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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7681
BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55 (https://dejure.org/1957,7681)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1957 - V ZR 198/55 (https://dejure.org/1957,7681)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55 (https://dejure.org/1957,7681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1957, 654
  • WM 1957, 1162
  • DB 1957, 967
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (10)

  • RG, 15.12.1920 - V 320/20

    Gemischte Schenkung; Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Durch Schenkung wird kein Vorkaufsrecht begründet (RGZ 101, 99 [101] = DJZ 1921, 368; RGZ 125, 123 [125]); die unentgeltliche Übertragung eines Erbanteils berechtigt nicht einmal die Miterben gemäß § 2034 BGB zum Vorkauf (Hamburg OLG 14, 285).

    Dieses Vorbringen war aus dem Grunde entscheidungserheblich, weil eine gemischte Schenkung, wie sie nach der Behauptung der Beklagten vorliegen würde, regelmäßig überhaupt keinen Vorkaufsfall im Sinne von § 504 BGB darstellt (…Palandt-Gramm BGB 16. Aufl § 504 Anm 2; RGZ 101, 99 [101]).

  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Der Senat hat das Problem, wie bei Gemeinschaftsverhältnissen der Begriff des "Dritten" im Sinne von § 504 BGB abzugrenzen sei, in seinem Urteil vom 23. April 1954 (BGHZ 13, 133) eingehend erörtert und ist dort für den Fall des Miteigentums nach Bruchteilen (§§ 1008 ff BGB) zu dem Ergebnis gelangt, daß der käufliche Erwerb des Gegenstandes durch einen der Miteigentümer das Vorkaufsrecht nicht auslöse; die Entscheidung beruht im wesentlichen auf einer vergleichenden Betrachtung der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen über Gemeinschaftsverhältnisse, die erkennen lasse, daß der Gesetzgeber von einer engen Verbundenheit der einzelnen gemeinschaftlich Berechtigten ausgehe und als "Dritte" nur solche Personen behandle, die an der Gemeinschaft nicht beteiligt sind.
  • RG, 09.02.1905 - IV 423/04

    Verfügungsmacht des Miterben

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Wenn sie, wie das Urteil zutreffend hervorhebt, durch den ersten Vertrag vom 28. Mai 1953 die Rechtsstellung aus § 2033 BGB erworben hat, so besagt dies, daß sie mit unmittelbarer, dinglicher Wirkung anstelle ihrer Mutter als Teilhaberin an das zwischen den Miterben nach § 2032 Abs. 1 BGB bestehende Gesamthandsverhältnis eingetreten ist (RGZ 60, 126 [131]; 83, 27 [30];… Staudinger-Lehmann BGB 11. Aufl § 2033 Randziffer 16).
  • RG, 11.11.1927 - III B 17/27

    Berufungsbegründung. Form

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in JW 1928, 106 (= RGZ 119, 62) und JW 1934, 420 die Berufung für zulässig erachtet.
  • RG, 01.07.1916 - V 140/16

    Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Zu erwägen wäre allerdings noch, ob die beiden Verträge vom 28. Mai 1953, in ihrem Zusammenhang betrachtet, etwa allein dazu dienen sollten, dem Kläger die Ausübung seines Vorkaufsrechts unmöglich zu machen, und ob die Beklagten deshalb, wenn sie ihre Verteidigung auf die von ihnen selbst herbeigeführte formale Rechtslage stützen, sich den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung aus § 242 BGB entgegenhalten lassen müßten (RGZ 88, 361 [365]).
  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 25/55

    Übertragung von Erbanteilen

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Im übrigen verfügt der Miterbe, der seinen Erbanteil überträgt, damit noch keineswegs über den zum Nachlaß gehörenden Grundbesitz (BGHZ 18, 380).
  • BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl außer den angeführten Entscheidungen noch RG JW 1930, 2953; 1938, 2237; BGH in Lind-Möhr Nr. 14 zu § 519 ZPO; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1957, VIII ZB 7/57 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • RG, 21.04.1904 - IV 35/04

    Bedarf es zur Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums zur gesamten Hand an …

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Aber auch wenn man von diesen praktischen Schwierigkeiten absieht und die Übertragung der restlichen Grundstücksanteile auf die Zweitbeklagte als Veräußerung behandelt (vgl dazu RGZ 57, 432 [434 f]), käme man damit noch nicht weiter.
  • RG, 30.06.1913 - VI 123/13

