Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
DÜG § 1; ; BGB § 278; ; BGB § 611; ; BGB § 831; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherungsrecht eines Reitlehrers; Durchsetzung einer Dressurübung gegen den Widerstand des Pferdes und des Reitschülers; Verletzung von Sicherungspflichten; Vrpflichtung des Reiltlehrers den Reitschüler vor Schäden aus einer unzureichende Beherrschung des Reitens zu ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.08.2001 - 7 O 99/01
- OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 77
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Dem Geschäftsherrn obliegt deshalb der Beweis, daß sich der Verrichtungsgehilfe verkehrsrichtig und damit rechtmäßig verhalten hat (BGHZ 24, 21). - BGH, 06.07.1999 - VI ZR 170/98
Haftung aufgrund spezifischer Tiergefahr
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Diese Pflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1991, 1261; OLG Köln NJW-RR 91, 51; BGH VersR 82, 348; BGH NJW 1999, 3119). - BGH, 13.06.1990 - IV ZR 141/89
Anspruch des Maklers auf Provision für Anschlussverträge - Mitwirkung des Maklers …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Diese Pflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1991, 1261; OLG Köln NJW-RR 91, 51; BGH VersR 82, 348; BGH NJW 1999, 3119).
- OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98
Tierhalterhaftung; Ausschluss; Handeln auf eigene Gefahr; Dressurreiten; …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Dem steht auch die unstreitige und übereinstimmende Auffassung der Sachverständigen entgegen, dass Dressurübungen allgemein keine Sonderrisiken begründen, die besondere, spezielle Vorkehrungen gegen das Verhalten eines Tieres rechtfertigen; vielmehr es in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden, daß die Dressur als die reiterliche Disziplin gilt, die die geringsten Gefahren mit sich bringt (vgl. Senat in 13 U 166/99 - OLG Hamm NJW-RR 2001, 390;… Terbille in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Auflage, Kapitel 11 Rn. 43). - OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Reitunfalls; Haftung …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Dem steht auch die unstreitige und übereinstimmende Auffassung der Sachverständigen entgegen, dass Dressurübungen allgemein keine Sonderrisiken begründen, die besondere, spezielle Vorkehrungen gegen das Verhalten eines Tieres rechtfertigen; vielmehr es in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden, daß die Dressur als die reiterliche Disziplin gilt, die die geringsten Gefahren mit sich bringt (vgl. Senat in 13 U 166/99 - OLG Hamm NJW-RR 2001, 390;… Terbille in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Auflage, Kapitel 11 Rn. 43). - BGH, 19.01.1982 - VI ZR 132/79
Schadensersatz aufgrund eines Unfalls beim Reitunterricht - Schmerzensgeld und …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Diese Pflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1991, 1261; OLG Köln NJW-RR 91, 51; BGH VersR 82, 348; BGH NJW 1999, 3119). - OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
Zur Verschuldenshaftung und Haftungsverteilung bei Reitunfällen
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Diese Pflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1991, 1261; OLG Köln NJW-RR 91, 51; BGH VersR 82, 348; BGH NJW 1999, 3119). - BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
Einstufung eines Kraftfahrers als Verrichtungsgehilfe - Entlastung durch …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Steht danach fest, daß sich der Verrichtungsgehilfe so verhalten hat, wie jede andere zuverlässige Person sich sachgerecht und vernünftig ebenfalls verhalten hätte, liegt keine widerrechtliche Schadenszufügung vor (BGH VersR 1975, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 38). - OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Steht danach fest, daß sich der Verrichtungsgehilfe so verhalten hat, wie jede andere zuverlässige Person sich sachgerecht und vernünftig ebenfalls verhalten hätte, liegt keine widerrechtliche Schadenszufügung vor (BGH VersR 1975, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 38).
- OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Inhaberin einer Reitschule haftet nicht für den Unfall einer fünfjährigen …
Rn. 37 Die Verletzung der daraus folgenden Verkehrssicherungspflicht kann sich bei einem Reitunfall aus der Art der Übung, dem Alter und der Erfahrenheit von Reitschüler und Pferd, aus den konkreten Umständen des Einzelfalls, aus Warnzeichen in der konkreten Situation sowie aus einem falschen Eingriff des Reitlehrers oder unterlassenen Maßnahmen ergeben (vgl. OLGR Hamm 2002, 407, juris Tz. 22). - OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 6 U 61/24
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen Sportverein aus einem …
Welche Pflichten danach im Einzelnen bestehen, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, wobei als maßgebliche Kriterien Ausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit und Beherrschbarkeit der jeweiligen Gefahr, die berechtigten Schutzerwartungen des betroffenen Verkehrskreises, sowie die Sportart, die gegenständliche Übung, das Alter, die Erfahrung und der Leistungs- und Trainingsstand des Sportlers heranzuziehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 29.04.1986 - VI ZR 227/85, VersR 1986, 705, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2002 - 13 U 228/01, VersR 2003, 77, juris Rn. 22). - KG, 19.12.2016 - 11 U 5/16
Reitunfall: Verkehrssicherungspflichtverletzung eines Reitlehrers bei von den …
Ob bei einem Reitunfall die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden ist, muss in einer Gesamtschau der Art der Übung, des Alters und der Erfahrenheit von Reitschüler und Pferd und den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Warnzeichen in der konkreten Situation sowie dem Verhalten bzw. Unterlassen des Reitlehrers beurteilt werden (…OLG Hamm a.a.O. Rn. 34, juris; OLG Hamm, Urteil vom 08. Mai 2002 - 13 U 228/01, Rn. 22, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.02.2002 - 13 W 69/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § ... 767 Abs. 1; ; ZPO § 796 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 826; ; BGB § 218 Abs. 1; ; BGB § 218 Abs. 2; ; BGB § 197; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 367 Abs. 1; ; BGB § 242; ; VerbrKrG § 11 Abs. 3; ; VerbrKrG § 11 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de
BGB §§ 242 367
Verjährung titulierter Zinsansprüche bei rechtsfehlerhafter Verrechnung - Wolters Kluwer
Schadenersatzklage; Vollstreckungsgegenklage; Mitteilung der Forderungsaufstellung; Tilgungsreihenfolge; Bestimmung durch Leistenden; Treuwidrigkeit ; Verjährungseinrede
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.10.2001 - 13 O 300/01
- OLG Köln, 06.02.2002 - 13 W 69/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 77
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97
Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 W 69/01
Vollstreckungshandlung ist insoweit der Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der sofort wieder eine neue Verjährungsfrist in Gang setzt (vgl. BGHZ 137, 193, 198). - BGH, 27.06.1995 - XI ZR 213/94
Maßgeblichkeit der Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 W 69/01
bb) In der Mitteilung der Forderungsaufstellung und der widerspruchslosen Hinnahme der daraus ersichtlichen Zahlungsverrechnung ab 1995 durch den Antragsteller kann allerdings auch die stillschweigende, nachträgliche Vereinbarung der Parteien liegen, die beigetriebenen Zahlungen auf die Hauptforderung zu verrechnen (vgl. BGH NJW-RR 95, 1257, 1258).
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