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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4451
OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04 (https://dejure.org/2005,4451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2005 - 20 U 170/04 (https://dejure.org/2005,4451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 20 U 170/04 (https://dejure.org/2005,4451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Vorsatztaten in die Forderungsausfallversicherung; Ausschluss der Eintrittspflicht für Ansprüche gegen wohnsitzlose Schädiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer überraschenden Klausel; Vollstreckung gegen Schädiger ohne festen Wohnsitz; Auslegung des Begriffs "fester Wohnsitz"; Vergleich zwischen Wohnsitzlosigkeit und Obdachlosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1527
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04
    Sie müssen eine Regelung enthalten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 109, 197).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04
    Die erforderliche Auslegung der Klausel ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH daran auszurichten, wie ein durchschnittlicher VN sie bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines VN ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (so zB BGH in VersR 1993, 957).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91

    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04
    Dabei gilt, dass dann, wenn die Rechtssprache mit einem verwendeten Ausdruck einen bestimmten Begriff verbindet, im Zweifel anzunehmen ist, dass auch die AVB darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH in: RuS 1992, 168 (169)).
  • OLG Köln, 07.06.2016 - 9 U 244/15

    Wirksamkeit einer Klausel betreffend den Umfang der Eintrittspflicht einer …

    Das Verhalten des mit dem Anspruchsteller nicht identischen Schädigers sei weder in § 4 II 1. AHB noch in den BB PHV erwähnt (OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2005, 20 U 170/04 zur Klausel: "Eingeschlossen sind nach den für die eigene Privathaftpflichtversicherung geltenden Bedingungen […] Schäden, die der Versicherte selbst durch einen Dritten erleidet"; zustimmend: Rixecker, ZfS 2005, 510;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, Schneider, § 24, Rz. 20).
  • OLG Celle, 30.04.2009 - 8 U 11/09

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung für Verschulden …

    Hier wird nämlich zusätzlich ein Eigenschaden des Versicherungsnehmers mitversichert, der durch die Schädigung eines Dritten entstanden ist (vgl. zu dieser Versicherungsart etwa OLG Hamm VersR 2005, 1527).
  • OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für betrügerische …

    Hier wird nämlich zusätzlich ein Eigenschaden des Versicherungsnehmers mitversichert, der durch die Schädigung eines Dritten entstanden ist (vgl. zu dieser Versicherungsart etwa OLG Hamm VersR 2005, 1527 [OLG Hamm 26.01.2005 - 20 U 170/04]).
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 20 U 9/12

    Forderungsausfallversicherung, Haftpflichtversicherung

    Dementsprechend bestehen ernstliche Bedenken, ob der in § 4 Ziffer II 1 AHB formulierte Vorsatzausschluss auf den Versicherungsschutz der Forderungsausfallversicherung wegen vorsätzlicher Schädigung durch Dritte Anwendung findet (vgl. Senat VersR 2005, 1527, Juris-Rn. 22 ff; Anm. Rixecker, zfs 2005, 510; Hohlbein, ZfV 2010, 630, 632 Schimikowski, RuS 2005, 155).
  • OLG Koblenz, 19.03.2015 - 10 U 964/14
    Etwas anderes ergibt sich für den vorliegenden Fall auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Januar 2005 (20 U 170/04, VersR 2005, 1527).
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