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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 27.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4533
OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96 (https://dejure.org/1997,4533)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.1997 - 5 U 15/96 (https://dejure.org/1997,4533)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 5 U 15/96 (https://dejure.org/1997,4533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die primäre Sectio als mit der Mutter zu besprechende Alternative bei erwarteter Geburt eines über 4000 g schweren Kindes und bei Erleidung eine Erb'sche Lähmung bei Schulterdystokie des vorangehendes Geschwisterkindes bei einem Gewicht von 4200 g; Bestehen eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1156
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 27.04.1992 - 27 U 145/91

    Verjährung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Geburt; Erbsche Lähmung; …

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96
    Rn. 2 Die Klägerin nimmt den Beklagten - ihren Prozeßbevollmächtigten in einem voraufgegangenen Schadensersatzverfahren (4 0 273/90 LG Aachen, 27 U 145/91 OLG Köln) wegen fehlerhafter Geburtsleitung - auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter anwaltlicher Vertretung in diesem Verfahren in Anspruch, nachdem ihre dortige Klage rechtskräftig wegen Verjährung bzw. Inanspruchnahme eines rechtlich nicht zur Haftung verpflichteten Beklagten rechtskräftig abgewiesen worden ist.

    Rn. 53 Die dortige Klage ist ausweislich der Urteile des Landgerichts Aachen bzw. Oberlandesgerichts Köln in dem Verfahren 4 0 273/9O LG Aachen bzw. 27 U 145/91 OLG Köln abgewiesen worden, weil sie erst nach Eintritt der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche erhoben worden ist und weil zudem - ungeachtet der Rechtsprechung zur Haftung bei Behandlung im Rahmen einer Chefarztambulanz - nicht die richtigen Beklagten in Anspruch genommen worden sind.

  • OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16

    Aufklärung über Schnittentbindung bei makrosomem Kind

    Der erkennende Senat hat etwa in seiner Entscheidung vom 11.6.1997 (5 U 15/96, VersR 1998, 1156 f) erkannt, dass bei einer erwarteten Geburt eines über 4000 g schweren Kindes, dessen vorangehendes Geschwisterkind mit einem Gewicht von 4200 g und einer aufgetretenen Schulterdystokie geboren wurde, zwingend eine Aufklärung über eine primäre sectio zu erfolgen habe.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2006 - 8 U 102/05

    Arzthaftung: Aufklärung über Kaiserschnittentbindung

    Eine Aufklärungspflicht bezüglich der Alternative einer Schnittentbindung wird von der Rechtsprechung ab einem Schätzgewicht von 4.000 g jedenfalls dann bejaht, wenn noch weitere Risikofaktoren hinzu treten (OLG Zweibrücken VersR 97, 1103; OLG Hamm VersR 97, 1403; OLG Köln VersR 98, 1156 OLG Schleswig VersR 00, 1544; OLGR Stuttgart 01, 394; OLG Koblenz NJW-RR 02, 310; OlG Koblenz NJW-RR 04, 535; BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2000 - 14 U 14/99

    Arzthaftung - Sorgfaltspflichten bei Geburt - primäre Section - McRoberts-Manöver …

    Eine solche Situation kann vorliegen, wenn ein makrosomes Kind zu erwarten ist (vgl. den Fall BGH, Urteil vom 19.01.1993, VI ZR 60/92, VersR 1993, 935 mit einem erwarteten Geburtsgewicht von 4.200 g; OLG Hamm VersR 1997, 1403 mit einem erwarteten Geburtsgewicht von 4.400 g; OLG Köln VersR 1998, 1156: erwartetes Gewicht von mehr als 4.000 g und makrosomes Geschwisterkind mit Schulterdystokie).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7083
OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 3/97 (https://dejure.org/1997,7083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.1997 - 5 U 3/97 (https://dejure.org/1997,7083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 5 U 3/97 (https://dejure.org/1997,7083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 448 ZPO; § 539 ZPO; § 540 ZPO
    Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast in Arzthaftungsprozessen; Nachweis der Beachtung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Darlegungslast bei der Berücksichtigung einer hypothetischen Einwilligung

  • rechtsportal.de

    BGB § 276, § 611, § 823 Abs. 1; ZPO § 253, § 448
    Arzthaftungsprozess: Substantiierungspflichten des Patienten, Persönlichen Anhörung des beklagten Arztes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast in Arzthaftungsprozessen; Nachweis der Beachtung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Darlegungslast bei der Berücksichtigung einer hypothetischen Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1156
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 3/97
    Das wäre aber die Voraussetzung dafür gewesen, Dass das Landgericht dieser Frage überhaupt nachgeht (vgl. BGH NJW 1994, 2414, 2415) [BGH 14.06.1994 - VI ZR 260/93].
  • OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01

    Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsrechtsverfahren

    Bei hier vorliegender schriftlicher Einwilligungserklärung (in den Behandlungsunterlagen weißer DIN A 4 -Umschlag) entspricht es der vom BGH gebilligten Praxis, ergänzend von Amts wegen den aufklärenden Arzt als Partei zum Inhalt des Aufklärungsgespräches zu vernehmen (vgl. auch OLG Oldenburg, VersR 1998, 1156).
  • OLG Oldenburg, 04.08.1998 - 5 U 66/98

    Aufklärungsumfang bei Sympathicusblockade; Anforderungen an die …

    Rn. 2 Nach dem zurückverweisenden Urteil des Senats vom 27.05.1997 - 5 U 3/97 -, auf das hinsichtlich des weiteren Sachverhalts Bezug genommen wird, hat das Landgericht nach Vernehmung des Beklagten zu 1) als Partei und Anhörung der Klägerin sowie sachverständiger Beratung (Einholung eines schriftlichen neurologischen Gutachtens und Anhörung des Gutachters) der Klage insgesamt stattgegeben.
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