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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2116
OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99 (https://dejure.org/1999,2116)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.12.1999 - 8 U 3364/99 (https://dejure.org/1999,2116)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 8 U 3364/99 (https://dejure.org/1999,2116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VVG § 21; ; VVG § ... 22; ; VVG § 40 Abs. 1; ; VVG § 62 Abs. 1; ; VVG § 21; ; VVG § 40 I; ; VVG § 40 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 2; ; ZPO § 511 ff.; ; ZPO § 91 ZPO; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 21 22 40 Abs. 1; BGB §§ 123 142 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    VVG §§ 21, 22, 40 Abs. 1; BGB §§ 123, 142 Abs. 1
    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Verfassungskonforme Gestaltung der Rechtsfolgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung des Versicherungsvertrages; Anspruch auf Auszahlung; Arglistige Täuschung; Regelung der Rechtsfolgen einer Anfechtung Fehlerhaftes Dauerschuldverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 437
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Verfassungsmäpigkeit von § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Die Entscheidung des BVerfG vom 08.03.1999 (VersR 99, 1221 ff.) betrifft die Regelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG (Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Prämienzahlung nach § 39 VVG).

    Der Fall des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG zeichnet sich dadurch aus, daß dem Versicherer Fall nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelungen ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustünde, den der Gesetzgeber im Hinblick auf die zu regelnde Ordnung von zahlreichen Fällen (Massenerscheinungen) in der geschehenen weise generalisierend und typisierend normiert hat und normieren durfte (vgl. BGH VersR 91, 1277; BVerfG VersR 99, 1221).

  • OLG Nürnberg, 21.08.1997 - 8 U 1297/96

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Diese Rechtsfolge hat allerdings der Senat in seinem Urteil vom 21.08.1998 (8 U 1297/96; VersR 98, 217) für bestimmte Fälle eingeschränkt und insoweit den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gewährt.

    Einer verfassungskonformen und sachgerechten Auslegung entspricht es vielmehr, daß die rückwirkende Nichtigkeit der Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB) bei einem vollzogenen Versicherungsvertrag gegen den Wortlaut zweckgerecht auf eine ex tunc-Wirkung reduziert wird (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1997 - 8 U 1297/96; VersR 98, 217).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Da dem Zivilrecht der Strafgedanke systemfremd ist, kommt als gesetzgeberischer Zweck lediglich der Präventionsgedanke (Abschreckung der Versicherungsnehmer vor betrügerischem Handeln) in Betracht (so zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht: BGH VersR 95, 305; 96, 339;… Lange, VersR 99, S. 274 ff.).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Da dem Zivilrecht der Strafgedanke systemfremd ist, kommt als gesetzgeberischer Zweck lediglich der Präventionsgedanke (Abschreckung der Versicherungsnehmer vor betrügerischem Handeln) in Betracht (so zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht: BGH VersR 95, 305; 96, 339;… Lange, VersR 99, S. 274 ff.).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gelten diese Grundsätze auch im Fall der arglistigen Täuschung (vgl. BGHZ 26, 335; 63, 344; BAG NJW 84, 446; 85; 646; ZIP 99, 458).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gelten diese Grundsätze auch im Fall der arglistigen Täuschung (vgl. BGHZ 26, 335; 63, 344; BAG NJW 84, 446; 85; 646; ZIP 99, 458).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Dieses sogeannte "Äquivalenzprinzip" gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes (vgl. BGH NJW 82, 181; 84, 2163; 86, 180).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit - …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Dieses sogeannte "Äquivalenzprinzip" gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes (vgl. BGH NJW 82, 181; 84, 2163; 86, 180).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Da § 40 VVG vorkonstitutionelles Recht darstellt (vgl. BVerfGE 70, 126; VersR 99, 1222) gilt es gemäß Artikel 123 GG nur insoweit fort, als es dem Grundgesetz nicht widerspricht.
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
    Der Fall des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG zeichnet sich dadurch aus, daß dem Versicherer Fall nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelungen ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustünde, den der Gesetzgeber im Hinblick auf die zu regelnde Ordnung von zahlreichen Fällen (Massenerscheinungen) in der geschehenen weise generalisierend und typisierend normiert hat und normieren durfte (vgl. BGH VersR 91, 1277; BVerfG VersR 99, 1221).
  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • BGH, 14.07.1971 - VIII ZR 49/70

