Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur alleinigen Haftung eines 12jährigen Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs in einer Kurve
- rabüro.de
Zur Unfallhaftung Minderjähriger wegen extremen Schneiden einer Kurve
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall eines Fahradfahrers mit einem Pkw; Haftungsfreistellung bei Kindern bei geringem Unfallbeitrag des Kindes; Unfallursächliches Mitverschulden des Kindes als Fahrradfahrer; Ursachenzusammenhang zwischen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- web.de (Rechtsprechungsübersicht)
Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; BGB § 828
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2005 - 1 O 39/05
- OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
- BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05
Papierfundstellen
- NZV 2007, 205
- VersR 2006, 1513
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
43 Hier ist eine völlige Freistellung der Beklagten von der Gefährdungshaftung deshalb geboten, weil das Verhalten des Klägers grob verkehrswidrig war, und der Sorgfaltsverstoß alterspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH NJW 2004, 772, 774). - OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, daß ein 12-jähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder - wie hier - einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (OLG Oldenburg DAR 2005, 343, 344). - BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
45 Daß der Kläger keine Einsichtsfähigkeit besaß, hat er weder dargelegt noch unter Beweis gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2005, VI ZR 181/04).
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Dann aber besteht kein rechtlicher Ursachenzusammenhang zwischen einer etwaigen vorherigen Geschwindigkeitsüberschreitung seitens des Beklagten zu 1) und dem Unfall (vgl. BGH NJW 2003, 1929), denn mehr als ein Abbremsen bis zum Stillstand nach Eintritt der kritischen Verkehrssituation kann vom Beklagten zu 1) in keinem Fall verlangt werden. - OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Hintergrund der Normierung des Begriffes "höhere Gewalt" in § 7 Abs. 2 StVG war das Bemühen, zu verhindern, daß bei Unfällen mit Kindern, deren Verhalten oft als unabwendbares Ereignis qualifiziert werden mußte, der Kraftfahrer sich von der Betriebsgefahr befreien kann, und so die Änderung des § 828 Abs. 2 BGB gar nicht zum Tragen kommt (OLG Nürnberg OLGR 2005, 84, 85). - LG Bielefeld, 27.04.2004 - 20 S 7/04
Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Auch wenn eine Alleinverantwortung des Jugendlichen selbst bei grobem Verschulden nur ausnahmsweise vorliegen wird, ist sie insbesondere mit steigendem Alter des Jugendlichen nicht von vornherein ausgeschlossen (LG Bielefeld NJW 2004, 2245, 2246). - OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 14 U 54/99
Zum Alleinverschulden eines 12jährigen Radfahrers bei einer Kollision mit dem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Dementsprechend kann sich der Kläger nicht auf Haftungsprivilegierung berufen (OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28; OLG Brandenburg NZV 2000, 122; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 459, 460; AG Nordhorn DAR 2004, 98, 99). - OLG Schleswig, 18.12.2002 - 9 U 63/01
Zur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Dementsprechend kann sich der Kläger nicht auf Haftungsprivilegierung berufen (OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28; OLG Brandenburg NZV 2000, 122; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 459, 460; AG Nordhorn DAR 2004, 98, 99). - AG Nordhorn, 13.11.2003 - 3 C 1039/03
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem jugendlichen Radfahrer
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
Dementsprechend kann sich der Kläger nicht auf Haftungsprivilegierung berufen (OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28; OLG Brandenburg NZV 2000, 122; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 459, 460; AG Nordhorn DAR 2004, 98, 99). - OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 113/03
- OLG Braunschweig, 11.12.1996 - 3 U 73/96
- OLG Stuttgart, 09.03.2017 - 13 U 143/16
Verkehrsunfallhaftung: Beweislast und Haftungsverteilung bei einem Unfall …
Rn. 28 Das OLG Nürnberg (Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05) urteilte anders. - OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung …
Es ist auch weiterhin eine Abwägung der Schadensverurteilungsanteile dahin möglich, dass der Jugendliche alleine haftet, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 184/05; OLG Nürnberg NZV 07, 205). - BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05
Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit …
OLG Nürnberg - Az. 13 U 901/05 vom 14.07.2005;.
- OLG Celle, 05.06.2018 - 14 U 5/18
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus übergegangenem Recht; …
Vielmehr bejahen zahlreiche Gerichte bei eklatanten Verkehrsverstößen durch 10- bis 12-jährige Kinder auch deren alleinige Haftung (vgl. nur OLG Köln, NZV 1992, 320; OLG Nürnberg, VersR 2006, 1513 [OLG Nürnberg 14.07.2005 - 13 U 901/05]; Senat…, Beschluss vom 8. Juni 2011, Az. 14 W 13/11 - juris Rn. 8, 11). - LG Münster, 06.10.2023 - 16 O 95/22 Rn. 30 Eine Abwägung der Schadensverursachungsanteile ermöglicht auch nach der Neuregelung des § 828 Abs. 2 BGB eine alleinige Haftung des Kindes/Jugendlichen, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kfz als völlig untergeordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZR 184/05; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. Juli 2005 - 13 U 901/05).
Danach kommt eine völlige Haftungsfreistellung bei Kindern nur dann in Betracht, wenn auf der Seite des Kindes - gemessen an dem altersspezifischen Verhalten von Kindern - auch subjektiv ein besonders vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß vorliegt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 04. Juli 2005 - 13 U 901/05).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 1 U 112/11 Zwar ist das Mitverschulden eines jugendlichen Verkehrsteilnehmers im Rahmen der Abwägung nach §§ 9 StVG, 254 BGB in der Regel geringer zu bewerten, als das entsprechende Mitverschulden eines Erwachsenen (BGH, NJW 2004, 772; Senat, Urteil vom 22.12.2011, Az.: I - 1 U 48/11; OLG Nürnberg, NZV 2007, 205; OLG Koblenz OLGR 2004, 405).
Jedoch kommt eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens auch bei Kindern und Jugendlichen dann in Betracht, wenn der Sorgfaltsverstoß auch altersspezifisch in subjektiver Hinsicht besonders vorwerfbar ist (BGH, NJW 2004, 772; Senat, Urteil vom 22.12.2011, Az.: I - 1 U 48/11; OLG Nürnberg, NZV 2007, 205).
- OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07
Alleinhaftung eines jugendlichen Radfahrers bei Kollision mit einem entgegen …
Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514, beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht. - OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08
Mithaftung eines Hilfe leistenden, an der linken Straßenseite anhaltenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Düsseldorf, 17.05.2010 - 12 Ca 927/10
Abmahnung
Schüler einer 6. Klasse, die etwa 12 Jahre alt sind, bedürfen grundsätzlich keiner ständigen Aufsicht, sondern dürfen über kürzere Zeiträume unbeaufsichtigt bleiben (BGH 19.01.1993 - VI ZR 117/92, NJW 1993, 1003; OLG Nürnberg 14.07.2005 - 13 U 901/05, NZV 2007, 205; OLG Frankfurt 20.11.2007 - 3 U 91/06, NJW-RR 2008, 975). - OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07
Alleinhaftung eines jugendlichen Radfahrers bei Kollision mit einem entgegen …
Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514, beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht. - LG Dortmund, 15.10.2008 - 21 O 194/07
Anspruch auf Schadensersatz wegen erbrachter Leistungen für ein durch einen …
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