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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4311
OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00 (https://dejure.org/2001,4311)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.2001 - 19 U 91/00 (https://dejure.org/2001,4311)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 19 U 91/00 (https://dejure.org/2001,4311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 638, 639; VVG § 156; ZPO §§ 256, 693
    Zulässigkeit der Feststellungsklage gegen die (Haftpflicht-)Versicherung des Rechtsanwaltes; Anforderungen an den Inhalt eines Mahnbescheides für Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Architektenvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumnisurteil; Anwaltshaftung; Haftpflichtversicherung; Architekt; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 20 O 542/99
  • OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00
    Die Klägerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass eine Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid nur dann in Betracht kommt, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind (BGH, NJW 2001, 305 ff.).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - …

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angabe im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 -, DRsp-ROM Nr. 2000/323 = MDR 00, 348).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist, wenn die Abnahme des Architektenwerkes nicht stattgefunden hat, für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 638 BGB der Zeitpunkt maßgebend, in welchem der Bauherr die Kündigung des Architektenvertrages ausgesprochen hat (BGH, NJW 1971, 1840, 1841).
  • OLG Hamm, 23.09.1994 - 12 U 117/93

    Haftet Architekt, wenn AG Plan eigenmächtig ändert?

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00
    In einem solchen Falle ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiven Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (OLG Hamm, BauR 1995, 269).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 U 33/96
    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2001 - 19 U 91/00
    Da bei der Errichtung von Dächern vielfach Ausführungsfehler auftreten, hat der Architekt dieser Werkleistung seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen (OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 191).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 3 U 144/06

    Betriebshaftpflichtversicherung: Regress der Berufsgenossenschaft bei einem …

    Eine solche Klageart ist anerkannt, wenn der Geschädigte ein rechtliches Interesse daran haben kann, dass dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren ist (BGH VersR 2001, 90; OLG Köln VersR 2002, 730;… Prölss/Martin VVG 27. Aufl., § 156, Rz. 1).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2008 - 2 U 11/07

    Hemmung der Verjährung: Hinreichende Individualisierung eines Mahnbescheides; …

    Zum anderen subsumierte es den Sachverhalt unter die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Köln (VersR 2002, 730 f.), wonach eine pauschale Bezeichnung ausreicht, wenn zwischen den Parteien nur ein streitiger Amtshaftungsanspruch besteht.
  • OLG Oldenburg, 18.02.2004 - 3 U 93/03

    Rechtsmitteleinlegung bei Streitgenossenschaft; Strenge Anforderungen bei der …

    Dies ist auch dann der Fall, wenn dem Dritten der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt entzogen zu werden droht oder der Versicherer seine Eintrittspflicht verneint und der Versicherungsnehmer hiergegen nichts unternimmt (…vgl. Voit in Prölls/Martin, VVG, 26. Auflg., § 156 Rdnr. 1; BGH VersR 2001, 90, 91; OLG Köln VersR 2002, 730 f.).
  • OLG Koblenz, 24.02.2005 - 5 U 680/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Honoraranspruch bei fristloser Kündigung des Mandats

    Gegenstand des Mahnverfahrens und damit grundsätzlich von der Verjährungsunterbrechungswirkung erfasst waren all die Forderungen, die seinerzeit erkennbar geltend gemacht wurden; das setzt ihre hinreichende Individualisierung voraus (BGH NJW 1993, 862, 863; BGH NJW 1995, 2230, 2231; BGH NJW 1996, 2152, 2153; BGH NJW 2001, 305, 306; BGH VersR 2002, 730, 731).
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