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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.04.1971

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,353
BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69 (https://dejure.org/1971,353)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1971 - I ZR 109/69 (https://dejure.org/1971,353)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1971 - I ZR 109/69 (https://dejure.org/1971,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische Privatklinik - Klagebefugnis eines Verbandes aufgrund satzungsmäßigen Zweck der Bekämpfung von unlauterer Werbung - Automatischer Verstoß gegen das UWG bei Verstoß gegen das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1889
  • MDR 1971, 989
  • GRUR 1971, 585
  • VersR 1971, 662
  • afp 1972, 348
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Wie der Beklagte nicht verkennt, ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Klagebefugnis eines Verbandes gemäß § 13 Abs. 1 UWG nicht erforderlich, daß die Interessen einzelner seiner Mitglieder durch die beanstandete Werbemaßnahme verletzt oder berührt werden oder daß den einzelnen Mitgliedern überhaupt ein eigenes Klägerecht nach § 13 Abs. 1 UWG zusteht (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 607 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1966, 267, 270 - White Horse).
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem …

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Überdies ist die Klage auch auf Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gestützt, die nicht dem Standesrecht angehören und deren Verletzung zugleich als Verstoß gegen § 1 UWG in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 559 I a.E. - Sanatorium).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Die §§ 10 Abs. 2 HWG und 9 Abs. 2 Ziff. 3, 21 Geschlechtskrankheitengesetz, deren Verletzung hier in Betracht kommt, dienen dem Schutz kranker und hilfsbedürftiger Menschen vor irreführender oder sie sonst gefährdender Werbung und beruhen deshalb auf sittlich begründeten Forderungen, so daß ihre Verletzung stets auch gegen § 1 UWG verstößt (vgl. auch BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel).
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Beruhen aber die verletzten Vorschriften selbst auf sittlich begründeten Wertungen oder dienen sie unmittelbar der Regelung des Wettbewerbs und verschafft sich der Verletzer durch den Verstoß bewußt einen wettbewerblichen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern, so enthält ihre Verletzung zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG, selbst wenn der eine oder andere praktische Grund für eine andere Beurteilung angeführt werden könnte (vgl. BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung; GRUR 1963, 578 - Sammelbesteller).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Wie der Beklagte nicht verkennt, ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Klagebefugnis eines Verbandes gemäß § 13 Abs. 1 UWG nicht erforderlich, daß die Interessen einzelner seiner Mitglieder durch die beanstandete Werbemaßnahme verletzt oder berührt werden oder daß den einzelnen Mitgliedern überhaupt ein eigenes Klägerecht nach § 13 Abs. 1 UWG zusteht (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 607 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1966, 267, 270 - White Horse).
  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Beruhen aber die verletzten Vorschriften selbst auf sittlich begründeten Wertungen oder dienen sie unmittelbar der Regelung des Wettbewerbs und verschafft sich der Verletzer durch den Verstoß bewußt einen wettbewerblichen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern, so enthält ihre Verletzung zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG, selbst wenn der eine oder andere praktische Grund für eine andere Beurteilung angeführt werden könnte (vgl. BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung; GRUR 1963, 578 - Sammelbesteller).
  • BGH, 20.05.1958 - I ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Auch Verstöße gegen diejenigen ärztlichen Standesregeln, die das Ausmaß erlaubter Werbung festlegen, sind zugleich unlauter im Sinne des § 1 UWG, soweit sie geeignet sind, dem Verletzer ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile vor seinen ärztlichen Kollegen zu verschaffen (vgl. allgemein BGH GRUR 1959, 35, 36 - Zahnprothetiker).
  • RG, 21.11.1922 - II 865/21

    Unlauterer Wettbewerb; Klagebefugnis eines Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Andererseits ist allerdings auch anerkannt, daß mangels Rechtsschutzbedürfnisses ein solcher Verband nicht klagen kann, wenn die Verfolgung der beanstandeten Wettbewerbshandlung außerhalb des Bereichs der durch die Satzung festgelegten Verbandsziele liegt (vgl. z.B. RGZ 105, 378, 380).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit …

