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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8083
OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05 (https://dejure.org/2006,8083)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2006 - 19 U 193/05 (https://dejure.org/2006,8083)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2006 - 19 U 193/05 (https://dejure.org/2006,8083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflichten bei Betrieb einer Spielothek - Schadensersatz und Schmerzengeld bei Sturz über Staubsaugerkabel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei dem Betrieb einer Spielhalle; Sturz über ein auf dunklem Teppichboden liegendes, schwarzes Staubsaugerkabel; Fehlen eines Hinweises auf Reinigungsarbeiten; Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs; Aufwendungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch (vgl. BGH MDR 2006, 569).

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieser Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind; Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH VersR 1963, 532; VersR 1967, 801; MDR 2006, 569 m. w. N.).

  • OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02

    Schmerzensgeld nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Bauzaun

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Klägers und des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten auch und gerade im Lichte der eindeutigen Feststellungen im Rahmen des Ortstermins ist bei einer Gesamtbewertung aller Umstände auch aus dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion eine maßvolle Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages (vgl. bereits Urteil des Senats vom 11.04.2003 - 19 U 102/02 - OLGR 2003, 214 f.) auf den vom Kläger von Beginn an begehrten Betrag von 15.000,00 EUR sachgerecht und angemessen.
  • BGH, 19.05.1967 - VI ZR 162/65

    Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Bruch …

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieser Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind; Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH VersR 1963, 532; VersR 1967, 801; MDR 2006, 569 m. w. N.).
  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 134/62
    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieser Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind; Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH VersR 1963, 532; VersR 1967, 801; MDR 2006, 569 m. w. N.).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH VersR 1978, 1163; 2003, 1319;… MDR 2006, a. a. O.).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger …

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Der Bundesgerichtshof tendiert in seiner neueren Rechtsprechung dazu, bei Pflegeleistungen, die ohne weiteres von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, auf den Nettolohn einer entgeltlich eingesetzten Hilfskraft abzustellen (vgl. BGH VersR 1999, 252; 1156).
  • LG Aachen, 07.10.2005 - 10 O 46/05
    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.10.2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 46/05 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • AG Erkelenz, 10.03.2009 - 6 C 93/07

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne …

    Dabei ist auch ein zögerliches Regulierungsverhalten der Versicherung maßvoll bei der Schmerzensgeldbezifferung zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, VersR 2007, 259; OLG Naumburg, VersR 2008, 652).
  • OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10

    Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster …

    Rn. 19 a) Dass eine ungebührliche Hinauszögerung der Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes Berücksichtigung finden kann, ist zwar allgemein anerkannt (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2002, 672 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 693; OLG Köln VersR 2007, 259 zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2010, 12 U 60/09 zitiert nach juris;… Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 253 BGB Rdn. 18 m.w.N.).
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