Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 3 U 193/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- unalex.eu
Art. 4 EVÜ
Beförderungsverträge im Anwendungsbereich des EVÜ - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Substantiierte Darlegung der Umstände eines Schadensfalls als Umfang der sekundären Darlegungslast eines Multimodaltransportunternehmers bei Unkenntnis über den Hergang des Schadensfalls; Erstreckung des Anscheinsbeweis aus einer Übernahmequittung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 398; CMR Art. 17; CMR Art. 29; EGBGB Art. 27; EGBGB Art. 28; HGB § 428; HGB § 431; HGB § 435; HGB § 452; HGB § 452a; HGB §§ 452 ff.; VVG § 67; ZPO § 287
Handels- und Transportrecht --> Land- und Lufttransport-->; Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens -->bis 2019
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 25.09.2003 - 21 O 74/03
- OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 3 U 193/03
Papierfundstellen
- VersR 2006, 289
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 3 U 193/03
Denn im gewerblichen Bereich spricht nach der Lebenserfahrung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass der gewerbliche Kunde exakt die bestellten und sodann seinem Abnehmer in Rechnung gestellten Waren auch tatsächlich versandt hat (BGH TranspR 2003, 156, 159;… Koller, § 425 HGB Rn. 41).Jedenfalls behandelt die schon mehrfach zitierte Entscheidung BGH TranspR 2003, 156 f. nur den Fall einer Sendung, die insgesamt nicht bei der Empfängerin angekommen war, weil der Fahrer des dortigen Beklagten sie unterschlagen hatte.
- OLG Köln, 04.02.2000 - 16 W 3/00
Hemmung der Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 3 U 193/03
Schadensteilung">425 ff. HGB (OLG Dresden, TranspR 2002, 32; OLG Düsseldorf, TranspR 2003, 33, 34). - OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 214/01
Darlegungslast bei Transportschaden
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 3 U 193/03
Denn die Einlassungsobliegenheit des Frachtführers sowie die Rechtsfolge der Nichterfüllung dieser Obliegenheit folgt den Grundsätzen der sog. sekundären Behauptungslast (BGH TranspR 2003, 1, 3 - dort zur entsprechenden Einlassungsobliegenheit des Fixkostenspediteurs - Kopie: Bl. 158 f. d. A.; ebenso: OLG Köln, TranspR 2003, 111, 113). - OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - 18 U 6/03
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 3 U 193/03
Denn würden sich aus dem Lieferschein (wie auch hier - Anlage K 6) keine Anhaltspunkte dafür ergeben, welche Waren in welchem Paket verpackt gewesen seien, so könne der Lieferschein nicht den Anschein dafür begründen, dass ein einzelnes Packstück einen bestimmten Teil der gesamten auf mehrere Pakete verteilten Warensendungen enthalten habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.03 - I - 18 U 6/03 S. 7 unten - vorgelegt vom Beklagtenvertreter als Anlage B2).
- OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 76/04
Vertrag über eine multimodale Güterbeförderung: Konkludente Rechtswahl und …
Dies entspricht auch der Auffassung, die der Senat in vergleichbaren Fällen vertreten hat (vgl. einmal Urteil vom 19.02.2003 - 3 U 182/02, S. 3 f., zum anderen Urteil vom 21.01.2004 - 3 U 193/03, S. 9 f. - dort für den unterstellten Fall, dass der Schaden, wie von der Beklagten behauptet, in Großbritannien eingetreten war).Denn ist deutsches Transportrecht anwendbar, so umfasst dies auch die hier herangezogenen Grundsätze zur sog. sekundären Behauptungslast (ebenso schon Senatsurteil vom 21.01.2004 - 3 U 193/03, S. 10 unten).
- OLG Hamburg, 19.06.2008 - 6 U 26/07
Multimodaler Transport: Frachtführerhaftung bei Brand eines Containers durch …
Bei bekanntem Schadensort gilt gemäß § 452 a HGB das Recht, das für einen hypothetischen Teilstreckenvertrag gelten würde, wobei von einem Teilstreckenvertrag zwischen den Parteien des Gesamtvertrages, nicht aber zwischen dem Auftragnehmer und einem Subunternehmer auszugehen ist (vgl. OLG Stuttgart VersR 2006, 289). - OLG Hamburg, 28.02.2008 - 6 U 241/06 Bei bekanntem Schadensort gilt gemäß § 452 a HGB das Recht, das für einen hypothetischen Teilstreckenvertrag gelten würde, wobei von einem Teilstreckenvertrag zwischen den Parteien des Gesamtvertrages, nicht aber zwischen dem Auftragnehmer und einem Subunternehmer auszugehen ist (vgl. OLG Stuttgart VersR 2006, 289).
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