst ausgeführt werden müsste.
- OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22
Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage
Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 23. März 2022 - Verg 1/22 - Beschluss vom 8. November 2021 - Verg 5/21 - Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 11; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 41;… Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 52).Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 16; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 12; OLG München…, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18 -, juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 42;… Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 53;… Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.
- OLG Koblenz, 24.02.2025 - Verg 1/25
Wann ist eine Referenz "vergleichbar"?
Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - Verg 5/23 - Beschluss vom 25. April 2023 - Verg 3/23; Beschluss vom 18. April 2023 - Verg 2/23 - Beschluss vom 8. Februar 2023 - Verg 1/23 - Beschluss vom 7. September 2022 - Verg 3/22 - Beschluss vom 23. Mai 2022 - Verg 2/22 - Beschluss vom 23. März 2022 - Verg 1/22 - Beschluss vom 8. November 2021 - Verg 5/21 - Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2022 - 54 Verg 9/21 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 - OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 - Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -).Denn deren sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - Verg 5/23 - Beschluss vom 23. Mai 2022 - Verg 2/22 - Beschluss vom 23. März 2022 - Verg 1/22 - Beschluss vom 8. November 2021 - Verg 5/21 - Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 - OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 - OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18 - OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 - Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 - Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze hinreichende Aussicht auf Erfolg.
- OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20
Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden
Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17;… Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.
- OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20
AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!
Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17;… Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.
- OLG Koblenz, 08.11.2021 - Verg 5/21
Keine Rechtsverletzung bei Dokumentationsmängeln?
Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17;… Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.
- BayObLG, 11.06.2026 - Verg 2/26
Dienstleistungskonzession, Bereichsausnahme, Nachprüfungsverfahren, …
Auch Art. 11 der Konzessionsvergaberichtlinie vom 26. Februar 2014 (RL 2014/23/EU), dessen Umsetzung § 149 Nr. 8 GWB diene, gebiete keine andere Auslegung (so ausführlich OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019, Verg 5/19, juris Rn. 22 ff.; ebenso im Ergebnis: OVG Thüringen…, Beschluss vom 19. Juli 2021, 3 VO 352/21, juris Rn. 4 und 22; VK Sachsen…, Beschluss vom 2. September 2022, 1/SVK/015-22, juris Rn. 126 ff.; VK Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 VK 09/18, juris Rn. 11;… von Hoff in BeckOK Vergaberecht, 39. Ed. Stand 1. Mai 2024, § 149 GWB Rn. 22a). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
Kostenfestsetzung bei einer Verweisung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts …
Nach der Rechtsprechung mehrerer Vergabesenate sind die Vergabesenate auch dann befugt, über Anträge nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zu entscheiden, wenn die Vorschriften des Vergaberechts aus dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht anwendbar sind (vgl. neben der Entscheidung des OLG Naumburg im vorliegenden Verfahren auch OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 - juris Rn. 13; OLG Rostock…, Beschluss vom 21. November 2023 - 17 Verg 3/23 - juris Rn. 80). - OVG Thüringen, 19.07.2021 - 3 VO 352/21
Vergaberecht: Anfechtung der Erteilung eines Zuschlags an Konkurrenten: Annahme …
- VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
Weiterleitung von Fördermitteln ist keine Dienstleistungskonzessionsvergabe!
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Rechtsprechung
| OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VgV § 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Rügen gegen eine Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren - ibr-online
Auftraggeber hilft Rüge ab: Kostentragung nach Erledigungserklärung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 05.02.2018 - Z3-3-3194-1-36-10/18
- OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19
Papierfundstellen
- NZBau 2020, 126
- VergabeR 2019, 826
- ZfBR 2020, 596
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - Verg 35/17
Übereinstimmende Erledigungserklärungen: Wer muss die Kosten tragen?
