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   BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88   

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https://dejure.org/1989,873
BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88 (https://dejure.org/1989,873)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1989 - XI ZR 80/88 (https://dejure.org/1989,873)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88 (https://dejure.org/1989,873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zur Benachrichtigungspflicht der Bank bei Nichteinlösung einer Lastschriftabbuchung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Informationspflicht eines Kreditinstituts gegenüber ihrem Kontoinhaber über die Verhängung einer Kontosperre - Informationspflicht eines Kreditinstituts gegenüber ihrem Kontoinhaber über die Nichteinlösung einer Lastschrift - Eltern des volljährigen Mitteilungsadressaten ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 662, 666, 675
    Unterrichtung über die Nichteinlösung der Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1671
  • NJW-RR 1989, 951 (Ls.)
  • ZIP 1989, 563
  • MDR 1989, 737
  • WM 1989, 625
  • BB 1989, 870
  • DB 1989, 1078
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88
    Die Abwägung der Verantwortlichkeit zwischen Schädiger und Geschädigtem ist zwar grundsätzlich Tatfrage; das Revisionsgericht kann jedoch nachprüfen, ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde liegen und ob der Tatrichter alle Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Urteil vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, BGHR BGB § 254 Abs. 1 Abwägung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.12.1963 - II ZR 219/62

    Erfüllungszeitpunkt bei Überweisungen im Postscheckverkehr

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88
    Dies hätte ausgereicht, die Rechtsfolge des § 38 Abs. 2 VVG zu vermeiden und dem Kläger den Versicherungsschutz zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1963 - II ZR 219/62, NJW 1964, 499; Knappmann in Prölls/Martin, VVG, 24. Aufl. § 38 Anm. 2b).
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Die Vorschriften der §§ 130 und 131 BGB werden aber - auch zum Schutz Geschäftsunfähiger - analog auf geschäftsähnliche Handlungen sowie Mitteilungen angewendet, die auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Informations- oder Aufklärungspflicht beruhen und an die das Gesetz Rechtsfolgen knüpft, nicht dagegen auf bloße Benachrichtigungen nach § 666 BGB (zu § 130 BGB : BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, [...] Rn. 19; Urteil vom 7. Mai 2002 - XI ZR 197/01, [...] Rn. 22; Singer in: Staudinger, BGB , 2012, § 130 Rn. 14).
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse, wonach für die Benachrichtigung ihrer Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift ein Entgelt anfällt, ist auch auf der Grundlage des am 31. Oktober 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdiensterechts (§§ 675c ff. BGB) im Verkehr mit Verbrauchern weiterhin nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (im Anschluss an die Senatsurteile vom 28. Februar 1989, XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626 und vom 13. Februar 2001, XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 380 ff.).

    Mit Rücksicht auf die möglicherweise einschneidenden Folgen der Nichteinlösung einer Lastschrift für den Kunden hat ihn sein Kreditinstitut in aller Regel zur Vermeidung eigener Schadensersatzansprüche unverzüglich über die Nichteinlösung zu unterrichten, damit der Kunde anderweitig für die rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung sorgen kann (Senatsurteile vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626 und vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 382).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Einlösung der Lastschrift abgelehnt wird, weil das Konto des Kunden - so wie dies auch hier im Katalog der Ablehnungsgründe in den "Bedingungen" der Beklagten geregelt ist (siehe Nr. 2.3.1) - über keine ausreichende Deckung verfügt und dem Kunden kein ausreichender Kredit eingeräumt worden ist (Senatsurteile vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626 und vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 382).

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZR 286/04

    Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

    Aus seinem Vortrag ergeben sich weder Anhaltspunkte dafür, daß die Nichteinlösung der Lastschrift durch die Beklagte pflichtwidrig war noch daß diese ihren im Zusammenhang mit der Nichteinlösung der Lastschrift stehenden Informationspflichten (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626) nicht ausreichend nachgekommen ist.
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Soweit er in diesem Zusammenhang auf sein das Einzugsermächtigungsverfahren betreffendes Urteil vom 28. Februar 1989 (XI ZR 80/88, WM 1989, 625) verwiesen habe, könne die darin bejahte Pflicht der Bank zur Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung einer Lastschrift auf die Nichtausführung von Überweisungen oder Daueraufträgen sowie die Nichteinlösung von Schecks nicht ohne weiteres übertragen werden.

    aa) Eine solche Rechtspflicht hat der Senat für das Einzugsermächtigungsverfahren, das im Lastschriftverfahren die Regel bildet, grundsätzlich bejaht (Senatsurteil vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626).

