Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausmaß der Sorgfaltspflicht eines Betreibers einer Kfz-Werkstatt - Weitergabe von Informationen über Ersatzteile von Hersteller - Abhängigkeit der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen von den betroffenen Ersatzteilen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Pflicht eines Werkstattinhabers zur Information seiner Verrichtungsgehilfen über Ersatzteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt; Haftung für Verrichtungsgehilfen
Papierfundstellen
- MDR 1978, 828
- VersR 1978, 722
- DB 1978, 1830
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50
Entlastungsbeweis nach S. 831 BGB bei Großbetrieben
Auszug aus BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77
Sie mußte vielmehr bei der Bedeutung, die der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen für die Allgemeinheit zukommt, durch ihre Organe oder durch sonstige Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB geeignete Anordnungen erlassen, die gewährleisteten, daß die Reparaturen ordnungsgemäß vorgenommen wurden (vgl. BGHZ 4, 1, 3 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]; vgl. auchSenatsurteil vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 = VersR 1974, 243, 244). - BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
Bauunternehmer - Fehler bei Ausführung - Kanalisation - Mitverschulden - …
Auszug aus BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77
Sie mußte vielmehr bei der Bedeutung, die der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen für die Allgemeinheit zukommt, durch ihre Organe oder durch sonstige Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB geeignete Anordnungen erlassen, die gewährleisteten, daß die Reparaturen ordnungsgemäß vorgenommen wurden (vgl. BGHZ 4, 1, 3 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]; vgl. auchSenatsurteil vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 = VersR 1974, 243, 244). - BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 257/76
Klage auf Schadensersatz in Folge einer Gasexplosion - Positive …
Auszug aus BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77
Die Pflicht, den Betrieb so zu organisieren, daß die in ihm instandgesetzten Fahrzeuge verkehrssicher waren, ergab sich bereits allgemein aus dem Betreiben der Werkstatt, in der gefahrträchtige Arbeiten ausgeführt wurden (vgl. BGH, Urteil v. 15.2.1978 - VIII ZR 257/76 = WM 1978, 515, 518). - OLG Bremen, 30.03.1977 - 3 U 132/75
Auszug aus BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77
Das Berufungsgericht (sein Urteil ist in VersR 1977, 867 abgedruckt) hat - sachverständig beraten und insoweit von der Revision nicht beanstandet - festgestellt, daß der Unfall ursächlich auf die bei der Beklagten unterlaufene Fehlmontage zurückzuführen ist.
- BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77
Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer …
Ersichtlich ist auch der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. Mai 1978 (VI ZR 113/77) von der vorgenannten Rechtsauffassung des Senats ausgegangen. - OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 10 U 428/20
Haftung aus Werkvertrag für einen Wasserschaden; Eintritt der Verjährung …
Während nach der Rechtsprechung des BGH bei einer mehrstufigen Übertragung, etwa in Großbetrieben, die Entlastung für mit der Überwachung betraute höhere Angestellte genügt (BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 113/77 -, juris zu Rn. 9), ist nach BGH, Urteil vom 09. Februar 1960 - VIII ZR 51/59 -, BGHZ 32, 53-60, juris zu Rn. 13 (ebenso: BGH…, Urteil vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 70/66 -, juris zu Rn. 27) der Geschäftsherr für die allgemeinen Aufsichtsanordnungen zuständig und kann diese nicht auf einen leitenden Angestellten zur eigenen Erledigung übertragen, will er nicht die Entlastungsmöglichkeit verlieren.Eines besonderen Montagehandbuchs mit dem Beschrieb der verschiedenen Schellen bedurfte es daher nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 113/77 -, Rn. 9, juris).
Rn. 73 Zur sachgerechten Organisation des Unternehmens gehörte es, dass ihre technische Betriebsleitung die Anweisungen des Herstellerwerks zur Verwendung der Ersatzteile an ihre Angestellten und Arbeiter weitergab (BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 113/77 -, Rn. 9, juris).
So kann bei einer drohenden Verwechslungsmöglichkeit die Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsherrn es erfordern, den zuständigen Stellen seines Betriebs die ausdrückliche Weisung zu geben, auf diese besonders zu achten (BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 113/77 -, Rn. 9 f., juris).
