Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 393
- MDR 1962, 199
- DNotZ 1962, 414
- WM 1962, 202
- DB 1962, 129
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52
Einberufung einer GmbH-Versammlung
Auszug aus BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
Die Kläger haben allerdings darin recht, daß Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung, die von einem Unbefugten ein berufen worden ist, nichtig sind (BGHZ 11, 231, 236; 18, 334, 337; BGH WM 1961, 799)" Aber das Berufungsgericht stellt rechtlich einwandfrei fest, daß S c h zur Einberufung der Versammlung vom 22. Dezember 1958 befugt war.Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klage, mit der Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH angefochten werden, entsprechend § 199 Abs. 1 AktG innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung (so die Revision und Scholz, GmbHG § 45 Anm. 20; Vogel, GmbHRdsch 1953" 5; GmbHG § 75 Anm. 3) oder innerhalb angemessener Frist (so RGZ' 170, 358, 380; 172, 76, 79; DR 1944, 248; 1944, 775, 777; vgl. auch BGHZ 11, 231, 240) zu erheben ist.
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 90/54
Einberufung einer Genossenschafts-Versammlung
Auszug aus BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
Die Kläger haben allerdings darin recht, daß Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung, die von einem Unbefugten ein berufen worden ist, nichtig sind (BGHZ 11, 231, 236; 18, 334, 337; BGH WM 1961, 799)" Aber das Berufungsgericht stellt rechtlich einwandfrei fest, daß S c h zur Einberufung der Versammlung vom 22. Dezember 1958 befugt war. - BGH, 23.05.1960 - II ZR 89/58
Genossenschaft. Vertreterversammlung
Auszug aus BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
Das führt im Hinblick darauf, daß eine Anfechtungsklage auch auf Nichtigkeitsgründe gestützt werden kann (BGHZ 32, 318, 324 )> zu folgenden Prägen: Ist die Geltendmachung der für den Nichtigkeitsantrag vorgetragenen Gründe deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung der Anschlußberufung in Rechtskraft erwachsen ist und sich die Rechtskraft auch auf dio Nichtigkeitsgründe und die Frage erstreckt, ob es der Anochlußberufung bedurfte? Kann insbesondere noch geltend gemacht werden, die landgerichtliche Entscheidung über den Hauptantrag sei schon durch die Berufung der Beklagten in die Berufungsinstanz gediehen und darum habe die Entscheidung über die Anschlußberufung keine selbständige, der Rechtskraft fähige Bedeutung?. - BGH, 30.11.1961 - II ZR 137/60
Eingriff in die unentziehbaren Rechte eines Gesellschafter durch …
Auszug aus BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
Hierüber hat es sich aber in der Sache 92 0 51/59 = 2 U 2366/59 - II ZR 137/60 ausgesprochen. - RG, 23.04.1918 - II 59/18
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …
Auszug aus BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
Diese Voraussetzung sei aber, wenn auch alle Gesellschafter zugegen oder vertreten gewesen seien, nicht gegeben, da die Kläger nicht bloß gegen die Beschlüsse gestimmt, sondern auch gegen die Abhaltung der Versammlung protestiert hätten und daher im Sinne des § 51 Abs. 3 GmbHG nicht als anwesend betrachtet werden könnten (RGZ 92, 409; Scholz, GmbHG § 51 Anm. 10; Walter Schmidt in Hachenburg, GmbHG § 51 Anm. 10; Baumbach/Hueck, GmbHG § 51 Vfc:..; Anm. 5)o Daher seien die den Kläger zu 1 betreffenden Beschlüsse anfechtbar.
- BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84
Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter - …
Insofern ist die Rechtslage anders, als wenn die Abberufung ohne den Zusatz angekündigt wird, daß sie aus wichtigem Grunde erfolgen solle; in einem solchen Falle ist nach der Rechtsprechung des Senats die Abberufung mit und ohne Grund möglich - vorausgesetzt, die Satzung schließt die zweite Möglichkeit nicht aus (vgl. Senatsurteil v. 30.11.1961 - II ZR 136/60, LM GmbHG § 51 Nr. 3). - BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86
Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung; …
Nicht "anwesend« i. S. des § 51 Abs. 3 GmbHG ist sonach derjenige Gesellschafter, der zwar erschienen ist, aber der Durchführung der Versammlung oder der Beschlußfassung, sei es ausdrücklich oder konkludent, widerspricht (RGZ 92, 409, 410 f., siehe auch Sen.Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/59, LM Nr. 3 zu § 51 GmbHG = WM 1962, 202, 204). - OLG Dresden, 28.05.2020 - 8 U 2611/19
Zur Frist für Anfechtungsklage gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse
Mit der Einladung ist es erforderlich, den Zweck der Versammlung so deutlich anzukündigen, dass sich die Verhandlungsgegenstände ohne Nachfrage erkennen lassen und die Gesellschafter wissen, um was es geht (vgl. BGH, NJW 1962, 393).