  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Ob die durch eine im Einzelfall erforderliche Benachrichtigung des betroffenen Kunden über die Nichteinlösung (siehe dazu BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625) entstehenden Aufwendungen eine Leistung darstellen und demzufolge ersatzfähig sind, kann offenbleiben, da es nach dem Vorbringen der Beklagten bei den vorliegenden Klauseln nicht um den Ersatz dieser Auslagen geht.
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 30/16

    Schuldenbefreiende Leistung an den die Leistung fordernden Gesamtgläubiger durch

    Soweit der Senat bereits vor Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts (§§ 675c ff. BGB) bei einem Girovertrag Banken auf Grundlage einer selbstständigen girovertraglichen Schutz- und Treuepflicht (§ 242 BGB) oder der gesetzlichen Informationspflicht des Beauftragten (§ 675 Abs. 1, § 666 BGB) für verpflichtet erachtet hat, ihre Kunden unverzüglich über die Nichtausführung einzelner Zahlungsvorgänge zu informieren (vgl. Senatsurteile vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626 und vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 382 f.; zur Fortgeltung nach Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts Senatsurteil vom 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11, BGHZ 193, 238 Rn. 19 ff.), lassen sich diese für Zahlungskonten entwickelten Grundsätze auf einen Sparvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist nicht übertragen.
  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

    Zu Unrecht beruft sich die Revision insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1989 (XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 6 U 145/99

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Nichtausführung von Aufträgen

    Dagegen spricht nicht, daß die Bank zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen gehalten ist, den betroffenen Kontoinhaber unverzüglich über die Nichtausführung bzw. Nichteinlösung zu unterrichten, um diesen in die Lage zu versetzen, anderweitig für die rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen Sorge zu tragen und auf diese Weise den Eintritt von Verzugsfolgen zu vermeiden (vgl. BGH WM 1989, 625, 626; OLG Hamm WM 1984, 1222).

    Er hat dabei auf sein Urteil vom 28.02.1989 (= WM 1989, 625, 62) verwiesen.

    Die Nichteinlösung einer Lastschrift könne aber für den Schuldner einschneidende Folgen haben (vgl. BGH WM 89, 625, 626).

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des BGH vom 28.02.1989 (= WM 1989, 625, 626) ist die Schuldnerbank im Einzugsermächtigungsverfahren in aller Regel verpflichtet, den Kontoinhaber unverzüglich über die Nichteinlösung einer Lastschrift zu unterrichten, um ihn in die Lage zu versetzen, anderweitig für die rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung zu sorgen.

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    aa) Im Ansatzpunkt ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Auskunft als geschäftsähnliche Handlung nach der insoweit entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB - erst - in dem Zeitpunkt wirksam wird, in dem sie dem anderen Teil zugeht (zu der entsprechenden Anwendung des § 130 BGB BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 17, BAGE 154, 252 [Geltendmachung]; BGH 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88 - zu III 2 der Gründe [Mitteilung]) .
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 296/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für eine Lastschriftrückgabe

    Ob die durch eine im Einzelfall erforderliche Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung (siehe dazu BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625; vgl. ferner van Gelder aaO Rdn. 110 ff.) entstehenden Aufwendungen eine Leistung darstellen und daher ersatzfähig sind, braucht hier nicht entschieden zu werden, weil es nach dem Vorbringen der Beklagten bei der beanstandeten Klausel nicht um den Ersatz dieser Auslagen geht.
  • OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10

    Entgeltforderung für die Benachrichtigung über die Ablehnung der Einlösung einer

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2002 - 5 U 846/00

    Streit um die Entschädigung aus einer Sachversicherung nach einem Brand;

  • OLG München, 14.05.2014 - 34 Wx 144/14

    Grundbucheintragung: Nachweis der privatschriftlich Abtretung einer

  • OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 5 U 63/12

    Bauvertrag: Vorschuss für Nachbesserung

  • OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21

    Mehrere Vermieter müssen gemeinsam kündigen

  • OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94

    Einziehungsermächtigung als Ermächtigung oder Vollmacht, das Weisungsrecht des

  • OLG Bamberg, 25.10.2000 - 3 U 11/00

    Voraussetzungen der Klagebefugnis eines Verbraucherschutzvereins; Formularmäßige

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 15 U 22/00

    AGB-Banken, Dauerauftrag, Benachrichtigungsentgelt bei fehlender Kontendeckung

  • OLG Koblenz, 27.07.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/91
  • AG Wiesbaden, 22.11.2000 - 91 C 3988/00

    Pauschalierte Schadensersatzansprüche für Rückbuchungen durch die Bank in Höhe

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