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer …

  • OLG München, 19.11.1998 - 29 U 3536/98

    Inhaberklausel des § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94 ist unwirksam

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur …

  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung …

  • OLG Koblenz, 11.11.1994 - 10 U 586/94

    Voraussetzungen der Pflicht zur Offenbarung einer Vorerkrankung

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des …

    Der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg (vgl. insbesondere VersR 2000, 437) sei nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 8 U 597/06

    Zur Eintrittspflicht des Versicherers für Versicherungsfälle vor Anfechtung des …

    Das Oberlandesgericht Nürnberg gibt seine bisherige Rechtsprechung auf (Urteil vom 21.08.1997, VersR 19, 98, 72 ff.; Urteil vom 23.12.1999, VersR 2000, 437 ff.; Urteil vom 26.10.2000, VersR 2001, 1368 ff.), wonach der Versicherer für Versicherungsfälle vor der Anfechtung eintrittspflichtig ist, wenn sie unstreitig oder evident nicht mit dem arglistig verschwiegenen oder falsch angezeigten Umstand zusammenhängen.

    Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 21.08.1997, VersR 1998, 217 ff.; Urteil vom 23.12.1999, VersR 2000, 437 ff.; Urteil vom 26.10.2000, VersR 2001, 1368 ff.), wonach der Versicherer für Versicherungsfälle vor der Anfechtung eintrittspflichtig ist, wenn sie unstreitig oder evident nicht mit dem arglistig verschwiegenen oder falsch angezeigten Umstand zusammenhängen, auf Grund der nunmehrigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf.

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2000 - 5 U 624/00

    Ex-tunc-Nichtigkeit einer begründeten Täuschungsanfechtung vollzogener …

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  • LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13

    Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien einschließlich gezogener …

    Der Versicherer erbringt mit der Gefahrtragung ebenso wenig eine abrechenbare Leistung wie der Bürge bis zum Eintritt des Haftungsfalls (OLG Nürnberg VersR 2000, 437 ff.).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05

    Berufung des Versicherers auf die Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages wegen …

    Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368).
  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 30/03

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg hat die Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung ausnahmsweise nur dann keine Rückwirkung, wenn evident oder unstreitig ist, daß zwischen dem arglistig verschwiegenen Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalles kein ursächlicher Zusammenhang besteht (VersR 2001, 1368 und VersR 2000, 437).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00

    Möglichkeit einer Anfechtung des Abschlusses einer Krankenversicherung seitens …

    Schließlich vermag sich der Kläger im Streitfall auch nicht auf die Entscheidung des Senats in NVersZ 2000, 264 zur einschränkenden Wirkung der Arglistanfechtung zu berufen.
  • OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 7/00

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle; …

    Der Senat sieht keinen Anlaß, diese Rechtslage aufgrund der Überlegungen des OLG Nürnberg (vgl. r+s 2000, 397 ff und r+s 1998, 307 = VersR 1998, 217) in Abweichung von der gesetzlichen Regelung anders zu beurteilen (so wie hier LG Berlin VersR 2001, 177).
  • OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 282/00

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen Täuschung

    Der Senat bekräftigt seine Rechtsprechung (VersR 1998, 217 und 2000, 437 [Ber. S. 1357]), nach der die Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung ausnahmsweise keine Rückwirkung entfaltet, wenn evident oder unstreitig ist, dass zwischen dem arglistig verschwiegenen Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalls kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 13 U 179/98

    Arglistige Täuschung über Gesundheitszustand - Verwertung von Drittinformationen

    Ob von diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Krankenversicherungsverträge unter bestimmten Umständen eine Ausnahme gemacht werden kann (vgl. hierzu Urteil des VIII. ZS des OLG München vom 23.12.1999 in VersR 2000 Seite 437), brauchte vorliegend nicht entschieden zu werden, weil nach eigenem Beklagtenvortrag die Versicherungsleistungen gerade im Zusammenhang mit dem verschwiegenen erhöhten Gefahrenumstand stehen.
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