Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld - Bescheidungsklage wegen fehlender "Spruchreife" bei Versagung von Wohngeld - Bemessungsgrundlagen für die Gewährung des Wohngeldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.10.1970 - 313 I 67
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 220
- ZMR 1973, 220
- ZMR 1974, 159
- WM 1973, 174
- DVBl 1973, 413
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63
Auszug aus BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Wohngeld darf nicht allein mit der Begründung versagt werden daß der Antragsteller in der Lage sei, höhere Einkünfte zu erzielen, wenn sich dieser aus persönlichen Gründen zu einer ihm als sinnvoll erscheinenden Tätigkeit entschlossen hat, die die Erzielung solcher Einkünfte nicht ermöglicht (im Anschluß an BVerwGE 23, 331).In solchen Fällen wird der dem Antragsteller zustehende Rechtsschutz mangels "Spruchreife" durch ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO gewährt (vgl. die Urteile vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 338.63 - [ZMR 1966, 306, 311; insoweit in BVerwGE 23, 331 nicht abgedruckt] und BVerwGE 30, 123 [132]).
Da der Kläger seine Wohngeldansprüche mit der Verpflichtungsklage verfolgt, sind in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch solche Umstände zu beachten, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eingetreten sind; dazu ist im Urteil BVerwGE 23, 331 folgendes dargelegt worden: Wird ein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, bleibt er bis zur Unanfechtbarkeit der Ablehnung im Streit, ohne daß er nach bestimmten Zeitabschnitten jeweils von neuem gestellt werden müßte (…so auch Pergande-Schwerz, (Erstes) Wohngeldgesetz, Anm. 3 zu § 34, S. 2 a).
Dagegen wird im Falle einer durch besondere Umstände bedingten Unzumutbarkeit in beiden Fällen durch das Wort "soweit" zum Ausdruck gebracht, daß nicht nur eine volle Versagung, vielmehr auch eine Herabsetzung des Wohngeldes in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 23, 331 [342 ff.]).
Zur Auslegung von § 23 a I. WoGG hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 23, 331 (334 ff.) folgendes dargelegt: Sozialhilferechtliche Grundsätze sind bei der Anwendung des (Ersten) Wohngeldgesetzes unanwendbar; Wohngeld gehört gemäß § 1 Abs. 2 I. WoGG (vgl. § 1 Satz 2 II. WoGG) nicht zu den Sozialhilfeleistungen.
Im Urteil BVerwGE 23, 331 (336) ist es offengeblieben, ob es Grenzfälle geben kann, in denen das Fehlen jeder sinnvollen Tätigkeit überhaupt zur Versagung der gesetzlichen Leistungen führen kann; diese Frage kann auch hier offenbleiben.
Die Frage, in welcher Höhe es dem Mieter einer Wohnung zugemutet werden kann, die für seine Wohnung zu zahlende Miete aufzubringen, kann nur unter Berücksichtigung der gesetzlich geregelten Bemessungsgrundlagen für die Gewährung des Wohngeldes beantwortet werden; das ist bereits im Urteil BVerwGE 23, 331 (338 ff.) dargelegt worden.
Dem Sinne nach ist in dem Urteil BVerwGE 23, 331 (340 ff.) dazu folgendes dargelegt worden:.
Letztlich kommt es darauf an, in der den Umständen nach gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Grundsatz zu verwirklichen, der im Urteil BVerwGE 23, 331 (340) mit den folgenden Worten aufgestellt worden ist: Fährt der Mieter einen aufwendigen Haushalt, der seinen (nachgewiesenen) Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht, so kann er nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung.
- BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 187.67
Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Zulässigkeit der Vererblichkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
In solchen Fällen wird der dem Antragsteller zustehende Rechtsschutz mangels "Spruchreife" durch ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO gewährt (vgl. die Urteile vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 338.63 - [ZMR 1966, 306, 311; insoweit in BVerwGE 23, 331 nicht abgedruckt] und BVerwGE 30, 123 [132]).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Diese Regelung trägt dem Charakter des Wohngeldes Rechnung, das - worauf der Oberbundesanwalt zutreffend hinweist - ungeachtet seiner sozialen Funktion und seiner Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (Art. 11 § 1 Nr. 14 SGB) eine Subvention darstellt, auf deren Bewilligung die für andere Sozialleistungen geltenden rechtlichen Maßstäbe sich nicht ohne weiteres übertragen lassen (vgl. auch Urteile vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 338.63 - BVerwGE 23, 331 (334 ff. [BVerwG 10.03.1966 - VIII C 338/63] ), vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 81.71 - BVerwGE 41, 220 (224 [BVerwG 30.11.1972 - VIII C 81/73] ), vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 62.72 - Buchholz 454.71 § 18 WoGG Nr. 2 S. 6 (9), vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 2.85 - BVerwGE 75, 168 (170 f.) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85] und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 5 C 36.85 - BVerwGE 77, 232 (235) [BVerwG 07.05.1987 - 5 C 36/85]). - VG Berlin, 14.01.2020 - 21 K 178.19
1. Der Ausschlussgrund des § 21 Nr. 3 des Wohngeldgesetzes ("wenn die …
(Rn.14) 3. Die frühere anderslautende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 - und vom 10. März 1966 - VIII C 338.63 ) ist überholt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. April 2019 - 5 C 2.18 - ausdrücklich seine frühere Rechtsprechung, das Wohngeld sei keine Leistung der öffentlichen Fürsorge bzw. des Sozialhilferechts, aufgegeben und entschieden hat, dass nach dem heutigen Stand der rechtlichen Bewertung auch das Wohngeld eine soziale Leistung mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung sei.Rn. 15 3. Die Kammer hält an dieser Auffassung auch angesichts der vom Kläger geltend gemachten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 - (juris) fest.
Die Ausübung dieser Rechte dürfe nicht deshalb zu Rechtsnachteilen führen, weil es dem Antragsteller möglich sei, bei einem "nützlichen" Einsatz seiner Arbeitskraft die Wohngeldleistungen entbehrlich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1972, a.a.O., Rn. 11 f.).
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14
Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II
Rn. 79 Anknüpfungspunkt der Plausibilitätsprüfung ist ein Urteil des BVerwG vom 30.11.1972, VIII C 81.71 (BVerwGE 41, 220).
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03
Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den …
Von daher begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Wohngeldbehörden in diesen Fällen von einem wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einkommen in der Höhe ausgehen, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1972, BVerwGE 41, 220; Urteil vom 10.03.1966, BVerwGE 23, 331). - BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 62.72
Überprüfung von Bescheidungsurteilen im Rechtsmittelverfahren - Behandlung eines …
Geht ein zum Haushalt gehörendes Familienmitglied keiner subjektiv sinnvollen Tätigkeit nach, so ist bei der Entscheidung über den Wohngeldanspruch nicht von dem tatsächlich erzielten Familieneinkommen auszugehen, vielmehr von dem Familieneinkommen, das bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft dieses Familienmitglieds erzielt werden könnte (im Anschluß an BVerwGE 41, 220).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschränkt sich der Anspruch nicht auf den Bewilligungszeitraum ab 1. Juli 1968; für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1970 sind die Vorschriften des Ersten Wohngeldgesetzes und für den Zeitraum danach die Vorschriften des Zweiten Wohngeldgesetzes anzuwenden (vgl. BVerwGE 41, 220 [221]).
Der Sinn dieser Regelung, Mißbräuche zu verhindern und eine der sozialen Zwecksetzung entsprechende Gesetzesanwendung zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 41, 220 [222]), wird - ohne sachliche Änderung - durch § 18 des 2. WoGG verdeutlicht: Nach Satz 1 dieser Vorschrift wird Wohngeld versagt, wenn seine Gewährung zur Vermeidung sozialer Härten nicht erforderlich ist; das gilt nach Satz 2 der Vorschrift insbesondere dann, 1. wenn die Familienmitglieder, die dieselbe Wohnung bewohnen, infolge, eigenen schweren Verschuldens außerstande sind, die Miete zu bezahlen, oder 2. soweit den Familienmitgliedern, die dieselbe Wohnung bewohnen, auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles zugemutet werden kann, die Miete zu bezahlen.