    Das Gesetz will den Laien einmal vor nicht überschaubaren Gefahren, die von einem Arzneimittel oder einer Behandlung ausgehen können, schützen und sodann den Kranken aber auch von einer nutzlosen Selbstbehandlung abhalten und verhindern, daß er im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines harmlosen Präparats oder einer harmlosen Behandlung das bei schweren und komplizierten Krankheiten und Leiden gebotene unverzügliche Aufsuchen eines Arztes unterläßt (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469, 471 - Spezialklinik).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Diese Vorschriften begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange dem Heilmittelwerbegesetz, das einer Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll (…vgl. BGH, GRUR 1996, S. 806 ;… Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl. 2000, § 12 Rn. 11), im Bereich der Selbstdarstellung der Ärzte und Kliniken keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird (vgl. hierzu BGH, GRUR 1971, S. 585 ;… GRUR 1988, S. 841 ).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Die Klagebefugnis eines Verbandes gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG erfordert nicht, daß durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung Interessen einzelner Verbandsmitglieder berührt werden (BGH, Beschl. v. 10.03.1971 - I ZR 73/69, GRUR 1971, 516 - Brockhaus-Enzyklopädie; Urt. v. 10.03.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 586 - Spezialklinik;… Urt. v. 05.10.1989 - I ZR 56/89 - Wettbewerbsverein IV, Umdr. S. 10 - zur Veröffentlichung bestimmt); umso weniger setzt sie voraus, daß der Verband bei der Rechtsverfolgung den Interessen aller seiner Mitglieder gemäß handelt.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …

    Kuranstalten, zu denen auch Sanatorien gehören, werden sogar von dem in § 12 HeilMWerbG enthaltenen absoluten Werbeverbot freigestellt, das einer Verleitung Kranker zur Selbstbehandlung entgegenwirken soll und das demgemäß bei gravierenden, in einer Anlage genannten Krankheiten grundsätzlich jegliche Werbung für Arzneimittel und Behandlungen außerhalb der Fachkreise untersagt (…vgl. dazu BTDrucks. IV/1867, S. 8 f. zu §§ 5 f.; ferner BGH, GRUR 1971, S. 585 (587)).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Der Bundesgerichtshof hat nicht erst in diesem Urteil, sondern auch vorher in ständiger Rechtsprechung gefordert, daß ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F.) die im Gesetz selbst genannten Voraussetzungen nicht nur der Form und dem Wortlaut der Satzung nach, sondern auch durch seine Tätigkeit erfüllen muß, indem er tatsächlich gewerbliche Interessen verfolgt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 586 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik;… Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 378 = WRP 1975, 21 - Verleger von Tonträgern;… Urt. v. 7.11.1985 - I ZR 105/83, GRUR 1986, 320, 321 = WRP 1986, 201 - Wettbewerbsverein I).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der …

    Das Verbot des § 12 II 1 erstreckt sich nicht auf die Werbung eines Krankenhauses mit der Indikation "Durchblutungserkrankungen", ohne daß es darauf ankommt, ob in dieser Werbung der Name des ärztlichen Leiters genannt wird (Ergänzung zu BGH, NJW 1971, 1889 = LM HeilmittelwerbeG Nr. 3 = GRUR 1971, 585 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erstreckt sich das - der Verhinderung der Selbstmedikation durch Laien dienende - Verbot des § 12 Abs. 2 Satz 1 HWG (§ 10 Abs. 2 HWG a. F.) nicht auf eine ärztliche Werbung, die sich im Einklang mit den ärztlichen Standesregeln hält (BGH Urt. vom 10. März 1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik;… vgl. auch Doepner, Heilmittelwerbegesetz, § 12 Rdn. 11, 36).

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 49/87

    "Frischzellenbehandlungen"; Zulässigkeit der Werbung für Frischzellentherapie

    Dieser Gesichtspunkt tritt aber, wie der Gesetzgeber mit der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG auch zum Ausdruck gebracht hat, zurück, wenn - wie in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG - ärztliche Betreuung und Aufsicht vorauszusetzen ist (BGH Urt. vom 10. März 1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469, 471 - Spezialklinik).

