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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.08.2007 - Verg W 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19296
OLG Brandenburg, 16.08.2007 - Verg W 13/07 (https://dejure.org/2007,19296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2007 - Verg W 13/07 (https://dejure.org/2007,19296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2007 - Verg W 13/07 (https://dejure.org/2007,19296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 98 Nr. 2; GWB § 118; GWB § 124 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages wegen fehlender öffentlicher Auftraggebereigenschaft gemäß § 98 Nr. 2 GWB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer hinsichtlich der Ablehnung eines Nachprüfungsantrags; Anforderungen an den Umfang der Beschwerdebegründung im Falle der Beantragung einer Einleitung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AG-Eigenschaft umstritten: Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 01.04.2003 - Verg W 14/02

    Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2007 - Verg W 13/07
    (Zur Aussetzung nach §§ 148 ZPO, 94 VwGO entspr. s. Beschluss des Senates vom 11.3.2003 - Verg W 14/02 -).
  • VK Brandenburg, 23.07.2007 - VK 30/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2007 - Verg W 13/07
    Auf Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 23. Juli 20007 - VK 30/07- bis zur Entscheidung über die Beschwerde angeordnet.
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 12/08
    Auf ihre sofortigen Beschwerden verlängerte das Brandenburgische Oberlandesgericht die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel und setzte die Verfahren Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07 mit am 12.2.2008 verkündeten Beschlüssen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Frage der Eigenschaft gesetzlicher Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts aus.

    wie zum Beispiel die Frage, ob das Verfahren eine Vergabeentscheidung im Sinne von § 97 GWB betrifft, spielen bei der Beurteilung des zuständigen Rechtsmittelgerichts keine Rolle (Beschlüsse des Senates vom 12.2.2008, Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07, insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2008, Vll-Verg 57/07, zitiert nach Juris Rn 18 ff).

    Der Senat ist in seinen Aussetzungsbeschlüssen vom 12.2.2008 (Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07) davon ausgegangen, dass der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen eröffnet sein könnte, wenn die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber qualifiziert werden können.

    An seiner bisherigen abweichenden Auffassung (Beschlüsse vom 12.2.2008, Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07) hält der Senat nicht fest.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.02.2008 - Verg W 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36413
OLG Brandenburg, 12.02.2008 - Verg W 13/07 (https://dejure.org/2008,36413)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2008 - Verg W 13/07 (https://dejure.org/2008,36413)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - Verg W 13/07 (https://dejure.org/2008,36413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - Verg W 13/07
    Rn. 42 Mit Urteil vom 13.12.2007 ( C- 337/06 ) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine mittelbare Finanzierung, nämlich diejenige der öffentlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland durch staatlich angeordnete Rundfunkgebühren für die Qualifizierung als öffentlicher Auftraggeber ausreichen könne.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - Verg W 13/07
    Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 23. Mai 2007 - VII-Verg 50/06 -) ausgesetzt.
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 11/08

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern …

    Die Zuständigkeit des Vergabesenats knüpft dabei an rein formelle Umstände an, materiell-rechtliche Anknüpfungspunkte, wie zum Beispiel die Frage, ob das Verfahren eine Vergabeentscheidung im Sinne von § 97 GWB betrifft, spielen bei der Beurteilung des zuständigen Rechtsmittelgerichts keine Rolle (Beschlüsse des Senates vom 12.2.2008, Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07, insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2008, VII-Verg 57/07, zitiert nach Juris Rn 18 ff.).

    Der Senat ist in seinen Aussetzungsbeschlüssen vom 12.2.2008 (Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07) davon ausgegangen, dass der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen eröffnet sein könnte, wenn die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber qualifiziert werden können.

    An seiner bisherigen abweichenden Auffassung (Beschlüsse vom 12.2.2008, Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07) hält der Senat nicht fest.

  • OLG Brandenburg, 25.08.2008 - Verg W 12/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsbehelf nach der Ablehnung des Antrags auf …

    Auf ihre sofortigen Beschwerden verlängerte das Brandenburgische Oberlandesgericht die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel und setzte die Verfahren Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07 mit am 12.2.2008 verkündeten Beschlüssen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Frage der Eigenschaft gesetzlicher Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts aus.

    Die Zuständigkeit des Vergabesenats knüpfe dabei an rein formelle Umstände an, materiell-rechtliche Anknüpfungspunkte, wie zum Beispiel die Frage, ob das Verfahren eine Vergabeentscheidung im Sinne von § 97 GWB betreffe, spielten bei der Beurteilung des zuständigen Rechtsmittelgerichts keine Rolle (Beschlüsse des Senates vom 12.2.2008, Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07, insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2008, VII-Verg 57/07, zitiert nach Juris Rn 18 ff.).

    Rn. 21 Zwar sei der Senat ist in seinen Aussetzungsbeschlüssen vom 12.2.2008 (Verg W 13/07, Verg W 14/07 und Verg W 18/07) davon ausgegangen, dass der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen eröffnet sein könnte, wenn die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber qualifiziert werden könnten.

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