Die Wohngeldgesetze lassen, wie im Urteil BVerwGE 41, 220 (224) [BVerwG 30.11.1972 - VIII C 81/73] im Anschluß an BVerwGE 23, 331 (334 ff.) [BVerwG 10.03.1966 - VIII C 338/63] dargelegt worden ist, keine sozialhilferechtlichen Erwägungen zu und übertragen den Wohngeldbehörden keine Aufgaben der Wirtschaftslenkung oder der Beeinflussung des Arbeitsmarkts; von der frei gewählten Lebensgestaltung des Antragstellers und seiner Familienangehörigen ist grundsätzlich auszugehen.
Insoweit sind die Urteile BVerwGE 41, 220 und 23, 331 zu ergänzen: Fehlt es an einer subjektiv sinnvollen Lebensgestaltung seitens des Antragstellers oder der bei ihm wohnenden Familienmitglieder, so kommt es bei der Entscheidung über den Wohngeldanspruch nicht auf das tatsächliche Familieneinkommen, vielmehr darauf an, welches Familieneinkommen bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft eines arbeitsfähigen Familienmitglieds erzielt werden könnte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher …
Rn. 96 - VIII C 81.71 - BVerwGE 41, 220, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2009 - 12 E 276/09 - m. w. N.,. - BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72 Dem Berufungsgericht ist darin zu folgen, daß über den Wohngeldanspruch des Klägers für den gesamten Zeitraum seit dem Antragsmonat zu entscheiden und daß für die Zeit bis zum 31. Dezember 1970 das Erste Wohngeldgesetz, für die Zeit danach das seit dem 1. Januar 1974 in der Fassung vom 14. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1863) geltende Zweite Wohngeldgesetz anzuwenden ist (vgl. BVerwGE 41, 220 [221]).
- BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73
"Schweres Verschulden" bei Notlage des Wohngeldempfängers - Auflösung des …
Zur Versagung von Wohngeld wegen Fehlens einer sozialen Härte, insbesondere wegen einer verschuldeten Notlage der Familie oder wegen der Zumutbarkeit, die Miete aus eigenen Mitteln zu bezahlen (im Anschluß an BVerwGE 41, 220).Eine Generalklausel, die Mißbräuche verhindern und eine der sozialen Zwecksetzung entsprechende Gesetzesanwendung ermöglichen soll, war schon aus der Vorgängervorschrift § 23 a des Ersten Wohngeldgesetzes - 1. WoGG - in der Fassung vom 1. April 1965 (BGBl. I S. 178) zu entnehmen (vgl. BVerwGE 41, 220 [222]); insofern ist die Rechtslage nicht geändert, vielmehr nur verdeutlicht worden.
Wäre R. danach in eine Lehre eingetreten, so hätte die Lehrlingsvergütung, die sie dann erhalten hätte, kaum ausgereicht für ein Familieneinkommen in einer Höhe, die zum Fortfall eines Wohngeldes geführt hätte; dann wäre unter der Voraussetzung, daß die Verbesserung des Familieneinkommens in geringerer Höhe zumutbar war, nur eine Herabsetzung des Wohngelds - nicht aber die volle Versagung - in Betracht gekommen (vgl. BVerwGE 41, 220 [223]).
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO) der Rechtslage, wenn die Ablehnung von Wohngeld für rechtswidrig und der Beklagte zur Gewährung von Wohngeld verpflichtet wird (vgl. BVerwGE 41, 220 [227]); in einem solchen Fall ist die Sache in aller Regel nicht spruchreif im Sinne von § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO: Die im Antragsverfahren eingereichten Unterlagen sind im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zumeist überholt.
- VG Berlin, 14.05.2021 - 21 K 194.20
Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld: Einschätzungen der …
Rn. 14 3. Die Kammer hält an dieser Auffassung auch angesichts der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 - (juris) fest.Die Ausübung dieser Rechte dürfe nicht deshalb zu Rechtsnachteilen führen, weil es dem Antragsteller möglich sei, bei einem "nützlichen" Einsatz seiner Arbeitskraft die Wohngeldleistungen entbehrlich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1972, a.a.O., Rn. 11 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 14 E 495/14
Einstellung der Zuwendungen der Schwester eines Sozialhilfeempfängers als …
Rn. 5 vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220 ff. = juris, damals noch auf der Grundlage des § 16 des (Ersten) Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 1.4.1965 (BGBl. I S. 178) bzw. § 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes vom 14.12.1970 (BGBl. I S. 1637), wonach zum Jahreseinkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf ihre Quelle und auf ihre Versteuerung rechneten,.Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1972, a. a. O. Rn. 24, ferner: OVG NRW, Beschlüsse vom 24.1.2014 - 14 E 1181/13 -, 12.7.2012 - 14 E 510/12 - und vom 26.1.2011 - 14 A 425/10 -, FamRZ 2011, 1338 (nur Leitsatz) = juris, sowie Urteil vom 19.3.2012 - 12 A 2137/11 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.6.2008 - 2 LB 43/07 -, FamRZ 2008, 2156.