    Verpfändung eines Erbanteils

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Wenn sie, wie das Urteil zutreffend hervorhebt, durch den ersten Vertrag vom 28. Mai 1953 die Rechtsstellung aus § 2033 BGB erworben hat, so besagt dies, daß sie mit unmittelbarer, dinglicher Wirkung anstelle ihrer Mutter als Teilhaberin an das zwischen den Miterben nach § 2032 Abs. 1 BGB bestehende Gesamthandsverhältnis eingetreten ist (RGZ 60, 126 [131]; 83, 27 [30];… Staudinger-Lehmann BGB 11. Aufl § 2033 Randziffer 16).
  • RG, 17.06.1929 - VIII 170/29

    Tritt die Befugnis zur Ausübung des Vorpachtrechts ein, wenn der Verpflichtete …

    Auszug aus BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Durch Schenkung wird kein Vorkaufsrecht begründet (RGZ 101, 99 [101] = DJZ 1921, 368; RGZ 125, 123 [125]); die unentgeltliche Übertragung eines Erbanteils berechtigt nicht einmal die Miterben gemäß § 2034 BGB zum Vorkauf (Hamburg OLG 14, 285).
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten …

    Maßgeblich ist auch hier, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (vgl. Senat…, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, aaO. S. 3770); mehrere Verträge sind dabei in ihrem Zusammenhang zu betrachten (Senat, Urteil vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1957 (V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165) die Möglichkeit angedeutet, daß Vertragsgestaltungen, die allein dazu dienen sollen, dem Vorkaufsberechtigten die Ausübung des Vorkaufsrechts unmöglich zu machen, in einer Gesamtbetrachtung als Vorkaufsfall angesehen werden könnten und die Berufung der Beteiligten auf die rein formale Rechtslage gegen § 242 BGB verstoßen könne.
  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14

    Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch …

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstück einem der bisherigen Miteigentümer zugeschlagen wird; denn dieser ist nicht "Dritter" im Sinn des Gesetzes (BGHZ 13, 133, 141 f.; ebenso für den freihändigen Verkauf: BGH, WM 1957, 1162, 1164; BGH, WM 1970, 321 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14

    Vorkaufsrecht: Folge der Schenkung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten …

    Eine Umgehung ist somit anzunehmen, wenn der Verpflichtete die Sache gegen Geld veräußern will, das mit dem Dritten geschlossene Geschäft aber so gestaltet, dass der Vorkaufsfall nicht eintritt (…Staudinger/Schermaier (2013) BGB § 463 Rn. 27), wobei mehrere Verträge im Zusammenhang zu betrachten sind (BGH WM 1957, 1162).
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Zutreffend hat das Landgericht in den zwischen der Miterbin Frau Elsa K. und dem Kläger abgeschlossenen Erbteilskaufvertrag keinen "Kaufvertrag" über das im Eigentum der Erbengemeinschaft stehende Grundstück Flurstück Nr. ... erblickt; denn der Miterbe, der seinen Erbanteil überträgt, verfügt damit nicht über zum Nachlaß gehörenden Grundbesitz (BGHZ 18, 380, 381 [BGH 08.11.1955 - V BLw 25/55]; Senatsurteil vom 15. Juni 1957, V ZR 198/55, LM BGB § 1098 Nr. 3 = WM 57, 1162; vgl. auch Senatsurteil vom 7. März 1969, V ZR 141/65 = WM 1969, 592).

    Auch ist der Revision zuzugeben, daß beim Verkauf eines mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks eine in den Kaufvertrag aufgenommene Vereinbarung, die nur dazu dienen soll, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu vereiteln oder zu erschweren, gegenüber dem Vorkaufsberechtigten in dem ihn benachteiligenden Umfang unwirksam ist (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1962, V ZR 157/60, WM 1962, 1091 sowie vom 16. November 1965, V ZR 26/63, MDR 1966, 134; vgl. ferner Urteil des Senats vom 15. Juni 1957, V ZR 198/55, WM 1957, 1162).

