Rechtsprechung
| LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Arztes bei fehlender Anwesenheit des Patienten im zugeteilten Behandlungstermin; Berücksichtigung der Organisation einer kieferorthopädischen Praxis mit längeren Terminvorläufen und längerer Behandlungsdauer für die Beurteilung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 353 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
Behandlungstermin nicht eingehalten
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - zaek-berlin.de
(Kurzinformation)
Ausfallhonorar bei Terminversäumnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 615
Besprechungen u.ä.
- gute-propaganda.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Annahmeverzug Honorarausfall (Dr. Uta Rüping)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 07.10.1993 - 9 C 745/93
- LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3015
- VersR 1995, 344
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- LG München II, 08.11.1983 - 2 S 1327/83
Auszug aus LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93
So hat das Amtsgericht Osnabrück (…NJW 1987, S. 2935) einen Vergütungsanspruch gegeben, das Landgericht München (NJW 1984 S. 671) und das Landgericht Heilbronn (NZS 93, 424) haben den Anspruch abgelehnt. - AG Osnabrück, 13.05.1987 - 7 C 322/87
Annahmeverzug Honorarausfall
Auszug aus LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93
So hat das Amtsgericht Osnabrück (NJW 1987, S. 2935) einen Vergütungsanspruch gegeben, das Landgericht München (NJW 1984 S. 671) und das Landgericht Heilbronn (NZS 93, 424) haben den Anspruch abgelehnt. - AG Konstanz, 07.10.1993 - 9 C 745/93
Auszug aus LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Konstanz 9 C 745/93 vom 07.10.1993 abgeändert.
- AG Bielefeld, 10.02.2017 - 411 C 3/17
Nichteinhaltung eines vereinbarten Behandlungstermins: Zahnarzt kann …
Rn. 13 Betreibt der Arzt eine reine Bestellpraxis, so dient die Vereinbarung eines Behandlungstermins aber nicht lediglich der Sicherung eines zeitlichen geordneten Behandlungsablaufs und stellt die mithin exklusive Terminvereinbarung eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit im Sinne des § 296 BGB dar (LG Konstanz NJW 94, 3015; AG Meldorf NJW-RR 2003, 1029; AG Nettetal NJW-RR 2007, 1216, 1217; AG Bad Homburg, MDR 1994, 888; AG Bremen, NJW-RR 1996, 818; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817;… Palandt-Weidenkaff, § 615 Rz. 2; a.A. ohne aber nachvollziehbare Begründung: LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07). - AG Ludwigsburg, 23.09.2003 - 8 C 2330/03
Anspruch auf Zahlung für einen nicht eingehaltenen Termin für eine …
Bei einer derartigen Praxisorganisation wollen die Beteiligten die Behandlung auch gerade zu diesem Termin vorgenommen wissen (NJW-RR 96, 818; NJW 94, 3015). - AG Tettnang, 22.05.1999 - 7 C 719/98
Anspruch auf Zahlung des Verzugsschadens bei einem Dienstvertag; …
In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - die Vergütungsverpflichtung des Patienten für nicht in Anspruch genommene ärztliche Leistungen unterschiedlich beurteilt (für Vergütungsanspruch etwa LG Konstanz NJW 1994, 3015; AG Osnabrück NJW 1987, 2935 AG Bad-Homburg MDR 94, 888; ablehnend Amtsgericht München NJW 1994, 3014; AG Calw NJW 1994, 3015; LG München NJW 1984, 671). - AG Mainz, 23.09.2003 - 81 C 221/03 Somit liegen die Voraussetzungen des §§ 615 BGB vor (vgl. auch LG Konstanz: NJW 1994, 3015 f.).
- AG Ludwigshafen, 03.04.2001 - 2c C 356/00
Vergütungsanspruch bei Behandlungsvertrag; Unbilligkeit überhöhter …
Hiervon kann jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht pauschal ausgegangen werden (vgl. auch LG Konstanz NJW 1994, 3015 [LG Konstanz 27.05.1994 - 1 S 237/93] ), denn auch in Fällen der Terminversäumung besteht für den behandelnden Arzt bzw. für den Therapeuten ein Schutzbedürfnis vor säumigen Gläubigern, wenn die Art und Weise der Terminvergabe und des Praxisablaufs dies begründet.
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Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Schlüsselfunddienst - Kostendeckungszusage - Anwendbarkeit des HWiG
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
HWiG §§ 1, 2, 6 Nr. 2
"Schlüssel-Funddienst"; Anwendbarkeit des HWiG auf Verträge eines Schlüssel-Funddienstes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 324
- MDR 1995, 711
- GRUR 1995, 68
- VersR 1995, 344
- WM 1995, 121
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90
Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von …
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Das Vorbringen der Beklagten, sie wende erheblich höhere Kosten für den Ersatz von Schließanlagen als für die Wiedererlangung der Schlüssel auf, ist allein schon deshalb unerheblich, weil es sich hierbei um einen betriebsinternen, den Kunden nicht mitgeteilten Vorgang innerhalb der Kalkulation der Beklagten handelt (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013, 1014).Weitere Voraussetzung ist jedoch, daß das "versicherungsvertragliche Element" nicht in einem inneren Zusammenhang mit einem anderen Vertrag stehen darf, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013, 1014; BVerwG VersR 1969, 819, 820).
- BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66
Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten - …
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
An sich erfüllt die Kostendeckungszusage nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen wesentliche Begriffsmerkmale des Versicherungsvertrages: Sie ist Bestandteil eines privaten Vertrages, bei dem das jeden - als "Mitglied" aufgenommenen - Mieter von Wohnungen gleichermaßen treffende Risiko, aus dem Verlust der Schlüssel erhebliche Kostennachteile zu erleiden, dadurch abgedeckt wird, daß der Partner, hier die Beklagte, sich gegen Entgelt zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, wobei er dies wirtschaftlich dadurch ermöglicht, daß er derartige Verträge in großer Zahl abschließt und das Risiko so auf eine größere Gefahrengemeinschaft verteilt (vgl. BVerwG VersR 1969, 819; 1987, 273, 274 [BVerwG 11.11.1986 - 1 A 45/83];… Deutsch, Versicherungsvertragsrecht, 3. Aufl., S. 4 Rdn. 2;… Prölss/Schmidt/Frey, VAG, 10. Aufl., § 1 Rdn. 7 f.).Weitere Voraussetzung ist jedoch, daß das "versicherungsvertragliche Element" nicht in einem inneren Zusammenhang mit einem anderen Vertrag stehen darf, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist (…vgl. BGH, Urt. v. 24.4.1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013, 1014; BVerwG VersR 1969, 819, 820).
- BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88
Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung …
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Die Beklagte verschafft sich damit außerdem bewußt und planmäßig einen wettbewerbswidrigen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1989 - VIII ZR 345/88, BGHZ 109, 127, 128;… BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf;… BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 119/84, GRUR 1986, 819, 820 - Zeitungsbestellkarte).
- BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Dies deckt sich mit der Interessenlage der Beteiligten, bei deren Ermittlung zu berücksichtigen ist, daß Formularverträge als allgemeine Geschäftsbedingungen nach objektiven Maßstäben auszulegen sind und zwar so, wie die an solchen Geschäften typischerweise beteiligten Verkehrskreise sie verstehen können und müssen (vgl. BGHZ 79, 117, 119; 107, 273, 277; st. Rspr.). - BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Überwiegt ein Vertragsbestandteil und ist er deshalb für das Wesen dieses Vertrages prägend, so ist grundsätzlich das Recht dieses Bestandteils auch für den ganzen Vertrag entscheidend (vgl. BGHZ 2, 331, 333 - Filmverwertungsvertrag;… Erman/Battes aaO. Einl. vor § 305 Rdn. 21;… Palandt/Heinrichs aaO. Einf. vor § 305 Rdn. 24;… Soergel/M. Wolf aaO. § 305 Rdn. 28;… Staudinger/Löwisch, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 305 Rdn. 29). - BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84
Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Die Beklagte verschafft sich damit außerdem bewußt und planmäßig einen wettbewerbswidrigen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern (…vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1989 - VIII ZR 345/88, BGHZ 109, 127, 128; BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf;… BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 119/84, GRUR 1986, 819, 820 - Zeitungsbestellkarte). - BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79
Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Dies deckt sich mit der Interessenlage der Beteiligten, bei deren Ermittlung zu berücksichtigen ist, daß Formularverträge als allgemeine Geschäftsbedingungen nach objektiven Maßstäben auszulegen sind und zwar so, wie die an solchen Geschäften typischerweise beteiligten Verkehrskreise sie verstehen können und müssen (vgl. BGHZ 79, 117, 119; 107, 273, 277; st. Rspr.). - BGH, 07.05.1986 - I ZR 119/84
Zeitungsbestellkarte; Anwendbarkeit des AbzG auf die Bestellung von Zeitungen und …
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
Die Beklagte verschafft sich damit außerdem bewußt und planmäßig einen wettbewerbswidrigen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern (…vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1989 - VIII ZR 345/88, BGHZ 109, 127, 128;… BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 119/84, GRUR 1986, 819, 820 - Zeitungsbestellkarte). - BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83
Versicherungsaufsicht - Versicherungsgeschäft - Satzungsgemäße Leistungspflicht
Auszug aus BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92
An sich erfüllt die Kostendeckungszusage nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen wesentliche Begriffsmerkmale des Versicherungsvertrages: Sie ist Bestandteil eines privaten Vertrages, bei dem das jeden - als "Mitglied" aufgenommenen - Mieter von Wohnungen gleichermaßen treffende Risiko, aus dem Verlust der Schlüssel erhebliche Kostennachteile zu erleiden, dadurch abgedeckt wird, daß der Partner, hier die Beklagte, sich gegen Entgelt zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, wobei er dies wirtschaftlich dadurch ermöglicht, daß er derartige Verträge in großer Zahl abschließt und das Risiko so auf eine größere Gefahrengemeinschaft verteilt (vgl. BVerwG VersR 1969, 819; 1987, 273, 274 [BVerwG 11.11.1986 - 1 A 45/83];… Deutsch, Versicherungsvertragsrecht, 3. Aufl., S. 4 Rdn. 2;… Prölss/Schmidt/Frey, VAG, 10. Aufl., § 1 Rdn. 7 f.).