Rn. 14 in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 - zugrunde liegenden Sachverhalt etwa ging es um ein "Darlehen von Freunden" (…vgl. a. a. O. Rn. 1 und 24),.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07
Darlehen; Einkommen; Leistungen Dritter; Unterhaltsleistung; Wohngeld
- BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84
Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe
- OVG Hamburg, 21.10.2002 - 4 Bs 319/02
Gewährung von Wohngeld; Verschaffung von Einkünften zur Vermeidung der …
- BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00
Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die …
- LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II bei Anrechnung von …
- VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003
Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt …
- VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme …
- VG München, 17.05.2018 - M 22 K 16.1853
Wohngeldanspruch: Zahlungen eines nahen Angehörigen als zu berücksichtigendes …
- VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681
Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen, …
- VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08
Darlehen der Eltern - Darlehen; Einkommen; maßgebender Antragszeitpunkt; …
- VG Bayreuth, 22.01.2025 - B 8 K 22.524
Selbstbeschaffte Eingliederungshilfe in Form einer Web-Schule, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - 14 E 1181/13
Ermittlung des Einkommens i.R. der Feststellung der Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82
Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73
Ermittlung des Jahreseinkommens im Sinne des Wohngeldrechts - Berücksichtigung …
- VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437
Teilweise Übernahme von Internatskosten als selbstbeschaffte Eingliederungshilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 2440/09
Anspruch auf Gewährung von Wohngeld ohne Vorlage von Nachweisen bei höherer Miete …
- VG Cottbus, 21.06.2021 - 8 K 998/16
- VG Hamburg, 14.07.2011 - 4 K 1941/10
Bewilligung von Wohngeld: Unterstützungszahlungen der Eltern als Darlehen
- VG Frankfurt/Oder, 08.04.2011 - 6 K 31/07
Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- VG München, 27.10.2004 - M 22 K 02.2059
Wohngeldrecht; Einkommensermittlung Selbstständiger; Negative Einkünfte im …
- BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 67.77
- VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Darlehen als wohngeldrechtliches Einkommen (Hier verneint)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 14 A 425/10
Bewertung der Leistung der Eltern i.H.v. 300 Euro monatlich als Unterhalt und …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - 2 LB 43/07
Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs eines Studenten bei abgebrochenen …
- VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 137.10
Bewilligung von Wohngeld
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2016 - 6 M 1.16
Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde; …
- OVG Niedersachsen, 26.04.2011 - 4 PA 246/10
Bei aus den Angaben des Antragstellers resultierender Deckungslücke kann die …
- OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99
Wohngeldrecht als Lastenzuschuss bei Betrieb eines Gewerbes im Eigenheim; …
- VG Berlin, 21.06.2010 - 21 K 186.10
Wohngeld; Einkommen; Berechnung; Werbungskosten; Darlehen; Rückzahlung; ungewiss; …
- VG Düsseldorf, 21.12.2023 - 21 K 5016/20
Einkommen, Plausibilität, Deckungslücke, 80 %, Kinderzuschlag
- VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07
Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 14 A 1949/11
Sozialrechtliche Einordnung von Leistungen der Eltern an das studierende Kind als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2009 - 12 E 276/09
Anspruch auf Bewilligung eines höheren Wohngeldes i.R.d. Ermittlung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 12 A 1202/11
Berücksichtigung von durch einen Freund zur Verfügung gestellten 6.000,- Euro bei …
- VG Berlin, 23.02.1994 - 21 A 970.91
Anspruch auf Gewährung von Wohngeld eines Studierenden der Rechtswissenschaft an …
- BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 8.75
Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Qualifizierung einer Erfindung als neu - …
- BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72
Antrag auf Wohngeld - Gewährung eines Lastenzuschusses für ein Eigenheim - …
- VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.1174
Antrag auf Erhöhung des Wohngelds
- VGH Bayern, 15.06.2011 - 12 C 11.623
Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; Plausibilitätsprüfung
- VG Münster, 09.09.2009 - 5 K 1779/08
- VG Braunschweig, 27.03.2003 - 4 A 259/02
Darlehen; Einkommen; Unterhaltsleistung; Wohngeld
- BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 2455.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …
- VG Würzburg, 10.08.2012 - W 3 K 10.1205
Einkommen, Grundsicherung, Lebensunterhalt, Wohngeld
- VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 21 K 535/11
Wohngeld Unterhaltszahlung Darlehen bestimmter Zeitpunkt Studium
- VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 14 K 10.01579
Wohngeldrecht Kein Wohngeldanspruch bei gestundeten Mietzahlungen, wenn der …
- VG Frankfurt/Main, 11.09.2007 - 10 E 2554/05
Wohngeldantrag bei unzureichender Datengrundlage
- BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei …
- VG Düsseldorf, 20.12.2010 - 21 L 2008/10
Wohngeld Vorwegnahme der Hauptsache Mietzuschuss Lebensunterhalt Darlehen
- BVerwG, 03.04.1984 - 9 B 1815.82
Zuständigkeit des Tatsachengerichts bei der Entscheidung über eine …
- BVerwG, 21.09.1983 - 9 B 13638.82
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Notwendigkeit einer …
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74
Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Wohngeld nach dem …
- OVG Bremen, 18.12.1973 - I BA 20/73
Versagung von Wohngeld i.R.d. Gewährung anderer Leistungen aus öffentlichen …
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 12 C 11.1850
Wohngeldrecht/Prozessrecht Prozesskostenhilfe; Angaben zum Einkommen nicht …
- SG Bremen, 18.03.2009 - S 23 AS 57/09
- VG Ansbach, 25.09.2008 - AN 14 K 08.00544
Gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen kann höchstens nur bis zu deren …
- VG Minden, 30.01.2006 - 8 K 1956/05
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Wohngeld für einen …
- BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 59/84
- OVG Sachsen, 09.02.2012 - 4 D 187/11
Wohngeld, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Einkommen, Aufwendungen
- VGH Bayern, 06.12.2011 - 12 C 10.2324
Wohngeldrecht/Prozessrecht; Prozesskostenhilfe; Angaben zum Einkommen nicht …
- VG Ansbach, 16.04.2008 - AN 14 K 07.01704
Verschweigen von Einkünften bei der Beantragung von Wohngeld; Mietobergrenze; …
- VGH Bayern, 21.02.2008 - 12 C 07.3270
- VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 21 K 3575/06
Nachweis der Einkommenssituation bei der Rückforderung gewährten Wohngelds
- VG Düsseldorf, 06.09.2001 - 24 K 4590/98
Festsetzung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1980 - VI 316/79
Wohngeld; Berücksichtigung eines den Lebensunterhalt sichernden Darlehens
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Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung - Anforderungenan die Zulässigkeit einer Aufrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 422 (Ls.)
- NJW 1973, 951 (Ls.)
- MDR 1973, 310
- WM 1973, 174
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (18)
- BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61
Aufrechnungstatut
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Die Zulässigkeit der Aufrechnung ist nach dem sog. Aufrechnungsstatut zu beurteilen, das dem Recht der Hauptforderung folgt, gegen die aufgerechnet wird (BGHZ 38, 254, 256).Ein sachlich-rechtlich wirkendes Aufrechnungsverbot, das zulässig wäre (BGHZ 38, 254, 256), hat das Berufungsgericht mit Recht verneint.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verträge zulässig sind, in denen sich die Parteien zu einem bestimmten prozessualen Verhalten verpflichten, insbesondere dazu, sich im Prozeß vor einem bestimmten Gericht nicht auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach der Vereinbarung der Parteien ein anderes Gericht entscheiden soll (BGHZ 38, 254, 258).
