Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Sportliche Kampfspiele - Spiel Jugendlicher auf Badesteg - Handeln auf eigene Gefahr - Selbstwiderspruch - Mitverschulden
- rabüro.de
Zur Mithaftung bei Teilnahme an mit Gefahren verbundenen Spielen Jugendlicher
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 847
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2631 (Ls.)
- NJW-RR 1995, 857
- MDR 1995, 802
- FamRZ 1995, 796 (Ls.)
- VersR 1995, 583
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Bei sportlichen Kampfspielen findet die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen, wie der Senat stets betont hat, ihre innere Rechtfertigung darin, daß dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot sog. "fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind (BGHZ 63, 140, 142 ff.; Urteile vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155, 156 und vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 ff.).Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge einer Nichthaftung des Schädigers ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144).
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
- BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74
Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Bei sportlichen Kampfspielen findet die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen, wie der Senat stets betont hat, ihre innere Rechtfertigung darin, daß dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot sog. "fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind (BGHZ 63, 140, 142 ff.; Urteile vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155, 156 und vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 ff.). - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge einer Nichthaftung des Schädigers ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144). - BGH, 05.11.1974 - VI ZR 125/73
Überprüfung der Entscheidung des Gerichts im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Bei sportlichen Kampfspielen findet die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen, wie der Senat stets betont hat, ihre innere Rechtfertigung darin, daß dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot sog. "fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind (BGHZ 63, 140, 142 ff.; Urteile vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155, 156 und vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 ff.).
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
Diese Grundsätze gelten über den Bereich sportlicher Kampfspiele hinaus (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584) allgemein für Wettkämpfe mit erheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (BGHZ 154, 316, 324; vgl. auch OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 9, 11) und ebenso bei vergleichbarer Interessenlage für die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB. - BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
Der Senat hat sodann betont, daß es sich bei der Haftungsfreistellung von Kampfspielen um eine eigenständige Fallgruppe handele, die durch das Vorliegen verbindlicher Spielregeln geprägt sei, daß aber die Grundsätze über die Auswirkungen widersprüchlichen Verhaltens über den Bereich sportlicher Kampfspiele hinaus reiche (Urteil vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 - Spiel am Badesee -). - BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- …
Unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung gemäß § 254 BGB ist eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten aber nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - VersR 2006, 663).
- BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme und einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (Senatsurteile BGHZ 34, 355, 363 ff.; 39, 156, 161; 63, 140, 144; vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).Bei sportlichen Kampfspielen findet die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen, wie der erkennende Senat stets betont hat, ihre innere Rechtfertigung darin, dass dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot sogenannter "Fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler ausgerichtet sind (Senatsurteile BGHZ 63, 140, 142 ff.; vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155, 156; vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 und vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - aaO).
Unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung gemäß § 254 BGB ist die vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten aber nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - aaO).
Dieser Umstand allein genügt jedoch gerade nicht für die Annahme einer gänzlichen Haftungsfreistellung des Schädigers (Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - aaO).
- BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12
Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes …
- BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14
Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer …
Die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung kann zwar bei besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97, VersR 1998, 474, 475), eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist aber unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94, VersR 1995, 583, 584; vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05, VersR 2006, 663 …und vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 15). - BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04
Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof
Es verkennt zudem, daß der Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einer gänzlichen Haftungsfreistellung des Schädigers führt, wenn sich der Geschädigte bewußt in eine Situation begeben hat, in der ihm die Eigengefährdung droht (wie etwa bei der Teilnahme an Boxkämpfen oder anderen besonders gefährlichen Sportarten; vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 316, 323 und vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 585 m.w.N). - OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12
Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Verletzung beim Stockkampf zweier …
Die Verletzung der körperlichen Integrität wäre nur dann durch eine Einwilligung gerechtfertigt, wenn der Kläger mit der konkreten Verletzung einverstanden gewesen wäre (vgl. BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).Grundlage hierfür ist aber, dass dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot von Fouls auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858 m.w.N).
Ein solcher kann jedoch allenfalls angenommen werden, wenn die Beteiligten den Eintritt einer Verletzung wie diejenige, zu der es letztlich gekommen ist, ersichtlich in Erwägung gezogen haben (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).
Allerdings reichen die Grundsätze über die sportlichen Kampfspiele hinaus und können auch bei Spielen Jugendlicher, bei denen es zu einem Körpereinsatz kommt, Anwendung finden (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858;… BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674).
Jedoch kommt auch unter dem Aspekt von Treu und Glauben eine völlige Haftungsfreistellung nur in Betracht, wenn dem Spiel zumindest ein festes Regelwerk, das auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler gerichtet ist, zugrunde liegt (BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858;… BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674).
Eine gänzliche Haftungsfreistellung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (…BGH NJW-RR 2006, S. 672, 674; BGH NJW-RR 1995, S. 857, 858).
- VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …
In gleicher Weise wie die Presse nur zu einer beabsichtigten Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, nicht aber den genauen Inhalt der Publikation darstellen muss (vgl. BGH, U.v. 25.5.1965, VI ZR 19/94 - VersR 1965, 879/881; BGH, U.v. 15.12.1987 - VI ZR 35/87 - NJW-RR 1988, 733/734), war auch die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet, dem Kläger vor dem ...2017 eine Äußerung zum Entwurf ihrer Anklageschrift oder ihrer Presseerklärung zu ermöglichen. - BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06
Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten …
Eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen Beteiligten im Rahmen des § 254 BGB kommt allerdings nur ausnahmsweise in Betracht (BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584). - OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - 15 U 78/04
Schadensersatzanspruch gegen Tennisdoppel-Partner bei Zusammenprall am Netz
- OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15
Haftung eines flüchtenden Schwarzfahrers
- BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96
Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Entlastung des Tierhalters bzw. -aufsehers bei Verletzung des Geschädigten durch …
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18
Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle
- OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im …
- OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02
Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz …
- OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
Körperverletzung unter Minderjährigen beim Schlittschuhlaufen: Haftungsprivileg …
- OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14
Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus …
- OLG Brandenburg, 16.12.2024 - 2 U 30/24
Haftung der Gemeinde gegenüber einem Geschädigten wegen der Verletzung einer …
- OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16
Anspruch auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden aus Ansteckung mit …
- OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 211/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Frankfurt, 20.11.2014 - 1 U 6/12
Amtshaftung wegen Beeinträchtigung durch Straßenbahnbau
- BGH, 13.07.2004 - VI ZR 49/04
Ausmaß der Prüfungspflicht eines Verkehrssicherungspflichtigen; Erteilung einer …
- OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 196/97
Selbstgebastelter Feuerwerkskörper - Schadensersatz wegen fahrlässiger …
- OLG Dresden, 09.09.2008 - 5 U 762/08
Durch Schuss mit "Soft-air"-Waffe verursachte Augenverletzung als Folge einer …
- OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von …
- OLG Köln, 31.08.2006 - 8 U 15/06
Prospekthaftung und Aufklärungsverschulden - Beteiligung an Kapitalerhöhung in …
- OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 10 U 183/15
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (hier: Verstoß gegen …
- AG Bremen, 27.05.2004 - 16 C 174/03
Verbot des treuewidrigen Selbstwiderspruchs; Grundsatz von Treu und Glauben
- BGH, 11.02.2003 - VI ZR 158/02
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Einwilligung des …
- OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Formularmäßige Vereinbarung der Sperrung des Internetzugangs bei geringfügigem …
- LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Haftung eines Kletterers wegen Verursachung eines Absturzes seines Partners …
- KG, 19.07.2007 - 10 W 23/07
Haftung für Körperverletzung beim American Football
- LG Itzehoe, 14.07.2010 - 6 O 145/09
Schadensersatz wegen Unfall bei einer Freizeitveranstaltung: Verletzung des …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.05.1994 - 3 U 198/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Behandlungsvertrag; Regelungen; Vertretung des Arztes im Urlaubsfall ; Vorhersehbarkeit der Verhinderung
Papierfundstellen
- NJW 1995, 794
- VersR 1995, 583
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07
Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung
Der Patient schließt einen solchen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (z.B. Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97 - NJW 1998, 1778, 1779; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421; OLG Hamm NJW 1995, 794; OLG Karlsruhe NJW 1987, 1489; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer NJW 2001, 3366, 3367; dies.Die Klausel läuft in diesen Fällen auf die Änderung des wesentlichen Inhalts des Wahlarztvertrags hinaus, was im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch unter Berücksichtigung von § 307 Abs. 2 BGB (für den Streitfall noch § 9 Abs. 2 AGBG), unzumutbar ist (OLG Stuttgart OLGR 2002, 153; OLG Hamm NJW 1995, 794; LG Bonn…, Urteil vom 4. Februar 2004 - 5 S 207/03 - juris Rn. 12; Kubis NJW 1989, 1512, 1515; Miebach/Patt NJW 2000, 3377, 3383; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe NJW 1987, 1489; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer MedR 2000, 107, 111 f; wohl auch Kuhla NJW 2000, 841, 844).
- OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen …
Solch weitreichende Vertreterklauseln sind damit für den Patienten unzumutbar und deshalb gem. § 10 Nr. 4 AGBG unwirksam (OLG Hamm, NJW 1995, 794; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2541; Kuhla, NJW 2000, 841, 844 f.).Beurteilt man aber schon den Fall der Behandlung durch einen Stellvertreter des vom Patienten gewünschten Chefarztes als erhebliche Äquivalenzstörung und Abweichung vom ursprünglich verfolgten Vertragsziel (…Graf v. Westphalen, Krankenhausaufnahmevertrag, Rn. 26; OLG Hamm NJW 1995, 794) so gilt dasselbe - erst recht - für die hier aufgezeigte Fallkonstellation.
- AG Köln, 28.08.2019 - 118 C 104/19 Eine solche Klausel in einem Wahlarztvertrag, die eine mögliche ständige Vertretung des liquidationsberechtigten Chefarztes bei Hauptleistungen, also insbesondere bei Operationen, vorsieht, ist unwirksam gemäß §§ 305 ff. BGB (vgl. auch OLG Hamm VersR 95, 583; OLG Karlsruhe NJW 87, 1489; OLG Celle NJW 82, 2129; OLG Düsseldorf MedR 96, 25; OLG Stuttgart MedR 95, 320;… Bach/Moser, PKV, nach § 1 MB/KK Rdnr. 133 mwN).
- AG Aachen, 24.04.2001 - 5 C 33/01 Damit ist für diesen Zeitraum, die die Beklagte obliegende Leistungsverpflichtung gemäß § 323 Abs. 1 BGB erloschen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 95, 794).
Eine solche generelle Übertragung der ärztlichen Leistungspflicht im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt gegen § 9 ABGB und ist daher unwirksam (vgl. hierzu auch OLG Hamm, NJW 95, 794).
- AG Rheinbach, 14.12.1995 - 3 C 235/95 Steht aber die Nichtleistung durch den Chefarzt bei Abschluss der Vereinbarung bereits fest und erfolgt eine Betreuung und Behandlung durch diejenigen Ärzte, die diese auch bei nicht vereinbarten ärztlichen Wahlleistungen durchgeführt hätten, entfällt der Sinn der Vereinbarung (vgl. auch OLG Hamm, NJW 1995, 794).
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