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   BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17   

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https://dejure.org/2018,16767
BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17 (https://dejure.org/2018,16767)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2018 - IV ZB 10/17 (https://dejure.org/2018,16767)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - IV ZB 10/17 (https://dejure.org/2018,16767)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    §§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 238 Abs. 2 Satz 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitige Einlegung einer Berufung bei Eingehen der Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufungseingang in der Referendarabteilung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Referendarabteilung als Teil des Berufungsgerichts; § 517 ZPO ?

  • rewis.io

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 517
    Fristwahrender Faxeingang bei Referendarabteilung des Berufungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517
    Rechtzeitige Einlegung einer Berufung bei Eingehen der Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fax an die Referendarabteilung wahrt die Berufungsfrist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufung per Telefax - an die Gerichtsverwaltung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fax an die Referendarabteilung kann die Berufungsfrist wahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    An das Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts übermittelte Berufungsschrift wahrt Berufungsfrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berufung per Fax an die Referendarabteilung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zugang bei Gericht: Verfügungsgewalt über Telefax-Schriftsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 957
  • MDR 2018, 1172
  • MDR 2018, 881
  • FamRZ 2018, 1254
  • VersR 2018, 1342
  • DVBl 2018, 1346
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliche Übersendung einer an das

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den rechtzeitigen Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes darauf an, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 11).

    Dies ist nicht vergleichbar mit Fällen, in denen Schriftsätze per Fax bei einer anderen Behörde, die nur beim Berufungsgericht angesiedelt ist, eingehen und damit noch nicht in die Verfügungsgewalt des Berufungsgerichts gelangen (vgl. für die Oberjustizkasse: BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 13; für das juristische Prüfungsamt: OLG Köln, MDR 2016, 1114 [juris Rn. 13]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Das Schriftstück ist bereits dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn der Gewahrsam des Gerichts begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, NJW-RR 1989, 1214 unter II 2 a [juris Rn. 19]; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 unter 1 [juris Rn. 11]; BVerfGE 57, 117 unter II 1 [juris Rn. 12 f.]); dabei kommt es nicht auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 aaO; BVerfGE 69, 381 unter II 1 [juris Rn. 12]).
  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 18/16

    Berufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 5).
  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in den Verfügungsbereich des zuständigen Gerichts gebracht worden und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, VersR 2013, 879 Rn. 12).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Das Schriftstück ist bereits dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn der Gewahrsam des Gerichts begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, NJW-RR 1989, 1214 unter II 2 a [juris Rn. 19]; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 unter 1 [juris Rn. 11]; BVerfGE 57, 117 unter II 1 [juris Rn. 12 f.]); dabei kommt es nicht auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 aaO; BVerfGE 69, 381 unter II 1 [juris Rn. 12]).
  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Solche Maßnahmen, auf die der Bürger keinen Einfluss hat, sind für den fristgerechten Eingang von Schriftstücken nicht entscheidend (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3346, 3347 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 05.10.2016 - VII ZB 45/14

    Berufungsverfahren: Prüfungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Auf die organisatorischen Regelungen dazu, welche Faxgeräte einer gemeinsamen Briefannahmestelle des Berufungsgerichts zugeordnet sind, kommt es an, wenn ein Schriftsatz am Faxgerät eines anderen als des zuständigen Gerichts eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - VII ZB 45/14, NJW-RR 2017, 306 Rn. 15).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den rechtzeitigen Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes darauf an, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 11).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Das Schriftstück ist bereits dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn der Gewahrsam des Gerichts begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, NJW-RR 1989, 1214 unter II 2 a [juris Rn. 19]; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 unter 1 [juris Rn. 11]; BVerfGE 57, 117 unter II 1 [juris Rn. 12 f.]); dabei kommt es nicht auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 aaO; BVerfGE 69, 381 unter II 1 [juris Rn. 12]).
  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17
    Das Schriftstück ist bereits dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn der Gewahrsam des Gerichts begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, NJW-RR 1989, 1214 unter II 2 a [juris Rn. 19]; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 unter 1 [juris Rn. 11]; BVerfGE 57, 117 unter II 1 [juris Rn. 12 f.]); dabei kommt es nicht auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 aaO; BVerfGE 69, 381 unter II 1 [juris Rn. 12]).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 206/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93

    Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung

  • OLG Köln, 24.02.2016 - 18 U 175/15

    Wahrung der Frist für ein bei dem Oberlandesgericht einzulegendes Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 95/17

    Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen

    aa) Ein fristgebundener Schriftsatz ist bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn er in dessen tatsächliche Verfügungsgewalt gelangt ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2005, 3346 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2007 - XI ZB 4/07, NJW 2008, 667 Rn. 8 und vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, VersR 2018, 1342 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 5 U 47/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den rechtzeitigen Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes darauf an, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - IV ZB 10/17 -, juris, Rz. 10, m. w. N.).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in den Verfügungsbereich des zuständigen Gerichts gebracht worden und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - IV ZB 10/17 -, juris, Rz. 10, m. w. N.).

    Das Schriftstück ist bereits dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn der Gewahrsam des Gerichts begründet wird (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - IV ZB 10/17 -, juris, Rz. 10, m. w. N.).

    wobei es allerdings nicht auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle ankommt (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - IV ZB 10/17 -, juris, Rz. 10, m. w. N.).

    Der Inhalt einer Sendung muss derart in den Machtbereich dieses Gerichts gelangt sein, dass es sich bei normaler Gestaltung seiner Verhältnisse Kenntnis von dem Inhalt der Sendung verschaffen kann (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - IV ZB 10/17 -, juris, Rz. 10, m. w. N.).

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18

    Widerspruch gegen das Zustandekommen einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Kläger - wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt - in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, NJW-RR 2018, 957 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2022 - IV ZB 1/22

    Rechtskraftfähige Sachentscheidung bei Nichtberücksichtigung einer

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Beklagten in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 - IV ZB 11/21, NJW-RR 2022, 426 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, NJW-RR 2018, 957 Rn. 6; vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 5).
  • BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18

    Bemessung des Streitwerts auf der Grundlage der erwarteten Reparaturkosten;

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, VersR 2018, 1342 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 12.10.2022 - IV ZB 29/21

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 - IV ZB 11/21, NJW-RR 2022, 426 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, NJW-RR 2018, 957 Rn. 6).
  • VGH Hessen, 04.02.2021 - 10 B 2762/20

    Erfolgloser Eilanrag auf Soforthilfe zur Minderung von Corona-Virus-Pandemie

    Bei fristgebundenen Schriftsätzen kommt es für den rechtzeitigen Eingang darauf an, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat, es also in seinen Gewahrsam gelangt ist (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2016 - XII 382/15 - und vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 5 U 47/18 - jeweils juris).
  • BGH, 15.12.2021 - IV ZB 11/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Falsche Adressierung der

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, NJW-RR 2018, 957 Rn. 6; vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 5).
  • BGH, 01.12.2022 - IV ZB 1/22

    Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Beklagten in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 - IV ZB 11/21, NJW-RR 2022, 426 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, NJW-RR 2018, 957 Rn. 6; vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 5).
  • BGH, 30.11.2022 - IV ZB 10/22

    Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Anforderungen

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 - IV ZB 11/21, NJW-RR 2022, 426 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, NJW-RR 2018, 957 Rn. 6 sowie vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 5).
  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21

    Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18

    Beschwerdebegründung per Telefax an das Beschwerdegericht; Fristversäumnis wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2022 - 6 Sa 45/22

    Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzungantrag,

  • LSG Sachsen, 12.02.2019 - L 3 AS 605/18

    Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren

  • VG Köln, 17.03.2021 - 26 K 3000/19
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