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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22871
OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,22871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.06.2021 - 5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,22871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20 (https://dejure.org/2021,22871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 MB/KT 2009, § 11 MB/KT 2009, § 15 Abs 1 Buchst b MB/KT 2009
    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • IWW

    § 192 Abs. 5 VVG, § 11 MB/KT 2009, § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2009, § 242 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
    VVG, MB/KT 2009, BGB

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung: Rückzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann der Versicherer geleistetes Krankentagegeld nicht zurückfordern darf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1262
  • VersR 2021, 1223
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Dahinstehen kann deshalb, dass die Annahme des Landgerichts, wonach die Klägerin das Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit im streitgegenständlichen Zeitraum bewiesen habe (§ 286 ZPO; zur Beweislast im Rückforderungsprozess BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 136 und Einl. Rn. 365 f.), durchgreifenden Bedenken begegnet, auf die der Senat in der mündlichen Verhandlung aufmerksam gemacht hat.

    Der von der Klägerin weiterhin geltend gemachte, richtigerweise - nur - auf die vertragliche Regelung des § 11 Satz 2 MB/KT 2009 i.V.m. § 15 Buchst. b MB/KT 2009 gestützte Rückzahlungsanspruch wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115) ist dagegen teilweise begründet.

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze - etwa von drei Jahren - für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen; sie ist daher der Prognose auch nicht zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115).

  • BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18

    Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Unbeschadet verbleibender Zweifel an der Annahme des Landgerichts, wonach im hier gegenständlichen Zeitraum keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit (mehr) bestanden habe, hält der Senat die Klägerin, die den laufenden Versicherungsfall anhand des zeitlich letzten Gutachtens Dr. C. mit Schreiben vom 30. November 2011 abgerechnet hat, aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles nach Treu und Glauben nicht für berechtigt, sich nunmehr gegenüber der Beklagten auf das Fehlen dieser vertraglichen Voraussetzung zu berufen, von deren Bestehen sie seinerzeit ausging und die - wie der Eintritt und die Fortdauer des Versicherungsfalles - die Grundlage ihrer Regulierungsentscheidung bildete (§ 242 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 143; noch weitergehend für die Annahme eines deklaratorischen Anerkenntnisses zuletzt auch OLG Köln, VersR 2019, 411):.

    Es ist anerkannten Rechts, dass das Versicherungsverhältnis in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301), und dass sich der Versicherungsnehmer in Anwendung dieses Grundsatzes, aufgrund der überlegenen Sach- und Rechtskunde des Versicherers, in gesteigerter Weise auf dessen Auskünfte und Erklärungen verlassen können muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412, zur Erstbemessung in der Unfallversicherung).

    So kann der Umstand, dass Leistungen erkennbar abschließend abgerechnet wurden, einen Vertrauenstatbestand schaffen, der das spätere Berufen des Versicherers auf die fehlende Leistungspflicht ausschließt (BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412; OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 452).

    Der so geschaffene Vertrauenstatbestand ist angesichts der überlegenen Sach- und Rechtskunde der Klägerin und der einkommensersetzenden Funktion des Krankentagegeldes (…vgl. Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 1 MB/KT Rn. 1) von ähnlich hohem Gewicht, wie es für vergleichbare leistungsbezogene Aussagen des Berufsunfähigkeitsversicherers oder des Unfallversicherers anerkannt ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412).

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Die von der hiesigen Beklagten gegen das klageabweisende Urteil eingelegte Berufung hat der Senat mit Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 - unter Hinweis auf die ab dem 10. November 2011 eingetretene Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zurückgewiesen (BI. 55 GA).

    Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten am 31. Juli 2015 (Bl. 29 GA) Klage zum Landgericht erhoben; dieses hat im Einvernehmen mit den Parteien (Bl. 52, 53 GA) den Rechtsstreit mit Blick auf das beim Senat anhängige Berufungsverfahren 5 U 12/15 zunächst nicht terminiert, bis die Klägerin mit Schriftsatz vom 16. Mai 2017 unter Beifügung des Senatsurteils vom 15. Februar 2017 auf den Abschluss dieses Verfahrens hinwies (Bl. 54 GA).

    Aus dem weiteren Gutachten dieses Sachverständigen in dem Rechtsstreit 14 O 327/12 (= Senat, 5 U 12/15) ergebe sich, dass der Versicherungsnehmer ab dem 5. April 2011 berufsunfähig gewesen sei.