- BGH, 05.06.2025 - I ZR 160/24
Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage
Gemischte Verträge, die Elemente verschiedener Vertragstypen aufweisen, sind nach dem Grundsatz zu beurteilen, dass der Eigenart des Vertrags grundsätzlich nur die Unterstellung unter ein einziges Vertragsrecht gerecht wird, nämlich dasjenige, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt (Fortführung der st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, GRUR 1995, 68 [juris Rn. 31] = WRP 1995, 89 - Schlüssel-Funddienst).Der Eigenart des Vertrags wird vielmehr grundsätzlich nur die Unterstellung unter ein einziges Vertragsrecht gerecht, nämlich dasjenige, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 1980 - VIII ZR 326/79, NJW 1981, 341 [juris Rn. 19]; Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, GRUR 1995, 68 [juris Rn. 31] = WRP 1995, 89 - Schlüssel-Funddienst;… Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 293/04, NJW 2005, 2008 [juris Rn. 10];… Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, NJW 2007, 213 [juris Rn. 7];… Urteil vom 12. März 2009 - III ZR 142/08, BGHZ 180, 144 [juris Rn. 17];… Urteil vom 8. Oktober 2009 - III ZR 93/09, NJW 2010, 150 [juris Rn. 16];… Urteil vom 12. Januar 2017 - III ZR 4/16, NJW-RR 2017, 622 [juris Rn. 10]).
Überwiegt ein Vertragsbestandteil und ist er deshalb für das Wesen dieses Vertrags prägend, so ist grundsätzlich das Recht dieses Bestandteils auch für den ganzen Vertrag entscheidend (BGH, GRUR 1995, 68 [juris Rn. 31] - Schlüssel-Funddienst, mwN).
- BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16
Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der …
Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, VersR 1995, 344 unter II 2 a bb; vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, BB 1991, 2252 unter I; BVerwG VersR 1993, 1217 f.; 1992, 1381; 1987, 701, 702; 1980, 1013;… vgl. ferner MünchKomm-VVG/Looschelders, 2. Aufl. § 1 Rn. 47 f.;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 1 Rn. 14 f.; ders. VersR 2015, 1453, 1454;… Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 17, 21). - BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99
"Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer …
Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung, wie auch die Revision nicht in Zweifel zieht, zutreffend davon ausgegangen, daß die Verwendung von Vertragsformularen, die den Vertragspartner über ein ihm durch Gesetz eingeräumtes Widerrufsrecht entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht, nicht vollständig oder nicht richtig belehren und die daher geeignet sind, ihn, da er die Rechtslage nicht überblickt, von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten, mit Blick auf das Ausnutzen dieser Rechtsunkenntnis gegen § 1 UWG verstößt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 = WRP 1986, 660 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; BGHZ 121, 52, 57 f. - Widerrufsbelehrung I;… BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung; Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 172/92, GRUR 1995, 68, 70 = WRP 1995, 89 - Schlüssel-Funddienst;… vgl. auch - zum Sicherungsschein nach § 651k BGB - BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 171/97, GRUR 2000, 731, 733 = WRP 2000, 633 - Sicherungsschein).
- AG Langenfeld, 07.01.2015 - 32 C 87/14
Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Rn. 17 Nach herrschender Meinung (vgl. BGH 29.09.1994 VersR 1995, 344, 345 f.) liegt eine Versicherung dann vor, wenn sich ein Unternehmen gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses zur Erbringung bestimmter Leistungen verpflichtet, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt, und wenn schließlich die Risikoübernahme selbstständiger Gegenstand des Vertrages und nicht nur (gesetzliches oder vertraglich erweitertes) Akzessorium eines auf eine andere Hauptleistung gerichteten Vertrages ist. - OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
Verjährung bei Vornahme von Reparaturarbeiten durch den Verkäufer eines …
- LG Hamburg, 30.07.2021 - 315 O 187/20
Möglichkeit einer Beendigung von Windrad-Vollwartungsvertrag nach Insolvenz
Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass das "versicherungsvertragliche Element" nicht in einem inneren Zusammenhang mit einem anderen Vertrag steht, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist (…BGH vom 24.04.1991 a.a.O., NJW-RR 1991, 1013, 1014; BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, juris Rn. 29).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 06.01.1994 - 14 U 9/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unglück beim Minigolfspiel im Kinderheim - Es gibt Unfälle, für die niemand verantwortlich ist
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 600
- VersR 1995, 344
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