- BGH, 20.12.1956 - II ZR 177/55
Aufrechnung und Schiedsgericht
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Der Bundesgerichtshof hat a.a.O. (abweichend teilweise BGHZ 23, 17, 22) [BGH 20.12.1956 - II ZR 177/55] entschieden, ein Schiedsvertrag enthalte für die Vertragsparteien das vertragliche Verbot, einem ordentlichen Gericht durch Geltendmachung des Aufrechnungseinwandes die Prüfung zu unterbreiten, ob eine dem Schiedsvertrag unterfallende Forderung bestehe. - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Ob das zutrifft, ist eine Rechtsfrage, die der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BGHZ 32, 60, 63) [BGH 10.01.1960 - V ZR 39/58].
- BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70
Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Dadurch wird die Gegenforderung nicht rechtshängig (BGHZ 57, 242 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]). - BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Wie der Große Senat für Zivilsachen in BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ausgeführt hat, ist eine beklagte Partei, die Ausländer ist, daran interessiert, vor ihren Heimatgerichten verklagt zu werden. - BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Anders ist es indessen, wenn mehrere selbständige Ansprüche Gegenstand des Berufungsurteils sind und die grundsätzliche Rechtsfrage, wegen der die Revision zugelassen wird, nur für einen Anspruch von Bedeutung ist (BGHZ 48, 134, 136) [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64] oder wenn mit der Klage zwar lediglich ein Anspruch geltend gemacht wird, der Beklagte sich aber in verschiedener Weise gegen diesen Anspruch verteidigt und die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen wird, die nur für einen Streitpunkt bedeutsam ist, bei dem es sich um einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes handelt (BGHZ 53, 152, 154) [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68]. - BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung über das Bestehen der aufgerechneten Forderung, und deshalb die Berücksichtigung des Aufrechnungseinwandes unzulässig, wenn für die aufgerechnete Forderung die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben ist (BGHZ 19, 341), ferner, wenn für die Gegenforderung nicht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BGHZ 16, 124 ff [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]). - BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63
Geschäftsgrundlage im Höferecht
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Das gleiche gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht oder das Landwirtschaftsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig sind, weil es sich insoweit nicht um den Rechtsweg, sondern um die sachliche Zuständigkeit handele (BGHZ 26, 304; 40, 338) [BGH 12.12.1963 - V BLw 32/63]. - BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Anders ist es indessen, wenn mehrere selbständige Ansprüche Gegenstand des Berufungsurteils sind und die grundsätzliche Rechtsfrage, wegen der die Revision zugelassen wird, nur für einen Anspruch von Bedeutung ist (BGHZ 48, 134, 136) [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64] oder wenn mit der Klage zwar lediglich ein Anspruch geltend gemacht wird, der Beklagte sich aber in verschiedener Weise gegen diesen Anspruch verteidigt und die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen wird, die nur für einen Streitpunkt bedeutsam ist, bei dem es sich um einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes handelt (BGHZ 53, 152, 154) [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68]. - BGH, 16.03.1970 - VII ZR 125/68
Anerkennung französischer Urteile
Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Da der Schwerpunkt eines Handelsvertreterverhältnisses jedenfalls dann, wenn ein Handelsvertreter nur im Bereich einer einzigen Rechtsordnung tätig werden soll und dort auch seine Niederlassung hat, regelmäßig in diesem Bereich liegt, ist hier nach dem sog. hypothetischen Parteiwillen deutsches Recht anwendbar (BGHZ 53, 332, 337) [BGH 16.03.1970 - VII ZR 125/68]. - BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68
Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen …
- BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung
- BGH, 07.03.1962 - VIII ZR 9/61
Nachträgliche Rechtswahl
- BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63
Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren
- BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
JEIA. Gerichtsbarkeit
- BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
Rechtsmittel
- BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 12/67
Schadensersatz für die Nichtaufführung eines Films - Anforderungen an eine …
- RG, 01.03.1929 - II 81/28
