Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Unfall eines auf der Überholspur der Autobahn nachfolgenden Kraftfahrzeugs
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
§ 18 StVG
Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfall - BAB - Nachfolgendes Fahrzeug - Ausscheren - Sperre - Beim Betrieb - Schuldhaftes Verhalten - Nachfolger - Ausweglose Lage
Papierfundstellen
- NJW 1971, 2030
- MDR 1971, 1001
- VersR 1971, 1063
- DB 1971, 1809
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.02.1958 - III ZR 184/56
Amtshaftung und persönliche Haftung des Fahrers bei Teilnahme am allgemeinen …
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
a.) Ber dritte Zivilsenat des Bundesgericbtsbofes bat ausgesprochen (Urteil vom 24. Februar 1958 - III ZR 184/56 - IM GG Art. 34 Nr. 42), daß der Halter des Kraftfahrzeugs hinsichtlich eines Unfalls, für den der Fahrer aus § 18 StVG hafte, stets nach § 831 BGB haften müsse, sofern er nicht beweise, daß sich der Fahrer verkehrsrichtig (ordnungsgemäß) verhalten habe, welcher Beweis hier als nicht geführt angesehen worden ist. - BGH, 11.01.1956 - VI ZR 296/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
Aus dem vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Senatsurteil vom 21. Dezember 1956 ( VI ZR 296/54 - VRS 12, 174 = VersR 1957, 84 as NJW 1957, 502) ergibt sieb nichts anderes. - BGH, 21.12.1956 - VI ZR 296/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
Aus dem vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Senatsurteil vom 21. Dezember 1956 ( VI ZR 296/54 - VRS 12, 174 = VersR 1957, 84 as NJW 1957, 502) ergibt sieb nichts anderes.
- BGH, 09.06.1964 - VI ZR 80/63
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
U) Bei Prüfung der Frage, ob den Erstbeklagten ein Verschulden trifft, hätte das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, daß schon nach altem Recht das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers vor dem Ausscberen nicht nur von gewissenhaften Kraftfahrern bei sichtbarem Folgeverkebr auf der Überholspur fast allgemein geübt wurde, sondern auch nach der Rechtsprechung durchaus die Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines "Vortrittsrecbts" vor einen herannabenden schnelleren Verkehrsteilnehmer bilden konnte (vgl. etwa das Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VersR 1961, 444, 446; Urteil vom 9. Juni 1964 - VI ZR 80/63 - VersR 1964, 848 = VRS 27, 254). - BGH, 21.02.1961 - VI ZR 107/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
Im übrigen erkennt das Berufungsgericht im Rahmen seiner Hilfserwägungen selbst, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgericbts hofs (Urteil vom 19. Juli 1957 - 4 StR 110/57 = VRS 13, 281; Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 = VersR 1961, 444, 446; Urteil vom 12. Juli 1965 - H I ZR 44/64 = VersR 1965, 1048). - BGH, 17.02.1961 - VI ZR 174/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
U) Bei Prüfung der Frage, ob den Erstbeklagten ein Verschulden trifft, hätte das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, daß schon nach altem Recht das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers vor dem Ausscberen nicht nur von gewissenhaften Kraftfahrern bei sichtbarem Folgeverkebr auf der Überholspur fast allgemein geübt wurde, sondern auch nach der Rechtsprechung durchaus die Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines "Vortrittsrecbts" vor einen herannabenden schnelleren Verkehrsteilnehmer bilden konnte (vgl. etwa das Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VersR 1961, 444, 446; Urteil vom 9. Juni 1964 - VI ZR 80/63 - VersR 1964, 848 = VRS 27, 254). - BGH, 12.07.1965 - III ZR 44/64
Haftung aus unerlaubter Handlung - Eigenes Verschulden und Fremdverschulden als …
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
Im übrigen erkennt das Berufungsgericht im Rahmen seiner Hilfserwägungen selbst, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgericbts hofs (Urteil vom 19. Juli 1957 - 4 StR 110/57 = VRS 13, 281; Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 = VersR 1961, 444, 446; Urteil vom 12. Juli 1965 - H I ZR 44/64 = VersR 1965, 1048).
- BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Andererseits hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69 - VersR 1971, 1060, 1061; vom 13. Juli 1971 - VI ZR 2/70 - VersR 1971, 1063, 1064 …und vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - aaO), und auch nicht davon, daß es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (vgl. Senatsurteile vom 16. September 1986 - VI ZR 151/85 - VersR 1986, 1231, 1232 …und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87 - aaO). - BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71
Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper
a) Die Haftung der Beklagten hängt nicht davon ab, ob sich B. verkehrswidrig verhalten hat (vgl. die Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060 und vom 13. Juli 1971 - VI ZR 2/70, NJW 1971, 2030 = VersR 1971, 1063 = VRS 41, 337). - KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …
Soweit dieses Vortrittsrecht im Schnellverkehr auf Autobahnen Einschränkungen erfährt (vgl. BGH NJW 1971, 2030, 2031), ist darauf nicht näher einzugehen.
