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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4522
OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09 (https://dejure.org/2010,4522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2010 - Verg W 5/09 (https://dejure.org/2010,4522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - Verg W 5/09 (https://dejure.org/2010,4522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verlängerung der Angebotsfrist; Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit der Verlängerung der Angebotsfrist; Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kurzfristige Verlängerung der Angebotsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsfristverlängerung wegen Bieterfragen 12 Minuten vor Submissionsbeginn: Zulässig? (IBR 2010, 168)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsanspruch im Nachprüfungsverfahren (IBR 2010, 1098)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09
    Sollte der Senat von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2005 (Verg 70/04) abweichend dazu eine andere Rechtsauffassung vertreten, müsse die Beschwerde dem BGH vorgelegt werden.

    Rn. 47 Die Antragstellerin vertritt außerdem die Ansicht, die Verletzung des § 112 GWB (mündliche Verhandlung) durch die Vergabekammer könne nach dem Beschluss des Vergabesenates des OLG Düsseldorf vom 2.3.2005 (Verg 70/04) nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vom Senat behoben werden.

    Dementsprechend hat auch das OLG Düsseldorf in der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung vom 2.3.2005 (Verg 70/04) durchentschieden und von der erwogenen Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer objektiv groben Verletzung von Verfahrensrechten der dortigen Antragstellerin abgesehen.

    Eine Vorlage dieser Sache an den BGH gemäß § 124 Abs. 2 GWB wegen Abweichens von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2005 (Verg 70/04) kommt aus den dort bereits aufgeführten Gründen nicht in Betracht.

  • OLG Naumburg, 29.04.2008 - 1 W 14/08

    Kein Primärrechtsschutz bei Vergabe öffentlicher Aufträge nach Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09
    Schon deshalb ist der vom Senat zu entscheidende Fall anders gelagert als der dem Beschluss des OLG Naumburg vom 29.4.2008 (1 W 14/08) zugrunde liegende Fall, in dem es nicht um die Verlängerung der Angebotsfrist wegen der umfangreichen Beantwortung von Bieterfragen ging.
  • VK Brandenburg, 25.02.2009 - VK 6/09

    Angebote liegen vor dem Bieter: Antrag offensichtlich unbegründet!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 25. Februar 2009 (VK 6/09) wird zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 14.12.2015 - 13 Verg 9/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Angaben über die Erbringung von …

    Der Umfang des Beschwerdegegenstandes richtet sich allein nach dem Inhalt der Beschwerdebegründung (…Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 123 GWB Rdnrn. 10 ff. m. w. N.;… Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 123 Rn. 5 f. m. w. N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Verg W 5/09, juris Tz. 97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2009 - Verg 92/08, juris Tz. 13;… einschränkend: Hunger in: Kulartz/Kus/Portz, § 117 GWB Rn. 45 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2023 - Verg 45/22

    Verlängerung der Frist zur Angebotsabgabe durch Mitteilung gegenüber den Bietern …

    Eine Fristverlängerung nach Ablauf der Angebotsfrist nach § 20 Abs. 3 VgV scheidet aus (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.01.2010 - Verg W 5/09 Rn 80;… Dieckmann, in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, 3. Aufl., § 15 VgV Rn 9).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10

    Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise

    Es hat etwaige Verfahrensfehler zu korrigieren und sodann auf Grund der Beschwerde darüber zu befinden, ob die angegriffene Vergabekammerentscheidung in der Sache richtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: Verg W 5/09; Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 6 Verg W 5/08, zitiert jeweils nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2022 - Verg 43/21
    Er entscheidet dann in der Sache selbst oder spricht die Verpflichtung der Vergabekammer aus, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Sache erneut zu entscheiden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010, Verg W 5/09, BeckRS 2010, 1942).

    Rn. 26 Ist die Beschwerde - wie hier - aufgrund des feststehenden und keiner weiteren Aufklärung bedürftigen Sachverhalts jedenfalls unbegründet, hat der Senat selbst zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04, BeckRS 2005, 151014; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010, Verg W 5/09, BeckRS 2010, 1942).

  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für …

    Ist die Sache dagegen - wie hier - spruchreif, muss das Gericht selbst entscheiden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Verg W 5/09 -, Rn. 97, zitiert nach juris).
  • KG, 13.01.2020 - Verg 9/19

    Vergabekammer-Nachprüfungsverfahren bei Verfahrensmängeln

    Anders wäre es nur und dem Beschleunigungsinteresse Vorrang einzuräumen, wenn das Nachprüfungsverfahren in der Sache entscheidungsreif wäre (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Verg W 5/09 - juris Rn. 97), was aber vorliegend aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 13. Dezember 2019 nicht der Fall ist.
  • VK Rheinland-Pfalz, 29.02.2016 - VK 2-36/15

    Zu kurz bemessene Vorbereitungszeit nach Zuschlagserhalt: Vergaberechtsverstoß?

    Diese Veröffentlichung war zwar kurz vor Ablauf der ursprünglichen Angebotsabgabefrist erfolgt, aber dennoch rechtzeitig, so dass auch die Rügefrist auf den 18. November 2015 um 10.00 Uhr verlängert wurde (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.01.2010, Verg W 5/09).
  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Die in diesem Zusammenhang gemachten - und nach vorläufiger Bewertung seitens des Senats wohl auch nicht zu beanstandenden - Ausführungen der Vergabekammer unterliegen mithin auch nicht der Überprüfung des Senats im vorliegenden Beschwerdeverfahren (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Verg W 5/09; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 11 Verg 24/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Februar 2001 - 6 Verg 1/01;… Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 178 GWB, Rdnr. 9 ff.;… Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 172 GWB, Rdnr. 14 f.;… MünchKomm-Gröning, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 178 GWB, Rdnr. 10;… Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 178, Rdnr. 7).
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   OLG Brandenburg, 09.08.2010 - Verg W 5/09   

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https://dejure.org/2010,15210
OLG Brandenburg, 09.08.2010 - Verg W 5/09 (https://dejure.org/2010,15210)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2010 - Verg W 5/09 (https://dejure.org/2010,15210)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2010 - Verg W 5/09 (https://dejure.org/2010,15210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2010 - Verg W 5/09
    Rn. 13 bb) Der Senat hatte die Sache nicht gemäß § 124 Abs. 2 GWB im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2005 (VII-Verg 70/04 - zitiert nach juris) dem BGH vorzulegen.

    Rn. 14 Die Antragstellerin hat lediglich pauschal darauf hingewiesen, dass sich der Senat u.a. nicht mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 2.3.2005 (VII-Verg 70/04) auseinandergesetzt habe.

  • OLG Naumburg, 29.04.2008 - 1 W 14/08

    Kein Primärrechtsschutz bei Vergabe öffentlicher Aufträge nach Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2010 - Verg W 5/09
    Rn. 16 cc) Der Senat hatte die Sache nicht gemäß § 124 Abs. 2 GWB im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.4.2008, 1 W 14/08 - zitiert nach juris) dem BGH vorzulegen.

    Rn. 17 Die Antragstellerin hat auch hier lediglich pauschal darauf hingewiesen, dass sich der Senat u.a. nicht mit dem Beschluss des OLG Naumburg vom 29.4.2008 (1 W 14/08) auseinandergesetzt habe.

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2010 - Verg W 5/09
    Rn. 7 aa) Der Senat hatte die Sache nicht gemäß § 124 Abs. 2 GWB im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 13.10.2006, 1 Verg 6/06 - zitiert nach juris) dem BGH vorzulegen.
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