Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG §§ 158c, 158f
Rückgriffsanspruch gegen Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherung; Anspruchsübergang; Haftungsbefreiung; Leistung; Schaden; Rückgriffsanspruch; Entschädigungsbetrag; Ungerechtfertigte Bereicherung; Aufwendungsersatzanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; Verjährung; Getilgte Forderung
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.11.1995 - 27 O 204/95
- OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 225
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur …
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Deshalb folgt der Senat zumindest für Fälle der vorliegenden Art derjenigen Ansicht, die die Rückgriffsforderung aus § 683 BGB der gleichen Verjährung wie die der getilgten Forderung unterwirft (…etwa Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 683 Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch die zu § 117 BinnSchG ergangene Entscheidung BGH NJW 1969, 1205). - BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Deshalb gilt, wenn die Bereicherung in der Befreiung von einer Verbindlichkeit besteht, für den Anspruch gemäß § 812 BGB dieselbe Verjährungsfrist wie für die abgelöste Schuld (BGHZ 47, 375; 70, 389; NJW 1984, 1760). - BGH, 20.04.1967 - II ZR 220/65
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme des …
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Dieser Rechtsauffassung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Geschäftsführer, der dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Schuldners entsprechend in dessen Interesse eine Schuld begleicht, diesem nichts aufdränge und der Schuldner nicht unbillig benachteiligt werde, wenn er dem mit seinem Willen und Interesse Handelnden den Ausgleich für dessen Aufwendungen nicht in der kurzen Verjährungsfrist verwehren könne (BGHZ 47, 376;… im Ergebnis auch Palandt/Heinrichs, § 195 Rn. 7;… Steffen in: BGH-RGRK, 12. Aufl., vor § 677 Rn. 88).
- BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82
Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen; …
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Da die mit der Klageerhebung eintretende Rechtshängigkeit - was entsprechend für das Mahnverfahren gilt - den mit dem Klageantrag geltend gemachten, den Streitgegenstand bildenden prozessualen Leistungsanspruch erfaßt, wenn auch unter Einschluß sämtlicher materiell-rechtlichen Ansprüche, die den Klageantrag zu begründen vermögen, tritt nur in diesem Umfang die Unterbrechnung der Verjährung ein (BGH NJW 1983, 2813; 1993, 2440). - BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73
Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei …
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der heute herrschenden Meinung im versicherungsrechtlichen Schrifttum tritt die Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers nach § 12 Abs. 3 VVG aber nicht ein, wenn dieser den Geschädigten während der Klagefrist oder vor deren Bestimmung befriedigt (BGH NJW 1975, 447; Prölss/Martin § 12 Anm. 8 g m.w.N. auch zur Gegenansicht). - LG Berlin, 06.12.1983 - 20 O 410/83
- BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Wenn aber der Leistende gegenüber dem Empfänger - wie hier die Klägerin gegenüber der G. Versicherung - eine eigene Schuld erfüllt und erfüllen will, kommt ein Bereicherungsanspruch gegen einen Dritten wegen der Befreiung von einer Verbindlichkeit nur in Betracht, sofern die Leistung mindestens auch für diesen erbracht werden sollte (BGH NJW 1964, 1899; 1978, 1377). - BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Ist der Geschäftsführer - wie hier die Klägerin - einem Dritten zur Besorgung des Geschäfts verpflichtet, so liegt eine Geschäftsführung ohne Auftrag für einen anderen nur dann vor, wenn der Geschäftsführer nicht nur in Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung, sondern auch willentlich im Interesse des anderen handelt (BGHZ 101, 399; NJW-RR 1989, 970;… Palandt/Thomas, BGB, 55. Aufl., § 677 Rn. 7). - BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Wenn aber der Leistende gegenüber dem Empfänger - wie hier die Klägerin gegenüber der G. Versicherung - eine eigene Schuld erfüllt und erfüllen will, kommt ein Bereicherungsanspruch gegen einen Dritten wegen der Befreiung von einer Verbindlichkeit nur in Betracht, sofern die Leistung mindestens auch für diesen erbracht werden sollte (BGH NJW 1964, 1899; 1978, 1377). - BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 72/80
Erstattung von Leistungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an einen Träger der …
Auszug aus OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Bei einer nur subsidiären Haftung nach §§ 3 Nr. 6 PflVG, 158 c Abs. 4 VVG besteht deshalb auch kein Ausgleichsanspruch des Versicherers - hier der G. Versicherung - gegen den Versicherungsnehmer - hier den Beklagten - gemäß § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVG (BGH NJW 1982, 1042; Prölss/Knappmann § 3 Nr. 9 PflVG Anm. 2 a), der auf die Klägerin hätte übergehen können. - LG Darmstadt, 03.02.1966 - 6 S 396/65
- OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03
Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im …
Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte allerdings dann, wenn durch die von dem Versicherer erbrachten Zahlungen zugleich der Versicherungsnehmer über § 267 BGB von seiner gegenüber dem Geschädigten bestehenden Verbindlichkeit befreit wird (BGH VersR 1964, 474; BGH VersR 1976, 480, 481; OLG SaarbrückenVersR 1976, 553, 554; OLG Köln VersR 1997, 225, 227; OLG Nürnberg NZV 1993, 273). - LG Köln, 09.03.2016 - 18 O 140/07 Stützt sich ein Kläger im Klagewege zunächst auf einen eigenen oder kraft Gesetzes übergegangenen Anspruch, so läuft die Verjährung des später, nach Ablauf der Verjährungsfrist, aufgrund einer Abtretung in den Prozess eingeführten Anspruchs weiter (vergleiche OLG Köln r + s 1997, 180, 182 f.).
- OLG Köln, 23.01.2007 - 9 U 11/06
Geltendmachung eines bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruchs; Gewährung …
Bei einem Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Entschädigung gilt § 12 Abs. 1 VVG nicht (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1997, 225). - OLG Jena, 30.12.2024 - 4 U 1031/22 Die Beklagte kann als Versicherer den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres Versicherungsnehmers geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kläger als Versicherungsnehmer zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. Mai 1996 - 27 U 6/96 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.; siehe auch OLG Köln, Urteil vom 4. Mai 1999 - 9 U 164/98 -, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 29. September 1993 - 20 U 75/93 -, juris Rn. 29).
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