Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,136
BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62 (https://dejure.org/1965,136)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1965 - V ZR 227/62 (https://dejure.org/1965,136)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1965 - V ZR 227/62 (https://dejure.org/1965,136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    Ehegatten; Geldabfindung; Grundstücksverkehr; Verfügung über Vermögen; Verzicht auf Landabfindung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Grundstücksverkehr/Verfügung über Vermögen; Geldabfindung/Verzicht auf Landabfindung; Ehegatten/Verfügung über Vermögen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wissen der Vertragspartner - Vermögen des Ehegatten - Kenntnis der Umstände - Beweislast - Zustimmungsbedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1365
    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 174
  • NJW 1965, 909
  • NJW 1965, 910
  • MDR 1965, 472
  • DNotZ 1966, 44
  • WM 1965, 341
  • DB 1965, 928
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
    Es wird daran festgehalten, daß eine Verfügung des Ehegatten über sein Vermögen im ganzen auch bei einer Verfügung über einen einzelnen Vermögensgegenstand vorliegen kann, wenn dieser tatsächlich das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGH, 1961-04-28, V ZB 17/60, BGHZ 35, 135).*).

    Zu dieser "Einzeltheorie" (im Gegensatz zu der insbesondere von Rittner, FamRZ 1961, 1 und Tiedau, MDR 1961, 721 vertretenen "Gesamttheorie") hat sich der erkennende Senat bereits im Beschluß vom 28. April 1961, V ZB 17/60 bekannt (BGHZ 35, 135, 143/44).

  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 208/63

    Erbschaftskauf - Haftung des Erbschaftskäufers gegenüber Nachlassgläubigern - …

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
    Nach allem hält der Senat daran fest, daß § 1365 BGB - ebenso wie § 419, § 2383 (Urteil vom 22. Februar 1965 III ZR 208/63) und § 1423, anders als § 311 BGB - auch Geschäfte über einzelne Gegenstände erfaßt (gegen Rittner vgl. auch die ausführliche Kritik von Mülke, AcP 161, 134 ff und Riedel, DRiZ 1963, 182).
  • RG, 12.03.1914 - V 368/13

    Zwangshypothek; Veräußerungsverlust; Unfallversicherungsbeiträge

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
    b) Die vom Berufungsgericht offen gelassene Frage, ob ein Grundbuchberichtigungsanspruch auf einen Grundstücksteil beschränkt werden könne, ist im vorliegenden Fall schon deshalb gegenstandslos, weil der von der Klage betroffene Teil des veräußerten Geländes ausweislich der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter gemachten Grundakten im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer (1) gebucht ist und deshalb rechtlich ein (ganzes) Grundstück im Rechtssinne und keinen bloßen Grundstücksteil darstellt (RGZ 84, 265, 270).
  • RG, 03.02.1919 - IV 323/18

    Voraussetzungen für eine Bindung an die Form bei Übertragung des gesamten …

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
    Für die Einbeziehung von Geschäften über Einzelgegenstände spricht weiter die gleichartige Auslegung, welche die dem § 1365 BGB als Vorbild dienende Bestimmung des früheren § 1444 BGB (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 1372) im Anschluß an RGZ 94, 314 erfahren hat (vgl. Reinicke, BB 1960, 1003, wobei offen bleiben kann, ob jene Entscheidung des Reichsgerichts selbst in diesem Sinne zu verstehen ist).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 155/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
    Aus dem Wortlaut des Gesetzes vermag der Senat abweichend von Rittner nichts Entscheidendes gegen eine Einbeziehung von Einzelgeschäften im genannten Sinne zu entnehmen, Rittner betont in anderem Zusammenhang selbst die Mehrdeutigkeit des Wortes "Vermögen"; der Formulierungsunterschied zwischen § 1365 und § 1369 BGB - dort Voranstellung des Verpflichtungsgeschäfts, hier des Verfügungsgeschäfts - läßt sich zwanglos aus der Unmöglichkeit dinglicher Gesamtverfügungen erklären und findet sich der Sache nach schon im alten Recht der Gütergemeinschaft, vgl. § 1444 mit § 1445/46 BGB a.F. Schließlich sprechen auch die Gesetzesmaterialien mehr für die Einzel- als für die Gesamttheorie; denn der schriftliche Bericht des Rechtsausschusses des Bundestags vom 12. April 1957 (zu Drucksache 3409/53 S. 6) bezeichnet es unter Hinweis auf die dahingehende Auslegung des § 1822 Nr. 1 BGB durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1957 - III ZR 155/55 - ausdrücklich als zweifelhaft, ob § 1365 BGB nur en bloc-Verträge ergreife.
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …

