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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8
BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
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Gegendarstellung auf der Titelseite

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Caroline von Monaco I

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Grundrechts der Pressefreiheit - Verurteilungen zum Abdruck einer Gegendarstellung und einer Richtigstellung auf der Titelseite einer Zeitschrift. - Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung - Vorliegen einer Ehrverletzung bzw. des Nachweises der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Art. 5 GG
    Presserecht; Recht der Gegendarstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 125
  • NJW 1997, 2310
  • NJW 1998, 1381
  • VersR 1998, 773
  • VersR 1998, 774
  • ZUM 1998, 315
  • afp 1998, 184
 
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Wird zitiert von ... (204)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    § 11 HbgPrG schränkt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, das seinerseits verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Das Persönlichkeitsbild einer Person kann vielmehr auch durch Darstellungen beeinträchtigt werden, die ihre Ehre unberührt lassen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Ohne daß es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), schützt es ihn doch jedenfalls vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsbildes (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 54, 208 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Zum anderen müssen sie Bedeutung und Tragweite der von der Entscheidung berührten Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung dieser Normen ausreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).

    Allgemein im Sinn dieser Norm sind Gesetze dann, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Rn. 87 Die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung werden durch die Gewährung und Ausformung dieses Anspruchs nicht überschritten (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

    Wenngleich solche Gesichtspunkte für den Schutzbereich der Pressefreiheit keine Rolle spielen, können sie bei der Abwägung zwischen den Belangen der Pressefreiheit und des Persönlichkeitsschutzes durchaus ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Der Anspruch läßt sich nach den normativen Grundlagen ausreichend bestimmen und ist nach Voraussetzung und Umfang durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. etwa BGHZ 31, 308 ; 37, 187 ; 128, 1 ).

    Dementsprechend erlaubt die zivilgerichtliche Rechtsprechung schon jetzt Abstufungen des Berichtigungsanspruchs, indem sie etwa einen Widerruf (BGHZ 128, 1 ), eine Richtigstellung bei entstellender Einseitigkeit einer Reportage (BGHZ 31, 308 ), ein Abrücken von übernommenen Äußerungen Dritter (BGHZ 66, 182 ) oder eine Richtigstellung unterscheidet, wenn eine Äußerung nur in einem Teilaspekt unwahr ist, der dem Leser durch ihren Kontext übermittelt wird (…BGH, NJW 1982, S. 2246 ).

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Der Anspruch läßt sich nach den normativen Grundlagen ausreichend bestimmen und ist nach Voraussetzung und Umfang durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. etwa BGHZ 31, 308 ; 37, 187 ; 128, 1 ).

    Dementsprechend erlaubt die zivilgerichtliche Rechtsprechung schon jetzt Abstufungen des Berichtigungsanspruchs, indem sie etwa einen Widerruf (BGHZ 128, 1 ), eine Richtigstellung bei entstellender Einseitigkeit einer Reportage (BGHZ 31, 308 ), ein Abrücken von übernommenen Äußerungen Dritter (BGHZ 66, 182 ) oder eine Richtigstellung unterscheidet, wenn eine Äußerung nur in einem Teilaspekt unwahr ist, der dem Leser durch ihren Kontext übermittelt wird (…BGH, NJW 1982, S. 2246 ).

  • OLG Hamburg, 16.09.1997 - 7 U 37/97

    Geldentschädigung wegen Falschberichterstattung über Heiratsabsichten einer …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 16. September 1997 - 7 U 37/97 -.

    gegen 1. das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 16. September 1997 - 7 U 37/97 -, 2. das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Januar 1997 - 324 O 520/96 - und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Wegen des Zusammenhangs zwischen Erstmitteilung und dadurch veranlaßter Richtigstellung darf es im Rahmen der Gewichtung der zu berücksichtigenden Grundrechtspositionen eine Rolle spielen, daß die Erstmitteilung von vornherein nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt war (vgl. BVerfGE 61, 1 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Ohne daß es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), schützt es ihn doch jedenfalls vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsbildes (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 54, 208 ).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Zum Ausgleich dieses Gefälles obliegt dem Gesetzgeber eine aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgende Schutzpflicht, den Einzelnen wirksam gegen Einwirkungen der Medien auf seine Individualsphäre zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer …

  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61

    Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung

  • OLG Karlsruhe, 10.03.1992 - 3 U 65/91
  • BGH, 06.12.1966 - VI ZR 66/65

    Verpflichtung der Presse zur Ermöglichung einer Gegendarstellung - Herrühren von …

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen kann ein solches Recht auch nicht in Parallele zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht begründet werden, zumal auch dieses einen solchen Anspruch nicht umfasst (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
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