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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,439
BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59 (https://dejure.org/1961,439)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1961 - II ZR 205/59 (https://dejure.org/1961,439)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1961 - II ZR 205/59 (https://dejure.org/1961,439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtshängigkeit des Zahlungsantrags - Stufenklage - Klageerhebung - Objektive Klagenhäufung - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsklage - Auskunftsanspruch - Eidesstattliche Versicherung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtshängigkeit des Zahlungsantrags, Stufenklage, Klageerhebung, objektive Klagenhäufung, Rechtsschutzbedürfnis, Feststellungsklage, Auskunftsanspruch, Eidesstattliche Versicherung, Pflicht zur Rechnungslegung, Auskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 254; ZPO § 261
    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 751
  • WM 1980, 318
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (8)

  • RG, 21.04.1904 - IV 25/04

    15. Z.P.O. §§ 254. 256.

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    Für die Stufenklage gilt insoweit nichts anderes als für die Leistungsklage sonst (BGH LM BGB § 123 Nr. 12 unter IV; RGZ 58, 57 '60).
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    Demgegenüber hat die Klägerin im vorliegenden Fall ihr Klagebegehren auf die Zahlung des Betrages beschränkt, der sich "aus den Abrechnungen" ergibt" Dieser Leistungsanspruch ist unter Vorbehalt seiner Bezifferung bereits mit der Stufenklage rechtshängig geworden (BGH LM ZPO § 254 Nr" 5)" Muß schon ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO regelmäßig dann verneint werden, wenn der Kläger in der Lage ist, statt Feststellung der Verpflichtung zur Leistung die Leistung selbst vom Beklagten im Klagewege zu fordern (BGHZ 5, 314), so ist dies um so mehr geboten, wenn, wie hier, der Leistungsanspruch selbst bereits rechtshängig ist.
  • RG, 19.10.1920 - II 199/20

    Pflicht zur Abrechnung über die im Rahmen eines Geschaftsverhältnisses geführten …

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    Das Berufungsgericht übersieht dabei, daß auch eine Unvollständigkeit Grund zu der Annahme bieten kann, die Beklagte hafte es bei ihren Angaben an der notwendigen Sorgfalt fehlen lassen, und da her die Eidespflicht begründen kann" Solche Unvollständigkeit gehört grundsätzlich in den Streit über die Eides- Pflicht, 'Sie zieht-regelmäßig nicht etwa einen Anspruch auf Rechnungslegung in weitergehendem Umfang nach sich (BGH IM ZPO § 254'Nr. 3; RGZ 84, 41, 44; 100, 150, 152), Mit Recht erblickt nun die Revision eine Unvollständigkeit darin, daß die Beklagte, wie unstreitig ist, die aus der kommissionsweisen Weitergabe der Zitronen erzielten Einnahmen nur unter Abzug der ihren Abnehmern vergüteten Provisionen ausgewiesen hat" Die Höhe der Provisionen und damit der Betrag der gesamten (Brutto-) Einnahmen ist selbst auf Grund der Aussagen der vom Berufungsgericht vernommenen Abnehmer nicht in vollem Umfang ersichtlich" Der Rechen schaftspflichtige kommt jedoch seiner Verpflichtung, mit der Rechnungslegung eine geordnete Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zu geben, die bei Ausführung des Geschäfts entstanden sind (BGH IM ZPO § 1042 Nr" 4), nur dann Völls tand lg inach ' wenn'-' ö.r je denlEinnahme ~ Posten mit seinem vollen Betrage.ausweist, ohne auch nur teilweise eine Saldierung einzelner Posten vorwegzunehmen.
  • RG, 02.03.1912 - I 147/11

    Substitut und Erfüllungsgehilfe; Unterkommission

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    War sie hier zu nicht befugt, haftet sie der Klägerin für einen dadurch entstandenen Schaden (ein solcher kann z.B. darin bestehen, daß bei den Unterkommissionären Provisionen angefallen sind), über den jetzt nicht zu entscheiden ist" Ihrer Pflicht, alles, was sich rechnerisch als Einnahmen darstellt, der Klägerin mitzuteilen, würde sie durch ein dem Kommissionsvertrag zuwiderlaufendes Verhalten nicht enthoben" Durfte sie die Kommission weiterübertragen, ergab sich-ihre Pflicht zur vollständigen Aufführung der Einnahmen daraus, daß sie für Rechnung der Klägerin tätig wurde, selbst wenn ihre Tätigkeit nur die Auswahl und gegebenenfalls Überwachung der Unterkommissionäre zum Ziel hatte (vgl« RGZ 78, 310, 312 ff; 109, 299, 302; BGH IM § 664 Nr" 1 [berichtigtes Blatt ])" Die in diesem Pall sich erhebende Frage, ob die Provisionen der Unterkommissionäre als Aufwendungen zu lasten der Klägerin gehen oder von der Beklagten zu bestreiten sind, bedarf im gegenwärtigen Stand des Rechtsstreits eben falls keiner Entscheidung".
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    In einem solchen Pall wird das festzustellende Rechtsverhältnis von der Rechtskraftwirkung der Kauptentscheidung ergriffen, seine besondere Feststellung daher überflüssig (BGH LM ZPO § 280 Nr. 4; RGZ 126, 237; 144, 59; 170, 328, 330).
  • RG, 12.01.1914 - IV 492/13