    (1) § 1365 Abs. 1 BGB soll die wirtschaftliche Grundlage der Familie vor einseitigen Maßnahmen eines Ehegatten schützen und zugleich den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten sichern (Senat, BGHZ 35, 135, 136 f.; 40, 218, 219; 43, 174;… BGH, Urt. v. 23. Juni 1983, IX ZR 47/82, NJW 1984, 609, 610).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer …

    Rn. 10 1. Die Vorschrift des § 1365 BGB greift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nur dann ein, wenn das Geschäft auf die Übertragung des gesamten Vermögens als solches gerichtet ist, sondern auch, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert wird, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, und wenn der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 295 = FamRZ 1980, 765; BGHZ 35, 135, 143 = FamRZ 1961, 302 und BGHZ 43, 174, 177 = FamRZ 1965, 258).
  • OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstückes gegen einen mit …

    Dies gilt nach der sog. Einzeltheorie, der sich die höchstrichterliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909), auch dann, wenn sich das Rechtsgeschäft lediglich auf einzelne Vermögensgegenstände erstreckt, diese aber nahezu das ganze Vermögen abbilden.

    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156;… BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17;… Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.

    Die Kenntnis hat derjenige zu beweisen, der sich auf die Zustimmungsbedürftigkeit nach § 1365 BGB beruft (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909, 911;… Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 23).

  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der …

    Rn. 9 Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (Senat, Urteil vom 26. Februar 1965 - V ZR 227/62, BGHZ 43, 174, 177; Urteil vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92, BGHZ 123, 93, 95).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Das Berufungsgericht ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgegangen, daß nach § 1365 Abs. 1 BGB nicht nur solche Geschäfte eines Ehegatten der Einwilligung des anderen bedürfen, die auf die Übertragung seines gesamten Vermögens als solchen gerichtet sind, sondern auch Verträge über die Veräußerung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, sofern das Objekt der Veräußerung im wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt und der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen es sich ergibt (BGHZ 35, 135, 143 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60]; 43, 174 f., 177 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; 64, 246, 247) [BGH 22.04.1975 - VI ZR 90/74].
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZR 194/13

    Zugewinnausgleichsanspruch: Maßgebliches Vermögen des Ausgleichspflichtigen in …

    Wird ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muss der Vertragspartner dies wissen oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt, damit § 1365 BGB eingreift (…vgl. Senatsurteil BGHZ 196, 95 = FamRZ 2013, 607 Rn. 10; BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302 f. und BGHZ 43, 174 = WM 1965, 341).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Wird § 1365 BGB - schon in erweiternder Auslegung der Vorschrift - auf Geschäfte angewandt, die nicht das Vermögen im ganzen, sondern einzelne Vermögensgegenstände betreffen, kann dem Familienschutz kein Vorrang gegenüber dem Schutz des Rechtsverkehrs eingeräumt werden (vgl. BGHZ 43, 174, 177 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; 106, 253, 257).
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Voraussetzung ist dann jedoch, daß der Vertragspartner dies weiß (BGHZ 43, 174, 177 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; 64, 246, 247 [BGH 22.04.1975 - VI ZR 90/74]; 77, 293, 295).

    Wie der Senat dazu in BGHZ 43, 174, 177 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62] ausgeführt hat, ist diese Einschränkung durch das ungeschriebene subjektive Tatbestandsmerkmal positiver Kenntnis geboten, um den zu weit gezogenen Anwendungsbereich des § 1365 Abs. 1 BGB in Grenzen zu halten und dem Grundsatz des § 1364 BGB Geltung zu verschaffen.

