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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2784
BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04 (https://dejure.org/2005,2784)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.2005 - Verg 28/04 (https://dejure.org/2005,2784)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - Verg 28/04 (https://dejure.org/2005,2784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Höhe der Geschäftsgebühr (IBR 2005, 239)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 415
  • BauR 2005, 1226 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 406
  • ZfBR 2005, 417
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02

    Rechtsanwaltsgebühr; Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    Maßgeblich ist nicht, ob die Sache für einen Vergaberechtsspezialisten schwierig war oder nicht (OLG Dresden VergabeR 2002, 418; Schneider IBR 2004, 725).

    Das hatte nach der früheren Rechtslage zur Folge, dass die Ausschöpfung des Gebührenrahmens im Regelfall sachgerecht, zumindest aber nicht unbillig war (OLG Dresden VergabeR 2002, 418).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    Anderes gilt nur dann, wenn ein Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen erforderlich ist und ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (BGH NJW 2003, 901; siehe auch schon BayObLG Beschluss vom 20.1.2003 Verg 28/02 = OLG-Report 2003, 266 - Leitsatz - ).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    Der Umstand, dass sich die Beigeladene im Allgemeinen und auch hier nicht nur gegen die Angriffe zur Wertung ihres eigenen Angebots verteidigen muss, sondern ihrerseits Mängel im Angebot der Antragstellerin im Hinblick darauf aufzuführen hat, dass diese schon gar nicht in eigenen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein kann (dazu BGH VergabeR 2003, 313; BayObLG Beschluss vom 24.11.2004 Verg 025/04), begründet eine zusätzliche Schwierigkeit, die normale Verwaltungsverfahren nicht aufzuweisen haben.
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    In seinem Beschluss vom 4.8.2000 (Verg 3/00 = BauR 2001, 238) hat der Senat die Festsetzung einer 10/10-Gebühr nach dem damals maßgeblichen § 118 Abs. 1 Satz 1 BRAGO mit den Besonderheiten des Rechtsgebiets und dem Umfang, insbesondere dem zeitlichen Arbeitsaufwand des Anwalts gerechtfertigt.
  • BayObLG, 18.11.2004 - Verg 22/04

    Streitwert bei Bauwerk im Mietkaufmodell

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    Der Senat kann insoweit auf seinen den gleichen Auftrag betreffenden Beschluss vom 18.11.2004 (Verg 022/04) verweisen, wonach die maßgebliche Bruttoauftragssumme (vgl. § 50 Abs. 2 GKG) sich aus den Mietkaufraten einschließlich des Restkaufpreises abzüglich eines angemessenen Refinanzierungszinses errechnet.
  • BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei …

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Vergabesenate ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist (z.B. BayObLG JurBüro 2002, 362 m.w.N.).
  • VK Südbayern, 01.09.2004 - 53-08/04

    Zwingender Ausschluss bei unvollständigem Angebot

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
    Verg 028/04 1/Str Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-53-08/04.
  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer verdient der Rechtsanwalt in Ermangelung eines konkreten Gebührentatbestands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005 - Verg 28/04, VergabeR 2005, 406).
  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im …

    Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn das Nachprüfungsverfahren sehr stark einem gerichtlichen Verfahren angenähert bzw. gerichtsähnlich ausgestaltet ist (vgl. BayObLG vom 16.2.2005, Verg 28/04 = NZBau 2005, 415; OLG Koblenz vom 27.10.2005, 1 Verg 3/05) und diese Regelungen die Vergabekammer in materieller Hinsicht eher als erstinstanzliches Gericht erscheinen lassen (vgl. Diemer/Maier, Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren nach altem und neuem Kostenrecht, in NZBau 2004, 536 (537)), handelt es sich formal betrachtet bei der Vergabekammer um eine Verwaltungsbehörde.

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Der Ansatz einer 2, 5 - fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung z.B. bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 - Verg 15/05) gebilligt worden.

  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im …

    Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn das Nachprüfungsverfahren sehr stark einem gerichtlichen Verfahren angenähert bzw. gerichtsähnlich ausgestaltet ist (vgl. BayObLG vom 16.2.2005, Verg 28/04 = NZBau 2005, 415; OLG Koblenz vom 27.10.2005, 1 Verg 3/05) und diese Regelungen die Vergabekammer in materieller Hinsicht eher als erstinstanzliches Gericht erscheinen lassen (vgl. Diemer/Maier, Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren nach altem und neuem Kostenrecht, in NZBau 2004, 536 (537)), handelt es sich formal betrachtet bei der Vergabekammer um eine Verwaltungsbehörde.

