Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erlösherausgabe aus der Versteigerung eines Hausgrundstücks - Übertragung einer Grundschuld mittels Briefübergabe und schriftlicher Abtretungserklärung an einen Dritten - Voraussetzungen für eine Gutgläubigkeit - Begründung eines Zurückbehaltungsrechts durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1428
- MDR 1969, 564
- DNotZ 1969, 539
- WM 1969, 863
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.06.1962 - V ZR 151/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
Das angefochtene Urteil geht zutreffend davon aus, daß nur solche Personen widerspruchsberechtigt sind, die zum Kreise der "Beteiligten" im Sinne von § 9 ZVG gehören (Urteil des erkennenden Senats vom S, Juni 1962, V ZR 151/60, WM 1962, 1158, 1139). - BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54
Anmeldung bei Zwangsversteigerung
Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
Letzteres trifft zu (BGHZ 21, 30, 31 [BGH 30.05.1956 - V ZR 200/54] = WM 1956, 1023, 1024; die in der schriftlichen Revisionsbegründung angeführte Entscheidung LM LAG § 3 Nr. 2 ist nicht einschlägig), und der Revision ist auch zuzugeben, daß die bemängelte Ausdrucksweise zu Bedenken Anlaß gibt., Denn wenn dem Kläger in der Tat mangels eines Rechtes am Grundstück nicht die Befugnis zustand, der Ausführung des Teilungsplans vom 9. März 1967 zu widersprechen, so mag infolgedessen sein Widerspruch als solcher unzulässig gewesen sein; allein es folgt daraus noch keineswegs die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit auch der trotzdem erhobenen Widerspruchsklage selbst., Das Klagebegehren, mit dem ein prozeßrichterlicher Ausspruch über das weitere Schicksal des hinterlegten Geldbetrages herbeigeführt werden soll, setzt lediglich voraus, daß seitens der Klagepartei überhaupt Widerspruch gegen die Zuteilung dieses Betrages an die beklagte Partei erhoben wurde (vgl. RGZ 72, 49, 52). - BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65
Geschäftsunfähigkeit bei Grundstückskauf - Verweisungen auf den Inhalt anderer …
Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
Die Rechtsnatur der Einigung verbietet es aber, daß zu ihrer Auslegung auf Umstände zurückgegriffen wird, die außerhalb der Abtretungsurkunde liegen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar sind (RG LZ 1917, 918 Nr. 5; Urteil des erkennenden Senats vom6. November 1968, V ZR 65/65 S. 9 f mit weiteren Nachweisen). - LG Heidelberg, 24.05.1967 - 3 O 24/67
Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
Hierzu rügt die Revision Verletzung der §§ 286, 383 ZPO, weil bei der Beweiswürdigung zu Unrecht schriftliche Erklärungen des Notars Dr. Bi. zum Beweisthema unberücksichtigt geblieben seien, die von ihm in anderen Akten abgegeben worden waren; es handelt sich um eine Eingabe Bierschenks vom 20. Dezember 1965 an den Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin in einem gegen Kirchhof gerichteten Ermittlungsverfahren (1 Bt Js 73/64) und um sein schriftsätzliches Vorbringen in einem vom Kläger gegen ihn geführten Zivilprozeß (3 O 24/67). - RG, 13.10.1909 - V 101/09
Verteilungsstreit ; Einrede der Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
Letzteres trifft zu (BGHZ 21, 30, 31 [BGH 30.05.1956 - V ZR 200/54] = WM 1956, 1023, 1024; die in der schriftlichen Revisionsbegründung angeführte Entscheidung LM LAG § 3 Nr. 2 ist nicht einschlägig), und der Revision ist auch zuzugeben, daß die bemängelte Ausdrucksweise zu Bedenken Anlaß gibt., Denn wenn dem Kläger in der Tat mangels eines Rechtes am Grundstück nicht die Befugnis zustand, der Ausführung des Teilungsplans vom 9. März 1967 zu widersprechen, so mag infolgedessen sein Widerspruch als solcher unzulässig gewesen sein; allein es folgt daraus noch keineswegs die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit auch der trotzdem erhobenen Widerspruchsklage selbst., Das Klagebegehren, mit dem ein prozeßrichterlicher Ausspruch über das weitere Schicksal des hinterlegten Geldbetrages herbeigeführt werden soll, setzt lediglich voraus, daß seitens der Klagepartei überhaupt Widerspruch gegen die Zuteilung dieses Betrages an die beklagte Partei erhoben wurde (vgl. RGZ 72, 49, 52).
- BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 296/86
Eigentumserwerb an einem bei Abbrucharbeiten freigelegten Schatz
Insbesondere in dem auch hier gegebenen Fall, daß in erster Instanz mehrere Streitgenossen gegen den Rechtsmittelführer obsiegt haben, ist verschiedentlich entschieden worden, daß sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung richtet, diese also insoweit angreift, als der Rechtsmittelführer durch sie beschwert ist (Senatsurteil vom 19. März 1969 - VIII ZR 63/67 = LM ZPO § 518 Abs. 2 Ziffer 1 Nr. 4 = WM 1969, 863;… BGH Urteil vom 21. Juni 1983 aaO). - BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95
Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen …
Daß darin allein die Erstbeklagte als Beklagte und Berufungsbeklagte aufgeführt ist, erklärt sich zwanglos aus der Unvollständigkeit des Rubrums der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung und wäre selbst dann unschädlich, wenn das Rubrum des Landgerichtsurteils vollständig wäre (Senatsurteil vom 19. März 1969 - VIII ZR 63/67 - WM 1969, 863 unter 2). - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86
Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist für die Widerspruchsklage nach § 115 Abs. 1 ZVG, § 878 Abs. 1 ZPO das Rechtsschutzbedürfnis insoweit gegeben, als dem Teilungsplan am 19. April 1983 widersprochen und er deshalb in diesem Umfang nicht ausgeführt worden ist (…vgl. Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 878 Anm. 2;… Baumbach/Hartmann ZPO 45. Aufl. § 878 Anm. 1 C; BGHZ 21, 30; BGH, Urt. v. 28. März 1969 - V ZR 49/68, NJW 1969, 1428 = LM ZPO § 878 Nr. 3).
- BGH, 29.06.1987 - II ZR 173/86
Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem stillen Gesellschafter …
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies aber u.a. dann anzunehmen, wenn in der Berufungsschrift von den bisherigen Gegnern nur einige mit genauer Namens- und Wohnsitzbezeichnung als Berufungsbeklagte angegeben sind (BGH, Beschl. v. 26. September 1961 - V ZB 24/61, LM § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Nr. 3 = NJW 1961, 2347; BGH, Urt. v. 19. März 1969 - VIII ZR 63/67, WM 1969, 863;… BGH, Urt. v. 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81, NJW 1984, 58/59). - BGH, 24.09.1991 - XI ZR 240/90
Auslegung schriftlicher Erklärung zur Grundschuldabtretung
Dies scheitert schon daran, daß zur Auslegung einer schriftlichen Abtretungserklärung im Sinne des § 1154 Abs. 1 BGB auf Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht jedem Leser ohne weiteres erkennbar sind, nicht zurückgegriffen werden darf (BGH, Urteil vom 28. März 1969 - V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865; BGH, Urteil vom 5. Juli 1974 - V ZR 30/73, WM 1974, 905). - BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88
Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld; …
Das Berufungsgericht hält unter Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 28. März 1969, V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865 und vom 5. Juli 1974, V ZR 30/73, WM 1974, 905 die Grundschuldabtretung für unwirksam und meint, daß in der Abtretungserklärung vom 11. März 1983 mit der pauschalen Bezeichnung "Bauherrengemeinschaft W-straße in K, vertreten durch... " die Abtretungsempfänger nicht bestimmt genug bezeichnet seien und zur Auslegung der Abtretungserklärung nicht auf Umstände zurückgegriffen werden dürfe, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. - OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
Anforderungen an die Konkretisierung abzuspaltender Grundstücke in einem …
Während bei der Einigung auf sämtliche, auch die außerhalb der Urkunde liegenden, Umstände zurückgegriffen werden kann (BGH, WM 1978, 194, 196;… Wacke a.a.O.), ist bei der Eintragung die Auslegung auf die aus den Eintragungsunterlagen ersichtlichen oder sonst allgemein bekannten Umstände beschränkt (BGH, WM 1969, 863, 865;… Wacke a.a.O.). - BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73
Auslegung einer Erklärung über die Abtretung einer Grundschuld - Heranziehung von …
Zur Auslegung der schriftlichen Abtretungserklärung als Teil eines dinglichen Rechtsgeschäfts, das zum Liegenschaftsrecht gehöre, dürfe nicht auf Umstände zurückgegriffen werden, die außerhalb der Urkunde lägen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar seien (Hinweis auf BGH MDR 1969, 564).Der Senat hat zu der Frage, inwieweit bei der Auslegung einer Abtretungserklärung auf Umstände zurückgegriffen werden darf, die außerhalb der Urkunde liegen, schon im Urteil vom 28. März 1969 (MDR 1969, 564 = WM 1969, 863, 865 rechts) Stellung genommen.
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73
Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Revision zitierten Urteil des Senats vom 28. März 1969 - V ZR 49/68 (NJW 1969, 1428 Nr. 5 = WM 1969, 863). - BGH, 23.02.1973 - V ZR 10/71
Grundbuchrang bei Zwischenfinanzierung
Auch für die Auslegung materiellrechtlicher Willenserklärungen wie der Einigung (§ 873 BGB) hat es der Senat im Urteil vom 28. März 1969 (V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865 mit Nachw.) für unzulässig erklärt, auf Umstände zurückzugreifen, die außerhalb der auszulegenden Urkunde liegen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar sind, und eine Willensrichtung der Beteiligten zu berücksichtigen, die in der Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat. - BGH, 21.05.1971 - V ZR 10/69
Anspruch auf Duldung der Vermessung und Bildung einer neuen Grundstücksparzelle - …
- OLG Koblenz, 22.02.2007 - 5 U 836/06
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Auslegung eines …
- BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75
Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis …
- BGH, 20.10.2011 - IX ZR 68/09
Haftung des Steuerberaters: Prüfungspflichten nach einer Gesetzesänderung bei …
- BGH, 20.03.1981 - V ZR 85/80
Rechtmäßigkeit eines Teilungsplanes hinsichtlich des Zwangsversteigerungserlöses …
- OLG Hamm, 20.02.2009 - 25 U 69/08
Umfang der Hinweispflicht eines Steuerberaters im Hinblick auf die Änderungen der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".