Weitere Entscheidungen unten: KG, 01.10.1981 | OLG Bamberg, 07.04.1981

Rechtsprechung
   KG, 02.07.1981 - 12 U 492/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1380
KG, 02.07.1981 - 12 U 492/81 (https://dejure.org/1981,1380)
KG, Entscheidung vom 02.07.1981 - 12 U 492/81 (https://dejure.org/1981,1380)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 12 U 492/81 (https://dejure.org/1981,1380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der sog. Lückenunfall und die Haftungsverteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wenden; Verzicht ; Vorfahrt; Vorrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines über den durchbrochenen Mittelstreifen wendenden Fahrzeugs mit einem auf dem rechten von drei Fahrstreifen verbotswidrig heranfahrenden PKW

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 1023
  • VersR 1982, 275
  • VersR 1982, 583
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit

    Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers (hier. Zeugin Schäfer) auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand Anfahrenden keine Bedeutung hat zu Lasten anderer, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigter Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR 1971, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583).
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Dies hat der Kläger nicht getan, wobei zu beachten ist, dass er nicht wegen eines Vorfahrtverzichts von Fahrzeugen im zweiten und dritten Fahrstreifen darauf vertrauen durfte, dass keine Fahrzeuge im ersten, rechten Fahrstreifen in die Kreuzung einfahren würden; denn ein solcher Verzicht auf Vorfahrt wirkt nicht zu Lasten anderer Bevorrechtigter (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - VI ZR 68/55 - VRS 11, 171; Senat, Urteile vom 4. März 1971 - 12 U 1778/70 - DAR 1971, 237 und vom 2. Juli 1981 - 12 U 492/81 - VersR 1982, 583 = MDR 1981, 1023; Senat, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 - NZV 2006, 369 = zfs 2006, 440) und entbindet den Wartepflichtigen nicht von der Beachtung seiner Sorgfaltspflichten (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 1965 - 3 U 251/64 - NJW 1965, 1334; OLG München, Urteil vom 5. Februar 1991 - 5 U 5359/90 - juris).

    Zutreffend hat das Landgericht auch ausgeführt, dass es sich bei den Vorschriften über den Sonderfahrstreifen nicht um ein Schutzgesetz zu Gunsten sorgfaltswidriger Linksabbieger handelt (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 1981 - 12 U 492/81 - VersR 1982, 583 = MDR 1981, 1023; OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2001 - 27 U 213/00 - MDR 2001, 1290).

  • KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden

    Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers (hier. Zeuge Ö.) auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand Anfahrenden keine Bedeutung hat zu Lasten anderer, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigter Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR 1971, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Diese Norm ist kein Schutzgesetz für andere Verkehrsteilnehmer (KG MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583), auch nicht für Linksabbieger, die eine Verkehrslücke benutzen (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 -).

    Zwar wirkt der Verzicht der an erster Stelle haltenden Verkehrsteilnehmer nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer, die auf benachbarten, parallel verlaufenden Fahrstreifen ihre Fahrt fortsetzen können (KG DAR 1971, 237, 238 = VersR 1971, 1046; VersR 1982, 583).

    Dies gilt auch für den einen Sonderfahrstreifen unberechtigterweise benutzenden Verkehrsteilnehmer in Höhe eines kreuzenden Straßenzuges oder einer einmündenden Straße (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - anders KG MDR 1981, 1023 nur für den Fall, daß es an einer kreuzenden oder einmündenden Straße fehlt, wenn ein wendender Verkehrsteilnehmer in vermeidbarer Weise auf den Sonderfahrstreifen gerät, weil dort mit kreuzendem Verkehr nicht zu rechnen ist).

  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

    Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand anfahrenden Verkehrsteilnehmer keine Bedeutung hat für andere, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigte Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583).
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

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  • KG, 02.04.2004 - 12 U 238/03

    Rechtsmittel gegen einen die Berufung zurückweisenden Beschluss

    Soweit der Kläger rügt, der Senat habe ein Urteil aus dem Jahre 1981 zitiert, obwohl es zu dieser Zeit "nachweislich" Sonderfahrstreifen für Busse und Taxen in Berlin noch nicht gegeben habe, wird die Lektüre der zitierten Entscheidung (MDR 1981, 1023) empfohlen - sie betrifft eine durch Zeichen 245 nach § 41 StVO als Sonderfahrstreifen ausgewiesene Busspur.
  • LG Tübingen, 10.07.2020 - 3 O 20/20

    Haftung bei Unfall nach Überfahren eines Radwegs durch Pkw

    Der Sachverhalt liegt anders als in der Entscheidung des KG Berlin vom 2. Juli 1981, bei dem der vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer einen Sonderfahrstreifen benutzte (KG, Urteil vom 2. Juli 1981 - 12 U 492/81 - VersR 1982, 583), weil der Sonderfahrstreifen - anders als der Sonderweg - noch Teil der Fahrbahn im Sinne des § 2 StVO ist.
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Rechtsprechung
   KG, 01.10.1981 - 12 U 1518/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2184
KG, 01.10.1981 - 12 U 1518/81 (https://dejure.org/1981,2184)
KG, Entscheidung vom 01.10.1981 - 12 U 1518/81 (https://dejure.org/1981,2184)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - 12 U 1518/81 (https://dejure.org/1981,2184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geradeausfahrers bei Kollision mit Linksabbieger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Linksabbieger; Gegenverkehr; Kreuzung; Fahrzeug; Rotlicht

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 583
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 04.01.2007 - 17 O 149/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des Linksabbiegers mit dem

    Dagegen ist die Norm kein Schutzgesetz zugunsten des gleichgerichteten Verkehrs oder des Gegenverkehrs (vgl. KG VM 1995, 3; VersR 1982, 583).
  • KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung

    Ein dahingehender Vertrauenstatbestand ist dann anzunehmen, wenn neben dem Anhalten von Fahrzeugen des Gegenverkehrs zusätzliche Indizien hinzutreten, etwa wenn sich der Querverkehr in Bewegung zu setzen beginnt (KG DAR 1982, 235 = VerkMitt 1982, 29).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.04.1981 - 5 U 1/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,14994
OLG Bamberg, 07.04.1981 - 5 U 1/81 (https://dejure.org/1981,14994)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.04.1981 - 5 U 1/81 (https://dejure.org/1981,14994)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. April 1981 - 5 U 1/81 (https://dejure.org/1981,14994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 583
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Verkehrsrichtiges Verhalten schließt die Haftung nach § 18 StVG aus (OLG Bamberg VersR 1982, 583).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97

    Haftung bei Glatteisunfall beim Vorbeifahren an einer Unfallstelle

    Solange Gegenverkehr nicht erkennbar war, durfte der Drittwiderbeklagte mit dem Bus der Klägerin zum Passieren der Erstunfallstelle auf die Gegenfahrbahn wechseln (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19; OLG Schleswig OLGR 1996, 210); er musste dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und beim Auftauchen von Gegenverkehr - sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich war (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 195 und OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19) - sofort anhalten, um den entgegenkommenden Fahrzeugen die volle Sichtstrecke als Anhalteweg zu überlassen (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19).
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