Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung für die Fälschung von Schecks - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Selbskontrahierens - Anforderungen an die Bank bei der Einlösung von Schecks - Umfang von Scheckzeichnungsvollmachten - Unterscheidung von Rechtsfragen und Tatfragen - Anforderungen an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 694
- MDR 1969, 462
- WM 1969, 240
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66
Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …
Auszug aus BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66
Da Angaben über den Zahlungsempfänger und den Rechtsgrund der Zahlung nicht zu den notwendigen Bestandteilen eines Schecks gehören (Art. 1 ScheckG) und namentlich die Angabe des Zahlungszwecks nur für den Empfänger bestimmt ist, hat sich die bezogene Bank im allgemeinen um solche Angaben ebensowenig zu kümmern wie überhaupt um die dem Scheck zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen des Ausstellers (vgl. BGH WM 1968, 1299). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 31/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66
Bei dieser Anweisung war die Klägerin durch Dr. G. und Frau L. wirksam vertreten; der Tatbestand des § 181 BGB, bei dem auf beiden Seiten des Rechtsgeschäft dieselbe Person mitwirkt, lag insoweit nicht vor (BGH WM 1958, 552, 553). - RG, 23.06.1939 - III 169/38
1. Zur Rechtsnatur des Postscheckverhältnisses. 2. Kann der Postscheckkunde, …
Auszug aus BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66
Deshalb genügt die Bank im Regelfall ihrer unabdingbaren Pflicht zur ordnungsmäßigen und sorgfältigen Prüfung ihr vorgelegter Schecks (RGZ 161, 174, 181 ff), soweit es sich um deren Echtheit handelt, wenn sie sich bei der Einlösung davon überzeugt, daß der Scheck seinem äußeren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt (…vgl. Baumbach/Hefermehl, WG und ScheckG 9. Aufl. Art. 3 ScheckG Rn. 7; Liesecke, WM 1967, 330, 336).
- BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96
Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen
In älteren, zum Teil vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes ergangenen Entscheidungen ist allerdings von der Wirksamkeit der Risikoverlagerungsklausel in Nr. 11 der Scheckbedingungen ausgegangen worden (BGH, Urteil vom 20. Januar 1969 - II ZR 225/66, WM 1969, 240; BGH, Urteil vom 15. Februar 1982 - II ZR 53/81, WM 1982, 425, 427). - BGH, 15.02.1982 - II ZR 53/81
Verletzung der Aufklärungspflichten und Prüfungspflichten aus dem Scheckvertrag - …
Die bezogene Bank ist verpflichtet, Schecks vor der Einlösung zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 20.1.1969 - II ZR 225/66, LM Scheckgesetz Art. 3 Nr. 2). - BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
Prüfungspflicht der bezogenen Bank bei Einlösung eines Barschecks
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt die Bank im Regelfalle ihrer unabdingbaren Pflicht zur ordnungsmäßigen und sorgfältigen Prüfung ihr vorgelegter Schecks, soweit es sich um deren Echtheit handelt, wenn sie sich bei der Einlösung davon überzeugt, daß der Scheck seinem äußeren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt (vgl. Sen. Urt. v. 20.1.1969 - II ZR 225/66 , LM ScheckG Art. 3 Nr. 2 = WM 1969, 240).
- BGH, 21.05.1984 - II ZR 170/83
Prüfungspflicht der Bank bei Einlösung eines Schecks
Diese Prüfungspflicht wird vielmehr in Nr. 11 Satz 2 der Scheckbedingungen vorausgesetzt, wenn es dort heißt, das bezogene Institut hafte im Rahmen des von ihm zu vertretenden Verschuldens nur in dem Maße, als es im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt habe (…vgl. Sen. Urt. v. 15.2.1982 - II ZR 53/81, LM BGB § 164 Nr. 46 unter II 3 zu Nr. 7 der Bedingungen für eurocheque-Karten; vom 20.1.1969 - II ZR 225/66, LM ScheckG Art. 3 Nr. 2). - OLG Köln, 30.10.2002 - 13 U 98/01 Wenn ein Bankangestellter, der laufend das Konto eines langjährigen Geschäftskunden bearbeitet, aufgrund vieler Schecks und/oder Überweisungen die Unterschrift des Kunden in ihren verschiedenen Erscheinungsformen im Gedächtnis hat, dann braucht er bei Schecks, deren Unterschrift den ihm bekannten Unterschriften auf vorher eingelösten und unbeanstandet gebliebenen Schecks gleicht, ohne weitere Anhaltspunkte eine Fälschung auch dann nicht zu vermuten, wenn die ältere Probeunterschrift davon abweicht (BGH NJW 1969, 694, 695 f.;… Nobbe, a.a.O., Rz. 113 m.w.Nachw.).
- LG Stuttgart, 27.06.2014 - 12 O 593/13
Bankenhaftung - Pflichten der Bank vor der Einlösung eines eingereichten …
Im Regelfall genügt die Bank ihrer unabdingbaren Pflicht zur ordnungsmäßigen und sorgfältigen Prüfung der ihr vorgelegten Schecks, soweit es sich um deren Echtheit handelt, wenn sie sich bei der Einlösung davon überzeugt, dass der Scheck seinem äußeren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt (BGH, Urt. v. 20.01.1969 - II ZR 225/66 = NJW 1969, 694). - BGH, 03.05.1973 - II ZR 146/71
Nichteinlösung eines fällig gewordenen Wechsels - Anforderungen an eine …
Hierdurch wird nicht der Grundsatz angetastet, daß eine Bank, wenn keine besonderen Anhaltspunkte für ein unkorrektes Verhalten des Kunden bestehen, auf die Beziehungen zwischen dem Scheckaussteller und dem Einreicher des Schecks im allgemeinen nicht zu achten braucht, weil sie in der Regel nicht mit ihnen befaßt ist und sie daher auch nicht übersehen kann (vgl. Urt. des Senats vom 20.1.69 - II ZR 225/66 -, WM 1969, 240 m.w.N.). - BGH, 11.07.1974 - II ZR 98/73
Fehlen eines Indossaments - Anspruch eines Eigentümers eines …
Daß sich die Bank im allgemeinen darum auch nicht zu kümmern braucht, hat der Senat im Urteil vom 20. Januar 1969 - II ZR 225/66, LM ScheckG Art. 3 Nr. 2 ausgesprochen. - BGH, 25.01.1971 - II ZR 165/69
Erkennbarkeit der Fälschung von Scheckunterschriften im Wege von der Bank …
Das Berufungsgericht beurteilt die Frage, ob zwei gefälschte Scheckunterschriften bei der von der Bank vorzunehmenden Echtheitsprüfung (BGH NJW 1969, 694) nach dem Gesamtbild als gefälscht erkannt werden mußten, auf Grund vorgelegter Lichtbilder.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".