    Keine Erfüllung der Auskunftspflicht bei Auslassen bestimmter Umstände, die der …

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    Das Berufungsgericht übersieht dabei, daß auch eine Unvollständigkeit Grund zu der Annahme bieten kann, die Beklagte hafte es bei ihren Angaben an der notwendigen Sorgfalt fehlen lassen, und da her die Eidespflicht begründen kann" Solche Unvollständigkeit gehört grundsätzlich in den Streit über die Eides- Pflicht, 'Sie zieht-regelmäßig nicht etwa einen Anspruch auf Rechnungslegung in weitergehendem Umfang nach sich (BGH IM ZPO § 254'Nr. 3; RGZ 84, 41, 44; 100, 150, 152), Mit Recht erblickt nun die Revision eine Unvollständigkeit darin, daß die Beklagte, wie unstreitig ist, die aus der kommissionsweisen Weitergabe der Zitronen erzielten Einnahmen nur unter Abzug der ihren Abnehmern vergüteten Provisionen ausgewiesen hat" Die Höhe der Provisionen und damit der Betrag der gesamten (Brutto-) Einnahmen ist selbst auf Grund der Aussagen der vom Berufungsgericht vernommenen Abnehmer nicht in vollem Umfang ersichtlich" Der Rechen schaftspflichtige kommt jedoch seiner Verpflichtung, mit der Rechnungslegung eine geordnete Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zu geben, die bei Ausführung des Geschäfts entstanden sind (BGH IM ZPO § 1042 Nr" 4), nur dann Völls tand lg inach ' wenn'-' ö.r je denlEinnahme ~ Posten mit seinem vollen Betrage.ausweist, ohne auch nur teilweise eine Saldierung einzelner Posten vorwegzunehmen.
  • RG, 19.11.1929 - II 72/29

    Ist Inzident-Feststellungswiderklage zulässig über einen bestimmten …

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    Mit dem Zwischenfeststellungsantrag wird die Peststellung eines streitigen Rechtsverhältnisses begehrt, von dem die Entscheidung über den Hauptantrag abhängt und das daher bei dieser Entscheidung ohnedies geprüft werden muß" Lieses Abhängigkeitsverhältnis ersetzt das sonst erforderliche besondere Peststellungsinteresse (BGH LM ZPO § 280 Nr" 2, § 256 Nr. 16; RGZ 126, 234, 237; 144, 54, 59)> Bevor das Gericht einen Peststellungsantrag mangels Interesses abweist, muß es da her auch ohne Hinweis der Parteien prüfen, ob dieser Antrag nicht als Zwischenfeststellungsantrag nach § 280 ZPO sulässig ist (RG HRR 35 Nr. 813).
  • RG, 10.12.1924 - I 583/23

    Spediteurhaftung; Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
    War sie hier zu nicht befugt, haftet sie der Klägerin für einen dadurch entstandenen Schaden (ein solcher kann z.B. darin bestehen, daß bei den Unterkommissionären Provisionen angefallen sind), über den jetzt nicht zu entscheiden ist" Ihrer Pflicht, alles, was sich rechnerisch als Einnahmen darstellt, der Klägerin mitzuteilen, würde sie durch ein dem Kommissionsvertrag zuwiderlaufendes Verhalten nicht enthoben" Durfte sie die Kommission weiterübertragen, ergab sich-ihre Pflicht zur vollständigen Aufführung der Einnahmen daraus, daß sie für Rechnung der Klägerin tätig wurde, selbst wenn ihre Tätigkeit nur die Auswahl und gegebenenfalls Überwachung der Unterkommissionäre zum Ziel hatte (vgl« RGZ 78, 310, 312 ff; 109, 299, 302; BGH IM § 664 Nr" 1 [berichtigtes Blatt ])" Die in diesem Pall sich erhebende Frage, ob die Provisionen der Unterkommissionäre als Aufwendungen zu lasten der Klägerin gehen oder von der Beklagten zu bestreiten sind, bedarf im gegenwärtigen Stand des Rechtsstreits eben falls keiner Entscheidung".
  • BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20

    Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben; …

    Rn. 36 aa) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass für die Beurteilung des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 260 Abs. 2 BGB allein maßgebend ist, ob Grund zu der Annahme besteht, der Verpflichtete habe das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und daher möglicherweise unrichtig, insbesondere unvollständig aufgestellt (…vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 125/75, FamRZ 1978, 678 [juris Rn. 21];… BGH, Urteile vom 1. Dezember 1983 - IX ZR 41/83, BGHZ 89, 137 unter 2 a [juris Rn. 11]; vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59, LM ZPO § 254 Nr. 6).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Die auf einen inhaltlichen Mangel des Vermögensverzeichnisses gegründete Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt deshalb neben der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Verzeichnisses die Feststellung voraus, daß sich die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit bei gehöriger Sorgfalt hätte vermeiden lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 = LM ZPO § 254 Nr. 6;… Staudinger/Selb, BGB, 12. Aufl. § 259 Rz 17).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …

    Von einer - wenn auch unvollständigen - Erfüllung, an die sich lediglich noch ein Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung schließen könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - LM Nr. 6 zu § 254 ZPO m.w.N.), kann nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Aus diesem Zweck ergibt sich, dass die Zwischenfeststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn bereits durch die Entscheidung über die anderen Klageanträge die Rechtsbeziehungen aus dem streitigen Rechtsverhältnis erschöpfend klargestellt werden und deshalb die besondere Feststellung des Rechtsverhältnisses für den Feststellungskläger gegenüber dem Beklagten keine Bedeutung mehr haben kann (RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 42; 124, 321, 322; BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - MDR 1961, 751).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn das Rechtsverhältnis bereits in vollem Umfang den Gegenstand der Hauptklage bildet, so daß die über sie ergehende Entscheidung bereits das streitige Rechtsverhältnis mit Rechtskraftwirkung klarstellt (RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330; BGH Urt. v. 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - LM ZPO § 254 Nr. 6 = MDR 1961, 751).
  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 …

    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 -, GRUR 1958, S. 149 < 150>; Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78 -, WM 1980, S. 318 < 319>; BGHZ 92, 62 < 64 f.>;… Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2007, § 260 Rn. 43 u. § 259 Rn. 24;… M. Wolf, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 12. Aufl. 1990, § 260 Rn. 60 u. § 259 Rn. 41).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen; …

    Es fehlt aber deswegen, weil die Klägerin den aus der unerlaubten Konkurrenztätigkeit des Beklagten hergeleiteten Schadensersatzanspruch im Wege der Stufenklage sogleich mit einer - zunächst noch unbezifferten - Leistungsklage verfolgen könnte, wodurch ein weiterer Prozeß vermieden würde (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 = MDR 1961, 751, MünchKommZPO-Lüke, § 254 Rdnr. 9, Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 254 Rdnr. 1).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines …

    Der Anspruch auf Abgabe der Versicherung an Eides statt entsteht erst, wenn die Rechnung formal ordnungsgemäß und äußerlich vollständig gelegt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Oktober 1953 - II ZR 149/52, BGHZ 10, 385 [juris Rn. 22] mwN; Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; Urteil vom 4. Dezember 1959 - I ZR 135/58, GRUR 1960, 247, 248 - Krankenwagen; Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59, WM 1961, 749, 750;… BeckOK.BGB/Lorenz, 63. Edition [Stand: 1. August 2022], § 259 Rn. 27;… Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 91 aE;… jurisPK.BGB/Toussaint, 9. Aufl., § 259 Rn. 14; Reischl, JR 1997, 404, 405).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …

    Denn mit der Zustellung der Berufungsbegründung wurde auch der noch unbestimmte Zahlungsantrag rechtshängig (BGH, Urteile vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 = MDR 1961, 751 und vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 = LM ZPO § 254 Nr. 3 unter IV); die Stufenklage ist daher insgesamt eine Leistungsklage (…Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., § 254 Rdnr. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 254 Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 26 UF 71/00

    Vollstreckungsrecht - Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der …

    Die Rechtslage ist auch nicht derjenigen vergleichbar, die bei Streit über die Vollständigkeit der Erfüllung des Auskunftsanspruchs besteht und nach gefestigter Rechtsprechung dem Auskunftsberechtigten keinen Nachbesserungsanspruch gibt, sondern ihn auf den Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beschränkt (vgl. Lüke in MK, § 254 Rdnr. 20, BGH MDR 1961, 751, WM 1980, 318, 319).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74

    Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses - Voraussetzungen …

  • KG, 23.06.2003 - 8 U 326/02

    Rechnungslegung; Anforderung an Rechnungslegung; § 259 BGB

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines …

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche in Form einer Stufenklage - …

  • LG Bamberg, 22.05.2018 - 2 O 482/13

    Entscheidung nach Aktenlage nach Verweisung und Zurückverweisung

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 120/78

    Inanspruchnahme im Wege der Stufenklage (Auskunft, eidesstattliche Versicherung, …

  • OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81

    Feststellung der wirksamen Entziehung eines Pflichtteilsanspruchs; Erhebung der …

  • LG Hamburg, 19.02.2024 - 337 O 143/23

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit von Beitragsanpassungen

  • OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88

    Zahlung rückständigen Unterhalts ; Verwirkung von Trennungsunterhalt

  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 196/90

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …

  • OLG Bamberg, 15.01.1986 - 2 WF 267/85
  • OLG Köln, 06.05.1982 - 21 UF 165/81

    Nachforderung von Unterhalt für die Vergangenheit; Eintritt der Rechtshängigkeit …

  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 60/73

    Rechtsfähigkeit einer nach Schweizer Recht im Handelsregister des Kantons …

  • KG, 05.07.1995 - 24 U 6303/94

    Deliktsgerichtsstand - Zusammentreffen mit vertraglichen Ansprüchen

  • OLG Hamburg, 06.07.1981 - 2 WF 191/81
  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 9 WF 131/82
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