    Ob und inwieweit die Krankenhaus- oder Klinikwerbung einer ärztlich geleiteten Anstalt dem Werbeprivileg dieser Vorschrift tatsächlich nicht unterfällt (vgl. BGH Urt. vom 10. März 1971 - I ZR 109/69, aaO - Spezialklinik), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80

    Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers

    Für den Fall einer Verletzung des vertraglichen Verbots, ohne Einwilligung des Versicherers eine weitere Krankentagegeldversicherung mit einem anderen Versicherer abzuschließen, hat der frühere IV. Zivilsenat entschieden (LM VVG § 6 Nr. 36 = NJW 1971, 1889 = VersR 1971, 662), diese Obliegenheitsverletzung betreffe die sogenannte "Vertragsgefahr"; sie falle deshalb nicht unter § 6 Abs. 2 VVG.

    Insoweit wird an der Entscheidung des früheren IV. Zivilsenats vom 28. April 1971 (LM VVG § 6 Nr. 36 = NJW 1971, 1889 = VersR 1971, 662) nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 17.11.1983 - I ZR 5/81

    Heilpraktikerwerbung

    Soweit eine Ausnahme von diesem Verbot für eine Werbung zugelassen werden könne, die den Kranken veranlassen solle, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (BGH GRUR 1971, 585, 587 - Spezialklinik), könne diese nicht gleichermaßen für Heilpraktikerbehandlungen gelten, da dies der Absicht des Gesetzgebers, die Werbung außerhalb der Fachkreise für bestimmte Verfahren und Behandlungen zu unterbinden, zuwiderliefe.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Urteil vom 10. März 1971 (GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik) auch erörtert, ob die Anwendbarkeit des Werbeverbots auf eine Werbung, die den Patienten einer ärztlichen Behandlung zuführen soll, deswegen fraglich sein könnte, weil eine solche Werbung möglicherweise dem Gesetzeszweck der Verhinderung einer Selbstbehandlung durch den Patienten nicht zuwiderlaufe.

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 50/87

    Ärztlich geleitetes Sanatorium als Kuranstalt - Begriff des Sanatoriums im …

    Dieser Gesichtspunkt tritt aber, wie der Gesetzgeber mit der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG auch zum Ausdruck gebracht hat, zurück, wenn - wie in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG - ärztliche Betreuung und Aufsicht vorauszusetzen ist (BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469, 471 - Spezialklinik).

    Ob und inwieweit die Krankenhaus- oder Klinikwerbung einer ärztlich geleiteten Anstalt dem Werbeprivileg dieser Bestimmung tatsächlich nicht unterfällt (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, a.a.O. - Spezialklinik), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen …

  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79

    Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG

  • BGH, 14.10.1977 - I ZR 7/76

    Verletzung der Regelungen zum Wettbewerb unter Ärzten führen unmittelbar zum …

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei …

  • BGH, 01.12.1983 - I ZR 164/81

    Zulässigkeit einer Heilpraktikerwerbung für die Behandlung von Krebserkrankungen …

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79

    Grippewerbung

  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 13/73

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein …

  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 49/80

    Verstoß gegen das standesrechtliche Werbeverbot für Ärzte - Unlautere Verletzung …

  • OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96

    Werbung eines Belegkrankenhauses als "Privatklinik für patientenschonende …

  • BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76

    Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot

  • OLG München, 11.01.1990 - 6 U 1791/89

    Unterlassung von Indikationsangaben in Werbeprospekten für eine "MORA-Therapie in …

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88

    Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen; …

  • BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77
  • BGH, 05.11.1971 - I ZR 85/69

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen an ein …

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87

    Werbemäßiges Herausstellen eines Hauptindikationsgebietes eines Krankenhauses …

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 53/87

    Begründung einer selbständigen Unterlassungspflicht des Mitwirkenden durch jede …