    Die notwendige Eingrenzung der Ausnahmevorschrift des § 1365 Abs. 1 BGB durch das ungeschriebene subjektive Tatbestandsmerkmal positiver Kenntnis (BGHZ 43, 174, 177) [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62] muß im Interesse der Rechtssicherheit schon beim Verpflichtungsgeschäft ansetzen.

  • OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16

    Grundbuch: freie Verfügungsbefugnis des Ehegatten nach § 1364 BGB

    Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ;… vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17).
  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    "Bestellt ein Ehegatte an seinem bereits mit Grundpfandrechten belasteten Hausgrundstück - seinem einzigen Vermögen - ein Wohnrecht, ist die Zustimmung seines Ehepartners nach § 1365 BGB nur erforderlich, wenn der Begünstigte weiß, daß es sich bei dem Hausgrundstück im wesentlichen um das ganze Vermögen des Bestellers handelt, daß und in welchem Umfang der Wert des Grundstücks durch die Vorbelastungen gemindert ist und daß der Wert des bestellten Wohnrechts den danach verbleibenden Hauswert im wesentlichen aufzehrt (Fortführung von BGHZ 43, 174, 177).«.

    Wie sie mit Recht rügt hat das Berufungsgericht nicht bedacht, daß bei einer Verfügung über einen einzelnen Gegenstand, wie hier, § 1365 BGB nur eingreift, wenn der Vertragspartner positiv weiß, daß es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174, 177).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18

    Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit; …

  • BGH, 02.02.2000 - XII ZR 25/98

    Aufrechnungsbefugnis des Dritten

  • OLG Jena, 05.12.2019 - 1 UF 328/19

    Familiengerichtliches Verfahren um die Zustimmung eines Ehegatten zu einem …

  • BGH, 23.06.1983 - IX ZR 47/82

    Geltendmachung der Unwirksamkeit nach der Scheidung

  • BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89

    Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines …

  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74

    Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von …

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2014 - 24 U 90/14

    Wirksamkeit der Übertragung einer nahezu das gesamte Vermögen eines Ehegatten …

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand …

  • BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 42/80

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1365 BGB bei Veräußerung eines einzigen …

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 553/80

    Wirksamkeit eines schwebend unwirksamen Gesamtvermögensgeschäfts infolge Todes …

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98

    Umfang eines Pfändungsbeschlusses

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22

    Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des …

  • LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09

    Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen …

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • OLG München, 03.02.1993 - 12 UF 1270/92

    Zustimmungserfordernis des einen Ehegatten bei Verfügung über das gesamte …

  • OLG Schleswig, 22.01.1985 - 2 W 86/84
  • OLG Frankfurt, 28.04.2010 - 4 U 265/09

    Verzögerung der Grundbucheintragung durch Notar

  • OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06

    Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des …

  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne …

  • LG Köln, 12.07.1993 - 11 T 303/88

    Feststellungslast bei Streit der Beteiligten über die Geschäftsfähigkeit des …

  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 171/65

    Recht zum Besitz an der Ehewohnung - Räumung und Herausgabe der ehemaligen …

  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

  • OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 10/88

    Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts

  • OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 165/97

    Nachweis der Ehegattenzustimmung gegenüber Grundbuchamt

  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 325/83

    Anspruch auf Verschaffung eines Erbbaurechts; Anspruch auf Zustimmungserteilung …

  • OLG München, 10.10.2002 - 19 U 3289/02
  • LG Heidelberg, 25.04.1997 - 5 S 164/96

    Verpflichtung eines Unterhaltsverpflichteten zur Verwertung seiner …

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2008 - L 7 AS 4557/08
  • BGH, 16.05.1975 - V ZR 16/74

    Kostenverteilung nach billigem Ermessen im Fall übereinstimmender …

  • BGH, 07.01.1972 - V ZR 22/71

    Miteigentum an einem Grundstück - Übertragung eines Miteigentumsanteils - Recht …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht