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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15822
OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18 (https://dejure.org/2019,15822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.2019 - 20 U 135/18 (https://dejure.org/2019,15822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 2019 - 20 U 135/18 (https://dejure.org/2019,15822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
    Das Begehren des Bezugsberechtigten an den Versicherer auf Auszahlung ist treuwidrig, wenn feststeht, dass im Verhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und den Erben des VN die Leistung den Erben zusteht (Anschluss an Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149).

    Rn. 35 Der Senat tritt dem Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149) dahingehend bei, dass nach diesen Grundsätzen eine unzulässige Rechtsausübung auch dann vorliegen kann, wenn die Leistung zwar nicht an den Schuldner (hier: an den Versicherer) zurückzugewähren wäre, aber an einen Dritten (hier: an den oder die Erben des Versicherungsnehmers), dem gegenüber der Schuldner aufgrund eines Vertrages Treue- und Rücksichtnahmepflichten gemäß § 241 Abs. 1 BGB obliegen.

    Jedenfalls dann, wenn ein Mangel im Valutaverhältnis offenkundig ist, muss der Versicherer aber aufgrund der ihm auch gegenüber dem Versicherungsnehmer obliegenden Treuepflichten berechtigt sein, dem Bezugsberechtigten gegenüber die Einrede aus § 242 BGB zu erheben (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149;… zustimmend Prölss/Martin-Schneider, a.a.O., § 159 Rn. 32; ebenfalls - mit der ausdrücklichen Beschränkung auf "eindeutige und vom Versicherer unter prozessualen Aspekten beweisbare Fälle" - Winkens, VersR 2018, 133) .

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 297/16

    Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung: Ersetzung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
    Welche Anforderungen sich im Einzelfall aus diesem in § 242 BGB verankerten Prinzip ergeben, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Umstände des Falles entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis beteiligter Personen zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - IV ZR 297/16, VersR 2018, 1130, juris Rn. 28).

    Rn. 47 Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2018 (IV ZR 297/16, VersR 2018, 1130).

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
    Rn. 32 Der Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Begrenzung (BGH, Urteil vom 16.02.2005 - IV ZR 18/04, NJW-RR 2005, 619, juris Rn. 25).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
    Insbesondere fehlt ein schutzwürdiges Interesse, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzufordern wäre (BGH, Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89, BGHZ 110, 33, juris Rn. 20).
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
    Mängel im Valutaverhältnis sind für das Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelmäßig ohne Belang (BGH, Urteil vom 01.04.1987 - IVa ZR 26/86, NJW 1987, 3131).
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01

    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
    Rn. 37 Es ist anerkannt, dass der Grundsatz der strikten Trennung von Valuta- und Deckungsverhältnis nicht ausnahmslos gilt, sondern in bestimmten Fällen sich auch im Deckungsverhältnis ein Einwand des Rechtsmissbrauchs aus Mängeln im Valutaverhältnis ergeben kann (vgl. für den Einwendungsdurchgriff im Verhältnis zwischen Kreditkarteninhaber und Kartenunternehmen z.B. OLG Köln, Urteil vom 14.11.2001 - 13 U 8/01, NJW-RR 2002, 620, juris Rn. 33).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23

    Widerruf des Bezugsrechts einer Rentenversicherung durch den Nachlasspfleger für …

    Aus den dargestellten Grundsätzen wird z.T. abgeleitet, dass im Falle offenkundiger und leicht nachweisbarer Mängel des Valutaverhältnisses in Durchbrechung des Grundsatzes der Trennung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis gemäß § 242 BGB der Versicherer zur Leistungsverweigerung gegenüber dem Bezugsberechtigten berechtigt sein soll (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2019, Az. 20 U 135/18, Rn. 27; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 48;… Prölss/Martin/Schneider, VVG 31. Aufl. 2021, § 159 Rn. 32).

    Ein evidenter Fall soll vorliegen, wenn der Versicherer positiv weiß, dass dem Bezugsberechtigten ein Recht zum Behaltendürfen nicht zustehen kann, weil der Botenauftrag durch die Erben wirksam widerrufen worden sei, bevor der Versicherer ihn habe ausführen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2019, Az. 20 U 135/18, Rn. 27; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 48; jeweils Juris).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24

    Bezugsberechtigung für Todesfallleistung aus Lebensversicherung

    Die Beschwerde verweist zwar im Ansatz zu Recht darauf, dass ein Lebensversicherer, ungeachtet seiner grundsätzlichen Verpflichtung aus dem Deckungsverhältnis, im Einzelfall berechtigt sein kann, die Auszahlung an den Bezugsberechtigten unter Berufung auf den Einwand einer unzulässigen Rechtsausübung im Falle "offenkundiger und leicht nachweisbarer Mängel des Valutaverhältnisses" zu verweigern (§ 242 BGB; Senat, Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149; OLG Hamm, VersR 2020, 89;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 32;… Grote, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 159 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2024 - 5 U 28/24

    Widerruf des Auftrags zur Übermittlung des Schenkungsangebots an den Begünstigten …

    Entgegen der Annahme der Berufung steht dieses Recht nach dem Tod des Versicherungsnehmers dessen Erben als Gesamtrechtsnachfolgern (§ 1922 Abs. 1 BGB) zu; es kann deshalb - wie auch hier geschehen - in wirksamer Weise von dem Nachlasspfleger als deren gesetzlichen Vertreter (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - IV ZR 199/03, BGHZ 161, 281) ausgeübt werden (davon ausgehend u.a. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2023 - IV ZR 344/22, VersR 2023, 1567; OLG Hamm, VersR 2020, 89;… a.A. ohne tragfähige Begründung Leipold, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl. § 1960 Rn. 74).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2022 - 7 U 165/21

    Kündigung einer Rentenversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht durch …

    Rn. 21 aa) Aus der Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149, sowie nunmehr auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. April 2019 - 20 U 135/18, VersR 2020, 89, juris Rn. 27ff.) kann die Beklagte dafür nichts herleiten.
  • OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20

    Lebensversicherung: Zweifel an Bezugsberechtigung Begünstigter

    Auch das OLG Hamm hat in der von der Berufung angeführten Entscheidung (vgl. Beschl. v. 24.04.2019 - I-20 U 135/18, BeckRS 2019, 10993) entschieden, daß bei offenkundigen Mängeln im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten nach Treuund Glauben ausnahmsweise eine unzulässige Rechtsausübung anzunehmen ist, wenn die Leistung zwar nicht an den Schuldner zurückzugewähren wäre, aber an einen Dritten, dem gegenüber der Schuldner aufgrund eines Vertrages Treue- und Rücksichtnahmepflichten obliegen.
  • OLG Hamm, 06.07.2022 - 20 U 386/21

    Schadensersatzansprüche der Erben gegen einen Lebensversicherer wegen Auszahlung …

    Rn. 10 Was gilt, wenn aufgrund des Valutaverhältnisses offenkundig die Leistung dem Bezugsberechtigten nicht zusteht, muss der Senat hier nicht entscheiden (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 24.04.2019, 20 U 135/18, VersR 2020, 89 m.w.N.).
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