Rechtsprechung
| BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Dienstverhältnisses durch eine Kündigungserklärung - Ausschluss der vertraglichen Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung durch eine Ruhegehaltszusage - Auslegung der Vereinbarung eines Ruhegehalts - Aufhebung eines vereinbarten Formzwangs durch eine ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1968, 611
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.04.1956 - GS 1/56
Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben
Auszug aus BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Auch im Arbeitsrecht wird jedenfalls ein deutlicher Widerspruch des Arbeitnehmers gegen die Kündigung in Verbindung mit der bisherigen Arbeitsleistung als ausreichend angesehen, um den Arbeitgeber in Verzug zu setzen (BAG 3, 66, 74; 14, 156;… ebenso BGB-RGRK 11. Aufl. § 615 Anm. 1;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts 7. Aufl. Bd. I § 34 III 2 m.w.N.). - BGH, 26.11.1964 - VII ZR 111/63
Wirksamkeit mündlicher Abreden trotz vereinbarter Schriftform, Schriftformklausel
Auszug aus BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Zu Unrecht meint die Beklagte mit ihrer Anschlußrevision, die in der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit, den vereinbarten Formzwang durch eine spätere formlose Abrede als aufgehoben anzusehen (vgl. BGH NJW 1965, 293; JZ 1967, 287 [BGH 19.09.1966 - VIII ZR 106/64] m. Anm. Kötz), entfalle hier deswegen, weil die Parteien bei der Ruhegehaltsregelung von Dezember 1958 gerade die im Dienstvertrag vorgesehene Form eingehaltenen und hierdurch den Willen zu erkennen gegeben hätten, dem Formzwang zu genügen. - BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59
Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung
Auszug aus BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Allerdings wird namentlich in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, ein Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis unberechtigt gekündigt habe, komme mit der Annahme der Dienste nur dann in Verzug, wenn der Arbeitnehmer seine Dienste nach den §§ 294, 295 BGB vergeblich anbiete; es genüge nicht, daß der Arbeitnehmer bis zur Kündigung Dienste geleistet habe (BAG 10, 202 m.w.N.).
- BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63
Fortzahlung - Kündigungsfrist
Auszug aus BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Insoweit brauchte der Kläger nicht erst seine Dienste anzubieten, um sich seinen Gehaltsanspruch zu wahren (BAG 15, 258 = AP BGB § 615 Nr. 24 m. Anm. Hueck). - BAG, 25.02.1960 - 3 AZR 446/57
Lange Betriebszugehörigkeit - Unkündbarkeit - Anwartschaft auf betriebliche …
Auszug aus BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Das in der Revisionserwiderung angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 9, 85, 92 = AP BGB § 611 - Fürsorgepflicht - Nr. 50) ist hier nicht einschlägig. - BGH, 19.09.1966 - VIII ZR 106/64
Auszug aus BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Zu Unrecht meint die Beklagte mit ihrer Anschlußrevision, die in der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit, den vereinbarten Formzwang durch eine spätere formlose Abrede als aufgehoben anzusehen (vgl. BGH NJW 1965, 293; JZ 1967, 287 [BGH 19.09.1966 - VIII ZR 106/64] m. Anm. Kötz), entfalle hier deswegen, weil die Parteien bei der Ruhegehaltsregelung von Dezember 1958 gerade die im Dienstvertrag vorgesehene Form eingehaltenen und hierdurch den Willen zu erkennen gegeben hätten, dem Formzwang zu genügen.
- BGH, 05.11.2024 - II ZR 35/23
Außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers …
Das Angebot, die Arbeitsleistung zu erbringen, liegt in diesem Widerspruch in Verbindung mit der bisherigen Dienstleistung (BGH, Urteil vom 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611; Urteil vom 3. Mai 1973 - II ZR 15/71, WM 1973, 782, 785). - BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75
Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als …
Eine Kürzung der Bezüge kommt unter dem gleichen Gesichtspunkt ebenfalls grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Dienstberechtigte, wie hier, auf weitere Dienste überhaupt verzichtet hat (Urt. d. Sen. v. 15.2.68 - II ZR 92/66, WM 1968, 611 zu III). - BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87
Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses
Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner These angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611, 612 = BB 1968, 559) ist nicht einschlägig.
- BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71
Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer …
Dieses Angebot liegt aber in der vom Berufungsgericht (BU 20) festgestellten Tatsache, daß der Kläger bereits der ersten, zum 1. Januar 1969 ausgesprochenen Kündigung noch vor Ablauf dieser Frist deutlich widersprochen hat, in Verbindung mit der bisherigen Dienstleistung sowie in der anschließenden Klageerhebung (BGH, Urt. v. 15.2.68 - II ZR 92/66 -, WM 1968, 611;… Urt. v. 16.11.66 - VII ZR 112/64 -, NJW 1967, 248, 250 m.w.N.). - BGH, 22.04.1991 - II ZR 97/90
Streitwertbemessung bei einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer …
Nach diesem Vortrag geht der Senat davon aus, daß das Interesse des Klägers an der Erfüllung des Geschäftsführervertrages, der noch für die Zeit vom 1. Dezember 1988 bis zum 31. März 1993 verbindlich war, unter Berücksichtigung von dem Kläger verdienter, ihm anzurechnender Beträge im Sinne der §§ 324 Abs. 1 Satz 2, 615 Satz 2 BGB (vgl. dazu Sen.Urt. v. 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611 sowie Fleck, WM 1968, SB 3 S. 8) von den Parteien im Rahmen des von ihnen geschlossenen Vergleichs übereinstimmend mit 210.000,- DM angenommen worden ist. - BGH, 10.05.1988 - IX ZR 173/87
Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung bei Kündigung des …
Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner These angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611, 612 = BB 1968, 559) ist nicht einschlägig. - BGH, 10.05.1988 - IX ZR 174/87
Anspruch auf vereinbarte Vergütung bei Annahmeverzug des Dienstberechtigten - …
Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner These angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611, 612 = BB 1968, 559) ist nicht einschlägig.
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