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Der Ansatz einer 2, 5 - fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung z.B. bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 - Verg 15/05) gebilligt worden.

  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05

    Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 ­ Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 ­ 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Der Ansatz einer 2, 5 ­ fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung bisher gebilligt worden bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 ­ Verg 15/05).

    Soweit der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) dahingehend verstanden worden ist, dass auch bei durchschnittlichen Fällen bei Durchführen einer mündlichen Verhandlung die Ansetzung des Höchstsatzes regelmäßig gerechtfertigt sei, teilt der Senat diese Auffassung nicht (Senatsbeschluss vom 11.1.2006 ­ Verg 21/05).

  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05

    Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 ­ Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 ­ 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Der Ansatz einer 2, 5 ­ fachen Gebühr ist deshalb in der Rechtsprechung bisher nur gebilligt worden bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP- Modell (BayObLG vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 ­ Verg 15/05).

    Soweit der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) dahingehend verstanden worden ist, dass auch bei durchschnittlichen Fällen bei Durchführen einer mündlichen Verhandlung die Ansetzung des Höchstsatzes regelmäßig gerechtfertigt sei, teilt der Senat diese Auffassung nicht.

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im …

    Soweit in der Rechtsprechung und in der Literatur teilweise die Ansicht vertreten wird, dass die Abrechnung des Höchstgebührensatzes i.H. einer 2, 5-fachen Gebühr bereits dann nicht unbillig sei, wenn der Nachprüfungsantrag zulässig war und eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. BayObLG, Beschluss v. 16. Februar 2005, Verg 28/04 ­ ZfBR 2005, 417 und IBR 2005, 239 m. Anm. Weyand; ebenso VK Bund IBR 2005, 282), schließt sich der Senat dieser Auffassung nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - Verg 19/05

    Zur Kostenfestsetzung nach einem Verfahren vor der Vergabekammer - Reisekosten …

    Um diesen Maßstäben zu genügen, beauftragt ein kostenbewusster Beteiligter eines Vergabenachprüfungsverfahrens in der Regel einen im Bezirk der angerufenen Nachprüfungsinstanz oder einen an seinem Wohn- bzw. Geschäftsitz ansässigen Verfahrensbevollmächtigten, um unnötige Reisekosten zu sparen (vgl. Senat, Beschl. v. 15.12.2005, Verg 74/05, Umdruck S. 3; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 28/02; vom 16.2.2005, VergabeR 2005, 406, 407/408; aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung: BGH, Beschl. vom 12.2.2002, NJW 2003, 901, 902/903; vom 18.2.2004, NJW-RR 2004; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 8.9.2005, I-10 W 64/05).

    Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 VV in vielen Fällen keine Rolle spielt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456; OLG München, Beschl. v. 23.1.2006, Verg 22/05, Umdruck 6).

  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr …

    Es bestehen deshalb erhebliche Bedenken, dass mit dieser Begründung für den spezialisierten Fachanwalt eine niedrigere Gebührenfestsetzung gerechtfertigt werden könnte (so bereits OLG Dresden vom 25.03.2002, WVerg 1/02; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Rn. 7 Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 regelmäßig keine Rolle spielt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - Verg 4/13

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten im …

    Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (…BGH, Beschl. v. 20.12.2011, XI ZB 12/11, Rn. 7; BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; OLG München, Beschl. v. 16.02.2005, Verg 28/04, Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06

    Bestimmung der Geschäftsgebühr

  • OLG Naumburg, 23.12.2008 - 1 Verg 11/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen …

  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 13/05

    Höhe der Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

  • OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10

    Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

  • VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14

    Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

  • VK Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 VK LVwA 29/06

    Vergütung des Rechtsanwalts

  • OLG Schleswig, 05.01.2007 - 1 Verg 12/06

    Vergütung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - Verg 74/05

    Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05

    Höhe der Geschäftsgebühr

  • AG Diez, 02.03.2016 - 13 C 219/15

    Gebühren und kein Ende: 2,3 Geschäftsgebühr ist nicht zu beanstanden!

  • SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der …

  • OLG Brandenburg, 11.03.2011 - Verg W 9/09

    Kostenfestsetzung

  • VK Hessen, 15.01.2007 - 69d-VK-33/06

    Mittelgebühr von 1,9

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