  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 184/79

    Verstoß gegen § 1 Heilpraktikergesetz (HeilpraktikerG) bei selbstständigen …

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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69   

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https://dejure.org/1971,1381
BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69 (https://dejure.org/1971,1381)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1971 - IV ZR 174/69 (https://dejure.org/1971,1381)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1971 - IV ZR 174/69 (https://dejure.org/1971,1381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterer Versicherungsvertrag - Krankentagegeld - Fristlose Kündigung - Leistungsbefreiung - Interessenbeeinträchtigung

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1891
  • NJW 1972, 343 (Ls.)
  • MDR 1971, 996
  • VersR 1971, 662
  • DB 1971, 1578
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61

    Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines …

    Auszug aus BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69
    Denn sie verstößt dadurch gegen die Gebote von Treu und Glauben, die für die gesamte Rechtsordnung gelten und im besonderen Maße das Versicherungsverhältnis beherrschen (BGH VersR 1964, 156 f; LM VVG § 6 Nr. 20; Fischer VersR 1965, 197 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.06.1977 - IV ZR 140/76

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Versicherungsvertrag - Bestand der …

    Der Kausalitätsgegenbeweis sei hier ausgeschlossen, weil der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1971 (NJV 1971, 1891 = VersR 1971, 662) entschieden hat, daß der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs. 2 VVG nicht möglich ist, wenn es um eine Obliegenheitsverletzung geht, die zum Zwecke einer Verminderung oder der Vermeidung einer Erhöhung der subjektiven Gefahr zu erfüllen ist.

    Die Entscheidung des Senats in NJW 1971, 1891 = VersR 1971, 662 betrifft einen Sachverhalt mit anderer rechtlicher Ausgangslage.

    Da der Versicherungsnehmer nach der Regelung des § 21 VVG durch die folgenlos gebliebene Verletzung der Anzeigepflicht nicht benachteiligt werden soll und der Versicherer wegen § 34 a VVG noch nicht einmal eine vertragliche Bestimmung treffen kann, daß bei der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht der hier vorliegenden Art Leistungsfreiheit bestehen soll, sind die in NJW 1971, 1891 = VersR 1971, 662 zu § 6 Abs. 2 VVG aufgestellten Grundsätze über die Einschränkung des Kausalitätsgegenbeweises auf den vorliegenden Fall des § 21 VVG nicht anwendbar.

    Die gegenteilige Ansicht von Surminski (NJW 1972, 343, 344) findet im Gesetz keine Stütze.

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Im Hinblick auf diese Vertragsgefahr - das subjektive Risiko - (…vgl. hierzu Prölss/Martin a.a.O.;… Brück/Moller/Sieg, VVG 8. Aufl. Bd. I § 16 Anm. 17;… Brück/Moller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. VI 1. Halbband Anm. A 17, B 20, F 16; BGH NJW 1971, S. 1891) kommt der Offenlegungspflicht des Versicherungsnehmers erhebliche Bedeutung zu.

    Das subjektive Risiko läßt sich wie folgt umschreiben (vgl. BGH NJW 1971, 1891): Der Abschluß der Versicherung setzt den Versicherer der Gefahr aus, daß er zu Unrecht in Anspruch genommen wird, etwa durch Vortäuschung des Versicherungsfalles oder sonstiger Anspruchsvoraussetzungen zu Grund oder Höhe.

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung; …

    Das Gebot von Treu und Glauben gewinnt so im Versicherungsrecht besondere Bedeutung (BGH, Urteil v. 28. April 1971 - IV ZR 174/69 = VersR 1971, 662) und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung (OLG Celle VersR 1952, 283;… Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 8 Anm. 25;… Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 8 Anm. 6 d; Ritter/Abraham. Das Recht der Seeversicherung S. 17 f. III Anm. 22).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04

    Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78

    Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ;… Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746;… Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380;… insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95;… insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 220/87

