Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.09.1980 - 10 U 220/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 739
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen
§ 830 BGB ist allerdings nicht anwendbar, wenn der Geschädigte den Schaden selbst mitverursacht haben kann (BGH NJW 73, 993; OLG Karlsruhe, VersR 81, 739). - OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05
Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur …
Der Schädiger hat nur denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, welcher dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen, die ihm nicht oder nicht mit hinreichender Sicherheit zugerechnet werden können, entspricht (Senat OLGR Düsseldorf 1992, 177, 179, 180 mit Hinweis auf BGH VerR 1973, 763, 764; OLG Karlsruhe VersR 1981, 739, 740; OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; Senat NZV 1995, 486, 488). - OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81
Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall
Der Senat hält das für überzeugend und hat sich dieser Rechtsprechung bisher angeschlossen (z. B. Urteil vom 12.9.1980 -10 U 220/79 = VersR 81, 739). - OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99
Anspruch auf Ersatz des Frontschadens und weiterer immaterieller Schäden nach …
Diesen an § 287 ZPO orientierten Verhältnismaßstab hat die Rechtsprechung zur Vermeidung unbilliger Härten eines sich ansonsten in Beweisnot befindlichen Geschädigten in ständiger Rechtsprechung entwickelt (seit BGH VersR 73, 762; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 81, 739 und 82, 1150; Greger, NZV 89, 58; Senat in 6 U 227/89).