Ist Aufrechnung mit einer Gegenforderung zulässig, über die nach früherer …
- BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen …
In der Regel ist deshalb eine solche Gerichtsstandsvereinbarung, nach der das Gericht eines ausländischen Staates für alle Streitigkeiten zuständig sein soll, dahin auszulegen, daß jedenfalls für Ansprüche gegen die Vertragspartei, deren Heimatgerichte zuständig sein sollen, die alleinige (ausschließliche) Zuständigkeit dieses Gerichts vereinbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71, WM 1973, 174). - BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92
Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus …
Die Situation ist den Fällen vergleichbar, in denen die Parteien ein Aufrechnungsverbot vereinbart oder für die Gegenforderungen die ausschließliche Zuständigkeit ausländischer Gerichte oder eines Schiedsgerichts vereinbart haben (vgl. BGHZ 38, 254; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; BGH, Urteile vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = WM 1973, 174, 175 = NJW 1973, 422 m. Anm. Geimer S. 951; vom 20. Juni 1979 - VIII ZR 228/76 = WM 1979, 978, 979 und vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 256/80 = WM 1981, 938, 940). - BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 256/80
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Zuständigkeit eines …
In seinen Urteilen VIII ZR 186/70 und 113/71 vom 20. Dezember 1972 (BGHZ 60, 85, 91 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70] und LM ZPO § 38 Nr. 18 = WM 1973, 174) konnte der erkennende Senat offen lassen, ob trotz einer entgegenstehenden Gerichtsstandsklausel eine Aufrechnung dann nicht ausgeschlossen ist, wenn ein ausländischer Kläger unter Nichtbeachtung der vereinbarten Zuständigkeit eine Forderung vor deutschen Gerichten, statt seinen als zuständig vereinbarten Heimatgerichten einklagt (vgl. auch Senatsurteil VIII ZR 228/76 vom 20. Juni 1979 = NJW 1979, 2477 = WM 1979, 978 unter III 2 b a.E.).Das in der Vereinbarung eines alleinigen ausländischen Gerichtsstands liegende Aufrechnungsverbot (vgl. dazu BGHZ 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; Senatsurteile vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = LM ZPO § 38 Nr. 18 = WM 1973, 174 und vom 20. Juni 1979 - VIII ZR 228/76 = WM 1979, 978), dessen Wirksamkeit nach der lex fori zu beurteilen ist, wird nicht dadurch beseitigt, daß der ausländische Kläger ein nach der Abrede international unzuständiges deutsches Gericht angerufen und der Beklagte sich hierauf rügelos eingelassen hat.
- BGH, 11.07.1979 - VIII ZR 183/78
Anspruch auf Auszahlung einer Guthabenforderung - Voraussetzungen für die …
Es ist schon zweifelhaft, ob § 325 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Fälle der von § 322 Abs. 2 ZPO erfaßten Art anwendbar ist, weil hinsichtlich eines nur zur Aufrechnung gestellten, also verteidigungsweise geltend gemachten Anspruchs keine Rechtshängigkeit eintritt (BGHZ 57, 242 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]; 60, 85, 87 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; Senatsurteile vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = WM 1973, 174 und vom 15. Juni 1977 - VIII ZR 20/76 = LM ZPO § 599 Nr. 4), § 325 Abs. 1 ZPO aber die Rechtshängigkeit des abgetretenen Anspruchs voraussetzt. - OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer …
Danach ist eine Gerichtsstandvereinbarung, wonach bestimmte Gerichte eines ausländischen Staates für alle Streitfälle zuständig sind, in der Regel dahin auszulegen, daß für Ansprüche gegen die Vertragspartei, deren Heimatgerichte zuständig sein sollen, die alleinige, ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte vereinbart ist (vgl. BGH in NJW 1973, 422 = MDR 1973 310). - BGH, 13.03.1974 - VIII ZR 100/73
Aussetzen eines Rechtsstreits, um die Akten dem Schiedsgericht in Wien vorzulegen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, insbesondere auch derjenigen des erkennenden Senats, unterliegt das Berufungsurteil auch dann, wenn das Berufungsgericht die die Revisionszulassung rechtfertigende Rechtsfrage in den Entscheidungsgründen bezeichnet hat, im allgemeinen in vollem Umfang der revisionsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = WM 73, 174 mit weiteren Nachweisen).Nur ausnahmsweise kann aus der Bezeichnung derjenigen Rechtsfrage, die dem Berufungsgericht Anlaß für die Zulassung der Revision gegeben hat, eine Beschränkung der Revisionszulassung entnommen werden, und zwar dann, wenn die Rechtsfrage nur einen von mehreren selbständigen Ansprüchen betrifft oder nur für einen Streitpunkt bedeutsam ist, bei dem es sich um einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes handelt (vgl. BGHZ 53, 152 ff; Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1972, a.a.O.).
- BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76
Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen …
Dementsprechend hat der Senat bereits in zwei Urteilen vom 20. Dezember 1972 (VIII ZR 186/70 = BGHZ 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70] und VIII ZR 113/71 = LM ZPO § 38 Nr. 18 = WM 1973, 174) zwei Gerichtsstandsvereinbarungen, bei denen in einem Falle die französischen, im anderen die italienischen Gerichte hinsichtlich aller Streitigkeiten aus einem Rechtsverhältnis für ausschließlich zuständig erklärt waren, als prozessuale Aufrechnungsverbote ausgelegt, obwohl auch in jenen Abreden die Aufrechnung nicht erwähnt und ein zu dieser Frage ausdrücklich erklärter Parteiwille nicht festzustellen war. - OLG München, 29.01.1980 - 25 U 3274/79 Bei einer solchen wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ vermutet (vgl. BGH MDR 1973, 310/311 = NJW 1973, 422 Nr. 3 mit Anm. Geimer NJW 1973, 951 ff.); diese Vermutung ist freilich widerlegbar, denn nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit bleibt es den Parteien unbenommen, einen Gerichtsstand auch nur als zusätzliche Zuständigkeit zu vereinbaren (…Müller in Bülow/ Böckstiegel, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6. Erg.Lfg. zur 1. Aufl., Art. 17 EuGVÜ Anm. 2 Abs. 2;… Zöller/Geimer ZPO 12. Aufl. Einleitung VII Abschnitt E Nr. 33 Buchstabe u).
Entweder hätte aus der Gerichtsstandsvereinbarung ausdrücklich hervorgehen müssen, daß sie "nur zugunsten des Klägers" (Art. 17 Abs. 3 EuGVÜ) getroffen worden sei, oder die Klausel hätte eine Erweiterung dahingehend erfahren müssen, daß der Lieferer selbst ausschließlich in Italien verklagt werden dürfe (Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ), während er seinerseits den Empfänger zusätzlich auch in Deutschland verklagen dürfe (vgl. BGHZ 52, 30-31/32/36 = MDR 1969, 660 Nr. 50 und BGH MDR 1973, 310/311 = NJW 1973, 422 Nr. 3 mit Anm. Geimer NJW 1973, 951 ff. sowie Zöller/Geimer aaO Einleitung VII Abschnitt E Nr. 33 Buchstabe t).
- OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag
Dieser hat in Fällen, in denen für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem ausländischen Partner dessen Heimatgerichte als allein zuständig vereinbart worden waren, der Gerichtsstandsvereinbarung im Wege der Auslegung ein prozessuales Aufrechnungsverbot in dem Sinne entnommen, dass die Aufrechnung mit einer von der Zuständigkeitsabrede betroffenen Gegenforderung vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht vertraglich verboten sei (BGHZ 60, 85, 87 ff. = NJW 1973, 421, 422; NJW 1973, 422; NJW 1979, 2477, 2778; NJW 1981, 2644, 2645; ebenso OLG Hamm RIW 1999, 787). - BGH, 15.06.1977 - VIII ZR 20/76
Bestimmung einer Leistung i.S.v. einer ungerechtfertigten Bereicherung - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht die Rechtshängigkeit einer Forderung ihrer Aufrechnung in einem anderen Prozeß nicht entgegen, weil die Aufrechnung die Forderung nicht rechtshängig oder anhängig macht und deshalb von § 263 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht erfaßt wird (BGHZ 57, 242; in der Frage mangelnder Rechtshängigkeit eine Aufrechnungsforderung ebenso BGHZ 60, 85, 87 und Senatsurteil v. 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = LM ZPO § 38 Nr. 18 = WM 1973, 174). - OLG München, 31.03.1987 - 6 W 788/87
Bestimmung der Zulässigkeit und Wirkung einer vor dem Prozess getroffenen …
- BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 258/74
Zustandekommen eines grenzüberschreitenden mündlichen Kaufvertrages - Dissens …
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