    Auch diese Regelung ist wirksam, soweit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, bei einer späteren Besserung des Gesundheitszustandes, die unvorhergesehen eintritt und die Berufsunfähigkeit beendet, wieder den Schutz der Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall zu benötigen, durch die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung angemessen Rechnung getragen wird (zum selben Versicherungsvertrag auch schon Senat, Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 = Bl. 55 ff. GA; ebenso KG, RuS 2017, 362; OLG Celle, VersR 2008, 526; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92).

  • OLG Hamm, 17.06.2013 - 5 U 46/13

    Feststellung der Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Mit Urteil des Senats vom 2. März 2016 - 5 U 46/13 - wurden der hiesigen Beklagten als Rechtsnachfolgerin des Versicherungsnehmers unter Klageabweisung im Übrigen Leistungen für den Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Oktober 2011 zugesprochen, weil nur für diesen Zeitraum der Nachweis einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erbracht, der Nachweis einer Berufsunfähigkeit hingegen für diesen Zeitraum nicht geführt worden sei (BI. 73 GA).

    Ausweislich des Gutachtens des Sachverständigen Dr. K. in dem Rechtsstreit 14 O 187/11 (= Senat, 5 U 46/13) sei der Versicherungsnehmer bis zum 4. April 2011 noch zumindest teilweise arbeitsfähig gewesen.

    Diese setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer in der Lage ist, dem ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung mindestens teilweise nachzugehen, d.h. es genügt nicht, dass der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben (BGH, Urteil vom 3. April 2013 - IV ZR 239/11, VersR 2013, 615; Senat, Urteil vom 2. März 2016 - 5 U 46/13 = Bl. 73, ff. GA).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Auch diese Regelung ist wirksam, soweit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, bei einer späteren Besserung des Gesundheitszustandes, die unvorhergesehen eintritt und die Berufsunfähigkeit beendet, wieder den Schutz der Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall zu benötigen, durch die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung angemessen Rechnung getragen wird (zum selben Versicherungsvertrag auch schon Senat, Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 = Bl. 55 ff. GA; ebenso KG, RuS 2017, 362; OLG Celle, VersR 2008, 526; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92).

    Das Beharren der Beklagten auf dem Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. BGB) geht fehl, weil dieser nur gesetzliche Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 ff. BGB) betrifft und nicht den - hier einschlägigen - vertraglichen Rückgewähranspruch aus § 11 Satz 2 MB/KT 2009 (OLG Karlsruhe VersR 2007, 51;… Tschersich, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 45 Rn. 59).

  • KG, 04.04.2017 - 6 U 130/15

    Krankentagegeldversicherung: Rückzahlung des vom Versicherungsnehmer bezogenen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    § 11 Satz 2 MB/KT 2009 enthält - rechtswirksam, vgl. nur KG, RuS 2017, 362 - die Verpflichtung zur Rückgewähr erhaltener Versicherungsleistungen für den Fall, dass der Versicherer von dem Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder dem Eintritt von Berufsunfähigkeit einer versicherten Person (vgl. § 15 Abs. 1 Buchst. a und b MB/KT 2009) erst später Kenntnis erlangt, weil dieser Umstand ihm - entgegen § 11 Satz 1 MB/KT 2009 - nicht unverzüglich angezeigt wurde.

    Auch diese Regelung ist wirksam, soweit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, bei einer späteren Besserung des Gesundheitszustandes, die unvorhergesehen eintritt und die Berufsunfähigkeit beendet, wieder den Schutz der Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall zu benötigen, durch die Möglichkeit zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung angemessen Rechnung getragen wird (zum selben Versicherungsvertrag auch schon Senat, Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 = Bl. 55 ff. GA; ebenso KG, RuS 2017, 362; OLG Celle, VersR 2008, 526; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Geht es - wie hier - um die Rückforderung bereits erbrachter Versicherungsleistungen, d.h. um das Fehlen des Rechtsgrundes im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, muss der Versicherer das Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit voll beweisen; bloße Zweifel genügen nicht (§ 286 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92, BGHZ 123, 217;… Schauer, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 55 Rn. 47).