Auszug aus OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19
Gesichtspunkte der Billigkeit können es jedoch im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.09.2015, Verg 6/15, juris Tz. 13; OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.09.2018, Verg 35/17, juris Tz. 22). - OLG München, 02.09.2015 - Verg 6/15
Verteilung von Gebühren, Auslagen und Kosten nach Rücknahme des …
Auszug aus OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19
Gesichtspunkte der Billigkeit können es jedoch im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.09.2015, Verg 6/15, juris Tz. 13; OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.09.2018, Verg 35/17, juris Tz. 22). - VK Bund, 24.01.2011 - VK 2-143/10
Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle
Auszug aus OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19
Ein Ausnahmefall wurde von der Rechtsprechung angenommen, wenn ein Nachprüfungsantrag unnötigerweise zu früh gestellt wurde (…OLG Düsseldorf a.a.O.), die Einreichung eines Nachprüfungsantrages durch unzutreffende Angaben der Vergabestelle hervorgerufen wurde (…OLG München a.a.O.) oder wenn der Auftraggeber der Rüge des Antragstellers nach Einleitung des Verfahrens doch noch abhilft (VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011, VK 2-143/10, IBRRS2011, 0321;… Reider in Münchener Kommentar zum Deutschen und Europäsichen Wettbewerbsrecht, 2. Aufl, GWB § 182 Rn. 11;… Losch in Ziekow / Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, GWB § 182 Rn. 26-34). - VK Südbayern, 05.02.2018 - Z3-3-3194-1-36-10/18
Auszug aus OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen Ziff. 2 des Beschlusses der Vergabekammer Südbayern vom 05.02.2018, Az. Z3-3-3194-1-36-10/18, wird zurückgewiesen.
- VK Thüringen, 21.03.2025 - 5090-250-4003/490
Nachprüfungsverfahren erledigt sich durch Aufhebung des Vergabeverfahrens!
Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Kostentragung in den Fällen einer Verfahrensbeendigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu treffen (OLG München, Beschl. v. 02.05.2019, Verg 5/19 sowie Beschl. v. 10.04.2019, Verg 8/18).Gesichtspunkte der Billigkeit können es dabei im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und den Antragsgegner ganz oder teilweise mit den Verfahrenskosten zu belasten (OLG München, Beschl. v. 02.05.2019, Verg 5/19; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.07.2024, Verg 1/24).
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass demjenigen, der sich während des Nachprüfungsverfahrens freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (vgl. OLG München, Beschl. v. 02.05.2019, Verg 5/19; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.07.2024, Verg 1/24;… VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2024, VK2-1/22, Rn. 22).
- OLG Koblenz, 02.07.2024 - Verg 1/24
Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses und einer materiellen Beschwer für …
Gesichtspunkte der Billigkeit können es dabei im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und den Antragsgegner ganz oder teilweise mit Verfahrenskosten zu belasten (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 35;… Beschluss vom 2. September 2015 - Verg 6/15 -, juris, Rdnr. 13; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13. September 2018 - Verg 35/17 -, juris, Rdnr. 22).Infolgedessen sind der Antragsgegnerin hier die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren notwendigen Kosten der Antragstellerin bereits unter dem Gesichtspunkt aufzuerlegen, dass sie - die Antragsgegnerin - sich durch die erfolgte Abhilfeentscheidung vom 28. Januar 2022 und die darauf gestützte Erledigungserklärung freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (vgl. insoweit auch OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 35, m.w.N.).
- VK Berlin, 04.11.2020 - VK-B2-20/20
Bieterclient vs. manuelles Hochladen: Dateigrößenbegrenzung beachten!
Letztlich sind den Antragsgegnerinnen die Kosten aber auch schon allein deshalb aufzuerlegen, da sie sich durch die nunmehr erfolgte Abhilfeentscheidung freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben haben (vgl. Begründung zu § 182 GWB, BT-Drs. 18/6281, S. 136; OLG München, Beschluss v. 2. Mai 2019 - Verg 5/19, NZBau 2020, 9.
- OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22
Gemeinnützige Organisationen - Kostenentscheidung nach Erledigung von …
In Ausnahmefällen kann die Kostenverteilung anders erfolgen, etwa wenn der Auftraggeber nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens der Rüge des Antragstellers doch noch abhilft (OLG München, Beschluss vom 02.05.2019, Verg 5/19, Rn. 35 bei juris; OLG München…, Beschluss vom 10.04.2019, Verg 8/18, Rn. 41 bei juris; VK Berlin…, Beschluss vom 12.05.2021, VK - B 2 - 57/20, Rn. 12 f. bei juris;… von Werder in: MKWettbR, 4 Aufl., § 182 GWB, Rn. 10;… Krohn in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 182 GWB, Rn. 30, 39). - OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - Verg 13/20
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer hat die Kosten zu tragen?
