Rechtsprechung
| KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 9 Abs. 1 Satz 3; StVO § 17
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf den Gleisen zum Linksabbiegen eingeordneten PKW - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Betriebsgefahr einer Straßenbahn höher als die eines Pkw
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Hat sich der Kfz-Führer zum beabsichtigten Linksabbiegen sorgfaltswidrig auf den Schienen eingeordnet, kommt bei einem Auffahren der Straßenbahn höchstens eine Haftungsquote der Straßenbahngesellschaft von 50 % in Betracht
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen einer Strassenbahn und einem Pkw
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Höchste Vorsicht auf Straßenbahnschienen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Der Tram immer Vorfahrt einräumen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfälle mit S-Bahnen - Einordnen auf der Straßenbahnschiene
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhere Betriebsgefahr bei einer Straßenbahn gegenüber einem PKW; Sorgfaltspflichten eines linksabbiegenden PKW-Fahrers bei Einordnung auf den Schienenverkehr einer Straßenbahn
Verfahrensgang
- LG Berlin - O 631/01
- LG Berlin, 29.04.2002 - 24 O 631/01
- KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02
Papierfundstellen
- NZV 2005, 416
- VersR 2005, 851 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67
Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
Auszug aus KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02
Grundsätzlich steht dem Geschädigten gegen den Schädiger ein Anspruch auf Erstattung der bei der Schadensregulierung entstandenen Anwaltskosten zu (BGH NJW 1968, 2334), wobei sich der Gegenstandswert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach der Höhe des vom Ersatzpflichtigen tatsächlich bezahlten Betrages richtet (BGH NJW 1970, 1122), hier also 2.575,99 EUR (5.038,20 DM). - OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem …
Auszug aus KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02
Zwar trifft es zu, dass die Betriebsgefahr, die von einer Straßenbahn ausgeht, gegenüber derjenigen eines Pkw erhöht ist, da die Straßenbahn schienengebunden und ihr Bremsweg bedingt durch das hohe Fahrzeuggewicht sehr lang ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 28, 29).
- OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17
Straßenbahnunfall - Haftung
Rn. 87 Darüber hinaus wäre eine Einfahrt in den Gleisbereich auch nur dann straßenverkehrsrechtlich zulässig gewesen, wenn aus Sicht des Klägers bei Berücksichtigung der Verkehrslage eine Straßenbahn aus gleicher Richtung auch nicht alsbald hätte herankommen können (vgl. KG, Urt. v. 26.01.2004, Az. 12 U 182/02, unter Tz. 5, zitiert nach juris m. weit. Nachw.).Rn. 92 Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209, 210; KG, Urt. v. 26.01.2004, Az. 12 U 182/02, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen …
Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (…vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.02.2009 - 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209 f.; KG, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 182/02, juris). - OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
Bahnunfall; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Unfall; Betriebsgefahr; Zur …
Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08, Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn festgesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02, Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
- OLG München, 27.05.2010 - 10 U 3379/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers …
Rn. 33 (2) Nach § 249 I, II 1 BGB sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer, nicht anrechenbaren Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.] = NJW 1959, 1631; 39, 73 [74] = NJW 1963, 640; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065 = DAR 2006, 386; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]. - OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22
Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr; …
Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08, Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn angesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02, Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn). - OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 48/15
Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem teilweise auf den …
In der Regel ist nämlich die von einer Straßenbahn ausgehende Betriebsgefahr gegenüber derjenigen eines Pkw messbar erhöht, da die Straßenbahn an Schienen gebunden, mithin unbeweglicher ist und durch das wesentlich höhere Gewicht vor allem einen längeren Bremsweg hat (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; OLG Brandenburg NZV 2009, 497; KG NZV 2005, 416; OLG Celle SP 2006, 272;… Geigel, a.a.O., Kapital 26, Rdn 50; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 2 StVO Rdn 113), was sich auch im vorliegenden Fall ausgewirkt hatte.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a.F.; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug an einer ampelgeregelten Kreuzung; Deliktische Haftung des Arbeitgebers eines angestellten LKW-Fahrer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens ; Vermeidbarkeit eines Unfalls; Höhe des Schmerzensgeldanspruches ; Feindliches Grün; Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.03.2003 - 11 O 447/00
- OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 851
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW; …
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
An dem Beweis einer ausreichenden Auswahl und Überwachung eines angestellten Kraftfahrers sind im Interesse der Verkehrssicherheit strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1997, 2756, (2757); OLG Hamm, MDR 1998, 1222 (1223).Konkrete Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen (vgl. dazu OLG Hamm, MDR 1998, 1222 (1223), die insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Beklagte zu 1) erst sehr kurze Zeit bei dem Beklagten zu 3) beschäftigt war und zudem über keine langjährige Fahrpraxis verfügen konnte, erforderlich gewesen wären, werden nicht genannt.
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Zwar darf ein Linksabbieger grundsätzlich auf einer durch eine Ampel geregelte Kreuzung, auf welcher sowohl ein grüner Pfeil für Linksabbieger vorgesehen ist, als auch für den Geradeausfahrer eine Ampelschaltung besteht, auf den grünen Pfeil in gleicher Weise wie der Geradeausfahrer auf die grüne Ampelschaltung vertrauen (BGH VersR 1996, 513, 515).Bleibt ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen frei gab, so kann der geradeaus Fahrende von dem Unfallgegner bei gleicher Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge grundsätzlich die Hälfte des Schadens ersetzt verlangen (BGH, VersR 1996, 513, 514).
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Dem Geschäftsherrn obliegt dagegen der Beweis, dass das Verhalten des Verrichtungsgehilfen rechtmäßig war und der gesetzlichen Ordnung des Straßenverkehrs entsprach (BGHZ 24, 21, 29; OLG Köln, NZV 1992, 279 (280);… Hentschel, StVR, 36. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 12).
- BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96
Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
An dem Beweis einer ausreichenden Auswahl und Überwachung eines angestellten Kraftfahrers sind im Interesse der Verkehrssicherheit strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1997, 2756, (2757); OLG Hamm, MDR 1998, 1222 (1223). - BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Die mitwirkende Betriebsgefahr führt auch zu einer Kürzung des Schmerzensgeldanspruches (BGHZ 20, 259 (262);… BGHZ 26, 69 (75), Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, Rdnr. 329;… Palandt-Thomas, BGB, 62. Aufl. § 831 Rdnr.5). - BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Die mitwirkende Betriebsgefahr führt auch zu einer Kürzung des Schmerzensgeldanspruches (BGHZ 20, 259 (262); BGHZ 26, 69 (75), Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, Rdnr. 329;… Palandt-Thomas, BGB, 62. Aufl. § 831 Rdnr.5). - OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90
Schmerzensgeld für den Fahrgast einen Linienbusses aufgrund zu schnellen …
Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Dem Geschäftsherrn obliegt dagegen der Beweis, dass das Verhalten des Verrichtungsgehilfen rechtmäßig war und der gesetzlichen Ordnung des Straßenverkehrs entsprach (BGHZ 24, 21, 29; OLG Köln, NZV 1992, 279 (280);… Hentschel, StVR, 36. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 12).
- OLG Hamm, 09.12.2008 - 9 U 20/08
Lenk- u. Ruhezeiten; Unfall; Verrichtungsgehilfe
Wegen der erheblichen vom Schwerlastverkehr ausgehenden Gefahren hat die Rechtsprechung strenge Anforderungen an Auswahl und Überwachung von Fernfahrern gestellt (vgl. BGH NJW 1997, 2756; VersR 1984, 67; OLG Köln, VersR 2005, 851; OLG Hamm, MDR 1998, 1222).
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