- BGH, 15.12.1992 - VI ZR 115/92
Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur
bb) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Inhaber einer Reparaturwerkstatt auch deliktisch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht haften kann, wenn er infolge fehlerhafter Bearbeitung oder Wartung einer Sache für die Rechtsgüter anderer eine Gefahr schafft (vgl. BGHZ 55, 392, 394 f; BGH, Urteile vom 17. Oktober 1961 - VI ZR 117/61 - VersR 1962, 43; vom 6. April 1967 - VII ZR 298/64 - VersR 1967, 707 f und vom 30. Mai 1978 - VI ZR 113/77 - VersR 1978, 722, 723;… Schmidt-Salzer, aaO., Rdn. 4.165, 4.331 und 4.490). - OLG Bremen, 20.12.2023 - 1 U 12/22
Selbstständige Festsetzung eines reduzierten Gegenstandswerts für die Bestimmung …
Im Übrigen kann es - insbesondere in einem Fall vermuteten Verschuldens wie vorliegend - die Beklagte nicht entlasten, wenn im Rahmen des Unternehmensaufbaus Konstruktions- und Entwicklungsverantwortlichkeiten dezentralisiert bzw. gegebenenfalls sogar ausgelagert worden sind, da die Beklagte als Geschäftsherrin ihre eigenen Organisationspflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung delegieren kann und diese Organisationspflichten vielmehr einer Person obliegen müssen, für deren Verschulden die Beklagte gemäß § 31 BGB unbedingt einzustehen hat (siehe BGH…, Urteil vom 23.10.1973 - VI ZR 162/72, juris Rn. 15, VersR 1974, 243; Urteil vom 30.05.1978 - VI ZR 113/77, juris Rn. 9, VersR 1978, 722;… vgl. MünchKomm- Wagner, 8. Aufl., § 823 BGB Rn. 109).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 722
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Anwalt sich bei Erteilung des Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung notfalls durch telefonischen Anruf rechtzeitig vor Fristablauf davon überzeugen, ob der Auftrag eingetroffen und ob er angenommen worden ist ( BGHZ 50, 82; BGH, Beschl. v. 16.2. 77 - IV ZB 29/76, VersR 1977, 569, 570). - BGH, 09.02.1977 - IV ZR 170/76
Urteilszustellung - Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Es bedarf insoweit keiner generellen Stellungnahme zu der - in der Vorschrift des § 81 ZPO über den Umfang der Prozeßvollmacht nicht geregelten - Frage, wann das Mandat des Prozeßbevollmächtigten für eine durch Urteil abgeschlossene Instanz beendet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.1. 63 - VIII ZB 19/62, LM ZPO § 233 Fc Nr. 23 unter 2 = VersR 1963, 435 [BGH 23.01.1963 - VIII ZB 19/62]; Beschl. v. 30.4. 73 - VIII ZB 58/72, VersR 1973, 665) und wieweit dabei nachwirkende Betreuungspflichten eine Rolle spielen (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2. 77 - IV ZR 170/76, LM ZPO § 232 Cd Nr. 19 = NJW 1977, 1198 = VersR 1977, 453; Müller, JR 1969, 161, 167 unter f). - BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Es bedarf insoweit keiner generellen Stellungnahme zu der - in der Vorschrift des § 81 ZPO über den Umfang der Prozeßvollmacht nicht geregelten - Frage, wann das Mandat des Prozeßbevollmächtigten für eine durch Urteil abgeschlossene Instanz beendet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.1. 63 - VIII ZB 19/62, LM ZPO § 233 Fc Nr. 23 unter 2 = VersR 1963, 435 [BGH 23.01.1963 - VIII ZB 19/62]; Beschl. v. 30.4. 73 - VIII ZB 58/72, VersR 1973, 665) und wieweit dabei nachwirkende Betreuungspflichten eine Rolle spielen (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2. 77 - IV ZR 170/76, LM ZPO § 232 Cd Nr. 19 = NJW 1977, 1198 = VersR 1977, 453; Müller, JR 1969, 161, 167 unter f). - BGH, 30.04.1973 - VIII ZB 58/72
Fristenwesen - Anwaltspflicht - Urlaub des Rechtsanwalts - Sorgfaltspflicht - …
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Es bedarf insoweit keiner generellen Stellungnahme zu der - in der Vorschrift des § 81 ZPO über den Umfang der Prozeßvollmacht nicht geregelten - Frage, wann das Mandat des Prozeßbevollmächtigten für eine durch Urteil abgeschlossene Instanz beendet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.1. 63 - VIII ZB 19/62, LM ZPO § 233 Fc Nr. 23 unter 2 = VersR 1963, 435 [BGH 23.01.1963 - VIII ZB 19/62]; Beschl. v. 30.4. 73 - VIII ZB 58/72, VersR 1973, 665) und wieweit dabei nachwirkende Betreuungspflichten eine Rolle spielen (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2. 77 - IV ZR 170/76, LM ZPO § 232 Cd Nr. 19 = NJW 1977, 1198 = VersR 1977, 453; Müller, JR 1969, 161, 167 unter f). - BGH, 16.02.1977 - IV ZB 29/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Anwalt sich bei Erteilung des Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung notfalls durch telefonischen Anruf rechtzeitig vor Fristablauf davon überzeugen, ob der Auftrag eingetroffen und ob er angenommen worden ist ( BGHZ 50, 82; BGH, Beschl. v. 16.2. 77 - IV ZB 29/76, VersR 1977, 569, 570).