Insbesondere kann es im Rahmen der Billigkeit zu berücksichtigen sein, wenn die Antragstellung durch unzureichende oder unrichtige Mitteilungen der Vergabestelle provoziert worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 14/11 - zitiert nach juris, Tz. 15; OLG München, Beschluss vom 02.05.2019 - Verg 5/19, zitiert nach juris, Tz. 35). - OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - Verg 32/20
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Vergabe …
Insbesondere kann im Rahmen der Billigkeit zu berücksichtigen sein, wenn die Antragstellung durch unzureichende oder unrichtige Mitteilungen der Vergabestelle provoziert worden ist (…Senatsbeschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 14/11 - juris, Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2019, Verg 5/19 - juris, Rn. 35). - VK Berlin, 13.01.2021 - VK-B2-35/20
Wer einen Rückzieher macht, muss die Kosten tragen!
Den Antragsgegnern sind die Kosten bereits unter dem Gesichtspunkt aufzuerlegen, dass sie sich durch die erfolgte Abhilfeentscheidung freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben haben (…vgl. Begründung zu § 182 GWB, BT-Drs. 18/6281, S. 136; OLG München, Beschluss v. 2. Mai 2019 - Verg 5/19, NZBau 2020, 126, 127 f.; allgemein zu diesem kostenrechtlichen Aspekt vgl. BGH, Beschluss v. 6. Juli 2005 - IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662, 1663; BVerwG, Beschluss v. 26. November 1991 - 7 C 16/89, NVwZ 1992, 787, 788 f.). - OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - Verg 32 Insbesondere kann im Rahmen der Billigkeit zu berücksichtigen sein, wenn die Antragstellung durch unzureichende oder unrichtige Mitteilungen der Vergabestelle provoziert worden ist (…Senatsbeschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 14/11 - juris, Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2019, Verg 5/19 - juris, Rn. 35).
- VK Berlin, 26.03.2021 - B 2-19/20 Der Antragsgegnerin sind die Kosten schon deshalb aufzuerlegen, da sie sich durch die nunmehr erfolgte Abhilfeentscheidung freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (…vgl. Begründung zu § 182 GWB, BT-Drs. 18/6281, S. 136; OLG München, Beschluss v. 2. Mai 2019 - Verg 5/19, NZBau 2020, 126, 127; allgemein zu diesem kostenrechtlichen Aspekt vgl. BGH, Beschluss v. 6. Juli 2005 - IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662, 1663; BVerwG, Beschluss v. 26. November 1991 - 7 C 16/89, NVwZ 1992, 787, 788 f.).
- VK Berlin, 26.03.2021 - VK-B2-19/20
Wer abhilft, muss die Kosten des Nachprüfungsverfahrens tragen!
Der Antragsgegnerin sind die Kosten schon deshalb aufzuerlegen, da sie sich durch die nunmehr erfolgte Abhilfeentscheidung freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (…vgl. Begründung zu § 182 GWB, BT-Drs. 18/6281, S. 136; OLG München, Beschluss v. 2. Mai 2019 - Verg 5/19, NZBau 2020, 126, 127; allgemein zu diesem kostenrechtlichen Aspekt vgl. BGH, Beschluss v. 6. Juli 2005 - IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662, 1663; BVerwG, Beschluss v. 26. November 1991 - 7 C 16/89, NVwZ 1992, 787, 788 f.). - VK Berlin, 12.11.2021 - VK-B2-60/20
Auftraggeber setzt Vergabeverfahren zurück: Wer trägt die Kosten des …
- VK Rheinland, 15.02.2021 - VK 70/20
Gebührenhöhe bei einem Planungswettbewerb?
- VK Berlin, 12.05.2021 - VK-B2-57/20
Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe erledigt: Auftraggeber muss Kosten tragen!
- VK Berlin, 09.09.2020 - VK-B2-42/20
- VK Berlin, 12.11.2021 - B2-60/20
- VK Berlin, 12.05.2021 - B 2-57/20
- VK Berlin, 13.01.2021 - B 2-35/20
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 06.08.2019 - Verg 5/19 |
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
- OLG Dresden, 06.08.2019 - Verg 5/19
- OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf - Verg 5/19 |
Verfahrensgang
- VK Bund, 22.01.2019 - VK 1-109/18
- OLG Düsseldorf - Verg 5/19 (anhängig)
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