Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 4 U 133/93 |
Elfjähriger Seifenkistenfahrer
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 254 823
Haftung des Veranstalters bei Siefenkistenrennen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Veranstalter; Haftung; Verkehrssicherungspflicht; Seifenkisten; Organisator
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 413
- MDR 1994, 36
- FamRZ 1994, 835 (Ls.)
- VersR 1995, 187
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 4 U 133/93
Sie obliegt dem Veranstalter, der durch die Abhaltung des Rennens eine Gefahrenlage geschaffen hat, als Verkehrssicherungspflicht ( BGH NJW 1975, 533). - BGH, 07.04.1952 - III ZR 363/51
Sorgfaltspflicht eines Rennfahrers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 4 U 133/93
Zwar ist richtig, daß ein Rennfahrer seinem Wagemut nicht unter Mißachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt freien Lauf lassen darf (BGHZ 5, 318, 319). - OLG Frankfurt, 06.06.1986 - 25 U 2/85
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 4 U 133/93
Dabei ist das Maß der Verursachung und des Verschuldens entscheidend, wobei die Abwägung zu einer Schadensteilung, aber auch zur alleinigen Belastung eines Ersatzpflichtigen führen kann (…Weber in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 426 Rdn. 47 mit zahlr. Nachw.; OLG Frankfurt VersR 1988, 191, 192).
- LG Offenburg, 23.12.2004 - 1 S 65/04
Haftung bei Verletzung eines Zuschauers bei einem Seifenkistenrennen
Zwar war die Rennstrecke auch an der fraglichen Stelle standardgemäß (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 413) mit Strohballen abgesichert, doch war diese Sicherungsmaßnahme angesichts der mit dem Rennen verbundenen Gefahren nicht mehr ausreichend.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.02.1994 - 27 U 198/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823; ZPO § 286
Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit dort vorhandener Verschmutzungen bei Sturz einer Kundin im Eingangsbereich eines Supermarktes - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sturz im Supermarkt; Kunde; Eingangsbereich; Verschmutzung des Bodens; Anscheinsbeweis
Papierfundstellen
- VersR 1995, 187
- BB 1994, 820
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 04.12.2020 - 7 U 36/19
Verkehrssicherungspflicht; Jahrmarkt; Abdeckung; Schacht; Gummimatte; …
Ein Anscheinsbeweis kann nicht angewendet werden, wenn eine andere Sturzursache konkret in Betracht kommt, vgl. BGH, Urteil vom 04. April 2006 - VI ZR 151/05 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 10. Februar 1994 - 27 U 198/93 -, VersR 1995, 187. - OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der …
Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (…s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
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