- BGH, 21.06.2007 - IX ZR 171/04
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Beendigung …
Der von der Beschwerde angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. April 1978 (II ZR 34/78, VersR 1978, 722) ist nicht einschlägig, weil der verstorbene Sozius der Beklagten nach den Feststellungen des Berufungsgerichts gerade nicht in vorbereitende Maßnahmen zur Beauftragung der Berufungsanwälte einbezogen war. - BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Wahrung der Frist für Wiedereinsetzung bei Zustellung der PKH-Entscheidung an den …
Auch wenn man mit der sofortigen Beschwerde in der Benennung eines Wahlanwalts zugleich dessen Bevollmächtigung und Bestellung für den zweiten Rechtszug sieht (vgl. BGHZ 2, 228 f.), endet das Mandat des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, der in die vorbereitenden Maßnahmen der Partei zur Beauftragung eines Rechtsmittelanwalts einbezogen ist, erst mit der Annahme des Vertretungsauftrages durch diesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1992 - VI ZB 21/92 - VersR 1993, 770, 771 und vom 17. April 1978 - II ZR 34/78 - VersR 1978, 722). - BGH, 21.12.1988 - III ZB 5/88
Zurechnung eines Fehlverhaltens in Form einer Fristversäumung vom …
Indessen ist die Beantwortung der Antrage des Klägers noch zu den "nachwirkenden Betreuungspflichten" zu rechnen, die sich aus dem für die erste Instanz abgeschlossenen Anwaltsvertrag ergeben (vgl. dazu BGH VersR 1978, 722 m.w.Nachw.).
- BGH, 22.05.1985 - IVb ZR 17/85
Einfluss einer Unterschriftsersetzung eines Richters auf den Beginn der …
Hat er dagegen die Gründe für die Verzögerung mitgeteilt, wäre seinem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten - zu dessen Aufgaben nach Erhalt des Schreibens des Beklagten vom 4. Februar 1985 die sachdienliche Vorbereitung der Revision gehörte (vgl. BGH Beschluß vom 17. April 1978 - II ZR 34/78 - VersR 1978, 722) und dessen Verschulden sich der Beklagte nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß - der Vorwurf zu machen, daß er nicht rechtzeitig ein Wiedereinsetzungsgesuch (verbunden mit der Einlegung der Revision) noch innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO veranlaßt hat. - BFH, 29.07.1987 - II R 32/85
Unentschuldigte Versäumung der Klagefrist wegen der Verletzung von …
Denn der Steuerberater des Klägers war als Verfahrensbevollmächtigter im Einspruchsverfahren in jedem Fall nach den Umständen und der gebotenen Sorgfalt verpflichtet, den Kläger über die abschlägig ausgefallene Einspruchsentscheidung sowie über den Lauf der Rechtsmittelfrist zu unterrichten (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. November 1969 VI B 13/69, Versicherungsrecht - VersR - 1970, 133, und vom 3. März 1971 IV ZB 56/70, VersR 1971, 666) und die Rechtsmittelfrist zu überwachen (vgl. BGH-Urteil vom 18. April 1968 VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82, und BGH-Beschluß vom 17. April 1978 II ZR 34/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 27), um für seinen Mandanten die Möglichkeit der Klageerhebung zu wahren. - BFH, 19.09.1985 - V R 29/80
Voraussetzungen der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid
Diese sind nach Beendigung der Instanz zur Beachtung der Rechtsmittelfrist auch dann verpflichtet, wenn ein anderer Rechtsanwalt mit der Vertretung im weiteren Verfahren beauftragt werden soll (BGH-Beschluß vom 17. April 1979 II ZR 34/78, HFR 1979, 27; Urteil vom 18. April 1968 VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82;… vgl. ferner Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 AO Rdnr. 99 m.w.H.).
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