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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 15.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2465
OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.1999 - 3 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 1999 - 3 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Form; Urkunde; Wahlleistungen; Pflegesatz; Bundespflegesatzverordnung; Behandlungsvertrag; Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3437
  • VersR 2000, 365
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Die in § 126 Abs. 2 S. 1 BGB bestimmte Schriftform ist nämlich grundsätzlich nur dann gewahrt, wenn alle die Wahlleistungen betreffenden Erklärungen in derselben Urkunde niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet sind (BGH NJW 1998, 1778).

    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).

    Die Klägerin kann die von ihr geforderten Beträge auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB beanspruchen, weil damit der Schutzzweck des § 22 BPflV umgangen würde (vgl. BGH NJW 1998, 1778, 1780).

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070).
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 99/75

    Bebauungsverpflichtung - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98

    Vergütungsansprüche eines Zahnarztes gegenüber einem gesetzlich versicherten …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
  • AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14

    Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht …

    Rn. 104 Die Bestimmung der Wahlärzte den Umständen oder eine gesondert überreichten Liste mit Wahlärzten zu überlassen, wäre wiederum schon mit dem Schriftformerfordernis gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KHEntgG unvereinbar, da zumindest die Reichweite der vereinbarten Wahlleistungen als wesentliche Inhalte der Vertragsurkunde selbst zu entnehmen sein müssten (…vgl. BGH, Urt. v. 19.02.1998 - III ZR 169/97 Tz. 8 bei juris; OLG Hamm, Urt. v. 22.11.1999 - 3 U 90/99 Tz. 29 f. bei juris), während vorliegend ggf. nicht einmal eine Andeutung im Sinne der Andeutungstheorie (etwa in Form einer Bezugnahme auf eine gesondert überreichte Liste o.Ä.) vorläge.
  • OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04
    Dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung zur Unwirksamkeit der Wahrleistungsvereinbarung führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 781; 1998, 1778; 2004, 684) und des Senats (Urteil vom 22.11.1999 - 3 U 90/99 - NJW 2000, 3437 = VersR 2000, 365; Urteil vom 15.01.2001 - 3 U 79/00 - Urteil vom 11.06.2001 - 3 U 232/00 -).

    Rn. 25 Die Klägerin kann die von ihr geforderten Beträge auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BuB beanspruchen, weil damit der Schutzzweck des § 22 BPflV umgangen würde (vgl. BGH NJW 1998, 1778, 1780; 2004, 684, 686; Senat, NJW 2000, 3437 = VersR 2000, 365; und Urteil vom 11.06.2001 - 3 U 232/00).

  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 3 U 149/00

    Laborleistung in Arztpraxis nach Klinikaufenthalt - Minderung des Honorars

    Jede andere Auslegung würde zur Unklarheit und gem. §§ 125, 126 BGB, 22 Abs. 1 S. 1 2. Alt. Bundespflegesatzverordnung zur Nichtigkeit der Wahlleistungsvereinbarung führen, weil der Patient nicht über die Entgelte der Wahlleistung und deren Inhalt im einzelnen unterrichtet worden wäre (vgl. Senat, Urt. v. 22.11.1999, 3 U 90/99, NJW 2000, 3437, 3438).
  • LG Göttingen, 05.08.2002 - 6 S 354/01

    Form; Formvorschriften; Gebührenordnung; GOÄ; Krankenhaus; …

    Rn. 44 Die Kammer weicht insoweit nicht von der Entscheidung des OLG Hamm vom 22.11.1999 (Versicherungsrecht 2000, 365) ab, denn hier hat das OLG lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für ein Abweichen von gesetzlichen Formvorschriften aufgrund § 242 BGB aufgezeigt, ohne sich mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen.
  • LG Duisburg, 22.11.2000 - 11 (21) S 92/00
    Die Klägerin kann den Geltend gemachten Betrag auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB beanspruchen, weil damit die Schutzfunktion des § 22 BPfLV umgangen würde (vgl. BGH NJW 1998, 1778 ff., 1780; OLG Hamm NJW 2000, 3437 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.07.1999 - 12 U 288/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5971
OLG Karlsruhe, 15.07.1999 - 12 U 288/98 (https://dejure.org/1999,5971)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.1999 - 12 U 288/98 (https://dejure.org/1999,5971)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 12 U 288/98 (https://dejure.org/1999,5971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 30 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 2 GOZ - Abweichende Vereinbarung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 611 § 612; GOZ
    Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung für eine zahnärztliche Behandlung

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 443
  • VersR 2000, 365
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 15.05.2019 - 15 S 7/19

    Vereinbarung gem. §§ 1 I 2, 2 II GoZ vor Behandlungsabschnitten

    Der Beklagte und Berufungskläger schließt hieraus, dass auch die streitgegenständlichen Honorarvereinbarungen im Rahmen des ursprünglichen Heil- und Kostenplans hätten vereinbart werden müssen und verweist insofern auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.7.1999 (12 U 288/98).
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