    Denn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil gründen sich insoweit allein auf das vom Landgericht eingeholte rechtsmedizinische Gutachten, das diesen Schluss zwar für sich genommen rechtfertigt, was auch der Senat gar nicht anders verstehen oder in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242); sie sind aber lückenhaft, weil weitere, maßgebliche und durch Beiziehung der Akten der beiden Vorprozesse ordnungsgemäß in den Rechtsstreit eingeführte Umstände ausgeblendet werden, die, weil der Versicherer das Fehlen des Rechtsgrundes voll beweisen muss und bloße Zweifel dafür nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92, BGHZ 123, 217;… Schauer, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 55 Rn. 47), bei der gebotenen Gesamtwürdigung diesen Schluss nicht rechtfertigen.

  • OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18

    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Unbeschadet verbleibender Zweifel an der Annahme des Landgerichts, wonach im hier gegenständlichen Zeitraum keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit (mehr) bestanden habe, hält der Senat die Klägerin, die den laufenden Versicherungsfall anhand des zeitlich letzten Gutachtens Dr. C. mit Schreiben vom 30. November 2011 abgerechnet hat, aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles nach Treu und Glauben nicht für berechtigt, sich nunmehr gegenüber der Beklagten auf das Fehlen dieser vertraglichen Voraussetzung zu berufen, von deren Bestehen sie seinerzeit ausging und die - wie der Eintritt und die Fortdauer des Versicherungsfalles - die Grundlage ihrer Regulierungsentscheidung bildete (§ 242 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 143; noch weitergehend für die Annahme eines deklaratorischen Anerkenntnisses zuletzt auch OLG Köln, VersR 2019, 411):.

    Noch weitergehend wird teilweise angenommen, dass die fortlautenden Zahlungen des vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten sein können (vgl. OLG Köln, VersR 2019, 411).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Die - insoweit maßgebliche - dreijährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB begann hier nach § 199 Abs. 1 BGB nicht schon mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis der Klägerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - vorlagen; dafür ist die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576).
  • BGH, 14.01.2015 - IV ZR 43/14

    Prämienanspruch der Krankheitskostenversicherung: Ausschluss des Einwandes einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
    Es ist anerkannten Rechts, dass das Versicherungsverhältnis in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301), und dass sich der Versicherungsnehmer in Anwendung dieses Grundsatzes, aufgrund der überlegenen Sach- und Rechtskunde des Versicherers, in gesteigerter Weise auf dessen Auskünfte und Erklärungen verlassen können muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412, zur Erstbemessung in der Unfallversicherung).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem …

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des …

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …

  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 201/88

    Verlust der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Bezug …

  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

  • OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 3 U 270/07

    Rückzahlungsanspruch des Kfz-Kaskoversicherers wegen versehentlich falscher …

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das …

  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18

    Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das …

  • OLG Koblenz, 20.09.1983 - 3 U 1636/82

    Rückforderungsverbot einer erbrachten Leistung in Kenntnis der Nichtschuld; …

  • OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz …

  • OLG Saarbrücken, 28.11.1990 - 5 U 29/90

    Versicherungsverhältnis; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsversicherung; …

  • RG, 08.03.1934 - IV 5/34

    Wann schließt die fortlaufende Bewirkung von nicht geschuldeten Leistungen trotz …

  • RG, 23.08.1935 - VII 24/35

    1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem …

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines …

    Der Kläger ist Versicherungsnehmer der Beklagten; beide verbindet damit ein Vertragsverhältnis, das allgemein in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301; Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20, VersR 2021, 1223).
  • OLG Saarbrücken, 31.07.2024 - 5 U 102/23

    Leistungsfreiheit der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen vorsätzlicher …

    Zwar scheint die darin formulierte abschließende Einschätzung diesen Schluss - für sich genommen - zu rechtfertigen, was auch der Senat nicht anders verstehen oder gar in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242; Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20, VersR 2021, 1223).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23

    Auskunftsanspruch bei einer Stufenklage über die Beitragserhöhung einer privaten …

    Der Kläger ist Versicherungsnehmer der Beklagten; beide verbindet damit ein Vertragsverhältnis, das allgemein in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301; Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20, VersR 2021, 1223).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 9/23

    Pflicht von privatem Krankenversicherer zur Übersendung von …

    Der Kläger ist Versicherungsnehmer des Beklagten; beide verbindet damit ein Vertragsverhältnis, das allgemein in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301; Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20, VersR 2021, 1223).
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