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99
Fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstandsmitglieds
Zur Verwaltungsratssitzung einer Thüringischen Sparkasse, in der über die fristlose Kündigung eines Mitglieds des Vorstandes Beschluß gefaßt werden soll, kann nicht wirksam mit der Mitteilung des Tagesordnungspunktes "Vorstandsangelegenheiten" einberufen werden (Anschluß an Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, NJW 1962, 393); ein in einer derart fehlerhaft einberufenen Sitzung gefaßter Beschluß ist nichtig.Für sie hat der Senat entschieden (Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, NJW 1962, 393 f.), es reiche aus, wenn in der nach § 51 GmbHG zu übermittelnden Tagesordnung mitgeteilt werde, "daß ein bestimmter Geschäftsführer abberufen werden soll", während die Angabe der Gründe nicht erforderlich sei.
- BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85
Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Die Vorenthaltung des Stimmrechts führt jedoch wie andere Gesetzesverstöße auch nur dann zur Anfechtbarkeit des Gesellschafterbeschlusses, wenn er auf ihr beruht, wenn also anzunehmen ist, daß der Beschluß bei Berücksichtigung der Stimme des zu Unrecht ausgeschlossenen Gesellschafters nicht zustande gekommen wäre (BGHZ 14, 264, 267 f.; 36, 121, 139 [BGH 23.11.1961 - II ZR 4/60]; Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, WM 1962, 202, 204;… Urt. v. 22. September 1969 - II ZR 144/68, WM 1969, 1281;… Hachenburg-Schilling/Zutt, GmbHG, 7. Aufl., § 47 Anh. Rdnr. 86;… Zöllner in Baumbach/Hueck § 47 Anh. Rdnr. 68). - BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05
Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines …
Da die Genossen die Möglichkeit haben sollen, sich ein eigenes Urteil über die Abberufung und Kündigung der Vorstandsmitglieder zu bilden, muss ihnen dieser Beschlussgegenstand mit der Einladung gemäß § 46 Abs. 2 GenG bekannt gegeben werden (…Schaffland in Lang/Weidmüller, GenG 34. Aufl. § 24 Rdn. 82;… Müller, GenG 2. Aufl. § 24 Rdn. 73 a;… Beuthien, GenG 14. Aufl. § 24 Rdn. 26; ebenso bezüglich der Anfechtbarkeit eines entsprechenden Beschlusses Sen.Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, WM 1962, 202, 203 für die GmbH und v. 29. Mai 2000 - II ZR 47/99, ZIP 2000, 1336 für eine Sparkasse). - OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers …
Es kommt auch nicht darauf an, dass die Entscheidung über eine Abberufung aus wichtigem Grund auch im Hinblick auf § 51 Abs. 2 GmbHG von der mitgeteilten Tagesordnung gedeckt war, obwohl der entsprechende Tagesordnungspunkt den Zusatz "aus wichtigem Grund" nicht enthielt (Anlagenband Verfügungskläger Anlage Ast10; vgl. BGH NJW 62, 393, 394; OLG Hamm GmbHR 95, 736, 738 = OLGR 95, 183, 186;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack aaO. Rz. 28 zu § 38;… Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 16 zu § 38). - BGH, 26.09.1994 - II ZR 236/93
Ermächtigung des Vorstands zur Gewährung von Genußrechten; Anfechtung eines …
Denn der Kläger, der keine Nichtigkeits-, sondern eine Anfechtungsklage erhoben hat, kann diese Klage auch auf einen Nichtigkeitsgrund stützen (BGHZ 32, 318, 324 - Genossenschaft; BGH, Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, WM 1962, 202, 203 - GmbH). - BGH, 12.02.2007 - II ZR 309/05
Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines …
Da die Genossen die Möglichkeit haben sollen, sich ein eigenes Urteil über die Abberufung und Kündigung der Vorstandsmitglieder zu bilden, muss ihnen dieser Beschlussgegenstand mit der Einladung gemäß § 46 Abs. 2 GenG bekannt gegeben werden (…Schaffland in Lang/Weidmüller, GenG 34. Aufl. § 24 Rdn. 82;… Müller, GenG 2. Aufl. § 24 Rdn. 73 a;… Beuthien, GenG 14. Aufl. § 24 Rdn. 26; ebenso bezüglich der Anfechtbarkeit eines entsprechenden Beschlusses Sen.Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, WM 1962, 202, 203 für die GmbH und v. 29. Mai 2000 - II ZR 47/99, ZIP 2000, 1336 für eine Sparkasse). - BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/00 Zur Verwaltungsratssitzung einer Thüringischen Sparkasse, in der über die fristlose Kündigung eines Mitglieds des Vorstandes Beschluss gefasst werden soll, kann nicht wirksam mit der Mitteilung des TOP "Vorstandsangelegenheiten" einberufen werden (Anschluss an Urt. v. 30.11.1961 - II ZR 136/60, NJW 1962, 393); ein in einer derart fehlerhaft einberufenen Sitzung gefasster Beschluss ist nichtig.*).
Für sie hat der Senat entschieden (Urt. v. 30.11.1961 - II ZR 136/60, NJW 1962, 393 f.), es reiche aus, wenn in der nach § 51 GmbHG zu übermittelnden Tagesordnung mitgeteilt werde, "dass ein bestimmter GF abberufen werden soll", während die Angabe der Gründe nicht erforderlich sei.
- BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75
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