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines …

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet die Auseinandersetzung keinen Vorkaufsfall, da das erwerbende Mitglied einer Erbengemeinschaft nicht Dritter im Sinne des § 463 BGB (entspricht § 504 BGB a.F.) ist (Urt. v. 15. Juni 1957, V ZR 198/55, LM § 1098 BGB Nr. 3; v. 14. November 1969, V ZR 115/66, WM 1970, 321; vgl. ferner zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft Senat, BGHZ 13, 133; 48, 1).
  • OVG Hamburg, 21.03.2024 - 2 Bf 61/23

    Begründung eines Satzungvorkaufsrechts - Kaufvertrag mit einem Dritten

    Rn. 107 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einem Verkauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft an ein Mitglied der jeweiligen Gemeinschaft kein Verkauf an einen Dritten im Sinne von § 463 BGB vor, da Dritter nur sein könne, wer an der Gemeinschaft der Berechtigten nicht beteiligt sei (…BGH, Urt. v. 23.4.1954, V ZR 145/52, BGHZ 13, 133, NJW 1954, 1035; Urt. v. 15.6.1957, V ZR 198/55, WM 1957, 1162, juris Rn. 30 f.;… Urt. v. 28.4.1967, V ZR 163/65, WM 1967, 529, juris Rn. 8;… ebenso OLG Köln, Beschl. v. 6.3.2015, I-2 Wx 387/14, JurBüro 2015, 377, juris Rn. 11; BayObLG, Beschl. v. 8.10.1980, BReg …

    Dies gelte erst Recht im Rahmen von Gesamthandsgemeinschaften wie der Erbengemeinschaft, weil hier die gegenseitige Verbundenheit noch enger sei als bei Miteigentümern (BGH, Urt. v. 15.6.1957, a.a.O., juris Rn. 30 f.;… Urt. v. 14.11.1969, V ZR 115/66, BB 1970, 1073, juris Rn. 12).

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Sinne her oben (NrV'2) angeführt en höchstrlchterliehen Re cht sprechung :hätt e der Beruf ungsrieht er noch mit, In Rechnung stellen können, daß durch WM 1957, 1162, 1165), hätte äuglet berücksichtigt werden können, daß dar Kläger zugegebener maßen die Erstbeklagte:durch das von ihm betriebene Zwangs" versteigerungsverfähren zum freihändigen Verkauf fhros Grundstücks zwingen und durch dieses .Lruckmittel)den Vorkaufsfall auslosen -wollte; er hält das für den'-"nor« ..malenfGesöhehensablanfffSchriftsatz vöm :9".:Mäi I960', â- ; S ||).
  • BayObLG, 19.09.1985 - BReg. 2 Z 90/85

    Verlangen der Vorlage einer sog. Negativbescheinigung der Gemeinde durch das …

    Der Miteigentümer, der den Anteil eines anderen Miteigentümers erwirbt, ist aber nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift ( BGHZ 13, 133 /139, 141;… Palandt BGB 44. Aufl. Anm. 2 c, Staudinger BGB 12. Aufl. Rdnrn. 30, 31, MünchKomm BGB Rdnr. 23, BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnr. 8, Soergel BGB 10. Aufl. Rdnr. 4, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 9, je zu § 504; vgl. auch BGHZ 48, 1 ff.; BGH DNotZ 1957, 654 und 1970, 423; a A. Wolff/Raiser Sachenrecht 10. Bearbeitung § 126 V 1 Fn 25 S. 503).
  • BVerwG, 17.06.2025 - 4 C 3.24

    Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch - Begriff des "Dritten"

    Rn. 13 bb) Die Einordnung der Erstkäuferin als Dritte im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 463 BGB ist nicht in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verkäufen innerhalb von Bruchteils- oder Erbengemeinschaften (vgl. BGH, Urteile vom 23. April 1954 - V ZR 145/52 - BGHZ 13, 133 , vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55 - WM 1957, 1162 , vom 28. April 1967 - V ZR 163/65 - BGHZ 48, 1 und vom 14. November 1969 - V ZR 115/66 - BB 1970, 1073 ) zu verneinen.
  • BVerwG, 17.06.2025 - 4 C 4.24

    Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch - Begriff des "Dritten"

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Vorlage eines Negativzeugnisses hinsichtlich …

  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65

    Dingliches Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsbruchteil

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - 9 U 87/10

    Voraussetzungen eines Vorkaufsrechts bei Übertragung von Grundstücken innerhalb …

  • VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21

    Ausübung eines städtebaurechtlichen Vorkaufsrecht; Eintritt in einen Kaufvertrag …

  • OLG Köln, 03.06.2004 - 18 U 101/03

    Zulässigkeit einer vor Ablauf der Vorkaufsfrist erfolgten Abtretung von …

  • LG Hannover, 17.06.2004 - 3 O 100/04

    Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den "jeweiligen Eigentümer"; Begriffs des …

  • LG Memmingen, 30.08.1977 - 4 T 560/77

    Auseinandersetzung des Gesamtgutes unter Ehegatten; Erfordernis einer …

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