    Wirksamkeit einzelner Musterbedingungen des Verbandes der privaten …

    Noch vor dem in Bezug genommenen Urteil hatte der IV. Senat zunächst entschieden, daß der Einredebeweis der Bedeutungslosigkeit der Pflichtverletzung gemäß § 6 Abs. 2 VVG seiner Natur nach nicht für die Fälle der Erhöhung des subjektiven Risikos passe, weil andernfalls die die Vertragsgefahr betreffenden Obliegenheitsverletzungen in vielen Fällen sanktionslos blieben und solche Obliegenheiten nicht die Bedeutung gewännen, die ihnen nach den vertraglichen Vereinbarungen beigelegt worden seien (BGH Urteil vom 28.4.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 1971, 662, 663).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der …

    Die Zweckbestimmung des Krankentagegeldes daher liegt in erster Linie darin, die dem Versicherungsnehmer durch den Ausfall seiner Arbeitskraft entstandenen Verdiensteinbußen auszugleichen (BFH VersR 72, 500; BGH VersR 74, 184; 71, 662; OLG Nürnberg VersR 95, 654;… Prölss/Martin § 1 MB/KT Rn. 1).

    Rn. 31 Nach ganz überwiegender und heute wohl einhelliger Rechtsauffassung ist die Krankentagegeldversicherung Summenversicherung (BGH VersR 01, 1100; VersR 84, 690; 76, 756; 74, 741; 74, 184; 71, 662;… Prölss/Martin § 1 VVG Rn. 27 sowie § 1 MB/KT Rn. 1).

  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 51/74

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei freiwilliger Weiterversicherung in einer …

    Inwieweit das Krankengeld in einer von dem Sozialversicherungsverhältnis, auf dessen Grundlage es gewährt wurde, absehenden Betrachtung trotz seiner Anknüpfung grundsätzlich an den entgangenen Regellohn des Versicherten vergleichbare Züge einer Krankentagegeldversicherung bei einer Privatversicherung aufweist, welche als der abstrakten Bedarfsdeckung dienende Summenversicherung ausgestaltet ist (vgl. BGHZ 52, 350, 353; BGH Urteil vom 28. April 1971 - IV ZR 174/69 = VersR 1971, 662, 663 = NJW 1972, 1891;… Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 1 Anm. 26; § 67 Anm. 20, 21;… Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 20. Aufl. § 1 Anm. 2 Ad; § 67 Anm. 1 B; § 1 AVK Anm. 1 S. 1002) mit der Folge, dass ein Übergang von Schadensersatzforderungen des Versicherten auf den Versicherer nach § 67 VVG bei Leistungsgewährung nicht stattfindet (vgl. BGH Urteil vom 24. September 1969 - IV ZR 776/68 = VersR 1969, 1036, 1037; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 171/71 = VersR 1973, 224) bedarf hier keiner Untersuchung.
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84

    Fristlose Kündigung - Versicherungsbedingungen - Tagegeldversicherung

    Schließt der Versicherungsnehmer entgegen den Versicherungsbedingungen eine weitere Tagegeldversicherung ohne Einwilligung des Versicherers ab, so ist auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 79, 6) der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt mit der Folge, daß er ab deren Wirksamwerden und der damit eintretenden Vertragsbeendigung nicht mehr zu Leistungen für die Zukunft verpflichtet ist (insoweit grundsätzlich übereinstimmend mit BGH, Urteil vom 28. April 1971, IV ZR 174/69 = NJW 1971, 1891; der dort aufgrund der besonderen Umstände jenes Falles festgestellte Rechtsmißbrauch des Versicherers ist im vorliegenden Fall nicht gegeben).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.1977 - 21 O 637/76

    Materieller Versicherungsschutz ausnahmsweise bereits mit Antragstellung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.4.1971 (Versicherungsrecht 1971, 662f) für den Fall einer vertraglichen Obliegenheitsverletzung durch Abschluß mehrerer Tagegeldversicherungen entschieden, daß in den Fällen, in denen eine zur Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers in das Vertragswerk aufgenommene Obliegenheit des Versicherungsnehmers von diesem verletzt wird, der Einredebeweis der Bedeutungslosigkeit der Pflichtverletzung nicht zugelassen ist.
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