- OLG Koblenz, 28.04.2006 - 12 U 61/05
Verkehrsunfallhaftung: Prüfung der Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Kollision …
Schuldhaftes Verhalten eines Dritten schließt zudem nicht schon im Ansatz aus, dass der Unfall sich "beim Betrieb" des Fahrzeugs ereignet hat (BGH NJW 1971, 2030). - OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14
Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs- …
Nachdem unstreitig ein Unfall im Begegnungsverkehr stattgefunden hat und keine Partei geltend macht oder geltend machen kann, der Unfall sei durch höhere Gewalt (§ 7 II StVG) verursacht worden und deswegen eine Ersatzpflicht ausgeschlossen, scheitern Ansprüche des Klägers nicht schon daran, dass er vor dem eigentlichen Zusammenstoß der Fahrzeuge zu Fall gekommen ist, eine Ausweich- oder Abwehrhandlung vorgenommen hat, oder weil ihm ein mitwirkendes Fehlverhalten vorzuwerfen wäre (etwa BGH NJW 1968, 249; NJW 1971, 2030; NJW 2005, 2081; NJW 2009, 2605; NJW-RR 2008, 764; KG KGR 2000, 316: für einen Fall des angedeuteten Spurwechsels ohne Fahrzeugberührung; OLG Schleswig OLGR 1998, 4: Gegenverkehr ohne nachgewiesene Fahrfehler; Senat, Beschl. v. 16.03.2012 - 10 U 4398/11 [juris]: das ein Ausweichmanöver möglicherweise auslösende Fahrverhalten stammt von einem nicht in den Zusammenstoß verwickelten Fahrzeug). - KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
Bejaht wurde die Zurechenbarkeit unter anderem in Fällen, in denen ein Kraftfahrzeug wegen des plötzlichen und riskanten Fahrstreifenwechsels eines anderen Kraftfahrzeuges infolge einer Ausweichbewegung nicht gegen dieses Fahrzeug, sondern gegen ein anderes Hindernis gerät (vgl. BGH NJW 1971, 2030; Senat, VerkMitt 1988, 50; VerkMitt 1991, 2, Glatteis, 50 % Mitverschulden). - OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer …
Andererseits hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (vgl. BGH VersR 1971, 1060 [1061]; 1971, 1063 [1064]; 1973, 83 f.), und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (vgl. BGH VersR 1986, 1231 [1232] und 1988, 641). - KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94
Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge in einer …
Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung neben unstreitigen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH VersR 1967, 132, 133; NJW 1971, 2030, 2031; Senat, DAR 1973, 270; VersR 1973, 1049, 1050; VerkMitt 1984, 36). - KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98
Verkehrsunfall; Schadensersatz; Fahrbahnwechsel; Verkehrswidriges Verhalten; …
Bejaht wurde die Zurechenbarkeit u. a. in Fällen, in denen ein Kraftfahrzeug wegen des plötzlichen und riskanten Fahrstreifenwechsels eines anderen Kraftfahrzeuges infolge einer Ausweichbewegung nicht gegen dieses Fahrzeug, sondern gegen ein anderes Hindernis gerät (vgl. BGH NJW 1971, 2030; Senat, VerkMitt 1988, 50; VerkMitt 1991, 2). - KG, 07.06.1993 - 12 U 3861/91
Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Indes dürfen bei der Abwägung der Verursachens- und Verschuldensanteile im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG nach feststehender Rechtsprechung neben unstreitigen nur bewiesene Umstände berücksichtigt werden, keine nur vermuteten (BGH NJW 1971, 2030, 2031; KG VerkMitt 84, 36). - OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 25 U 42/92
Überholen eines langsamen Fahrzeugs; Überholspur einer Bundesautobahn; …
- LG Detmold, 19.04.2000 - 2 S 19/00
Haftungsverteilung und Beweiswürdigung bei einem Auffahrunfall
- KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf …
- KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem …
- OLG Hamm, 21.05.1999 - 9 U 246/98
Zur Schadenteilung bei ungeklärter Ampelschaltung bei einem Unfall zwischen einem …
- LG Chemnitz, 08.02.2008 - 7 O 1998/06
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Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1971 - VII ZB 2/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsgesuch - Fristversäumnis - Berufungseinlegung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 1063
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Auszug aus BGH, 12.07.1971 - VII ZB 2/71
Nun hat allerdings der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschluß vom 30. November 1970 (NJW 1971, 294, 295 [BVerwG 30.11.1970 - Gr Sen - 1/69] Sp. 2) entschieden, daß im Falle der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist die Revisionsbegründungsfrist erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. auch BVerwG in BVerwGRspr. 13, 507; anders für das Verfahren vor den Sozialgerichten BSozGE 8, 207). - BGH, 14.04.1971 - IV ZB 17/71
Berufungsbegründungsfrist - Beginn - Rechtsmitteleinlegung - Verspätung
Auszug aus BGH, 12.07.1971 - VII ZB 2/71
Dies hat inzwischen der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden (NJW 1971, 1217); dem wird beigetreten. - BGH, 22.06.1955 - VI ZR 18/55
Auszug aus BGH, 12.07.1971 - VII ZB 2/71
Der Lauf dieser Frist wird nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs durch ein Gesuch um Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist nicht berührt; vgl. BGH, Urteil des VI. ZS vom 22. Juni 1955 = NJW 1955, 1318, wo zur Begründung der dort vertretenen Auffassung insbesondere darauf hingewiesen wird, daß es für den Berufungsanwalt ungewiß ist, ob über die beantragte Wiedereinsetzung vorweg durch Beschluß oder erst später zugleich mit der Hauptsache durch Urteil entschieden wird (§ 238 ZPO).
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